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IGNORED

Frage zur Notwehr


dayti

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Och, so ein kaltes Treppenhaus....da klingelts bestimmt ne Weile nach.

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Erfahrungen zeigen, dass ein Schuß, der ohne Gehörschutz "empfangen" wurde, durchaus einen Tinitus auslösen kann. Der "Empfänger" wurde dann aber meist in einer normalen Situation "überrascht", d.h. er befand sich in körperlichem und geistigem Normalzustand.

Im Fall einen Schusswaffeneinsatzes, nicht eines versehentlich gelösten Schusses, greifen andere Schutzmechanismen.

Das Gehör funktioniert, indem durchblutete Kapilarhärchen durch die Schallwellen in Schwingungen (wie Seetang im tieferen Wasser) versetzt werden. Die Signale werden dann vom Hirn umgearbeitet und wir hören. Sehr vereinfacht ausgedrückt.

Wenn nun diese Kapilarröhrchen/Haare durch eine überlaute, explosionsartig autreffende Schallwelle "durcheinandergewirbelt" werden und in Unordnung geraten, können sei nicht weiter ordnungsgemäß durchblutet werden.

Dann entsetht das Ohrgeräusch.

Im Falle einer Auseinandersetzung reagiert der Körper anders. Der Blutdruck steigt, die Adrenalinausschüttung ebenfalls und alle Organe laufen im Überlebensmodus. Kommt jetzt ein solches Knallereignis auf die Ohren, ist das Gehör "geschützt". Die überwiegende Mehrheit der Menchen, die schießen mussten in einer sich entwickelnden Aktion, haben die Erfahrung gemacht, dass die Geräusche dann nur noch wie durch Watte wahrgenommen wurden, auch Gespräche.

Man erlebt es auch bei Unfallopfern die unter Schock stehen, das Gehör ist nahezu weg. Man denkt, sie reagieren nicht, aber in Wirklichkeit hören sie einen nicht.

Aus den hier sehr vereinfacht geschilderten Abläufen heraus ist eine Hörschädigung im "Überlebenskampf" sehr unwahrscheinlich, wohingegen ein einziger Schuß oder anderes Knallereignis ausreichend sein kann, das Gehör zu schädigen.

Niemand sollte sich zu schade sein, nach einem solchen Vorfall UNVERZÜGLICH den Arzt aufzusuchen und ihn auf das Ohrgeräusch aufmerksam zu machen. Um den Schaden zu begrenzen oder ganz zu verhindern hilft nur, die "verwirrten" Kapilarröhren extrem zu durchbluten. Dazu sind oft mehrere Behandlungen nötig. Je größer der Zeitabstand zwischen Ereignis und Beginn der Behandlung, je größer wird der entstandene und bleibende Schaden ausfallen.

Und man sollte sich auf keinen Fall von Ärzten mit dem Spruch "wenn`s morgen noch klingelt/pfeift/rumpelt, kommen Sie nochmal" abspeisen lassen.

Tinitus ist eine sehr nachhaltige Erkrankung die Auswirkungen auf alle Lebensbereiche hat und auch zu Persönlichkeitsveränderngen führen kann.

Auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen. Im Zweifelsfall schnellstmöglich, und das ist wörtlich zu nehmen, in eine Spezialklinik (z.B. Bad Arolsen Tinitusklinik) begeben, wo man auf Tinitus spezialisiert ist.

Geschrieben
Je größer der Zeitabstand zwischen Ereignis und Beginn der Behandlung, je größer wird der entstandene und bleibende Schaden ausfallen.

Und man sollte sich auf keinen Fall von Ärzten mit dem Spruch "wenn`s morgen noch klingelt/pfeift/rumpelt, kommen Sie nochmal" abspeisen lassen.

Tinitus ist eine sehr nachhaltige Erkrankung die Auswirkungen auf alle Lebensbereiche hat und auch zu Persönlichkeitsveränderngen führen kann.

Auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen. Im Zweifelsfall schnellstmöglich, und das ist wörtlich zu nehmen, in eine Spezialklinik (z.B. Bad Arolsen Tinitusklinik) begeben, wo man auf Tinitus spezialisiert ist.

Jepp, bin ich im BWK Ulm gewesen, habe ich Tauchfahrten unter Sauerstoff + zwei Packchen NaCl am Tag gemacht.

