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IGNORED

Polizeikontrolle und Waffen


joker_ch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@Joker_ch

Meine Kamera ist ständig auf Mann (Handycam) wird wohl nicht verboten sein, wenn der Beifaher Videoaufnahmen macht. Den die Polizeiwagen im deutschsprachigen Raum sind normalerweise nicht mit Video ausgerüstet. So ein Video würde vielleicht einige Vorfälle aufklären können (auch wenn die Beamten Fehler machen...?) geht aber aus Datenschutzgründen nicht immer.

@Trooper

Wenn du dich an Schleierfahndungen beteiligts, dann wirst du vermehrt Kontrollen durchführen müssen und dich damit zusätzlich gefährden müssen. Die Faktenlage ist eindeutig, dass wegen Schengen der Kontrolldruck im Landesinnern erhöht werden muss, damit die von dir angesprochenen Damen und Herren aus dem Verkehr gezogen werden können. Du wirst deine Weisungen kriegen und hoffentlich darauf achten, dass die unbescholtenen Bürger nicht zu lange aufgehalten werden.

@tschorsch

Schau, unter dem Aspekt der Sicherheit betrachtet, finde ich Schengen eine Fehlgeburt. Mir erging es früher ähnlich wie dir, an den Landesgrenzen wurde ich selten länger als 10 Minuten aufgehalten.

Das Problem von Schengen-Raum ist eben, dass die einzelnen Länder: Punkt 1 alle eine eigene Einwanderungspolitik und Visapolitik betreiben, Punkt 2 die EU Aussengrenzen nicht von einer einheitlichen Formation gesichert wird. Das wäre in etwa so, wie wenn in den Vereinigten Staaten von Amerika jeder einzelne Bundesstaat seine eigene Einwanderungspolitik betreiben würde und jeder Bundesstaat einen eigenen Grenzschutz stellen würde.

Wenn du z.B. Rumänien und Bulgarien betreffend der Einreisepolitik betrachtest, und Kenntnisse hast wie die das handhaben dann musst du zugeben, dass Kontrolle wichtig ist. Ich nehme mal die legale Einwanderung und addiere die illegale Einwanderung plus Korruption, dann habe ich den Salat.

Die Ungleichheit im heutigen Europa ist eben die, dass die Wirtschaft ihren Bedarf nach günstigen "Produktionsfaktoren" möglichst einfach eindecken kann. Unter einem geeinten Europa stelle ich mir allerdings etwas anders vor, als die Reisefreiheit. Aber die Interessen der Wirtschaft sind weiter oben angesiedelt als die der Sicherheit. Die paar wenigen die im neuen Europa so richtig Geld verdienen sind von den Nachteilen der neuen Politik eh nicht betroffen.

Ich bin mir nicht sicher, ob das Bewusstsein da ist, welche Zeitbombe da in unserer Gesellschaft tickt punkt Sicherheit. So gesehen könne die Cops gar nicht anders als zusätzlich zu kontrollieren.

Aber lass mich zum Schluss ein wahres Wort sprechen, Waffen in Händen von verantwortungsvollen Bürgern, auch im Wagen mitgeführt, erhöhen die Sicherheit um ein Mehrfaches, als wenn sie nur Zuhause rumliegen.

Gruss, Metcalfe

Geschrieben

Klare Frage, klare Antwort. Meine Argumentation ist zu 100% auf Safety&Security ausgerichtet. Dies bedeutet, dass ich:

1. Für eine Aufstockung der Sicherheitsorgane (Polizei, Grenze, Privat) plädiere.

2. Das Recht auf Waffenbesitz, Waffentragen für den unbescholtenen Bürger ausbauen möchte.

3. Das Recht auf "Self defense" im besonderen untersütze.

Das war jetzt etwas viel auf einmal, und aktuell schwer einzuführen, aber ich hoffe diese Argumente werden in Zukunft einmal in den Köpfen ankommen. Wie sich das "Crime picture" mit dem Wegfall der systematischen Grenzkontrollen verändern wird bleibt abzuwarten, ich vermute es wird negativ ausfallen. Aber die "Policymaker" haben ja an alles gedacht...

