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IGNORED

Frage zur Notwehr


dayti

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich möchte auch mal meinen Senf dazu geben. Hoffentlich ohne die Üblichen Kommentare du hast wohl keine Sachkunde oder gib besser deine WBK ab.

Wenn es zu einer Einbruchssituation kommen sollte. Werde ich nicht zögern von der Waffe gebrauch machen zu müssen. Der Waffenschrank steht neben dem Bett ein geladenes Magazin befindet sich im Schrank und der Schlüssel um meinen Hals. Sollte ich den Einbrecher nicht mit einem Warnschuss vertreiben können würde ich auf ihn schießen. Und wenn ich auf ihn Schieße dann so oft bis er tot ist. Verwunden ist nicht weil der dich dann verklagen kann wegen körperverletzung und wenn er sein leben lang ein krüppel ist dann musste vielleicht noch dein leben lang für den zahlen. Nee danke. Dann lieber richtig umnieten. Falls der Richter fragt warum die Waffe griffbereit war kann man auch sagen das man gebastelt hat. Ich zerlege und reinige meine Waffe öfters nachts um 3 Uhr weil ich nicht schlafen kann.

Ich habe in der Sachkunde gelernt,

Dass wenn jemand über den Zaun spring und deine Freundin zwischen die Beine packt, dann dürftest du von der Waffe gebrauch machen weil es so aussieht als möchte er sie vergewaltigen.

Und wenn ein Kind nachts bei dir einsteigt weil der Ball durchs offene Fenster ins Haus geflogen ist. und du es erschießt weil du dachtest es ist ein Einbrecher dann war das auch Notwehr.

Die beiden Beispiele wurde so vom Sachkundelehrer genannt.

Geschrieben

Aaaaaargh, ich kann nich mehr... meine Güte... :peinlich:

Wobei dieses Bonmot hier...

2. Mit was und wie greift der Täter mich an ? Wenn er eine Schusswaffe hat sind Beinschüsse ungeeignet, bei Messerangriffen sinnvoll.

... auch nicht von schlechten Eltern ist. Mir scheint, daß etliche der hier postenden User zu einer der beiden Fraktionen "Ich habe einen Todeswunsch" und "Ich möchte gerne mal länger Urlaub auf Staatskosten machen" gehören.

Geschrieben
Ich habe in der Sachkunde gelernt,

Dass wenn jemand über den Zaun spring und deine Freundin zwischen die Beine packt, dann dürftest du von der Waffe gebrauch machen weil es so aussieht als möchte er sie vergewaltigen.

Und wenn ein Kind nachts bei dir einsteigt weil der Ball durchs offene Fenster ins Haus geflogen ist. und du es erschießt weil du dachtest es ist ein Einbrecher dann war das auch Notwehr.

Die beiden Beispiele wurde so vom Sachkundelehrer genannt.

Naja, Lehrer vielleicht, aber Sachkunde? oder doch nur Sachkundeleerer?

Bei "sieht so aus" und "habe gedacht" liegt niemals Notwehr (=Rechtfertigungsgrund, also keine rechtswidrige Tat) vor, da es immer an einem objektiv rechtswidrigen Angriff fehlt.

In diesen Situationen liegt Putativnotwehr vor, was lediglich einen Entschuldigungsgrund darstellt,

heißt: nur dann keine Strafe, wenn dein Irrtum auch durch gehörige Anstrengung deiner grauen Zellen nicht vermeidbar gewesen wäre, dir die Situation nicht zuzurechnen ist usw.

Wenn Du dann aber so argumentierst ala "auf Einbrecher darf ich doch schießen", kann da schnell sogar bedingter Vorsatz draus werden.

Bei der in Bezug auf juristische Themenkomplexe offenbar fragwürdigen Qualität deiner Sachkundeausbildung solltest du die mal einen StGB - oder BGB - Kommentar schnappen und zu den Themen Notwehr/-hilfe/-stand durchlesen.

Oder du ziehst in die USofA, da reicht meist das widerrechtliche Eindringen in deine Wohnung, um Schusswaffengebrauch zu rechtfertigen.

Geschrieben

Ich möcht mich nicht zur rechtlichen Auslegung von Notwehr äußern, sondern die einfache Tatsache festhalten daß wenn ich den Einbrecher erlege, ich möglicherweise !!!! verurteilt (gibt in Deutschlabnd nur ein paar Jahre) werde, aber wenn ich tot bin, ich garantiert tot bleibe.