Hat sich nix genutzt.

Gott sei Dank nix Tinitus.

Leider nix mehr besser mit hören.

"BUMM"

jayman

Geschrieben

In meiner Einfamilienhaus Gegend waren in der zurückliegenden Zeit hunderte von Einbrüchen, auch nachts.

Bei meinem Nachbarn ebenfalls, er hat es erst bemerkt, nachdem er seine Geldbörse vermißte.

Erst dann hat er festgestellt, dass der Rahmen von der Terrassentür durchbohrt und dann entriegelt wurde.

Trotzdem bin ich nicht auf den Gedanken gekommen, meine Waffe auf den Nachtschrank zu legen.

In der Regel sind diese Einbrecher unbewaffnet (es gibt immer Einzelfälle).

Sie wollen schließlich nicht ertappt werden.

1. Gewalt erzeugt Gegengewalt.

2. was mache ich wenn ich die Waffe auf ihn richte und er bleibt nicht stehen? Er kommt weiter auf mich zu, oder rennt weg

(was wahrscheinlicher wäre), oder er lacht?

3. auf einen Unbewaffneten schießen?

Ich kenne einige Fälle, wo die Waffenberechtigungen widerrufen wurden. (s. §§ 41 und 45 WaffG).

Durch alle Instanzen laufen?

Dauert und kostet.

Geschrieben
1. Gewalt erzeugt Gegengewalt.

Kriminalität zu tolerieren schafft mehr Kriminalität. Das Berufsrisiko der Banden gehört erhöht, denn Recht muss Unrecht nicht weichen. Dass das im Einzelfall schwierig ist und hier nicht jeder "was ist aber wenn..." Fall diskutiert werden kann dürfte auch klar sein. Dass man im Ernstfall vmtl. die Hosen voll hat und es sich hier deutlich leichter schreibt, als im Ernstfall ebenso wie die Tatsache dass man für den 200 Euro DVD-Player niemanden niederstrecken wird.

Was ich allerdings nicht mehr hören kann ist dieses, "Gewalt erzeugt Gegengewalt", "Waffen sind böse, denn sie können dir entwendet und gegen dich eingesetzt werden" Gedöhns. In der Situation wo ein rechtsschaffender Bürger gewillt ist eine Schußwaffe einzusetzen, hat der bestimmt andere Probleme als eventuell auftretende Gegengewalt. Diese Täter suchen Opfer und niemanden mit einer scharfen Waffe in der Hand.

Geschrieben
Stimmt... mit dem kleinen Unterschied, daß wir in Deutschland etwa 6000 Verkehrsunfalltote im jahr haben. Kannst dich ja mal umhören, wieviele bewaffnete "home invasions" pro Jahr dagegenstehen. Ich will Vorbereitungen zur Heimverteidigung ja gar nicht verteufeln, mein eigener Safe steht auch gleich neben meinem Bett. Aber ich habe bei vielen Waffenbesitzern den Eindruck, daß sie sich massiv auf diesen einen ganz speziellen Fall "einschießen" und darüber vollkommen übersehen, daß es außer Einbrüchen in die eigenen vier Wände noch eine ganze Plethora anderer Sicherheitsrisiken und Selbstschutznotwendigkeiten im Alltag gibt, die mit Schußwaffen nicht das geringste zu tun haben und die wesentlich häufiger eintreffen.

Also ich wohne in einer Kleinstadt mit einer relativ geringen Kriminaliätsrate.

Im Vergleich zu Großstädten passiert hier wirklich nichts Weltbewegendes.

Ich hatte bisher 3 Einbrüche in meinem Haus.

Beim ersten Einbruch war ich noch zu klein, den hab ich gar nicht mitbekommen.

Beim zweiten Einbruch hat sich der Einbrecher im Glauben, meine Mutter wäre alleine, einen Holzscheitel zurechtgelegt, um ihr denselben im Bedarfsfall über die Rübe zu ziehen. Den Einbrecher bin ich dann durch die halbe Stadt hinterher, erwischt hab ich ihn leider nicht. Beute ca 1.500 EUR.

Beim dritten Einbruch waren sie zu dritt, hab ich erst später vom Nachbarn erfahren.