Ich hab ein besser Motto: Together we have the best IDEA!

Gruss, Metcalfe

Geschrieben

Ich verstehe deine Bezugnahme auf Schleierfahndung trotzdem nicht, muß ich zugeben... war das jetzt eine Kritik an selbiger oder eine Forderung nach mehr?

Geschrieben
Ich würde gerne mit der Kamera dabei sein, wenn alle die hier das Maul riesig aufreissen , es auch so durchziehen wie sie hier grossmündig tun :00000733:

Joker

Vergiss es! Die werden so klein, die laufen mit Hut unterm Teppich lang - spätestens hinterher. Aber so dumm schätze ich trotz der Aussagen hier niemand ein. :rolleyes:

Geschrieben

@Trooper: Respekt für deine anscheinend unendliche Geduld...

Trooper kannt das vom Studium -gelle? Und von den vielen RA`s die ihn bei seinen MAßnahmen gegen sie belehren. Und hinterher schlauer sind!

Geschrieben

Trooper hat diese Debatte vor allem auf die eine oder andere Art und Weise schon x-mal praktisch durch... manchmal als netter Klönschnack zwischen Bürger in Uniform und Bürger ohne Uniform, manchmal mit sanfter Überredung, und manchmal auch mit kräftig Hinlangen und bösen Worten :D

Geschrieben

@Trooper

Das Instrument der Schleierfahndung soll weitergeführt werden, weil es die ehemaligen systematischen Grenzkontrollen sbstituiert. Sollten die verdachtsunabhängigen Kontrollen aber die Reisefreiheit tangieren oder als Allerweltsheilmittel für jegliche Art von Kriminalität zu bekämpfen angewendet werden so muss dem politisch ein Riegel geschoben werden.

Die Idee von Schengen war ja die Reisefreiheit zu gewährleisten (obschon ich eigentlich weiss, dass es aus wirtschaftlichen Gründen ist) ohne grosse Kontrollen. Der Bürger hat ein Anrecht darauf, effizient, speditiv ohne grosse Wartezeiten kontrolliert zu werden. Mein Urteil über den Erfolg betreffend Schleierfahndung werde ich aber nicht aufgrund der Anzahl, Menge beschlagnahmter Drogen, Waffen usw fällen. Mein Blick bleibt ganz auf der Entwicklung der Gesamtkriminalität ruhen.

Gruss, Metcalfe

Geschrieben

Vielleicht sollten wir erstmal klären, was du unter Schleierfahndung verstehst. Schleierfahndung bedeutet im wesentlichen nur, daß die Polizei in bestimmten Regionen im Rahmen ihrer Kontroll- und Fahndungstätigkeit über den Rahmen einer normalen Verkehrskontrolle hinaus verdachtsunabhängig Personalien feststellen und Personen und Sachen durchsuchen darf. Es heißt nicht, daß da auf einmal ein Schlagbaum mitten auf der BAB 1 aufgestellt und jedes Auto auf links gedreht wird, weil das Konzept der Schleierfahndung ja gerade beinhaltet, auf den einschlägigen Routen im Verkehrsfluß "mitzuschwimmen" und einzelne Fahrzeuge anzuhalten. Insofern weiß ich nicht ganz, woher du dabei die Einschränkung der Reisefreiheit nimmst.

Geschrieben

Zwei Fragen aus Interesse:

1.) Die Beamten dürfen die Technik des Wagens überprüfen, HU- und AU-Plaketten, auch Kofferraum und Handschuhfach.

Dürfen sie auch in Taschen / Tüten / Koffer reinschauen? Auch ins Handschuhfach, wenn es verschlossen ist?

