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IGNORED

Seit 01.04. wieder Eintragung von WS in die WBK


Der Schrauber

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die WS sind zwar nach wie vor frei käuflich und rechnen auch nicht auf an das Kontingent an, müssen aber seit dem 01.04. wieder in die Grüne eingetragen werden. (12,78 Euro)

So eben von einem Waffenhändler erfahren. Das Ganze wird "demnächst" bekannt gegeben.

Auch wer schon WS besitzt, muß diese nun nachträglich eintragen lassen.

Das Ganze bezieht sich natürlich auf Kaliber kleinere WS, die man bisher ja einfach so haben konnte.

Geschrieben

Dann kann man also morgen losziehen und sein WS eintragen lassen (z.B.) mit dem Erwerbsdatum Herbst 2005?!

Oder tragen dann die Behörden das aktuelle 2008er Datum ein (angemeldet am...) ?

Geschrieben
Dann kann man also morgen losziehen und sein WS eintragen lassen (z.B.) mit dem Erwerbsdatum Herbst 2005?!

Oder tragen dann die Behörden das aktuelle 2008er Datum ein (angemeldet am...) ?

ich hab das vorletzte Woche schon (gebührenfrei :chrisgrinst:) erledigt. Erwerbsdatum: 1.11.1111, unbekannt gibts anscheinend in der EDV nicht. Ich merk mir doch nicht wann ich mal nen Lauf gekauft hab...

Gast We are Borg
Geschrieben
Erwerbsdatum: 1.11.1111

WAU!!!

Das mit Sicherheit älteste Waffenteil der Welt!!! :00000733:

Nix wie ab ins Museum damit! :chrisgrinst:

Geschrieben
WAU!!!

Das mit Sicherheit älteste Waffenteil der Welt!!! :00000733:

Nix wie ab ins Museum damit! :chrisgrinst:

Hihi,

wartet mal ab bis Faustkeile WBK-pflichtig werden ... da gibt's noch wesentlich ältere ...

Übrigens, darf man sowas führen ... oder auch nur unter 12cm?

Gruß vom

Loch

Geschrieben

Erwerb am Neujahrstag 1111, interessant. :lol:

In aller Regel wird die Behörde bei den nachträglichen Eintragungen von WS das Anmeldedatum und einen Passus wie "angemeldet nach § 58 Abs. 12 WaffG" o.ä. in die WBK eintragen.

In der WaffKostV gibts dazu den Gebührentatbestand nach Abschnitt II Ziff. 11c (12,78 €).

Geschrieben

War der Neujahrstag 1111 kein Feiertag?

Oder haben seinerzeit die Ämter auch an Feiertagen geöffnet gehabt? :rotfl2:

Und bezüglich Faustkeil...gibts da eine Disziplin beim DSB dafür? Glaube kaum, da muß man schon zur DSU! :rolleyes:

Schönen Mittwoch !!!

Geschrieben

Was mich dabei einmal interessieren würde: Was ist, wenn ich nicht mehr nachvollziehen kann von wem ich ein WS erworben habe ?

Was wird da eingetragen ? Überlasser unbekannt ?

Gruß Inst200

Geschrieben
Hihi,

wartet mal ab bis Faustkeile WBK-pflichtig werden ... da gibt's noch wesentlich ältere ...

Übrigens, darf man sowas führen ... oder auch nur unter 12cm?

Gruß vom

Loch

Leute, Ihr macht mir Angst! :huh:

Ich kann an meinem Faustkeil weder Herstellerangabe noch Seriennummer erkennen!

Muß ich ihn jetzt nachstempeln lassen? :confused:

MarkSix

Gast We are Borg
Geschrieben
Muß ich ihn jetzt nachstempeln lassen?

Ja!

"Made in Neanderthal 32992 BC"

Geschrieben

Weil auf unserem Kalender am 01. Novemer kein Neujahrstag ist...

... wie es allerdings im Jahr 1111 war, kann ich nicht sagen...

Geschrieben

Also ich war gestern auf dem Amt wegen einem Eintrag in den Europäischen Feuerwaffenpass und hab natürlich gleich nach dem Eintrag für mein WS in .22LfB für das XR-15 nachgefragt. Antwort: "Wenn Sie unbedingt Geld für den Eintrag ausgeben wollen, machen wir das".

Ich: :confused:. Um es kurz zu machen, die Sachbearbeiterinnen haben mir geraten, erst mal abzuwarten. Die Ordnungsämter haben noch keinerlei offizielle Informationen zur Umsetzung des neuen Waffenrechts. Außerdem gingen die Damen davon aus, das diese Regelung nicht für vor dem 01.04.2008 erworbene Wechselsysteme gelten kann/sollte/darf, da Gesetze nicht rückwirkend gelten wenn es nicht ausdrücklich irgendwo anders formuliert ist. Außerdem ist es eh nicht nachprüfbar, wer Wechselsysteme erworben hat. Also etwas Konfusion und leichter Frust auf dem Amt.

Geschrieben
Außerdem gingen die Damen davon aus, das diese Regelung nicht für vor dem 01.04.2008 erworbene Wechselsysteme gelten kann/sollte/darf, da Gesetze nicht rückwirkend gelten wenn es nicht ausdrücklich irgendwo anders formuliert ist.

Tja, im Gesetz steht es aber (erstaunlicherweise, wenn man da an andere §§ der Novelle denkt..) klar drin.

Eintragungsfrei erworbene WS sind innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes einzutragen.

Was ist daran zweifelhaft ?

Geschrieben
.... und wer das verpasst ... von der Zeit her .... verstösst dann gegen das WaffG und hat illegale Waffenteile ... :confused:

Nö...

Der hatte dann illegale Waffenteile.

Geschrieben
Die Ordnungsämter haben noch keinerlei offizielle Informationen zur Umsetzung des neuen Waffenrechts. Außerdem gingen die Damen davon aus, das diese Regelung nicht für vor dem 01.04.2008 erworbene Wechselsysteme gelten kann/sollte/darf, da Gesetze nicht rückwirkend gelten wenn es nicht ausdrücklich irgendwo anders formuliert ist.

Hüstel, die Dame sollte sich mal den § 58 Abs. 12 WaffG etwas näher anschauen. :rolleyes:

So wie es aussieht haben die Behörden ja selbst noch nicht 100% Durchblick.

Die gefährlichste Variante... <_<

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