Als ich die Zwischentür aufsperrte und Licht machte, waren sie schon weg. Gegen 3 Mann hätte ich im Zweifelsfall ebenfalls recht alt ausgesehen.

Also so abwegig ist es mit Sicherheit nicht, sich über Einbrecher Gedanken zu machen.

Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass man ein halbes Jahr nach dem Einbruch immer noch im ganzen Haus rumrennt und nachsieht ob alles verschlossen ist. Bei jedem Geräusch wird man unruhig und sieht nach.

Die Sicherheit, die man vor einem Einbruch hatte, ist nicht mehr gegeben.

Also von wegen Erholung im Feierabend! Die hat nur der Einbrecher, wenn er erfolgreich von seiner Tour nach Hause kommt und sich ein Bier aufmacht.

Geschrieben
In der Regel sind diese Einbrecher unbewaffnet (es gibt immer Einzelfälle).

Sie wollen schließlich nicht ertappt werden.

1. Gewalt erzeugt Gegengewalt.

2. was mache ich wenn ich die Waffe auf ihn richte und er bleibt nicht stehen? Er kommt weiter auf mich zu, oder rennt weg

(was wahrscheinlicher wäre), oder er lacht?

3. auf einen Unbewaffneten schießen?

Ich kenne einige Fälle, wo die Waffenberechtigungen widerrufen wurden. (s. §§ 41 und 45 WaffG).

Durch alle Instanzen laufen?

Dauert und kostet.

Vergiß es !

Einbrecher sind unbewaffnet, wer erzählt Dir so einen Mist?

Die Gewalt fängt schon an, wenn sie in Dein Haus/Wohnung einbrechen.

Du kannst es ja dann noch mit "Diskutieren" versuchen, die Einbrecher aus deinem Haus zu vertreiben, hoffentlich haben Sie Dir nicht vorher den Schädel eingeschlagen.

Geschrieben
In der Regel sind diese Einbrecher unbewaffnet (es gibt immer Einzelfälle).

Nun, jetzt möchte ich auch mal meinen Senf dazu abgeben.

Mit Sicherheit gibt es nach einem Schusswaffeneinsatz in heimischer Notwehrlage eine lange Procedur, bis man letztendlich Recht bekommt. Dies geht mit Sicherheit auch ins Geld, allerdings falls wirklich der Fall X eintreten sollte, würde ich dies einer gesundheitlichen Beeinträchtigung vorziehen.

Bzgl. oben stehendem Zitat.

Wenn man unter dem Wort "Bewaffnung" eine Schusswaffe versteht, denke ich ebenfalls, dass dies die wenigsten Einbrecher bei sich haben. Natürlich gibt es Ausnahmen.

Allerdings deklariert das Gesetzt unter "Waffe" letztendlich jeden Gegenstand, der gegen mich oder meiner Familie verwendet werden kann.

Somit stellt sich für mich zuerst die Frage, wie der Einbrecher zu mir in die Wohnung kam. In der Regel geschieht dies mit Werkzeug wie Brechstange, Schraubendreher, etc... . Alles Gegenstände, die er gegen mich verwenden könnte. Auf diese Bedrohung sollte ich zumindest eingestellt sein bzw. wenn ich meine Waffe aus dem Schrank hole darauf auch gefasst und gewillt sein, mich dagegen zu verteidigen. Wenn nicht, lasse ich diese im Schrank und hoffe darauf, dass mein Frettchen dem Einbrecher in die Fußzehe beißt und dieser das Weite sucht.

Anschließend Frettchen schnappen und zum Tiernotdienst bringen, wegen Fußpilz auf der Zunge.

Geschrieben
I....

In der Regel sind diese Einbrecher unbewaffnet (es gibt immer Einzelfälle).

Dringt jemand gewaltsam während meiner Anwesenheit in meine Wohnung / Haus ein, gehe ich davon aus, daß er gewaltbereit ist.

Sie wollen schließlich nicht ertappt werden.

Eben!

...

Geschrieben

Der allerwichtigste Grundsatz ist der "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit"!!!

Einen Einbrecher der lediglich einen Sperrhaken (Dietrich) in der Hand hält, kann ich nicht niederschießen!!!

Wer glaubt er kann es doch, sollte sich einschlägige Strafverfahren raussuchen und nachlesen.

