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IGNORED

Gestern bei Bier und Würstchen auf eine interessante Frage gekommen.


Garfield II

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dem würde ich mich eigentlich auch anschließen, denn der eigentliche angriff ist ja schon vorbei und er hat ja selber gesagt, der andere rennt weg und sieht das nach einem weiteren angriff aus ?!

grüße

K-D-W

Es geht hier gar nicht um den "Angriff" auf Leben und Gesundheit. Insoweit ist selbstverständlich beim Wegrennen keine Gegenwärtigkeit mehr gegeben.

Gemäß § 32 StGB ist Notwehr aber auch möglich gegen einen Angriff auf Eigentum oder Besitz. Und DIESER Angriff gegen das Eigentum und gegen den Besitz an der Waffe ist noch gegenwärtig da der Wegrennende die Waffe zur Zeit der Schussabgabe noch in Händen hält.

Grüße

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Es geht hier gar nicht um den "Angriff" auf Leben und Gesundheit. Insoweit ist selbstverständlich beim Wegrennen keine Gegenwärtigkeit mehr gegeben.

Gemäß § 32 StGB ist Notwehr aber auch möglich gegen einen Angriff auf Eigentum oder Besitz. Und DIESER Angriff gegen das Eigentum und gegen den Besitz an der Waffe ist noch gegenwärtig da der Wegrennende die Waffe zur Zeit der Schussabgabe noch in Händen hält.

Grüße

WEM gehörte die Waffe vorher? Doch wohl nicht dem jetzt "Notwehrenden"? also entfällt dieser Punkt komplett. Die Waffe befand/befindet sich im Eigentum eines Dritten. Theoretisch (ich spinne mal weiter) hatte der erschossene Täter sich vor der Bedrohung die Waffe vom Eigentümer, dem jetzt flüchtenden, ausgeliehen.

Und dann? Notwehren wegen entfernen von einem Tatort?

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WEM gehörte die Waffe vorher? Doch wohl nicht dem jetzt "Notwehrenden"? also entfällt dieser Punkt komplett. Die Waffe befand/befindet sich im Eigentum eines Dritten. Theoretisch (ich spinne mal weiter) hatte der erschossene Täter sich vor der Bedrohung die Waffe vom Eigentümer, dem jetzt flüchtenden, ausgeliehen.

Und dann? Notwehren wegen entfernen von einem Tatort?

Jep und es wird ja noch interessanter.

Was ist, wenn das wichtige Beweisstück vielleicht noch nichtmal eine Waffe, sondern ein Stück Papier ist...

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Gast God of Hellfire
Jep und es wird ja noch interessanter.

Was ist, wenn das wichtige Beweisstück vielleicht noch nichtmal eine Waffe, sondern ein Stück Papier ist...

Überlass die Ermittlung des Flüchtigen doch einfach unseren kompetenten Staatsanwälten und Polizisten. Die Werden das richtige tun, damit Richter Riehe nachher Recht sprechen kann.

GOH

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Es geht hier gar nicht um den "Angriff" auf Leben und Gesundheit. Insoweit ist selbstverständlich beim Wegrennen keine Gegenwärtigkeit mehr gegeben.

Gemäß § 32 StGB ist Notwehr aber auch möglich gegen einen Angriff auf Eigentum oder Besitz. Und DIESER Angriff gegen das Eigentum und gegen den Besitz an der Waffe ist noch gegenwärtig da der Wegrennende die Waffe zur Zeit der Schussabgabe noch in Händen hält.

Grüße

das würde dann heißen, dass er also auf den flüchtigen täter (der die waffe hat) hinterher schießen dürfte ?!

grüße

K-D-W

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Hat das eigentlich schonmal jemand so gesehen:

Einer bedroht das Opfer mit einer Waffe. Der wird erschossen.

Nun bückt sich der zweite nach der Waffe. Da die Meisten SW-Einsätze unter 4-5m Ablaufen können wir im ungünstigsten Falle von 10m ausgehen.

Was würdet ihr denken, wenn ihr von A gerade noch eine Waffe im Gesicht hattet und B sich "seelenruhig" nach der Waffe bückt- Auf 10m Distanz???

