Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffen ver- abgeschlossen transportieren


baer42

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Auch würde ich es nicht auf eine Belehrung durch diese Institutionen, ob nun ein Reißverschluß den Tatbestand "verschlossenes Behältnis" erfüllt, ankommen lassen.

Ich schon!

Hätte ich mich stets von irgendeinem "Hobby Rechtsausleger" einschüchtern lassen, währe ich heute als Geschäftsmann nicht da wo ich jetzt bin. Noch schlimmer als Waffenbehörden sind nämlich Finanzämter und Gewerbeaufsichtsämter!

Es ist sehr von Vorteil, sein Recht zu kennen und das auch von einem guten, am besten befreundeten Anwalt verteidigen zu lassen.

Wie Lobo-s schon ganz richtig sagte: Immer keine Wunden geschlagen zu bekommen bis man handlungsunfähig ist, ist definitiv der falsch Weg und bedeutet, dass man die Salamitaktik seiner Gegner akzeptiert.

Ich tue das nicht!

Auch nur meine Meinung!

---

Tom

Geschrieben

Ich bin der Meinung, dass keinem Sportschützen oder Jäger zumutbar ist, die Sache auszureitzen. Dies kostet nur unnötig Zeit, Geld und Nerven. Ich vetrete die Auffassung, dass "verschlossen" nicht "abgeschlossen" heißt und sehe durchaus gute Chancen bei Gericht damit durchzukommen. Ein mir bekannter sehr guter Anwalt in diesen Fragen ist übrigens der gelichen Meinung. Aber Recht haben ist etwas anderes als Recht kriegen. Und dann muss man sich noch vergegenwärtigen, dass man bei Gericht und auf hoher See man allein in Gottes Hand ist. Der Weg durch die Instanzen kann auch sehr steinig sein. Aber dies sind eigentlich alles Binsenweisheiten.

Ich würde, wenn ich im Bereich des RP DA wohnen würde, die Herrschaften anschreiben und einfach fragen. So und dann kann man noch eine verbindliche Rechtsauskunft hinsichtlich der dortigen Auffassung zum Thema "verschlossen" einholen. Es bietet sich dann auch noch an mit den Herrschaften noch schriftlich zu diskutieren, wenn man anderer Auffassung ist. Dies beschäftigt die Herrscahften und macht klar, dass man einfach nicht bereit ist alles zu schlucken. Besonders spannend wird es wenn mehrere Kameraden dies tun. Glaubt mir das zeigt Wirkung. Jo und dann kann man noch einen politischen Mandatsträger aktivieren, der mit der aktuellen Landesregierung oder mit jener in Lauerstellung befindlichen besonders bunten "schattigen" Schattenregierung nichts am Hut hat. Glaubt mir dies gibt richtig Stimmung. Man kann über eine solchen Politiker dann vielleicht noch eine kleine Anfrage in die Wege leiten. Dann sind alle beschäftigt und vor allen Dingen merken bestimmte Kreise, das wir nich bereit sind alle Kröten zu schlucken.

Geschrieben
weiß gar nicht was für ein aufstand gemacht wird einfach schloss dran und kofferraum...

ist ja schliesslich kein total waffenverbot oder sowas damit ist man immer auf der richtigen seite...

Noch ist es kein Total-Waffenverbot. Aber wieder ein kleines, kaum schmerzendes oder merkliches Trippelschrittchen dahin.

Ein wenig am Thema Transport gedreht; dann wieder mal die Aufbewahrung verschärft; dann wieder das Stellschräubchen Waffenerwerb betätigt; dann wiederum... immer nur ein ganz kleines bißchen...

Merkt ihr was ?

Ich schließe mich Lobo-S und Tom an. Es geht im Kern gar nicht um ein 4-Euro-Schlösschen oder nicht; es ist an der Zeit, nicht mehr jegliche verschärfende Rechtsauslegung zu schlucken, sondern soweit möglich hinhaltenden Widerstand zu leisten bzw. ihn auch "der Politik" zu signalisieren. Sonst hört das nie mehr auf.

Geschrieben
Wenn ein RP damit durchkommt, machen es vielleicht bald alle, kurz darauf fangen andere Länder auch an. Man lässt es ja laufen, also kann es nicht verkehrt sein.