2.) Atemalkohol- und Drogenschnelltests können Autofahrer ablehnen. Eine Blutabnahme durch einen Arzt jedoch nicht.

Bei einer Blutabnahme: Müssen die Polizisten einen danach zurück zum Auto bringen?

bye knight

Geschrieben
weißt Du, was ich in einem solchen Fall machen würde?

Ich würde den Notarztwagen/Rettungswage rufen!

Die machen das sehr viel professioneller und schneller!

Wenn du ihm wirklich helfen willst, dann setzt du ihn in deinen Dienstwagen und fährst ihn mit Tatü-Tata zum Krankenhaus. :17:

bye knight

Geschrieben
Bei einer Blutabnahme: Müssen die Polizisten einen danach zurück zum Auto bringen

Nein, es besteht für die Schergen kein Recht den geknechteten Bürger länger in seiner persönlichen Freiheit einzuschränken.

Karl

Geschrieben

Hallo Trooper

Es braucht anscheinend dicke Nervenstränge in deinem Beruf.

Die Ausführungen sind für uns Autofahrer interessant.

Aber was mich seit längerer Zeit interessiert, ist, wie so ein Drgenschnelltest eigentlich vor sich geht?

(Als U 65 bin ich davon nicht mehr betroffen...)

Kiffende Autofahrer werden in der Schweiz praktisch härter bestrafft als besoffene. Zur Wiedererhaltung des Führerausweises nach ca. einem halben Jahr, kann ein Kiffer innerhalb 24 Stunden zur Abstinenzkontrolle aufgeboten werden.

Auch das Militär ist da äusserst konsequent. Die meisten Rekruten fliegen schon nach einmaligen Kiffen aus der Armee.

Besten Dank für die Antwort, und Gruss Eric

Geschrieben

Zunächst besten Dank für deine ergänzenden Infos betreffend Schleierfahndung! Pass auf, ich bin in der Schweiz wohnhaft und somit steht die Einführung von Schengen kurz bevor. Wie du weisst, tangiert Schengen auch den Bereich Waffen, was für mich als Eidgenosse zusätzliche Erschwernisse beim Waffenerwerb bedeutet. Wobei die Waffengegner in der Schweiz das Schengen Argument dazu missbraucht haben, das Waffengesetz viel weiter zu verschärfen als es Schengen eigentlich vorschreibt. Eigentlich wäre unter dem Schengen-Regime sogar "Concealed carry" (CCW) erlaubt, nur will dies niemand wahrhaben und einführen.

Wie ich bereits erwähnt habe, werde ich persönlich die Erfolgskontrolle betreffend Schengen daran messen wie:

1. Sich das Waffengesetz weiterentwickelt.

2. Sich die Gesamtkriminalität verändert.

3. Die illegale Migration bekämpft wird.

4. Wie die Schegen Aussengrenze gesichert wird.

5. Sich die verdachtsunabhängigen Kontrollen auf das Alltagsleben auswirken werden.

Um zu bilanzieren ist es zu jetzigen Zeitpunkt noch zu früh, aber ich bin sicher, dass die Kontroverse noch viel zu diskutieren gibt.

Gruss, Metcalfe

Geschrieben
Zwei Fragen aus Interesse:

1.) Die Beamten dürfen die Technik des Wagens überprüfen, HU- und AU-Plaketten, auch Kofferraum und Handschuhfach.

Dürfen sie auch in Taschen / Tüten / Koffer reinschauen? Auch ins Handschuhfach, wenn es verschlossen ist?

2.) Atemalkohol- und Drogenschnelltests können Autofahrer ablehnen. Eine Blutabnahme durch einen Arzt jedoch nicht.