Geschrieben

Damit zwingst du mich aber wiederum, festzuhalten, daß nicht jeder Einbruch dazu führt, daß du tot bist :D

Grundsätzlich gilt, daß um so genauer geprüft wird, je gravierender der "Schaden" beim Gegenüber ausgefallen ist. Markige Sprüche á la "I'd rather be judged by twelve than to be carried by six" mögen unter Forenkriegern Usus sein, tragen aber tendenziell eher wenig dazu bei, das Thema Notwehrrecht sinnvoll zu beleuchten.

Und sollte jemand tatsächlich so dämlich sein und einen ungebetenen Gast umnieten, von dem er nix als einen Schatten im Dustern gesehen hat, darf er sich vor Gericht schon mal warm anziehen. Notwehr setzt wie gesagt einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff voraus, der mit keinem milderen Mittel sicher abgewehrt werden kann, und wenn dem Notwehrenden nachgewiesen wird, daß dieser Angriff so nicht erfolgte, wird er im Falle eines Schußwaffeneinsatzes mindestens wegen gefährlicher Körperverletzung verknackt werden.

Wer solchen Quatsch wie "Im Falle eines Einbruchs darf ich auf den Angreifer schießen, und zwar solange, bis er tot ist" unterrichtet, handelt vollkommen verantwortungslos und hat nicht mehr alle Latten am Zaun. Wobei ich ehrlich gesagt eher der Lesart zuneige, daß unser Commerzgandalf einige Sachen in dem besagten Unterricht drastisch in den falschen Hals bekommen hat.

Geschrieben
Das mit dem drauf schießen ist meine meinung das hat mir der Sachkundelehrer nicht gesagt.

Das macht nix, die anderen beiden Beispiele (das mit der Freundin und das mit dem Kind und dem Ball) sind schon irrsinnig genug. Und ich glaube immer noch, daß du den Referenten damals falsch verstanden hast. Ich kann mir kaum vorstellen, daß bei einer Sachkundeschulung so ein hanebüchener Blödsinn erzählt wird.

Aber ein Polizist sagte das mal zu mir Junge wenn du jemals von der Waffe gebrauch machen solltest dann machs richtig.

Dann solltest du vielleicht mal anfangen, Äußerungen von anderen Leuten im Kontext zu betrachten und sie vor allem ab und zu auch mal zu hinterfragen und gegenzuchecken.

Geschrieben
Das mit dem drauf schießen ist meine meinung das hat mir der Sachkundelehrer nicht gesagt. Aber ein Polizist sagte das mal zu mir Junge wenn du jemals von der Waffe gebrauch machen solltest dann machs richtig.

Den gleichen Tip hat auch mal ein Richter bei einer Sachkundeschulung gegeben. Der Tip war keinau: Wenn möglich: Beine unter die Arme nehmen und laufen, ansonsten schiessen aber richtig, so das keine Fragen mehr beantwortet weden können.

Geschrieben
Notwehr setzt wie gesagt einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff voraus, der mit keinem milderen Mittel sicher abgewehrt werden kann

Worauf begründet sich das mit "keinem milderen Mittel" ???

Welches Mittel ist denn Deiner Meinung nach das mildeste, wenn ich Nachts bei Dir in der Bude stehen würde?

Deine Stimme? Vielleicht! Deine Faust? Vielleicht! Deine Waffe? Vielleicht?

.

Geschrieben

Ich habe in der Sachkunde gelernt,

Die beiden Beispiele wurde so vom Sachkundelehrer genannt.

Hallo,

wenn das stimmen sollte, müsste dieser nicht ganz sachkundige Lehrer

zeitnah aus dem Verkehr gezogen werden - bevor er weiteren Unfug dieser Art

"unters Volk" bringt.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
eine interessante Zusammenstellung von Vorfällen und Folgen findet sich bei FWR:

http://www.fwr.de/re_notwehr.htm

Wenn ich die Beispiele beim FWR so lese, kommt es mir irgendwie so vor, als müsste man sich - sollte die Situation eingetreten sein, dass man mit der Waffe in Notwehr Leben oder Eigentum verteidigen musste - auf mind. 2 bis 3 Instanzen vor Gericht einstellen, um nicht selber noch eins auf den Deckel zu bekommen.