Geschrieben

Diese Verhältnismäßigkeit suggeriert man dürfte einem Einbrecher nur mit einer Schußwaffe entgegentreten, wenn er ebenso mit einer Schußwaffe bewaffnet ist und das ist ein Unsinn. Ich als nicht in waffenloser Selbstverteidigung geschulter Mensch mittlerer Statur muss mich nicht auf einen Kampf mit einem Räuber einlassen.

Ich weiß auch nicht wo du in den hier durchwegs vernünftigen Postings rausliest, dass einer der Postenden einen mit Dietrich ausgestatteten Einbrecher über den Haufen schießt. Der mit Brechstange auf mich zurennende Einbrecher darf sich hingegen warm anziehen.

Nochmal, niemandem hier geht es darum Einbrecher zu erlegen, niemand WILL auf Menschen schießen, aber ebensowenig will hier irgendjemand Opfer eines Verbrechens werden.

Geschrieben
Jein, der Inhalt der Regelungen zu Notwehr und Nothilfe ist doch recht eindeutig:

Du hast übrigens auch das Recht, einen gestellten Täter solange festzuhalten und an der Flucht zu hindern, bis die Polzei am Ort eingetroffen ist. Soweit mir bekannt ist, darfst du ihn dazu auch fixieren (z.B. mit Handschellen oder einem Gürtel). Jedoch bist du nicht berechtigt, seine Personalien zu verlangen, dir diese gewaltsam zugänglich zu machen oder anderweitig in seine Persönlichkeitrechte einzugreifen.

Ich bin allerdings weder Jurist, noch Polizeibeamter. Also das Geschriebene bitte nicht rechtsverbindlich betrachten.

Sowas nennt sich dann vorübergehende Festnahme und ist Teil der Jedermannsrechte §127 Abs. 2 StGB, allerdings nur bis eine ladungsfähige Adresse vorliegt, fällt ihm also der Pass ausse Tasche, darf die Rennleitung hinterher fangen spielen (und den Absatz 1 ausprobieren). Inwieweit man danach verlangen kann, dass einer den Lebensberechtigungsschein vorzeigt, weiß ich nicht mehr.

Soweit das, was man mich lehrte.

Geschrieben
Genau! Soll sich doch die achtzigjährige Nachbarin massakrieren lassen.

Sankt Florian, Sankt Florian, verschon' mein Haus - zünd' andere an.

Sollen Einbrecher jetzt prophylaktisch erschossen werden, damit sie keine weiteren Taten mehr begehen können????

Geschrieben
Sollen Einbrecher jetzt prophylaktisch erschossen werden, damit sie keine weiteren Taten mehr begehen können????

Auch wenns politisch unkorrekt ist, ein paar tote Einbrecher würden die noch lebenden vielleicht zu einem Berufswechsel motivieren.

Geschrieben
Nochmal, niemandem hier geht es darum Einbrecher zu erlegen, niemand WILL auf Menschen schießen, aber ebensowenig will hier irgendjemand Opfer eines Verbrechens werden.

:appl: Ergänzend sollte noch hinzugefügt werden, dass man als Jäger und als Sportschütze seinen Waffen in erster Linie nur als Sportgeräte hat, um diesem erlebnisreichen Sport sowie diesem tollen Hobby nachzugehen. Und für den Fall X heiligt bekanntlich der Zweck die Mittel.

Geschrieben
Inwieweit man danach verlangen kann, dass einer den Lebensberechtigungsschein vorzeigt, weiß ich nicht mehr.

Nun, fragen kann man danach, zeigen muss er diesen aber nicht- dann wartet man halt gedultig mit ihm zusammen, bis die Rennleitung vor Ort ist.

Den Rest übernehmen die. Wenn er den Perso vorzeigt, und ich gehe davon aus, das er z.B. noch Diebesgut in den Taschen hat, wird ebenfalls gewartet, bis Rennleitung vor Ort ist.

Und im gesonderten Fall nehme ich ihn nicht nach § 127 StPO, sondern nach § 229 BGB fest.

Geschrieben

Jetzt möcht' ich mich doch noch einmal einmischen.

