Zum Inhalt springen
IGNORED

Päckchen ( DHL) verschwunden- wer haftet ?


Gast

Empfohlene Beiträge

Vielleicht hat jemand eigene Erfahrungen dazu:

Über egun ein paar überflüssige Sachen nach Österreich verkauft.

Versand als Paket vorgeschlagen, dies lehnte der Käufer ab und bestand auf den Versand als Päckchen, darauf hin habe ich mir per mail von Ihm bestätigen lassen das ich eine Haftung meinerseits bei Verlust , Beschädigung etc . aussschliesse.

Nun ist das Päckchen nicht angekommen.......... sagt der Käufer.

Da er Rechtsanwalt ist flatterte mir nun ein Schreiben ins Haus in dem er die Rückzahlung des Betrages innerhalb 14 Tagen erwartet, andernfalls wird er beim Amtsgericht einen Mahnbescheid erwirken.

Vielleicht hat ja jemand schonmal was ähnliches erlebt ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Haste dir einen Kassenzettel geben lassen ? Ein Foto machen von dem Päckchen mit Empf. Adresse in der Postfiliale ?

Die Haftungsausschluß Erklärung hast du per E-mail (mit eindeutigen Namen ?) somit gültig !

Kassenzettel habe ich nicht, bringt auch nichts da er nicht zu zuordnen wäre. Meine Post in der Filiale zu fotografieren ist ne gute Idee , aber wer weiss sowas vorher?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bist Dir sicher, dass der Empfänger Anwalt ist?

Sieht mir alles ein bischen zu sehr nach Zufall aus...

Erst auf unversicherten Versand bestehen und dann behaupten, die Ware sei nicht angekommen; mit der kleinen Nebenbemerkung, man sei Anwalt.....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn du mit ihm per eMail den Haftungsausschluss deinerseits abgeklärt hast und er genau weiß, dass der Nachweis bei oben genannter Versandart schwer möglich ist, hat er nicht rumzunölen. Ausserdem gebe ich IMI recht. Das riecht extrem nach Bauernfängerei.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

in ö soltle es doch auch soetwas wie ein telefonbuch geben - im internet, oder ?! dann schau doch da einfach mal nach. ich meine ein rechtsanwalt wird seine kanzlei schon aus eigenem interesse eintragen lassen (wegen den mandanten).

dann weisst du, ob es wirklich ein ra ist oder nicht.

und wenn im telbuch nichts steht, hilft dir dein freund und helfer - google :-)

war aber nur so eine idee von mir ;-)

grüße

K-D-W

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Päckchen ( DHL) verschwunden- wer haftet ?

Vielleicht verstehe ich da was nicht, aber bei uns (CH) holt DHL die Päckchen ab und gibt mir immer eine Quittung dafür. Und der Empfänger hat den Empfang ebenfalls zu quittieren.

Als erster muss also DHL mal aufzeigen was mit die mit Deinem Päckchen angestellt haben. Sollten Sie es verloren haben, schulden sie Dir die in den meisten Speditionsverträgen vorgesehene Minimalentschädigung, für den Verlust Deines Packetes.

Somit zurück zu deiner Frage, in erster Linie haftet DHL für das verschwundene Päckchen - für den nicht gedeckten Betrag du.

Swissghost

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nicht nur das. Denn nach Ö hätte es auch das Einschreiben als Maxibrief gegeben. Und das ist deutlich größer wie das innerdeutsche.

Max.Größe:

Gurtmaß 90cm. Längste Seite 60cm

Ist dann mit 25.- versichert und man hat halt die Sicherheit eines Einschreibens.

JENS

Vielleicht verstehe ich da was nicht, aber bei uns (CH) holt DHL die Päckchen ab und gibt mir immer eine Quittung dafür. Und der Empfänger hat den Empfang ebenfalls zu quittieren.

Als erster muss also DHL mal aufzeigen was mit die mit Deinem Päckchen angestellt haben. Sollten Sie es verloren haben, schulden sie Dir die in den meisten Speditionsverträgen vorgesehene Minimalentschädigung, für den Verlust Deines Packetes.

Somit zurück zu deiner Frage, in erster Linie haftet DHL für das verschwundene Päckchen - für den nicht gedeckten Betrag du.

Swissghost

In D leider nicht. Evtl. kann man das Porto wieder bekommen. Ansonsten ist nix zu holen.

JENS

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

in diesem Fall könnte § 447 BGB einschlägig sein. Danach geht die Gefahr auf den Käufer bei Einlieferung zur Post über. Zusätzlich wurde die Ware ausdrücklich auf wunsch des Käufers versendet, und zwar als Päckchen.