Bei einer Blutabnahme: Müssen die Polizisten einen danach zurück zum Auto bringen?

bye knight

Eine Durchsuchung von Sachen oder Personen wird nicht von der Befugnis zur allgemeinen Verkehrskontrolle gemäß § 36 Abs. 5 StVO erfaßt und bedarf einer gesonderten Eingriffsgrundlage (die sich regelmäßig im Gefahrenabwehrrecht/Polizeirecht und im Strafprozeßrecht findet). Das bedeutet allerdings nicht, daß in einer Verkehrskontrolle generell nicht durchsucht werden dürfte, sondern nur, daß dafür eben weitere zusätzliche Voraussetzungen (Gefahrenverdacht, Anfangsverdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit) vorliegen müssen. Schließlich fangen die allermeisten Fahndungstreffer als ganz normale Verkehrskontrolle an.

Die Polizei ist nicht verpflichtet, den Fahrer nach der Blutprobenentnahme wieder zurück zum Fahrzeug zu bringen. Das wäre auch völlig sinnlos, denn er darf ja ohnehin nicht weiterfahren... erstens, weil er vermutlich unter dem Einfluß von Rauschmitteln steht, und zweitens, weil ihm (zumindest bei einer möglichen Straftat) aus diesem Grund sofort erstmal der Führerschein abgenommen und eine Untersagung der Weiterfahrt ausgesprochen wird, bis ein Gericht über die dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis entschieden hat.

Da die meisten Menschen unter Alkohol- oder Drogeneinfluß ziemlich merkbefreit sind und sich nicht gerne an sowas halten, mache ich das immer so, daß ich nach der Blutentnahme zur Unterbindung der Weiterfahrt den Autoschlüssel gefahrenabwehrend sicherstelle und auf dem Protokoll vermerke, daß er durch den Betroffenen nur in Begleitung eines Berechtigten (sprich einer Person, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist) abgeholt werden kann.

Hallo Trooper

Es braucht anscheinend dicke Nervenstränge in deinem Beruf.

Die Ausführungen sind für uns Autofahrer interessant.

Aber was mich seit längerer Zeit interessiert, ist, wie so ein Drgenschnelltest eigentlich vor sich geht?

(Als U 65 bin ich davon nicht mehr betroffen...)

Kiffende Autofahrer werden in der Schweiz praktisch härter bestrafft als besoffene. Zur Wiedererhaltung des Führerausweises nach ca. einem halben Jahr, kann ein Kiffer innerhalb 24 Stunden zur Abstinenzkontrolle aufgeboten werden.

Auch das Militär ist da äusserst konsequent. Die meisten Rekruten fliegen schon nach einmaligen Kiffen aus der Armee.

Besten Dank für die Antwort, und Gruss Eric

Es gibt einige Testverfahren, durch die die Koordinationsfähigkeit, das Gleichgewichtsgefühl und die körperlichen Reaktionen des Betreffenden überprüft werden. Aus den Ergebnissen kann sich der Verdacht des Drogenkonsums ergeben. Da die entsprechenden Anzeichen und Symptome aber auch durch Dinge wie Übermüdung, Erschöpfung, Erkrankung hervorgerufen werden können und ein "Fehlstich" eine Menge Gebühren für Arzt und Labor kostet, ohne etwas einzubringen, schalten wir an diesem Punkt natürlich nach Möglichkeit den erwähnten Schnelltest zwischen. Der sieht so aus, daß der Betroffene in einen Becher pinkelt und ein paar Tropfen Urin mit einer Pipette auf einen Teststreifen gegeben werden. Der Teststreifen zeigt nach wenigen Minuten ziemlich zuverlässig das Vorhandensein der entsprechenden Abbauprodukte der gängigen BTM-Typen im Urin an.

Ist das Testergebnis positiv, wird eine Blutentnahme angeordnet und die Probe im Labor ausgewertet. Das ist notwendig, weil der Urintest wie gesagt nur die Abbauprodukte anzeigt, nicht aber die (im Blut enthaltenen) Wirkstoffe, auf die die Vorschrift abzielt. Da die Wirkstoffe schneller verschwinden als die Abbauprodukte, ist ein positiver Urintest lediglich ein Beweis dafür, daß der Betreffende kürzlich BTM konsumiert hat, er sagt aber nicht zwangsläufig etwas darüber aus, ob die konsumierte Droge zum Zeitpunkt der Verkehrsteilnahme noch gewirkt hat.