Mediale Präsenz von Gewalt und Kriminalität erzeugen beim Normalo-Bürger wie mir Angst, und wirft die Frage auf, ob ich denn wirklich durch die Gesellschaft geschützt bin. Die erste traurige Erkenntnis ist, daß den Nachbarn Sch****egal ist, was mit mir passiert und mir Niemand zur Hilfe eilen wird.

Die zweite Erkenntnis ist, daß die Polizei nicht in der Lage ist, mich vor Schaden und Verletzung zu bewahren. Drittens muss ich akzeptieren, daß der Täter nicht oder nicht ausreichend bestraft werden wird. Der materielle Schaden wird mir nur teilweise ersetzt werden.

Vor dem Hintergrund muss man sich wirklich darauf besinnen, selbst für seinen Schutz einzutreten. Dazu gehört, sich über Waffen Gedanken zu machen. Im öffentlichen Raum sind nun nach dem Aprilscherz zugriffsbereite Waffen verboten. Übrig sind nur Pfefferspray, Schreckschusswaffen und Kontakt-Schocker.

Zuhause hat man als Jäger, Sammler und Schütze Schusswaffen. Völlig legitim, sich über deren Einsatz im eigenen Heim Gedanken zu machen. Genauso wie über eine Alarmanlage oder einen Feuerlöscher.

Hier jetzt mal meine Überlegungen in zufälliger Reihenfolge:

- Ich denke auch, daß die Aufbewahrungsvorschriften für Schusswaffen den Einsatz verhindern werden. Wenn die Kanonen richtig verstaut sind, so daß weder die Kinder noch deren Freunde drankommen, dann brauch ich auch zu lange, um feuerbereit zu sein. Das einzig Gangbare ist da wahrscheinlich der geladene 0er als Nachttisch.

- Die Feuerwaffen, die ich besitze, sind auf Sport getrimmt. Abzugsgewicht und Visierung sind für den Häuserkampf im Dunkeln denkbar ungeeignet. Ich bin auch nicht dafür ausgebildet, und dürfte das in unserer schönen BRD gar nicht üben. Vermutlich wäre ich eher eine Verschärfung der Lage, als die Bereinigung.

- Den Treppenaufgang zu verteidigen, während ich auf die Polizei warte, ist das Höchstmaß an Konfrontation. Festhalten, an Flucht hindern ? Hah! Gezielte Schüsse auf fliehende Täter ? Shoot-Outs mit Einbrecherbanden ? Warnschüsse ? Zuviel Fernsehen...

- Wenn es eben geht, würde ich mich auch eher mit meiner Kanone bewaffnen als mit dem nächsten Küchenmesser. Und schießen tät ich immer auch nur dann, wenn ich vor dem Angreifer mehr Schiss habe als dem Staatsanwalt.

- Wir diskutieren hier am ganz äußersten Rand des Logik-Bäumchens. Wenn tatsächlich ein Einbrecher/House-Jacker bei mir aufläuft und ich es schaffe, mich zu bewaffnen, was dann...Sehr viel wahrscheinlicher ist es, daß mir in der U-Bahn was passiert, weil ich nicht alles hinnehme. Und da hab' ich mein Sportgerät nicht dabei. Schon gar nicht zugriffs-/schussbereit.

Ich bin ganz schön frustriert darüber, daß ich einerseits vom Staat entwaffnet, gegängelt und gemaßregelt werde, dieser Staat mir andererseits zugeben muss, mich nicht individuell schützen zu können. Die Quellen von Gewalt und Kriminalität haben keine Sanktion zu befürchten, während die Schäden sozialisiert werden. :016:

Wenn ich ja die Zeit hätte würd' ich wohl auch wieder die Matte suchen. Was wird denn realistisch empfohlen ? Krav-Maga ?

Geschrieben
... Die Feuerwaffen, die ich besitze, sind auf Sport getrimmt. Abzugsgewicht und Visierung sind für den Häuserkampf im Dunkeln denkbar ungeeignet ...

Im Zweifelsfalle wird es dann wohl Zeit für IPSC Production !

Geschrieben
Genau das trifft den Kern der Sache. Sportgeräte!!!

Wer eine Waffe zum Selbstschutz benötigt muß den Waffenschein beantragen!

Du bist scheinbar schwer merkbefreit und darfst als Belohnung auf die Ignorelist.