Vielelicht werden hier aber auch nur die extremsten Fälle medienwirksam präsentiert - was ich in unser aller Interesse mal hoffen möchte.

Viele Grüße

Blacksmith

Geschrieben
Worauf begründet sich das mit "keinem milderen Mittel" ???

Auf die Formulierung des Gesetzestextes.

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Aus der Verwendung des Wörtchens "erforderlich" ergibt sich eine Verpflichtung, bei mehreren geeigneten Mitteln dasjenige zu wählen, was die Rechtsgüter des Angreifers am wenigsten beeinträchtigt, wobei der Verteidiger nicht verpflichtet ist, ein Mittel zu wählen, das den Angriff nicht mit hinreichender Sicherheit abwehrt.

Welches Mittel ist denn Deiner Meinung nach das mildeste, wenn ich Nachts bei Dir in der Bude stehen würde?

Das kommt auf die Art und Weise deines Angriffs an :) Solange du "nur" in meine Bude einsteigst, gilt dein Angriff erstmal nur meinem Hausrecht und evtl. Eigentum, und da ich ein einigermaßen kräftiger Kerl bin, wird man vermutlich davon ausgehen, daß das mildeste Mittel dein unverzüglicher Rausschmiß mittels einfacher körperlicher Gewalt durch meine Wenigkeit ist.

Nun wirst du vermutlich einwenden, daß du als böser Einbrecher ja sicherlich diverse unanständige Gegenstände bei dir trägst, mit denen du mir Schaden zuzufügen gedenkst. Das ist zwar grundsätzlich richtig gedacht, aber ich kann eine Notwehrhandlung nicht auf eine derart unbestimmte Annahme stützen. Die Tatsache, daß du in mein Haus einbricht, begründet juristisch gesehen noch lange nicht die Vermutung, du könntest mir gleich mit einem Hammer auf die Birne hauen. Wenn du nun tatsächlich zu einer Handlung ansetzt, die konkret gegen meine Gesundheit gerichtet ist, sieht das Ganze dann schon etwas anders aus.

Da also mein taktisches Bedürfnis (dem anderen Typen mit möglichst geringem Risiko möglichst frühzeitig eins überbraten) und die juristische Bewertung (erst gucken, Gefahr abwägen, dann vielleicht lageangepaßt eventuell eins überbraten) ein wenig voneinander differieren, würde ich wohl im Interesse meiner eigenen Sicherheit dazu tendieren, die Konfrontation mit dir nach Möglichkeit zu vermeiden und in meinem Schlafzimmer bleiben, den Verteidigungsgegenstand meiner Wahl bereithalten, 110 wählen und dir zurufen, daß die Polizei gleich hier ist und du dich gefälligst mal ganz schnell verpfeifen sollst. Da du ja sicherlich deine gewählte Karriere als freiberuflicher Nacht-Überraschungs-Schlüsseldienst weiter fortsetzen möchtest, wirst du vermutlich eher daran interessiert sein, dich anderswo nach Klienten umzusehen als zusammen mit mir auf den Sheriff zu warten. Und falls du dich doch entschließen solltest, trotz Warnung meinerseits mein Schlafzimmer zu betreten, habe ich schonmal eine wesentliche bessere Argumentation bei der Begründung meiner Notwehr.

Geschrieben
Auf die Formulierung des Gesetzestextes.

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Aus der Verwendung des Wörtchens "erforderlich" ergibt sich eine Verpflichtung, bei mehreren geeigneten Mitteln dasjenige zu wählen, was die Rechtsgüter des Angreifers am wenigsten beeinträchtigt, wobei der Verteidiger nicht verpflichtet ist, ein Mittel zu wählen, das den Angriff nicht mit hinreichender Sicherheit abwehrt.

Das kommt auf die Art und Weise deines Angriffs an :) Solange du "nur" in meine Bude einsteigst, gilt dein Angriff erstmal nur meinem Hausrecht und evtl. Eigentum, und da ich ein einigermaßen kräftiger Kerl bin, wird man vermutlich davon ausgehen, daß das mildeste Mittel dein unverzüglicher Rausschmiß mittels einfacher körperlicher Gewalt durch meine Wenigkeit ist.

