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IGNORED

Päckchen ( DHL) verschwunden- wer haftet ?


Gast

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Du hast scheinbar auch nicht gelesen, dass die Sendung als Päckchen verschickt wurde.

Daher:

- kein Einlieferungsbeleg

- keine Versicherung

CM

Aber einen Beleg/Quittung über die Frankierung eines Päckchens erhält man. So kann man zumindest nachweisen das man in besagtem Zeitraum ein Päckchen versandt hat. Wenn man sich natürlich keine Quittung über den Betrag geben läßt selber Schuld. Ich drucke die mails (in meinem Fall meist ebay) vom Auktionshaus über die gewonnene Auktion aus und tackere dann den Einlieferungsbeleg (Packet), bzw. Quittung (Päckchen) nach Versand dran.

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Wie ist das eigentlich mit der Beweislast?

Muss der Verkäufer beweisen das er es abgeschickt hat oder muss der Käufer beweisen, das der Verkäufer es nicht abgeschickt hat?

Liegt die Beweislast beim Käufer sollte man, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat recht entspannt mit der Sache umgehen können.

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Wie ist das eigentlich mit der Beweislast?

Muss der Verkäufer beweisen das er es abgeschickt hat oder muss der Käufer beweisen, das der Verkäufer es nicht abgeschickt hat?

Liegt die Beweislast beim Käufer sollte man, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat recht entspannt mit der Sache umgehen können.

Die Beweislast für den Versand liegt definitiv beim Verkäufer.

Wieso ich habe doch die hinterlegte Mail-Adresse des Käufers. Wenn von dieser Adresse einen entsprechende Mail kommt ist doch die Identität geklärt.

Damit ist nicht geklärt, wer tatsächlich am Computer gesessen hat.

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hätte da auch ml ne frage zum thema:

versende auch immer versichert mit hermes (gibt es da schon ab € 3,90).

ist bisher alles angekommen.

habe mir aber schon oft überlegt, wie das denn mit der versicherung, wen mal wirklich etwas verschwinden sollte.

wie kann ich nachweisen, was in dem päckchen war bzw. wie lege ich den wert da?

bei ebay/egun mag das ja noch gehen, aber bei anderen geschäften?

habt ihr da ne ahnung?

dank und grüße und gut schuß bernd

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So wie derjenige, der trotz ausgewiesenen Portokosten nach der Auktion nachverhandeln will. So etwas macht man einfach nicht. [...]

Doch, mache ich immer dann, wenn ich mehrere Artikel ersteigere und die Portikosten dann plötzlich als 3*Paket angezeigt werden. Wenn alles in ein Paket/Päckchen/Maxibrief reingeht, dann kriegt der Verkäufer 'ne schlechte Bewertung wenn er den x-fachen Preis will. Wenn es zeitlich passt frage ich natürlich vorher.

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Doch, mache ich immer dann, wenn ich mehrere Artikel ersteigere und die Portikosten dann plötzlich als 3*Paket angezeigt werden. Wenn alles in ein Paket/Päckchen/Maxibrief reingeht, dann kriegt der Verkäufer 'ne schlechte Bewertung wenn er den x-fachen Preis will. Wenn es zeitlich passt frage ich natürlich vorher.

Wenn ein mehrere Artikel ersteigert, liegt der Versand in einer Lieferung aber auch im Eigeninteresse des Verkäufers. Zum einen spart er Verpackungsmaterial, das in der Regel zu Lasten des Verkäufers geht (was häufig vergessen wird) und "Menge", die er zur Post tragen kann. Das ist im eigentlichen Sinn kein Nachverhandeln über das Porto.

Und wie Du richtig sagst: Man fragt vorher !

Besonders ärgerlich sind diese Nachdiskussionen beim Versand ins Ausland (insbesondere wenn noch "Kein internationaler Versand" dabeistand): Da haben mir schon zwei Franzosen und ein Ungar nachträglich mitgeteilt, daß sie nur das Inlandsbriefporto bezahlen. Und das für Dekogewehre, für die die Franzosen, dann noch nicht einmal die dort notwendige Erwerbserlaubnis vorweisen konnten.

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Doch derjenige der das Paßwort für den Account kennt.

Eben nicht, das hat man dir vorher zu erklären versucht. Das wäre so, wie wenn du behaupten würdest das Türschild an einer Wohnung lässt eindeutige und nicht fälschbare Rückschlüsse auf den Bewohner zu.

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Doch derjenige der das Paßwort für den Account kennt.

cdab liefert für den Kern des Problems ein gutes Beispiel. Erschwerend kommt hinzu, daß man bei Egun für den Schriftverkehr nach der Auktion das Paßwort für den Account nicht benötigt. Das kann damit jeder, der Zugriff auf den Computer hat.

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Doch derjenige der das Paßwort für den Account kennt.

Eben nicht, das hat man dir vorher zu erklären versucht. Das wäre so, wie wenn du behaupten würdest das Türschild an einer Wohnung lässt eindeutige und nicht fälschbare Rückschlüsse auf den Bewohner zu.

So ist es. Als alternatives Beispiel: Du kannst auch zur Post fahren und dort einen Brief mit beliebiger Absenderangabe aufgeben; was auf dem Umschlag für ein Absender steht, ist erst einmal wumpe.

Genauso ist es dem ordinären Mailserver egal, mit welcher Absenderangabe man ihn füttert.

Dazu braucht man genauso wenig den Account des letztendlich Betroffenen wie zum Schreiben einer sonstigen Phantasiegeschichte.

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So jetzt letzter Versuch.

Mailadresse: war mir auch vor meinem Posting klar das man das faken kann aber dazu gehört mehr als einfache PC Kenntnisse.

Aber woher weis denn der Böse Bube die Mailadresse des KÄUFERs damit er sich dafür ausgegben kann??? Lies doch mal das Eingangsposting.

Erschwerend kommt hinzu, daß man bei Egun für den Schriftverkehr nach der Auktion das Paßwort für den Account nicht benötigt.

Richtig, brauchst Du bei ebay auch nicht.

Das kann damit jeder, der Zugriff auf den Computer hat.

eben nicht, weil "jeder" nicht weis welche Mailadresse ich bei xyz hinterlegt habe. Aber Du redest sicher von Mailprogrammen die direkt auf meinem PC instaliert sind, ich aber nicht.

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... klar das man das faken kann aber dazu gehört mehr als einfache PC Kenntnisse.

Ich weiß ja nicht, was Du unter "einfachen PC-Kenntnissen" verstehst, aber etwas leichteres vermag mir auf Anhieb nicht einzufallen.

Aber woher weis denn der Böse Bube die Mailadresse des KÄUFERs damit er sich dafür ausgegben kann??? Lies doch mal das Eingangsposting.

Im Auktionshaus: Frage an Mitglied; diese kommt CC mit der hinterlegten Mailadresse zurück. Wo sein Problem?

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Richtig bei Verkäufer aber nicht beim Käufer.

So absurd es klingt: Richtige Feststellung

Derjenige, der hier den Ausgangsärger hat, ist bekanntlich der Verkäufer, der sich auf eine Email verlassen hat, deren Urheber er nicht zweifelsfrei nachweisen kann.

Der Käufer muß im Ernstall nur vorbringen, daß er die Email nicht geschrieben hat und glaubhaft machen können, daß Kinder Frau und Hund Zugriff auf seinen Computer haben. Damit ist er aus dem Schneider. Deshalb ist die Vereinbarung per Email ein Muster ohne Wert.

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