Ich bin eh der Meinung, dass das hier genauso laufen wird, wie 2/6 bei der gelben WBK. Als das kam haben uns die Bundespolitker gesagt, dass 2/6 nicht für die gelbe gilt. Gleichzeitig haben die Länder auf der Durchführungsebene das trotzdem so gehandhabt und bei der nächsten Waffenrechtsverschärfung hat man es dann auch ins Gesetz genommen - natürlich nur zur Klarstellung. Mit "verschlossen" und den Schlössern wird es genauso laufen. Aber gerade sitzen sie bei Anne Will und diskutieren darüber, woran es denn liegt, dass die Bürger mit der Demokratie nicht mehr zufrieden sind. :peinlich:

bye knight

Geschrieben

Wir als Waffenbesitzer werden hier schikaniert. Methodisch wird durch eine Schicht von Beamten jeder Anlass genützt, um

1.) (gesetzliche) Regelungen aufzustellen, die keinen Zweck erfüllen.

2.) Mit diesen Regelungen Fehlverhalten und Verunsicherung zu provozieren

3.) Sich mit der Verfolgung von genau diesen provozierten Verstößen zu profilieren.

Es kann nach meiner Einschätzung vor dem Hintergrund der Kräfteverteilung zwischen individuellem Schützen und Ordnungsamt nur eine zweigleisige Strategie gegen die Schlösser-Fahnder geben. Als Schütze hat man die gewünschten Auflagen des Ordnungsamts zu erfüllen. Leider schießt man da über das vom Gesetz geforderte hinaus, es steht der Aufwand jedoch noch in einem ordentlichen Verhältnis zum Nutzen.

Gleichzeitig sollte man aber bei jeder Kontrolle eine DAB gegen den verantwortlichen Beamten einleiten, wegen der Anlasslosen Personenkontrolle.

In der Öffentlichkeit muß auf der zweiten Schiene auf die lächerliche Gängelung hingewiesen werden. Das Vorhängeschlössle als Führ-Ring durch die Nase der Schützen und Jäger ist doch wohl komisch genug, daß man mehr Menschen darüber lachen lassen kann.

Geschrieben

Wie bereits erwähnt, ist das Schloss nicht das Problem. Sondern eine Interpretation des angeblichen/vermeintlichem Gesetzgeberischen Willen durch wodurch auch immer motivierte SB.

Die einzige Begründung die von einer Ordnungsbehörde für solche Dinge angeführt werden kann ist die Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Und diese muss gefährdet sein, zumindest muss eine abstrakte Gefährdung begründbar sein.

Spezialisten sollen mich verbessern wenn es so falsch ist. Und erst, wenn eine solche Gefahr vorhanden ist kann gehandelt werden. Das auch nicht wie es "meiner Rechtsauffassung" des SB gefällt, sondern zunächst ermittelnd.

Nur bei Gefahr im Verzuge ist es dann möglich, mit Sofortvollzug zu arbeiten.

Wer bei einer Owi eine Gefahr im Verzuge begründen will, muss sich schon was einfallen lassen. Vielleicht können dazu aktive PB was aussagen. Bei nichts anderem als einem nach Auffassung einer Behörde fehlendem Schloss an einer geschlossenen Waffentransporttasche bei ansonstem gesetzeskonformen Transport entbehrt eine solche Begründung nicht einer gewissen Komik. Eigentlich ist sie so lächerlich, dass es schon ein gewisses Bild unserer z.T. im Waffenbereich nur noch als krank zu bezeichnenden, eigentlich FÜR den Bürger arbeitenden Bürokratie darstellt.

Aber der Normalbürger lässt es sich gefallen. Den nächsten wird es dann genau so ergehen. Wehrt sich jemand, wird man vor Gericht klar stellen, dass es bisher "gängige Praxis" ist und sich bewährt hat. Und da alle Richter und StA Waffenrechtsspezialisten sind....

NIcht alles, was ein SB oder eine Behörde für richtig erachtet, ist auch Recht. Und da wir in einem Rechtsstaat leben, muss man dann eben auch mal sein Recht einfordern. Solange unser Rechtsstaat funktioniert, werden solche Kapriolen wohl nicht nur durch den Wähler bestraft, sondern wenn auch meist erst in der zweiten/dritten Instanz durch die Gerichte geradegerückt. Ich kann mich erinnern, dass es Zeiten gab, wo ein RP seine nachgeordnete Behörde angewiesen hat, eine WBK auszustellen, obwohl die örtl. zuständige Behörde es nicht wollte. Der Bürger hatte ein RECHT darauf.