Nun wirst du vermutlich einwenden, daß du als böser Einbrecher ja sicherlich diverse unanständige Gegenstände bei dir trägst, mit denen du mir Schaden zuzufügen gedenkst. Das ist zwar grundsätzlich richtig gedacht, aber ich kann eine Notwehrhandlung nicht auf eine derart unbestimmte Annahme stützen. Die Tatsache, daß du in mein Haus einbricht, begründet juristisch gesehen noch lange nicht die Vermutung, du könntest mir gleich mit einem Hammer auf die Birne hauen. Wenn du nun tatsächlich zu einer Handlung ansetzt, die konkret gegen meine Gesundheit gerichtet ist, sieht das Ganze dann schon etwas anders aus.

Da also mein taktisches Bedürfnis (dem anderen Typen mit möglichst geringem Risiko möglichst frühzeitig eins überbraten) und die juristische Bewertung (erst gucken, Gefahr abwägen, dann vielleicht lageangepaßt eventuell eins überbraten) ein wenig voneinander differieren, würde ich wohl im Interesse meiner eigenen Sicherheit dazu tendieren, die Konfrontation mit dir nach Möglichkeit zu vermeiden und in meinem Schlafzimmer bleiben, den Verteidigungsgegenstand meiner Wahl bereithalten, 110 wählen und dir zurufen, daß die Polizei gleich hier ist und du dich gefälligst mal ganz schnell verpfeifen sollst. Da du ja sicherlich deine gewählte Karriere als freiberuflicher Nacht-Überraschungs-Schlüsseldienst weiter fortsetzen möchtest, wirst du vermutlich eher daran interessiert sein, dich anderswo nach Klienten umzusehen als zusammen mit mir auf den Sheriff zu warten. Und falls du dich doch entschließen solltest, trotz Warnung meinerseits mein Schlafzimmer zu betreten, habe ich schonmal eine wesentliche bessere Argumentation bei der Begründung meiner Notwehr.

Damit ist der gesetzeskonforme Ablauf hinreichend beschrieben

Geschrieben
Ich möcht mich nicht zur rechtlichen Auslegung von Notwehr äußern, sondern die einfache Tatsache festhalten daß wenn ich den Einbrecher erlege, ich möglicherweise !!!! verurteilt (gibt in Deutschlabnd nur ein paar Jahre) werde, aber wenn ich tot bin, ich garantiert tot bleibe.

Oder ähnlich der amerikanische Spruch: "Lieber von 12 gerichtet, als von 6 getragen".

Geschrieben
Gorm, du hast den Thread nicht so richtig aufmerksam gelesen, oder? ;)

Nöö ausserdem ist wohl vielen nicht bewusst, das man aus einer bewaffneten Aussereinandersetzung auch den Kürzeren ziehen kann.

Joker

Geschrieben
Es sollte sich jeder berechtigter Waffenbesitzer im Klaren sein, dass bei Schußwaffenverwendung in der Regel eine OWI-Anzeige wegen unsachgemäßer Aufbewahrung gefertigt wird.

Quark.

Geschrieben
Das kommt auf die Art und Weise deines Angriffs an :) Solange du "nur" in meine Bude einsteigst, gilt dein Angriff erstmal nur meinem Hausrecht und evtl. Eigentum, und da ich ein einigermaßen kräftiger Kerl bin, wird man vermutlich davon ausgehen, daß das mildeste Mittel dein unverzüglicher Rausschmiß mittels einfacher körperlicher Gewalt durch meine Wenigkeit ist.

Nunja, ich denke mal du bist gut ausgebildet, was allerdings denoch kein Garant für deine körperliche Überlegenheit ist....... Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen.........

Nun wirst du vermutlich einwenden, daß du als böser Einbrecher ja sicherlich diverse unanständige Gegenstände bei dir trägst, mit denen du mir Schaden zuzufügen gedenkst. Das ist zwar grundsätzlich richtig gedacht, aber ich kann eine Notwehrhandlung nicht auf eine derart unbestimmte Annahme stützen. Die Tatsache, daß du in mein Haus einbricht, begründet juristisch gesehen noch lange nicht die Vermutung, du könntest mir gleich mit einem Hammer auf die Birne hauen. Wenn du nun tatsächlich zu einer Handlung ansetzt, die konkret gegen meine Gesundheit gerichtet ist, sieht das Ganze dann schon etwas anders aus.