Nach Art. 28 EGBGB wäre deutsches Recht anzuwenden, da ein bestimmtes Recht nicht vereinbart wurde und der Vertrag die engste Verbindung zu Deutschland hat.

Auf den ersten Blick würde ich sagen der Käufer hat Pech gehabt. Den Verdacht auf einen Betrug sollte man auch im Auge behalten.

Ich würde erstmal abwarten, wenn ein Mahnbescheid kommt, sofort zum Rechtsanwalt und massiv gegen den Typen vorgehen. Evtl. auch strafrechtlich, falls sich noch mehr ergibt.

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin!

Bist Du gewerblicher Anbieter, zahlst Du in jedem Fall.

Ist es ein Privatverkauf, hast Du mit übergabe an den Spediteur Deinen Vertrag erfüllt. Das Risiko liegt beim Verkäufer.

Jedoch hast Du keinen Versandnachweis, was zum Problem werden könnte. Das Beste in Deinem Fall wäre, wenn ein Zeuge die Abgabe des Päckchens bestätigen könnte.

Gruß,

frogger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

naja beim abschicken musst du ja ne quittung mit paketnummer bekommen haben .... einfach bei dhl mal nachfragen ob das paket in empfang genommen wurde ---> muss ja immer unterschrieben werden damit man das ding bekommt

greets

€: ich habs nu net genau herauslesen können obs mit dhl oder der deutschen post geschickt wurde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...na ja, beim Abschicken musst du ja 'ne Quittung mit Paketnummer bekommen haben ... einfach bei DHL mal nachfragen, ob das Paket in Empfang genommen wurde ...

Du hast scheinbar auch nicht gelesen, dass die Sendung als Päckchen verschickt wurde.

Daher:

- kein Einlieferungsbeleg

- keine Versicherung

CM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin!

Bist Du gewerblicher Anbieter, zahlst Du in jedem Fall.

Ist es ein Privatverkauf, hast Du mit übergabe an den Spediteur Deinen Vertrag erfüllt. Das Risiko liegt beim Verkäufer.

Jedoch hast Du keinen Versandnachweis, was zum Problem werden könnte. Das Beste in Deinem Fall wäre, wenn ein Zeuge die Abgabe des Päckchens bestätigen könnte.

Gruß,

frogger

Besteht bei mir der Käufer auf unversichertem Versand trotz des Risikos verpacke ich die Ware vor Zeugen und habe auch einen solchen (meist meine Frau) bei der Postaufgabe dabei. Alle "verschwundenen" Päckchen" und Maxibriefe sind nach dem Hinweis auf die Zeugen eigenartigerweise beim Nachbarn des Empfängers wieder aufgetaucht. Seit einiger Zeit versende ich Päckchen nur noch über Hermes.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Über egun ein paar überflüssige Sachen nach Österreich verkauft.

Versand als Paket vorgeschlagen, dies lehnte der Käufer ab und bestand auf den Versand als Päckchen, darauf hin habe ich mir per mail von Ihm bestätigen lassen das ich eine Haftung meinerseits bei Verlust , Beschädigung etc . aussschliesse.

Nun ist das Päckchen nicht angekommen.......... sagt der Käufer.

Ums kurz zu machen: Der Haftungsausschluß per Email ist ein Muster ohne Wert, da die Identität des Käufers mit dem Mailabsender nicht nachweisbar ist.

Beim Privatverkauf ist entscheidend, daß ich die Absendung beweisen kann. Ist das nicht möglich, hat man gelitten.

Man sollte deshalb in den Auktionsbedingungen immer versicherten Versand verbindlich vorgeben und bei nachträglichen Portodebatten den Käufer sofort negativ bewerten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ums kurz zu machen: Der Haftungsausschluß per Email ist ein Muster ohne Wert, da die Identität des Käufers mit dem Mailabsender nicht nachweisbar ist.

Wieso ich habe doch die hinterlegte Mail-Adresse des Käufers. Wenn von dieser Adresse einen entsprechende Mail kommt ist doch die Identität geklärt.

Was Du schreibst würde bedeuten das jemand das Passwort zu meiner Mailadresse kennt und darüber Mails versendet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kann als Absenderadresse eintragen was ich will, da wird nichts überprüft. Um Emails EMPFANGEN zu können muss man das Passwort des jeweiligen Accounts kennen, um als gott@olymp.com eine Mail zu schreiben ist das nicht notwendig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hatte vor 2 Jahren einen ähnlichen Fall, Käufer wollte Päckchen an Packstellen-Adresse, ist aber nicht angekommen. habe mich rechtlich erkundigt: Wenn der Käufer einen unversicherten Versand wünscht, dann ist der juristische Erfüllungsort des Absenders das Postamt. Danach hat man als Absender ja keinen Einfluss mehr. Du sagst einfach, Du hast das Päckchen unter Beisein eines Zeugen abgegeben. Bei unversichertem Versand bist Du somit Deiner Erfüllung nachgekommen.