Zunächst besten Dank für deine ergänzenden Infos betreffend Schleierfahndung! Pass auf, ich bin in der Schweiz wohnhaft und somit steht die Einführung von Schengen kurz bevor. Wie du weisst, tangiert Schengen auch den Bereich Waffen, was für mich als Eidgenosse zusätzliche Erschwernisse beim Waffenerwerb bedeutet. Wobei die Waffengegner in der Schweiz das Schengen Argument dazu missbraucht haben, das Waffengesetz viel weiter zu verschärfen als es Schengen eigentlich vorschreibt. Eigentlich wäre unter dem Schengen-Regime sogar "Concealed carry" (CCW) erlaubt, nur will dies niemand wahrhaben und einführen.

Wie ich bereits erwähnt habe, werde ich persönlich die Erfolgskontrolle betreffend Schengen daran messen wie:

1. Sich das Waffengesetz weiterentwickelt.

2. Sich die Gesamtkriminalität verändert.

3. Die illegale Migration bekämpft wird.

4. Wie die Schegen Aussengrenze gesichert wird.

5. Sich die verdachtsunabhängigen Kontrollen auf das Alltagsleben auswirken werden.

Um zu bilanzieren ist es zu jetzigen Zeitpunkt noch zu früh, aber ich bin sicher, dass die Kontroverse noch viel zu diskutieren gibt.

Gruss, Metcalfe

Mhm, okay, ich wußte nicht, daß du aus der Schweiz kommst. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen wirken sich auf das Alltagsleben nur insoweit aus, daß du in bestimmten Regionen (Grenzbereich, vielbefahrene Transitrouten usw.) mal in die Situation kommen kannst, daß im Rahmen einer Kontrolle auch mal die Papiere aller Mitfahrer verlangt werden und das Fahrzeug ggf. mal durchsucht wird. Bei Zollkontrollen sieht das schon wieder anders aus, der deutsche Zoll hatte schon immer Kontrollbefugnisse, die auch im Inland weit über das hinausgehen, was die Polizei darf. Bei Geld versteht Vater Staat eben keinen Spaß :D

Geschrieben

Ich verstehe, mit Verlaub, das rumgekeife nicht! Der Polizist macht seine Arbeit, er ist entweder klar erkennbar als Polizist tätig, wenn nicht hat er sich auszuweisen. Anders bei Gefahr im Verzug. Wenn Vorwürfe geü. einem Beamten rechtmäßig sind, steht dem Betroffenen das Klagerecht zu. Unrechmäßige Handlungen dem Bürger gegenüber dürften doch die Ausnahme sein, genauso wie das Aufplustern eines Bürgers geü. einem Exekutivbeamten. Nur so nebenbei, ein Polizist im Dienst ist nicht Büttel, er steht für die Staatsgewalt. Da alle Gewalt bei uns vom Volke ausgeht steht er für unser aller Recht. Solltet mal drüber nachdenken! :icon14:

Geschrieben
Ist das Testergebnis positiv, wird eine Blutentnahme angeordnet und die Probe im Labor ausgewertet. Das ist notwendig, weil der Urintest wie gesagt nur die Abbauprodukte anzeigt, nicht aber die (im Blut enthaltenen) Wirkstoffe, auf die die Vorschrift abzielt. Da die Wirkstoffe schneller verschwinden als die Abbauprodukte, ist ein positiver Urintest lediglich ein Beweis dafür, daß der Betreffende kürzlich BTM konsumiert hat, er sagt aber nicht zwangsläufig etwas darüber aus, ob die konsumierte Droge zum Zeitpunkt der Verkehrsteilnahme noch gewirkt hat.