Trotzdem noch als Hinweis: Solltest du je in eine Situation geraten wo dir nach dem Leben getrachtet wird, wirst du diese Einstellung sehr schnell revidieren und nach allem greifen was nur annähernd taugt einen Angriff abzuwehren/schlimmeres zu verhindern. Und wenn es ein Hammer ist, der bekanntlich auch nicht zur Selbstverteidigung in der Werkzeugkiste schlummert.

Geschrieben
Genau das trifft den Kern der Sache. Sportgeräte!!!

Wer eine Waffe zum Selbstschutz benötigt muß den Waffenschein beantragen!

Im Prinzip richtig und gut so! Aber der Waffe ist es egal, wie sie von irgendwem deklariert wird. Auch eine .22 kurz macht tot - sehr lange tot bei richtigen Treffern. Und eine eine GSP läst sich ebenso wie jede 9x19 in entsprechenden Händen sehr wirksam einsetzen.

Aber das ist nicht das Problem. Hier versuchtwieder jede Fraktion der anderen die eigene Sichtweise als das einzig richtige und als Recht darzustellen. Das stimmt so Gott sei Dank nicht. Gerade bei der Notwehr kommt es sehr auf die individuelle, also sehr sehr subjektive Sicht der Dinge an. Wo sich ein trainierter Bewohner zwar belästigt, aber nur an der unteren Schwelle bedroht sieht, hat ein anderer Todesangst. Und genau diesem Umstand hat der Gesetzgeber mit der Formulierung des § 32 StGB Rechnung getragen.

Und deswegen wird jeder anschließend zur Sache vernommen, dann kann er seine Sicht der Ereignisse, seine Gefühle und seine Befürchtungen darlegen und begründen. Sinnvollerweise hilft ihm dabei ein Anwalt. Dann entscheidet auf Grund dieser Schilderungen und der Tatortermittlungen der Staatsanwalt, ob überhaupt Klage erhoben wird. Wird Klage erhoben, entscheidet das Gericht. Auch dabei wird der Betroffene gehört und kann nochmals seine Ängste, Annahmen und Befürchtungen darlegen. Zusammen mit den Gesamtumständen (Familie/Kinder im Haus, mehrfache Einbrüche mit hohem Schaden, Vorgeschichte als Opfer anderer Kriminalität, einsam gelegenes Haus, Einbruchsserie mit Gewaltanwendung im Umkrei, körperlich ungeübt und unterlegen usw.) wird dann versucht!!, möglicht sowohl die Belange des Notwehrenden als auch die Sichtweise der Gesellschaft durch ein Urteil in Übereinstimmung zu bringen.

Und da sollte man unseren Gerichten durchaus etwas zutrauen. Geht es nicht wie gewünscht aus, kann man des Erstinstanzliche Urteil ja übrprüfen lassen.

Das, nd nichts anderes, ist der Lauf der Dinge. Alle anderen Deutungen sind Mißdeutungen, egal in welche Richtung. Es wird niemanden das recht auf Selbstverteidigung, auch mit einer Waffe, abgesprochen, aber es wir genau geprüft, ob er scih bei der Ausübung dieses Rechtes Gesellschaftskonform und Gesetzmäßig verhalten hat. Fünf Schuß im Rücken werden selten als gesellschaftskonforme Auslegung von Notwehr betrachtet.

Geschrieben
Im Prinzip richtig und gut so!

Ich weiß nicht, inwieweit Du Sachkenntnis über die Durchführung von Strafverfahren hast.

Ich habe nichts gegen das Notwehrrecht, habe aber etwas dagegen, dass jeder gleich zur Waffe greift und sogar im Halbschlaf seine eigenen heimkehrenden Mitbewohner erschießt. (auch schon dagewesen)

Einiges zum Ablauf eines Strafverfahrens:

1. Tatgeschehen (von mir aus Schuß aus Notwehr)

2. Polizei erscheint auf der Bühne, Beschlagnahme der Waffe

3. Waffenbehörde erhält Kenntnis und prüft unabhängig vom Verfahren die Zuverlässigkeit

4. Beschuß Waffe durch LKA und Abgleich mit der Spurensammlung BKA (dauert über eineinhalb Jahre, vorher keine

Freigabe)

5. rechtliches Gehör bei der Kriminalpolizei

6. bei Einschaltung Rechtsanwalt, Akteneinsicht

7. ev. Gerichtsverfahren, Strafbefehl oder Einstellung des Verfahrens

Wer dieses Prozedere kennt, weiß von was ich spreche, wer nicht, soll sich auch nicht abfällig äußern.