Und wer sagt denn, das der Kerl nicht eine bessere Schußposition aufsucht, um den von A versuchten Mord zu vollenden??

Mein erster Gedanke wäre: Mist. Jetzt greift der Typ zur Waffe und will mir ans Leder. So what? Keiner hat ihn gebeten die Waffe aufzunehmen. Ausserdem sollte der Täter wissen, daß ich es ernst meine. Was soll ich also anderes von der Handlung halten, als daß mich nun der zweite versucht zu ermorden??

Ergo-> Erneute Notwehr.

Würde der zweite einfach so stiften gehen ist die Sache ja klar.

Grüße

-Matthias-

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Man wird von zwei Gegnern angegriffen.

Tja, was kann man da tun ?

- man versucht, sie beide links oder rechts zu umspielen

- man sucht sich den Linken oder Rechten aus und "tunnelt" ihm nach Möglichkeit den Ball durch die Beine

- man betet, dass sich ein Mannschaftskamerad in dem Moment geschickt anbietet...

:rolleyes:

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Gast Jagdgegner

Nett, dass Ihr den Fragesteller so fröhlich niedermacht.

Es redet sich vermutlich besonders leicht und flockig, wenn man noch nie in einer solchen oder ähnlichen Situation gesteckt hat.

Die Realität hält sich gewöhnlich nicht an die Gesetze der Logik.

Daher und dennoch halte ich die beschriebene Situation nicht für unrealistisch:

So ählich, wie es bereits der Tupperwarefan beschrieb, hatte auch ich beim Lesen des fiktiven Herganges gleich den Gedanken: "Aha, Person 2 holt sich die Waffe seines Kumpels, um sie gegen den Schützen einzusetzen. Was soll er denn sonst damit tun ? - Als Andenken mitnehmen oder um durch mehr Gewicht beim Laufen einen besseren Trainingseffekt zu erzielen ? - Natürlich schnappt sich diese Person die Waffe, um das Werk von Person 1 zu beenden. Auf den Gedanken, dem Schützen auf diese Weise einen Mord anzuhängen, bin ich nicht einmal gekommen.

Würde jemand einen Polizisten verurteilen, der bei einer Schießerei mit Bankräubern auf einen weiteren Räuber schießt, der sich gerade mit der Waffe eines am Boden liegenden Räuberkollegen absetzt ?

Natürlich nicht; ist doch klar, was mit der Waffe getan werden soll: Entweder direkter Angriff auf den Beamten oder Angriff bei Verfolgung.

Eurer Ansicht nach schnappt sich der zweite Räuber die Waffe natürlich nur, um sich dann zu ergeben, ne ?

Ihr werft dem Fragesteller Volltrunkenheit und schwachsinnige Gedanken vor.

Nach dem Lesen der vollmundigen Reaktionen habe ich aber eher den Eindruck, dass der Fragesteller zwar seine Frage mit etwas Restalkohol im Blute formulierte, die meisten Antworten darauf aber bei akuter Blutarmut im Alkohol entstanden sind.

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Würde jemand einen Polizisten verurteilen, der bei einer Schießerei mit

Bankräubern auf einen weiteren Räuber schießt,

der sich gerade mit der Waffe eines am Boden liegenden Räuberkollegen absetzt ?

Daß der Polizeibeamte hier aber nicht unbedingt in Notwehr handelt,

aber deshalb trotzdem nicht bestraft werden kann, ist Dir aber klar?

Wenn ja, dann weißt Du auch, daß dies auf Privatpersonen nicht anwendbar ist.

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Aha, Person 2 holt sich die Waffe seines Kumpels, um sie gegen den Schützen einzusetzen. Was soll er denn sonst damit tun ? - Als Andenken mitnehmen oder um durch mehr Gewicht beim Laufen einen besseren Trainingseffekt zu erzielen ? - Natürlich schnappt sich diese Person die Waffe, um das Werk von Person 1 zu beenden.

In einer Situation, in der ich beschossen werde, würde ich auf jeden schiessen, der eine Waffe in der Hand hält oder versucht sich einer zu bemächtigen.