Wenn es sich um einen Streitwert bis ca. 60-80 Euro handelt, wird die Sache ohnehin wegen "Geringfügigkeit" im Sande verlaufen, ein Zivilprozess wird es nicht geben, das lehnt jeder Richter ab. Also ganz cool bleiben. In meinem Fall ist das verschollene Päckchen nach 2 Monaten völlig verratzt wieder zu mir zurückgekommen. Hab es dann versichert zugesendet, weil mir der mailverkehr auf die Nerven gegangen ist.

Svenni

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

@chapmen: geb mir mal bitte den egun Namen von dem Kerl.

Ich hatte erst vor kurzen auch eine Auktion mit einem österreichischen Anwalt der unversicherten Versand unbedingt wollte.

Bei mir ging aber alles glatt, ich habe aber das Päckchen unter Zeugen verschickt, da mir die Sache schon komisch vorkam.

Gruss

voyager

PS: Streitwert war 50€ bei mir.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kann als Absenderadresse eintragen was ich will, da wird nichts überprüft. Um Emails EMPFANGEN zu können muss man das Passwort des jeweiligen Accounts kennen, um als gott@olymp.com eine Mail zu schreiben ist das nicht notwendig.

Das heist also Du brauchst nicht das Passwort von gott@olymp.com Account um von Ihm einen Nachricht zu senden?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das heist also Du brauchst nicht das Passwort von gott@olymp.com um von Ihm einen Nachricht zu senden?

Nein, man braucht nur einen SMTP-Server, der nichts gegen "Relaying" hat (das Relaying hätte grundsätzlich auch ernsthafte Anwendungen: z.B. die organisatorische Trennung von Privat- und Geschäftsmails; wenn man im Büro zwischendrin eine private Mail schreibt, will man sie vielleicht nicht mit der Firmenadresse verschicken).

Dem SMTP (simple mail transfer protocol) ist es grundsätzlich schnurzpiepegal, was Absenderadresse eingetragen wird - das ist nur ein Textfeld in dem "donald@duck.de" oder sonstiger Blödsinn stehen kann.

Aufgrund des Missbrauchspotentials schieben viele Provider durch eine zusätzliche transparente Überprüfung dieses Textfeldes dem Relaying einen Riegel vor.

Ich bin selbst ein "Relaying-Geschädigter", da ich mehrere Domains betreibe die regelmäßig auch von Spammern als Absenderkennung kannibalisiert werden - Spammer/Spambots missbrauchen als Absender in der Regel eine beliebigen Domainnamen und tragen hier irgendetwas in der Art von xyz@meinedomain.de ein. Alles was dann nicht zugestellt werden kann, wird vom empfangenden System mit einer Fehlermeldung quittiert, die an den vermeintlichen Absender zurückgeschickt wird (sogenannte "Bounces").

Ist man Postmaster für meinedomain.de bekommt man die geballte Ladung an bounces jeden Tag serviert.

Richtig etwas dagegen unternehmen kann man nicht. Wenn man Glück hat, ist der Return-Path im ursprünglichen Mailheader aussagekräftig (wenn er denn in brauchbarer Form mit zurückgeliefert wird, was nicht oft der Fall ist).

Einmal konnte ich auf diese Weise einem Spammer in Tampa/Florida das Handwerk legen, durch Querabgleich ließ sich der Ursprung der Spam-Mails ziemlich eindeutig festlegen.

Nach einer Info-Mail ans FBI dort (Stichwort "fraud" & "identity theft") war der Spuk dann zeitnah erledigt.

Das war aber ein absoluter Glücksfall, denn in der Regel sind die zum Versand benutzten SMTP-Server nur aus weiter Ferne missbraucht bzw. gehackt.

Letzteres braucht es aber gar nicht, denn jeden Tag steht ein Dussel (weltweit: hunderte) auf, der eine DSL-Kiste mit Server-Diensten (von denen er gar nichts weiß, bei der Installation wurde einfach das "Komplettpaket" gewählt) völlig schmerzfrei ungeschützt ins Netz stellt. Solche Hurenrechner dienen nicht nur als Spamversandstellen, sondern auch als tote Briefkästen für Inhalte aller Art (von denen die i.d.R. völlig kontextbefreiten Besitzer natürlich keine Ahnung haben).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.