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IGNORED

Aktion Waffenrecht: 12 Punkte an den Bundestag


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Eine Email kann nie schaden. Also...  ;)

@Bandit911

Herzlichen Dank dafür - ebenso für die nachgesandten Unterschriften. Habe unlängst diesen Monat nochmals eine Liste bekommen - damit sind 3 weitere Einsender dazugekommen, die Hr. Kauder noch gar nicht vorlagen.! Ich werde auch nochmal nachhaken.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Eine Email kann nie schaden. Also...  ;)

Wann werdet Ihr endlich lernen, dass mails bei diesen Empfängern im elektronischen Papierkorb landen, ohne dass sie jemals irgend jemand gelesen hat.

Wenn Ihr wollt, dass Eure Meinung mindestens zur Kenntnis genommen wird, dann schreibt einen BRIEF!

Das ist diese historische Kommunikationsform aus dem vergangenen Jahrhundert, bei der man blaue oder schwarze Zeichen auf ein faltbares weisses Trägermedium bringt und das Ganze dann per reitendem Boten an den Ort des Empfängers expediert.

An Empfänger mit dem Zusatz -persönlich- adressiert und als Einschreiben mit Rückschein versandt.

Dann werdet Ihr sogar eine Antwort erhalten!

CM

Geschrieben
Wann werdet Ihr endlich lernen, dass mails bei diesen Empfängern im elektronischen Papierkorb landen, ohne dass sie jemals irgend jemand gelesen hat....

Och... ich kann mich noch sehr gut an die Live-Übertragung aus dem Bundestag erinnern, als der Typ vom Innenausschuss (der Name ist mir entfallen) am Mikrophon erklärt hatte, dass hunderte (oder waren es tausende) von Emails eingegangen waren und deswegen ganz kurzfristig noch etwas verändert wurde. Wenn ich mich richtig erinnere, war es dass Erbwaffen von WBK-Besitzer benutzt werden dürfen (keinen Sperrelement benötigen).

Also ganz so ungelesen sind eine Flut von mails nicht immer...

Geschrieben
Och... ich kann mich noch sehr gut an die Live-Übertragung aus dem Bundestag erinnern, als der Typ vom Innenausschuss (der Name ist mir entfallen) am Mikrophon erklärt hatte, dass hunderte (oder waren es tausende) von Emails eingegangen waren und deswegen ganz kurzfristig noch etwas verändert wurde. Wenn ich mich richtig erinnere, war es dass Erbwaffen von WBK-Besitzer benutzt werden dürfen (keinen Sperrelement benötigen).

Also ganz so ungelesen sind eine Flut von mails nicht immer...

Das ist soviel ich weiß richtig! Soviel ich weiß waren es Hunderte und es ging da um Herrn Grindel (CDU-MdB im Innenausschuss), kann mich aber irren.

Aber Briefe sind meist doch noch besser, da hat cartridgemaster schon recht.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Also meine Emails wurden zum größten Teil beantwortet. Teilweise sogar in altmodischer nichtelektronischer Form, teilweise gingen Emails auch mehrfach hin und her.

Geschrieben
Das ist soviel ich weiß richtig! Soviel ich weiß waren es Hunderte und es ging da um Herrn Grindel (CDU-MdB im Innenausschuss), kann mich aber irren...

Es war Herr Grindel und es ging um den Anscheinswaffen-Kokolores, von dem Feuerwaffen gottlob ausgenommen wurden.

Meine Mails (Brief als PDF für die jeweiligen Adressaten begefügt) an sämtliche Mitglieder des Bundestags und Bundesrats würden übrigens zumindest (oft waren es ohne weitere Bündelung auf Fraktions- oder Landesebene die unmittelbar angeschriebenen) von allen Fraktionen und Landesregierungen per Briefpost beantwortet.

Teilweise waren es mehr oder weniger standardisierte Schreiben, aber es gab durchaus auch viele Antworten, die sich dezidiert mit meinen Belangen auseiandergesetzt hatten und persönliches Engagement vermittelten.