Denjenigen möchte ich sehen, der bei Angst um sein Leben noch an Gesetze denkt und mögliche Folgen abwiegt. :gaga:

---

Tom

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In einer Situation, in der ich beschossen werde, würde ich auf jeden schiessen, der eine Waffe in der Hand hält.

Denjenigen möchte ich sehen, der bei Angst um sein Leben noch an Gesetze denkt und mögliche Folgen abwiegt. :gaga:

---

Tom

Notwehr mit Löchern im Rücken des Angreifers waren schon immer schwer zu begründen. Nicht umsonst gibt es darüber, insebsondere verbunden mit den südlichen Staaten der USA, hunderte von Witzen.

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Notwehr mit Löchern im Rücken des Angreifers waren schon immer schwer zu begründen.

Nicht umsonst gibt es darüber, insebsondere verbunden mit den südlichen Staaten der USA, hunderte von Witzen.

Ich habe gehört, dass dort solche Verletzungen eindeutige Indizien für einen Selbstmord sein sollen. :rolleyes:

---

Tom

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darum geht es nicht, sondern...

wie oft hat er denn dann vorher auf den einen geschossen, wenn das magazin leer ist?

:rolleyes:

Ja, schon klar. Aber Du weisst doch wie schlecht die Stoppwirkung von Kurzwaffenmun ist. Da braucht man locker ein Magazin/Ganove. Ausserdem kann man in dieser Situation ja auch nicht ausschliesslich Kopftreffer anbringen. Man ist ja aufgeregt......

Ich verstehe nicht warum der Nachladevorgang so lange dauert, dass der Schlawiner überhaupt die Waffe aufheben kann :peinlich:

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die "Darf man das...?" Frage ist wieder schwer zu beantworten.

Wichtig ist, daß man nur die Tatsachen in dem Moment zur Grundlage der Enstcheidung machen kann. Was sieht man: "Der Kumpel des erschossenen Angreifers bückt sich nach der Waffe..." In dem Moment ist das Leben des Kumpels stark gefährdet. (Ich gehe mal davon aus, daß so elementare Dinge passieren wie die Aufforderung, die Waffe liegen zu lassen, untermauert mit der Drohung aus der Eigenen Waffe)

Ist aber diese Situation vorbei (Weil ich zu blöd war, ausreichend Munition zu haben) und der Kerl rennt weg, kann ich ihn nicht erschießen, nur um die Waffe sicherzustellen. Und die Situation ist ja nun schon bescheuert genug.

Entweder es gibt Zeugen, dann braucht man die Waffe nicht.

Oder es gibt keine Zeugen, man ruft selbst die Polizei und kann die Lage mit eigenen Worten beschreiben (Nachdem man einen Anwalt dabeihat). Dann ist man selbst glaubwürdig, die fehlende Waffe ist dann nicht der Grund für eine Fehl-Verurteilung.

Natürlich kann einem der Himmel auf den Kopf fallen, ein Zeuge den Waffenhass gegen Dich ausleben, der Richter ein Freund des Erschossenen sein oder der Polizist es auf Dein Häuschen abgesehen haben. Vielleicht sind sie auch hinter Dir her, da draußen. Sie warten auf Dich.

Kein Nachschießen!

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Ja, schon klar. Aber Du weisst doch wie schlecht die Stoppwirkung von Kurzwaffenmun ist. Da braucht man locker ein Magazin/Ganove. Ausserdem kann man in dieser Situation ja auch nicht ausschliesslich Kopftreffer anbringen. Man ist ja aufgeregt......

Ich verstehe nicht warum der Nachladevorgang so lange dauert, dass der Schlawiner überhaupt die Waffe aufheben kann :peinlich:

klassische argumentation vor gericht...

:s75::s75: :s75:

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...Jäger wird ... umgebracht.

... Einer der beiden wird erschossen, der andere angeschossen und tot getreten...

Ganz wichtig: Du mußt unbedingt dafür sorgen, daß alle wegen ihrer Verdienste um´s Waidwerk posthum den Ehrenhirschfänger des DJV verliehen bekommen! Unbedingt!

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