Generell sehe ich es ähnlich, allerdings unterstelle ich einem Einbrecher, der in mein Haus einsteigt während ich Zuhause bin, ein weitaus höheres Gewaltpotential als bei einem Einbrecher der einen günstigen Zeitpunkt während meines Urlaubs wählt. Entweder ist dieser Mann besonders dumm und macht sich keine Gedanken was denn bei einer Konfrontation geschehen würde, oder er hat sich Gedanken gemacht und ist dementsprechen darauf vorbereitet. Beide Alternativen erscheinen mir als Hausbesitzer nicht gerade rosig. Wie das juristisch beurteilt wird weiß ich nicht, perönlich würde ich in dieser Situation schon von einer körperlichen Gefahr ausgehen. Um mal den Bogen zu Autodiebstahl zu spannen. Sollte ein Autodieb meinen Wagen stehlen wollen während ich auf dem Beifahrersitz sitzend auf meine Freundin warte, würde ich auch diesem ein höherers Gewaltpotential (oder alternativ ausgeprägte Dummheit) unterstellen. Eine Gefahr für meine Körperliche Unversehrtheit würde ich in beiden Fällen bejahen. Das führt in meinen Persönlichen Schlussfolgerungen zwar nicht dazu das ich auf einen Schatten schießen würde, allerdings würde es dazu führen das mein Subjektives Empfinden, wann den nun ein körperlicher Angriff kurz bevorsteht, auf ein Zucken in meine Richtung beschränkt ist.

Da also mein taktisches Bedürfnis (dem anderen Typen mit möglichst geringem Risiko möglichst frühzeitig eins überbraten) und die juristische Bewertung (erst gucken, Gefahr abwägen, dann vielleicht lageangepaßt eventuell eins überbraten) ein wenig voneinander differieren, würde ich wohl im Interesse meiner eigenen Sicherheit dazu tendieren, die Konfrontation mit dir nach Möglichkeit zu vermeiden und in meinem Schlafzimmer bleiben, den Verteidigungsgegenstand meiner Wahl bereithalten, 110 wählen und dir zurufen, daß die Polizei gleich hier ist und du dich gefälligst mal ganz schnell verpfeifen sollst. Da du ja sicherlich deine gewählte Karriere als freiberuflicher Nacht-Überraschungs-Schlüsseldienst weiter fortsetzen möchtest, wirst du vermutlich eher daran interessiert sein, dich anderswo nach Klienten umzusehen als zusammen mit mir auf den Sheriff zu warten. Und falls du dich doch entschließen solltest, trotz Warnung meinerseits mein Schlafzimmer zu betreten, habe ich schonmal eine wesentliche bessere Argumentation bei der Begründung meiner Notwehr.

Generell natürlich richtig und aufgrund fehlender Erfahrung kann ich nur mutmaßen das ich es wahrscheinlich ähnlich handhaben würde. Allerdings ist auch der Angriff auf mein Eigentum vom Notwehrrecht abgedeckt. Sollte ich eben nicht damit einverstanden sein das unten meine Wohnung rausgetragen wird während ich in der Warteschleife des 30 km entfernten Polizeireviers hänge, ist es auch mein gutes Recht dies zu verhindern. Genausowenig wie ich am Tage ruhig dastehen würde wenn jemand über meine Terasse in mein Wohnzimmer kommt während ich Fernsehe, den Stecker desselbigen zieht und ihn seelenruhig nach draußen trägt, werde ich dies in der Nacht zulassen. Recht muß Unrecht nicht weichen. Ob ich dieses Recht, nach sorgfältiger Abwägung der Risiken, wahrnehme oder nicht bleibt mir überlassen.

Gruß,

Thomas

Genau,

höchstens wegen des Schießens außerhalb von Schießstätten...

Bei einer Mitgliedschaft im DSB könnte es auch passieren das du Problem kriegst da der Kugelfang nicht abgenommen war :)

Geschrieben
Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen

Das ist richtig, aber noch hat mich ja niemand tätlich angegriffen, sondern lediglich unerlaubt meine Bude betreten und sich evtl. meines Eigentums bemächtigt ;) Es besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt also strenggenommen noch keine konkrete Gefahr für meine Gesundheit, die einen Einsatz von robusteren Verteidigungsmitteln erforderlich machen könnte.