Manchmal hilft es schon, die Gesetzestexte und Kommentierungen mehrmals zu lesen und sich nicht gleich von pseudojuristischen Begründungen ins Bockshorn jagen zu lassen.

Geschrieben
...

NIcht alles, was ein SB oder eine Behörde für richtig erachtet, ist auch Recht. Und da wir in einem Rechtsstaat leben, muss man dann eben auch mal sein Recht einfordern. Solange unser Rechtsstaat funktioniert, werden solche Kapriolen wohl nicht nur durch den Wähler bestraft, sondern wenn auch meist erst in der zweiten/dritten Instanz durch die Gerichte geradegerückt. ...

. Der Bürger hatte ein RECHT darauf.

Manchmal hilft es schon, die Gesetzestexte und Kommentierungen mehrmals zu lesen und sich nicht gleich von pseudojuristischen Begründungen ins Bockshorn jagen zu lassen.

Ich kann diese Auffassung nur bestätigen ( auch wenn ich mir das mit den Schlössern antue, weil es ja eigentlich nur betätigt, wie lächerlich unsere Gesetzgebung ist).

Das für mich damals zuständige Ordungsamt und die Ebene darüber (ADD) waren der Ansicht, ich hätte schon genug Kurzwaffen und wollten mich bewegen, meinen Antrag zurückzunehmen.

Da die Verwaltung aber nicht zu entscheiden hat, ob ich etwas brauche, sondern nur zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erwerb gegeben sind (Bedürfnis; Sachkunde, Zuverlässigkeit) habe ich das VG bemüht. Es hat zwar etwas gedauert, aber ich habe gewonnen.

Beim nächsten Antrag das selbe Spiel, sie haben es wieder versucht. Aber beim zweiten Mal hat schon der Hinweis gereicht, dass ich mir das nicht bieten lasse...

Und ich hatte weder einen Hausbesuch im Anschluss, noch sonstige Schikanen (ich denke, weil klar war, dass ich so etwas nicht schlucken würde).

Gruß und Mut zum Widerstand

Erik

Geschrieben

Bei der ADD sitzen nach meiner Kenntnis auch nicht nur sattelfeste sondern auch einsichtige Mitarbeiter. Von dort habe ich bisher nur wasserdichtes gesehen.

Geschrieben
... vielleicht eine blöde Frage ... muß(sollte) das Schloß dran, wenn die Waffe im Behältnis zerlegt ist ... :confused:

Nein.

"Verschlossen" nicht "abgeschlossen" weil auch ein Pistolenhalfter ein "geschlossenes" Behältnis sein könnte. Hier geht es um die Selbstherrverwirklichkeit des RP Darmstadt und den möglichen Umgang mit dieser.

Geschrieben
Nein.

"Verschlossen" nicht "abgeschlossen" weil auch ein Pistolenhalfter ein "geschlossenes" Behältnis sein könnte. Hier geht es um die Selbstherrverwirklichkeit des RP Darmstadt und den möglichen Umgang mit dieser.

Da empfehlen sich entsprechende Schritte, denn auch ein RP lebt nicht im Luft- bzw. Rechtsfreien Raum und muss seine Entscheidungen überprüfen lassen. Wenn sich mehr der Betroffenen rühren würden, würden manche der w.o. angegeben zu wertenden Entscheidungen entweder gar nicht erst getroffen, bald widerrufen oder die SB`s mit anderen Aufgaben betraut werden.

Zumindest ist es in anderen Behörden und anderen Bundesländern so.

Geschrieben

Paßt zwar nicht ganz zum Thema, soll aber nur mal aufzeigen, was alles so möglich ist:

Einem Sportschützen wurdem aus irgendeinem Grunde die Waffen und fälschlicherweise auch die WBK beschlagnahmt, die dann irgendwo in der staatsanwaltlichen Akte verschwand.

Nach über 1 Jahr erfolgt der Freispruch und die Freigabe der Waffen.

Der Sportschütze holt sich seine Waffen aus der Asservatenkammer (die WBK war natürlich nicht auffindbar) und transportiert sie in seine eheliche Wohnung.

In der Wohnung kommt es zu einem handfesten Ehekrach und der Sportschütze will seine Waffen mit seinem PKW an einen sicheren Ort transportieren.