Das mag bei den "harten" Sachen ja teilweise noch der Fall sein, bei Cannabis hingegen kann der Teststreifen sich auch verfärben, wenn der letzte Joint 1 oder 2 Wochen zurückliegt und definitiv kein Drogen-Einfluss (und nur um den hat es im Strassenverkehr zu gehen!) mehr vorliegen kann. Das ist das "Fiese" daran.

Ausserdem ist ein "positiver" Urintest allenfalls ein Indiz, und keinesfalls ein Beweis, sonst würde er ja wohl gerichtlich anerkannt, oder? Von der Fehlerquote bei diesen Tests mal ganz abgesehen, der kurz zurückliegende Verzehr von Mohnkuchen kann nämlich durchaus dazu führen, daß solch ein Teststreifen dann anzeigt, der Delinquent stände unter dem Einfluss von Opiaten. Mit dem bekannten Folge-Procedere....., Blutentnahme, FE erstmal sichergestellt usw....

Sowas kann bei Atem-Alkoholtests nicht passieren.

MfG caligula

Geschrieben
Ich verstehe, mit Verlaub, das rumgekeife nicht! Der Polizist macht seine Arbeit, er ist entweder klar erkennbar als Polizist tätig, wenn nicht hat er sich auszuweisen. Anders bei Gefahr im Verzug. Wenn Vorwürfe geü. einem Beamten rechtmäßig sind, steht dem Betroffenen das Klagerecht zu. Unrechmäßige Handlungen dem Bürger gegenüber dürften doch die Ausnahme sein, genauso wie das Aufplustern eines Bürgers geü. einem Exekutivbeamten. Nur so nebenbei, ein Polizist im Dienst ist nicht Büttel, er steht für die Staatsgewalt. Da alle Gewalt bei uns vom Volke ausgeht steht er für unser aller Recht. Solltet mal drüber nachdenken! :icon14:

:appl: :appl: :appl:

Geschrieben
...Es heißt nicht, daß da auf einmal ein Schlagbaum mitten auf der BAB 1 aufgestellt und jedes Auto auf links gedreht wird, weil das Konzept der Schleierfahndung ja gerade beinhaltet, auf den einschlägigen Routen im Verkehrsfluß "mitzuschwimmen" und einzelne Fahrzeuge anzuhalten...

Auch wenn ich einen Großteil Deiner sonstigen Argumentation unterstütze, die Berichterstattung in den Medien heute bezüglich der Autobahnen Richtung Skandinavien sollte einem vielleicht doch zu denken geben.

mfg

Ralf

Geschrieben
Schleierfahndung bedeutet im wesentlichen nur, daß die Polizei ..... verdachtsunabhängig Personalien feststellen und Personen und Sachen durchsuchen darf.

Dieses stellt einen wesentlichen Eingriff in die Grundrechte dar, den der Bürger bitte stillschwiegend tolerieren soll. Wie weit wollen wir in der "Gefahrenabwehr" noch gehen? Gibt es noch so etwas wie Menschenrechte, oder sind wir schon in einer Diktatur?

Geschrieben
Gibt es noch so etwas wie Menschenrechte, oder sind wir schon in einer Diktatur?

Meine Meinung: Wir sind!

Oder wer kann ein Beispiel aufführen, das bestätigt, die Gewalt geht vom Volk aus. :rolleyes:

Geschrieben
Nein, es besteht für die Schergen kein Recht den geknechteten Bürger länger in seiner persönlichen Freiheit einzuschränken.

Karl

Schlimm, aber nach Feststellung von Alkohol und Entzug des Führerscheins setzen dich die Beamten auch bei -20° C vor die Tür. Mit dem Wissen es geht kein Bus oder Zug und Taxi erst in 4 Stunden. Toll der Beamte sitzt ja am Ofen.

Dabei sollte auch einem Moderator das Lachen vergehen, oder er ist Steuerempfänger. :rolleyes:

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