Wenn ich mich auf eine körperliche Auseinandersetzung mit dem Täter einlasse, kann sich das natürlich sehr schnell ändern, aber ich kann diese Eskalationsstufe nicht einfach so vorwegnehmen oder als gegeben voraussetzen, da es hierbei auf die Handlung des Täters im Einzelfall ankommt.

Generell sehe ich es ähnlich, allerdings unterstelle ich einem Einbrecher, der in mein Haus einsteigt während ich Zuhause bin, ein weitaus höheres Gewaltpotential als bei einem Einbrecher der einen günstigen Zeitpunkt während meines Urlaubs wählt.

Grundsätzlich ist an dieser Überlegung ja gar nix auszusetzen, allerdings darfst du auf Grundlage dieser Erkenntnis dem Täter nicht pauschal ohne weitere Prüfung unterstellen, daß er dich gleich angreifen wird, weil du ihn erwischt hast. Theoretisch kann es ja auch sein, daß er deine Anwesenheit vorher gar nicht bemerkt oder darauf vertraut hat, daß du oben im Schlafzimmer friedlich weiterschnarchst, während er sich unten mit deinem Fernseher davonmacht.

Man sollte nicht vergessen, daß das Interesse eines Einbrechers immer dahin tendieren wird, sich möglichst fix aus dem Staub zu machen, und daß er nicht wirklich davon profitiert, sich auf eine Auseinandersetzung mit dem Hausherrn einzulassen und sämtliche Bewohner zu massakrieren.

Um mal den Bogen zu Autodiebstahl zu spannen. Sollte ein Autodieb meinen Wagen stehlen wollen während ich auf dem Beifahrersitz sitzend auf meine Freundin warte, würde ich auch diesem ein höherers Gewaltpotential (oder alternativ ausgeprägte Dummheit) unterstellen.

Das ist dann ja auch kein (Einbruchs-)Diebstahl mehr, sondern ein versuchter Raub und somit ein Rohheitsdelikt. Wir waren aber gerade bei dem nächtlichen Einbrecher. Car-jacking ist in Deutschland glücklicherweise bisher eher selten.

Eine Gefahr für meine Körperliche Unversehrtheit würde ich in beiden Fällen bejahen. Das führt in meinen Persönlichen Schlussfolgerungen zwar nicht dazu das ich auf einen Schatten schießen würde, allerdings würde es dazu führen das mein Subjektives Empfinden, wann den nun ein körperlicher Angriff kurz bevorsteht, auf ein Zucken in meine Richtung beschränkt ist.

Das führt nun aber zu der unschönen Situation, daß der Richter dich evtl. fragen könnte, was für einen Angriff du wahrgenommen hast und wieso deine Reaktion das mildeste Mittel zur Abwehr desselben war. Wenn du dann sagst, "Na ja, er hat so komisch gezuckt," dürftest du in arge Erklärungsnöte geraten. Solange kein erhebliches körperliches Mißverhältnis zwischen den beiden Konfliktparteien vorliegt, wird ein Schußwaffengebrauch gegen einen unbewaffneten Angreifer regelmäßig eine Überschreitung der Notwehr darstellen.

Allerdings ist auch der Angriff auf mein Eigentum vom Notwehrrecht abgedeckt. Sollte ich eben nicht damit einverstanden sein das unten meine Wohnung rausgetragen wird während ich in der Warteschleife des 30 km entfernten Polizeireviers hänge, ist es auch mein gutes Recht dies zu verhindern.

Das stimmt, allerdings sollte man sich im Vorfeld mal in ehrlicher Art und Weise selbst die Frage stellen, wieviel einem die Ausübung dieses Rechts wert ist bzw. welche Risiken man für einen Fernseher eingehen möchte. Ja, ich weiß, hier schreiben eine Menge Leute, die Jeff Snyders "Nation Of Cowards" usw. gelesen haben, aber mal ehrlich... bist du bereit, für einen Fernseher das Risiko

a.) erheblicher eigener Verletzungen (denn das beinhaltet eine körperliche Auseinandersetzung, die du eventuell damit beginnst)