Die wütende Ehefrau ruft natürlich die Polizei und teilt mit, dass ihr Ehemann mit scharfen Waffen im Stadtgebiet unterwegs ist.

Was passiert?

Fahrzeug wird gestellt, Waffen werden beschlagnahmt, da er keine WBK vorweisen kann.

Nachfrage bei der Waffenbehörde zur ev. vorhandenen Waffenberechtigung wird gar nicht erst gehalten.

Was nun? Wieder die gleiche Prozedur, Asservatenkammer, Gericht?

Ne.

Habe ihm die Waffen zurückgebracht und bei der Suche nach der WBK geholfen.

Ansonsten hätte er wieder 1 Jahr warten müssen. Kostet aber Geld!

Geschrieben

D A S ist bürgerfreundliches Arbeiten mit Augenmaß!!

Von deiner Handlungsweise sollten sich einige Behörden-SB oder -leiter mal ne dicke Scheibe abschneiden!

Mit der Aktion hast du für das Ansehen der "Staatsmacht/Beamten" mehr getan als diese ganzen offensichtlich -gestrichen-

nicht unbedingt ihren Amtseid verstehenden Bürokraten die meinen, zum Richterersatz mutieren zu können.

Reeeeschpekt!

Gast bubsche2
Geschrieben
D A S ist bürgerfreundliches Arbeiten mit Augenmaß!!

Von deiner Handlungsweise sollten sich einige Behörden-SB oder -leiter mal ne dicke Scheibe abschneiden!

Mit der Aktion hast du für das Ansehen der "Staatsmacht/Beamten" mehr getan als diese ganzen offensichtlich -gestrichen-

nicht unbedingt ihren Amtseid verstehenden Bürokraten die meinen, zum Richterersatz mutieren zu können.

Reeeeschpekt!

:appl::appl::icon14: genau so sehe ich es auch !!

Ich habe mir jetzt bei einem Händler über das internet drei Alukoffer mit je zwei Zahlenschlösser für gerade mal 210 Teuros gekauft.

Für das Geld hätte ich auch lieber ne Kiste Cahor gekauft :traurig_16: ,aber egal, jetzt habe ich ja wohl dann dem Gesetz in vollen Zügen genüge getan.

Somit bin ich aus allem raus,denn mehr geht ja wohl nicht.

Gruß Volker

Geschrieben
...Die ankommenden Schützen entnahmen ihre Waffen aus dem Futteral im Kofferraum und schritten die 5 - 10 m die Waffe schulternd zum Stand.

Eine eifrige Funkwagenbesatzung ist natürlich fleißig eingeschritten und hat Anzeigen wegen verbotenen Führens gefertigt....

Das ist ja wieder ein gelungenes Beispiel des Selbstverstaendnisses einiger deutscher Polizei-Beamten:

der Buerger als Gegner, den man bei jeder Gelegenheit in die Pfanne hauen muss. Strafverfolgung ohne Sinn und Verstand, formal korrekt, aber ohne jede Konsequenz fuer die oeffentliche Sicherheit (wenn die Waffen gebrochen waren).

Ich hoffe nur, dass ein lebensnaher Richter das Verfahren wegen Geringfuegigkeit einstellt.

Es gibt sicher auch viele Polizisten, die die 5m-Straftat einfach gar nicht saehen.

Oder die, die dem Schiessstandbetreiber mal einen Hinweis geben wuerden, wie sich Benutzer korrekt verhielten, um Probleme zu vermeiden.

Geschrieben

Es gibt durchaus Polizisten, die vor Schießständen Opfer abpassen:

Bei einem mir bekannten Stand sind viele Jungjäger in der Flintenschießausbildung.

In dieser Zeit darf der angehende Jäger zwar eine Flinte besitzen, die dafür nötige Munition aber NICHT vom Stamd mit nach Hause nehmen.

Und da finden sich doch tatsächlich Polizeistreifen, die wenige Meter ausserhalb des Standes Fahrzeuge anhalten um dann bei den Jungjägern illegale Patronen zu finden.

Aber Hauptsache unser Staat ist wieder um einiges sicherer, wenn eine in der Schießweste vergessene Patrone durch die Polizei entdeckt wird.

IMI

Geschrieben
Bei der ADD sitzen nach meiner Kenntnis auch nicht nur sattelfeste sondern auch einsichtige Mitarbeiter. Von dort habe ich bisher nur wasserdichtes gesehen.