Geschrieben

Ich habe damals leider nur von den Grünen, der FDP und Herrn Wolf(f?) sowie Frau Stokar von Neuforn eine Antwort bekommen. Der Rest hat es nicht für nötig gehalten.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Nur für die, die künftig auch Unterschriften sammeln wollen: Passt auf, was ihr mit den Listen/Daten macht! Informiert alle am besten vorab, was ihr mit den Unterschriften zu tun gedenkt. Nachdem die Rechtsspezialisten hier im Forum/WO in den letzten 2 Monaten nicht weiterhelfen konnten (ok, Datenschutz ist auch etwas knifflig), habe ich nun doch professionelle anwaltliche Hilfe beansprucht und folgende Auskunft erhalten:

...Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Der Datenschutz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Danach kann der Betroffene grundsätzlich selbst darüber entscheiden, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt, insbesondere zu welchem Zweck diese verwendet werden dürfen.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. Dagegen wurde in den meisten Landesverfassungen eine Datenschutzregelung aufgenommen, so in Berlin (Art. 33), Brandenburg (Art. 11), Bremen (Art. 12), Mecklenburg-Vorpommern (Art. 6 Abs. 1 und 2), Nordrhein-Westfalen (Art, 4 Abs. 2 sowie die Verbürgung der Einrichtung des DSB in Art. 77a), Rheinland-Pfalz (Art. 4a), Saarland (Art. 2 Abs. 2), Sachsen (Art. 33), Sachsen-Anhalt (Art. 6 Abs. 1) und Thüringen (Art. 6).

Auf Bundesebene regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) den Datenschutz für die Bundesbehörden und den privaten Bereich.

Gemäß § 4 Abs. 1 BDSG ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt (!) hat.

Ihre Absicht die Unterschriftenlisten einzuscannen und als PDF-Dokument an Abgeordnete des Bundestages zu senden, stellt gemäß § 3 BDSG eine Verarbeitung dar. Diese ist gesetzlich definiert als das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten, sowie insbesondere das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren personenbezogener Daten auf einem Datenträger zum Zwecke ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung.

Vorliegend stellt sich demnach die Frage, ob der Betroffene durch Eintragung seiner persönlichen Daten in die Unterschriftenliste auch in eine Speicherung un Weitergabe seiner Daten auf Datenträgern eingewilligt hat.

Dies dürfte nach meiner Auffassung zu verneinen sein. Der Betroffene hat einen Anspruch darauf, dass personenbezogene Daten von ihm nicht vervielfältigt und an eine unbestimmte Anzahl von Personen weitergeleitet werden. Sobald Daten in digitalisierter Form vorliegen steigt die Missbrauchsgefahr, da die Daten relativ einfach und unkompliziert vervielfältigt und weitergegeben werden können. Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen in eine Vervielfältigung der erhobenen Datenbestände ist daher dringend abzuraten.

Bezüglich Ihrer zweiten Frage ist zu beachten, dass Sie die Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nur für die von Ihnen mitgeteilten Zwecke erheben, verarbeiten und nutzen dürfen. Eine Weitergabe personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere der Presse ist nicht statthaft, sofern nicht ebenfalls eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Ein solches Einverständnis darf dabei keinesfalls vermutet werden.

...

Ihr Ansinnen, die Unterschriftenlisten im Original an den Vorsitzenden des Innenausschusses im Bundestag zu übergeben ist selbstverständlich legitim und wird vom Zweck der Unterschriftenaktion getragen. In diese Maßnahme hat der jeweilige Aktionist, welcher persönliche Angaben gemacht und eine Unterschrift geleistet hat, schließlich konkludent eingewilligt.

Für zukünftig geplante Unterschriftenaktionen empfehle ich Ihnen auf jeder Liste einen gut sichtbaren Hinweistext anzubringen, in dem der jeweilige Verwendungszweck der personenbezogenen Daten explizit geregelt ist. Dies hilft spätere Rechtsprobleme im Hinblick auf ein spätere Verwendung weitestgehend zu vermeiden.

...

Fazit: Ich darf die Unterschriftenliste nicht auf CD brennen und schon gar nicht an Abgeordnete oder gar die Presse weiterreichen - es sei denn, die Unterzeichner hätten vorher eingewilligt. Ich werde also lediglich die Originalordner (es sind ein paar Listen dazugekommen) an den Innenausschuss schicken und die Abgeordneten (ohne CD) anschreiben, möchte mich aber an dieser Stelle nochmals ganz herzlich für die superfreundlichen Hilfsangebote von sgtmalarkey bedanken!

Schöne Grüße,

Schwarzwälder

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