b.) finanzieller Einbußen und juristischer Schwierigkeiten (bis hin zum Zug durch etliche Instanzen mit der Möglichkeit, am Ende trotzdem verknackt zu werden)

einzugehen? Wohlgemerkt, ich will damit nicht sagen, daß Notwehr gegen Angriffe auf mein Eigentum grundsätzlich suizidal ist oder mit einer Verurteilung enden muß. Ich möchte lediglich darauf aufmerksam machen, daß man sich im Vorfeld einer solchen Entscheidung sehr genau Gedanken über die in Rede stehenden materiellen und immateriellen Werte, die möglichen Risiken, die eigenen technischen und taktischen Fähigkeiten und die Folgen für die eigene weitere Lebensgestaltung machen sollte.

Wer selbst schon mal in einer körperlichen Auseinandersetzung gewesen ist, weiß selber, daß viele Dinge auf einmal komplett anders sind, als man sich das bei derartigen theoretischen Überlegungen immer gerne ausmalt. Die Feinmotorik setzt aus, der berüchtigte Tunnelblick setzt ein, der Puls erreicht Rekordhöhen, der Kreislauf wird schlagartig mit Adrenalin vollgepumpt, die Kommunikationsfähigkeit nimmt rapide ab und die Fähigkeit zur bewußten Abwägung und Entscheidung wird beeinträchtigt. Ohne entsprechende Praxis und Erfahrung wird man sehr schnell binnen Sekunden zum instinktiv reagierenden Höhlenbewohner, und das ist einer der Gründe dafür, daß manche Notwehrprozesse den Bach runtergehen.

Sowas kann zwangsläufig nur eine Einzelfallentscheidung sein, aber es hilft beim "decision-making" unter Streß, wenn man sich über bestimmte grundlegende Gedankengänge schon mal vorher in einer ruhigen Minute Klarheit verschafft hat.

Ich persönlich bin skeptisch, wenn jemand mir erzählt, daß er unter keinen Umständen zulassen wird, daß ihm jemand etwas klaut. Denn diese Entscheidung kannst du im Grunde nicht treffen, ohne sämtliche Einzelheiten der Situation zu kennen - sofern es dir mit dieser Aussage ernst ist und sie nicht nur einen markigen Männerspruch darstellt.

Geschrieben
Solcher Art Beweis-/Schuldumkehr ist zwar aus meiner Sicht ethisch/moralisch fragwürdig, jedoch als strategisches Mittel zur Strafverteidigung durchaus legitim.

Und deshalb werden diese Leuts auch manchmal zu Recht als "Winkeladvokaten" bezeichnet.

Geschrieben
Man sollte nicht vergessen, daß das Interesse eines Einbrechers immer dahin tendieren wird, sich möglichst fix aus dem Staub zu machen, und daß er nicht wirklich davon profitiert, sich auf eine Auseinandersetzung mit dem Hausherrn einzulassen und sämtliche Bewohner zu massakrieren.

Tatsächlich? So friedlich und gewaltlos sind sie?

DAS darf nun doch bezweifelt werden!

Geschrieben
Tatsächlich? So friedlich und gewaltlos sind sie?

DAS darf nun doch bezweifelt werden!

Du weißt genau, daß es mir lediglich um eine generelle Darstellung der Sachlage geht. Und ja, logischerweise liegt die erste Priorität eines Einbrechers in aller Regel darin, ungehindert zu entkommen.

Nation of Cowards ?

Guter Tipp!

http://jim.com/cowards.htm

Ich habs seinerzeit auch gelesen... und sogar etliche Zeit investiert, um es zusammen mit "Fighting Back" für ein Lobby-Projekt ins Deutsche zu übersetzen (selbiges ist leider aufgrund mangelnden Zuspruchs und massiver Anfeindungen des Betreibers den Bach runter gegegangen).

Auch wenn mir der philosophische Ansatz des Autors nicht unsympathisch ist, bin ich nach wie vor der Ansicht, daß es ebenso ist wie mit vielen anderen schönen philosophischen Ansätzen: sie existieren in einer perfekten gedachten Welt und beziehen sich auf Menschen, die keine Fehler und Schwächen haben ;) Ich denke, in der Praxis dürften die meisten Leute wenig Lust darauf haben, ihre Gesundheit und evtl. ihr Leben für einen Fernseher aufs Spiel zu setzen.

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