Es geht um die ADD Trier, das ganze ist ein paar Jahre her. Die haben allenernstes in ein Gutachten fürs Gericht geschrieben, dass eine .38 Spezial aus einem .357 Mag Patronenlager verschossen einen größeren Rückstoss hat als aus einem .38er...

Soviel zu sattelfest und wasserdicht. Einsichtig waren sie allerdings, sie haben auf eine Revision verzichtet...

Gruß

Erik

Geschrieben
Es geht um die ADD Trier, das ganze ist ein paar Jahre her. Die haben allenernstes in ein Gutachten fürs Gericht geschrieben, dass eine .38 Spezial aus einem .357 Mag Patronenlager verschossen einen größeren Rückstoss hat als aus einem .38er...

Soviel zu sattelfest und wasserdicht. Einsichtig waren sie allerdings, sie haben auf eine Revision verzichtet...

Gruß

Erik

Ich denke aber, dass dort inzwischen auch ein gewisser Personalwechsel stattgefunden hat. In den letzten zwei Jahren habe ich einiges von denen (unfreiwillig) zu lesen bekommen, das hatte alles Hand und Fuß.

Geschrieben
Es gibt durchaus Polizisten, die vor Schießständen Opfer abpassen:

Das wäre zumindest sehr ..... überdenkenswert

Bei einem mir bekannten Stand sind viele Jungjäger in der Flintenschießausbildung.

In dieser Zeit darf der angehende Jäger zwar eine Flinte besitzen, die dafür nötige Munition aber NICHT vom Stamd mit nach Hause nehmen.

Und da finden sich doch tatsächlich Polizeistreifen, die wenige Meter ausserhalb des Standes Fahrzeuge anhalten um dann bei den Jungjägern illegale Patronen zu finden.

Das Problem ist, wenn irgend ein Anonymus Anzeige erstattet hat, bleibt Ihnen nichts anderes übrig. Außerdem auch dann nicht, wenn sie auf andere Weise von einer Straftat Kenntnis erlangen. Dann müssen sie. Beispiel: Bei einem Unfall werden Patronen bei einem der Verletzten gefunden oder liegen im Wagen. Befragung und Kontrolle der erforderlichen Papiere. Antwort:" bin in der JJ-Ausbildung bei dem xxx, auf dem Stand YXC, von da komme ich gerade. Das machen doch alle so!"

Aber Hauptsache unser Staat ist wieder um einiges sicherer, wenn eine in der Schießweste vergessene Patrone durch die Polizei entdeckt wird.

Das ist garantiert nicht der Fall, ändert aber an dem Grundtatbestand nichts. Da hat nicht die Polizei Schuld, sondern der Gesetzgeber und evtl. ein Anzeigeerstatter

IMI

In der Ausbildung sollte natürlich auch darauf hin gewiesen werden, dass so etwas unter § 5 Abs. 1 Nr. 2a + b fallen kann. Übrigens hat dann auch der Ausbildungsleiter nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c ein Probblem.

Und wer wem irgendwo gerade was übles will und daher auf solche Anrufe/Hinweise verfällt, weiß ja auch keiner.

Geschrieben

Mal auch ne Frage nebenbei:

Nicht, dass ich es so machen würde (ich kann mir noch ein Schloß leisten), aber würde es reichen, einen Kabelbinder durch den Reißverschluss zu ziehen anstelle eines Schloßes, den man vor Ort auf dem Stand mit nem Seitenschneider öffnet?

Viele Grüße

Blacksmith

Geschrieben
Mal auch ne Frage nebenbei:

Nicht, dass ich es so machen würde (ich kann mir noch ein Schloß leisten), aber würde es reichen, einen Kabelbinder durch den Reißverschluss zu ziehen anstelle eines Schloßes, den man vor Ort auf dem Stand mit nem Seitenschneider öffnet?

Viele Grüße

Blacksmith

Ich würde sagen, das ist hinreichend aber nicht notwendig.

---

Tom

Geschrieben
Es gibt durchaus Polizisten, die vor Schießständen Opfer abpassen:

....

IMI

Ist doch klasse, eine höhere Anzahl von Verstössen gegen das WaffG und eine Aufklärungsrate von 100% - wenn das den Dienststellenleiter nicht voranbringt!

(Ironie aus...)

Gruß

Erik

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.