In Österreich mag das vielleicht anders sein, aber hier nun mal nicht.

Geschrieben
...habe aber etwas dagegen, dass jeder gleich zur Waffe greift und sogar im Halbschlaf seine eigenen heimkehrenden Mitbewohner erschießt.

Und das hat jetzt bitteschön wer hier gesagt, beabsichtigt oder leichtfertig in Kauf genommen ?

2. Polizei erscheint auf der Bühne, Beschlagnahme der Waffe.....(dauert über eineinhalb Jahre, vorher keine Freigabe)

Wie praktisch, dann mehrere zu haben...

3. Waffenbehörde erhält Kenntnis und prüft unabhängig vom Verfahren die Zuverlässigkeit

Ja. Die Behörde soll ruhig im Rahmen ihres Aufgabenbereichs prüfen. Und ?

7. ev. Gerichtsverfahren, Strafbefehl oder Einstellung des Verfahrens

Wer dieses Prozedere kennt, weiß von was ich spreche...

Kein vernünftiger Mensch (und das ist offenbar zumindest die Mehrzahl hier) nimmt in seiner Betrachtungsweise ein Schießen auf Angreifer in einer Verteidigungssituation, einschließlich des folgenden Prozederes, auf die leichte Schulter.

Auf der anderen Seite kann dies aber nicht heißen, aus Furcht vor irgend möglichen Untersuchungen und Konsequenzen auf

erforderliche Gegenwehr zu verzichten.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Nun ja, offensichtlich gibt es hier aber zumindest User, die den besagten Sachverhalt derart leicht nehmen, daß sie Aussagen wie "In meinem Haus sollte sich der Einbrecher lieber nicht auf einen Fluchtweg einstellen" oder "Sich in seinem Zimmer verstecken und den Einbrecher ungehindert entkommen lassen, ist Feigheit" von sich geben. Sowas ist in meinen Augen gefährlicher Blödsinn.

Wie gesagt, ich habe durchaus Verständnis dafür, daß man sich Gedanken um seine Sicherheit macht und auch den gesetzeskonformen Gebrauch der legal besessenen Schußwaffe in einer Notwehrsituation mit in seine Überlegungen einbezieht. Mache ich ja auch. Allerdings habe ich den Eindruck, daß einigen Leuten hier bei diesem Thema die Gäule durchgehen und sie sich in irgendwelchen Vigilantenphantasien ergehen.

Daß der SWG im Falle eines lebensbedrohlichen Angriffs (z.B. mittels des erwähnten Brecheisens oder Schraubendrehers) eine angemessene Notwehrmöglichkeit darstellt, dürfte unbestritten sein. Allerdings ist das Argument eines unbewaffneten Angriffs genauso gültig. Wer eine Waffe in der Hand hat und Ziel eines Angriffs wird, der noch keinen SWG rechtfertigt, befindet sich in einem taktischen Nachteil, weil er mindestens eine Hand durch die Waffe gebunden hat. Weiterhin birgt eine derartige Auseinandersetzung das Risiko, daß im Gerangel die Waffe den Besitzer wechselt. Es gibt zwar Trainingskonzepte für die Einbindung von Schußwaffen in den Nahkampf (Einsatz als improvisierte Schlagwaffe, Schutz gegen Fremdzugriff), aber jeder, der das mal ausprobiert hat, weiß, daß sowas zwangsläufig nur ein Notnagel sein kann. Das ist u.a. einer der Gründe dafür, daß bei der deutschen Polizei überwiegend ausgebildet wird, die Waffe erst dann zu ziehen, wenn der SWG unmittelbar bevorsteht. Insgesamt sind diese Erwägungen für mich ein weiterer Punkt, der dafür spricht, sich auf eine Konfrontation nur im Notfall einzulassen.

Wenn ich ja die Zeit hätte würd' ich wohl auch wieder die Matte suchen. Was wird denn realistisch empfohlen ? Krav-Maga ?

Tja, darüber streiten sich die Gelehrten... wie dir ein Blick in die einschlägigen Foren zeigt ;) Da spielen sich teilweise Glaubenskriege ab, gegen die dieses Forum richtiggehend zahm wirkt.

Meine persönliche Meinung: alle Systeme, die Funktion über Form stellen, die dem Trainierenden keine unnatürlich erscheinenden Bewegungen antrainieren und in denen relativ viel frei und sparringslastig gearbeitet wird. Krav Maga ist sicherlich schon mal eine gute Adresse. Allerdings muß man sagen, daß auch die Krav-Maga-Szene inzwischen schon an einem Punkt angekommen ist, an dem sich die ersten Scharlatane und Billig-Plagiate einfinden, insofern muß man gucken, um wen es sich da handelt. Ansonsten meine ich, daß die von manchen Leuten als "bloßer Sport" abgetanen Kontaktsportarten Boxen, Judo, Kick-/Thaiboxen etc. eine ziemlich gute SV-Basis darstellen... da wird man nämlich recht schnell körperlich ziemlich fit, das Training ist streng funktionell gehalten, es setzt sich nur das durch, was erfolgreich ist und man arbeitet sehr viel gegen einen sich ernsthaft wehrenden Gegner mit realem Widerstand, der selber gewinnen will. Wenn man was mit Waffen machen will, kommt man vermutlich an den FMA nicht vorbei.

Aber wichtiger als die Systemfrage ist eigentlich, daß der Trainer gut ist, du dich in der Gruppe wohlfühlst, das System dir persönlich Spaß macht, die Trainingsstätte in erreichbarer Nähe ist und du die Möglichkeit hast, ausreichend häufig (ab zweimal pro Woche) mitzumachen. Sonst ist das nämlich ziemlich müßig.

Geschrieben
(...) Insgesamt sind diese Erwägungen für mich ein weiterer Punkt, der dafür spricht, sich auf eine Konfrontation nur im Notfall einzulassen. (...)

Wenn man was mit Waffen machen will, kommt man vermutlich an den FMA nicht vorbei.

Sehe ich auch so.

FMA=?

Geschrieben

Was wäre wenn....

Ich nehme doch an, dass sich darüber jeder Sportschütze oder Jäger einmal Gedanken gemacht hat.

Rechtlich ist das ja schnell zu klären. Notwehr, Nothilfe, putative Notwehr (Dietrich mit Schusswaffe verwechselt)

Vorher muss ich aber erst einmal die Situation heil überstehen.

Ein Schmutzbuckel bricht ein. Er ist unter Hochspannung und hell wach.

Ich schrecke aus dem Schlaf hoch, von 0 auf 180 in einer Sekunde. Meine Sinne sind getrübt, der Kreislauf spielt verrückt.

Besonders schlimm, meine Augen sind nicht ans Licht gewöhnt.

Und in dem Zustand soll ich zu ner Schusswaffe greifen, die Situation richtig beurteilen, mir nicht in den Fuß und meine Frau nicht er- schießen, den Abzug nicht durchreißen, auf Möglichkeiten von Querschlägern achten...

Dann schließlich Bummm. Ausser den Auswirkungen aufs Gehör führt der Knall zur Desorientierung. Sollte ich nicht getroffen haben, siehts mit dem 2 Schuss noch schlechter aus als mit dem ersten.

Fazit: Ich sehe für mich in dieser Situation den Vorteil einer Schusswaffe nicht.

Einzige ausnahme wäre die Abschreckung. Ich werde rechzeitig wach, hab meine Sinne beisammen. Ich rufe so was wie: Huhu, ich komm jetzt raus und hab ne Waffe dabei. Dann einen Schuss abgeben (dahin, wo es keine Querschläger geben kann und dabei die Ohren zuhalten). Es ist anzunehmen, dass sich die Einbrecher dann schnell verziehen. Das Risiko wäre für sie zu groß...

Trotzdem: Schusswaffen bleiben über Nacht bei mir besser sicher verwahrt...

...es sei denn, ich kann mal wieder nicht schlafen und putze mitten in der Nacht im Dunkeln die Siggi. Da kann es denn auch schon mal sein, dass ich die Funktion des Magazins ausprobiere und mal aufmunitioniere. Wollts nur erwähnen Fall einer der Leser mir mal Nachts einen Besuch abstatten will ;)

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