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IGNORED

Polizeikontrolle und waffen dabei ( im kofferraum )


Benelli M4

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Der Beitrag ist trotzdem strafbankwürdig.

Ich hab gerade rot-gelb gezogen und das ist in diesem Thread schon der zweite Spieler, den ich vom Platz gestellt habe..... muss das eigentlich sein?

Geschrieben
...Mach doch deine Arbeit so, daß du dir nichts vorwerfen lassen brauchst und versuche, deine Handlung deinem Gegenüber verbindlich und freundlich zu vermitteln, dann bin ich mir sicher, daß nur noch ein Bodensatz von Querulanten übrig bleibt. Wenn du das nicht schaffst, lass dich halt in die Verwaltung versetzen...

Moin !

Jetzt will ich aber auch mal...

Wenn ich davon ausgehe, dass der Herr Trooper so handelt, wie er es beschreibt - tut er doch genau das, worum Du ihn bittest ?!

Also ich werde lieber von Polizisten mit einem gewissen Sinn für Humor/Ironie/Sarkasmus kontrolliert als von angestaubten Spezialisten, welche jede anwendbare Vorschrift zu 150 % kennen - und dem "polizeilichen Gegenüber" extrem obrigkeitsstaatlich gegenübertreten.

Bis jetzt hatte ich meist Glück, in den anderen Fällen habe ich vermutlich mehr bezahlt als unbedingt nötig...

(Der Spaß war es allerdings wert, und über eine Disziplinarmaßnahme habe ich noch nie nachgedacht - bisher hatte der Uniformierte ja einen Grund, wenn er mich angehalten hat... Seht es doch sportlich - mal gewinnt man - mal verliert man)

jaeger7-de

Geschrieben
..... muss das eigentlich sein?

Das frage ich mich langsam auch.

Die Ausgangsfrage war ja eigentlich: Was ist, wenn ich unterwegs in eine Verkehrskontrolle gerate und meine Waffen im Kofferraum liegen. Gut - das ist ein Problem, das, statistisch gesehen, jeden so alle 10 Jahre einmal treffen könnte. Die Wahrscheinlichkeit dies öfter zu erleben habe nur die, die einen extrem tiefen und gleichsam lauten Kleinwagen mit einer gut sichtbaren NOX-Flasche auf der Hutablage bewegen. Diese Spezies empfindet dies jedoch als eine erheiternde Unterbrechung der Fahrt, wenn sie dem kontrollierenden Polizisten grinsend einen mehrseitigen Fahrzeugschein unter die Nase halten können. Dies ist aber eine ganz ansere Baustelle.

Hier diskutieren jetzt allerdings die ach so gesetztestreuen Waffenbesitzer aufgrund einer eigentlich mehr theoretischen Frage ob und wann sie bei einer Verkehrskontrolle dem kontrollierenden Beamten eins auf die Mütze geben können (§113 StGB) und riskieren ob des immer schärfer werdenden Tonfalls damit eine Schreibsperre oder pushen ihr %-Konto.

Langsam wird es wirklich :peinlich:

Manfred

Geschrieben
Dann wünsch ich dir, daß du nicht an die falschen Zeugen gerätst. Ich frage bei offensichtlich rechtswidrigen Angriffen nämlich nicht erst eine viertel Stunde nach "Hintergründen oder auslösenden Geschehnissen" für die Unrechtstat, sondern schreite ein. Das hab ich schon gemacht. Und das erwarte ich im übrigen auch von dir, denn du wirst von uns dafür bezahlt und nicht fürs Zeugen umgrätschen.

kannst Du mal ein Beispiel für einen offensichtlich rechtswidrigen Angriff schildern?

Bedenke dabei bitte, dass derjenige, welcher die Offensichtlichkeit beurteilen soll

- mindestens drei Jahre Rechtskunde auf allen Gebieten genossen haben sollte

- mindestens drei Jahre Polizeieinsatzkunde/-taktik auf allen Gebieten gelernt haben sollte

- die Dienstvorschrift des jeweiligen Bundeslandes genau kennen sollte

- mindestens -ich will nicht übertreiben- 1 Jahr Erfahrung im täglichen Einsatzdienst der Polizei haben sollte

- und mindestens die letzten 10 Minuten vor Beginn der Maßnahme mit dem einschreitenden Pol.-Bea. auf Streife gewesen ist (oder vergleichbar im geschlossenen Einsatz eingebunden war), um überhaupt die Hintergründe für das Einschreiten beurteilen zu können.

Harlekin

Geschrieben
Na, dann ist ja alles in Butter, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Dann wünsch ich dir, daß du nicht an die falschen Zeugen gerätst. Ich frage bei offensichtlich rechtswidrigen Angriffen nämlich nicht erst eine viertel Stunde nach "Hintergründen oder auslösenden Geschehnissen" für die Unrechtstat, sondern schreite ein. Das hab ich schon gemacht. Und das erwarte ich im übrigen auch von dir, denn du wirst von uns dafür bezahlt und nicht fürs Zeugen umgrätschen.

Allmählich glaub ich, du willst uns hier für dumm verkaufen. Mach doch deine Arbeit so, daß du dir nichts vorwerfen lassen brauchst und versuche, deine Handlung deinem Gegenüber verbindlich und freundlich zu vermitteln, dann bin ich mir sicher, daß nur noch ein Bodensatz von Querulanten übrig bleibt. Wenn du das nicht schaffst, lass dich halt in die Verwaltung versetzen...

Und wovon träumst du nachts? Gelaber bis zum Abwinken aht selten Wirkung, dann kann es auch gleich ein Sozialarbeiter (sorry) mit verständnsvollem Gesichtsausdruck versuchen und versuchen und und ...

Moin !

Jetzt will ich aber auch mal...

Wenn ich davon ausgehe, dass der Herr Trooper so handelt, wie er es beschreibt - tut er doch genau das, worum Du ihn bittest ?!

Also ich werde lieber von Polizisten mit einem gewissen Sinn für Humor/Ironie/Sarkasmus kontrolliert als von angestaubten Spezialisten, welche jede anwendbare Vorschrift zu 150 % kennen - und dem "polizeilichen Gegenüber" extrem obrigkeitsstaatlich gegenübertreten.

Bis jetzt hatte ich meist Glück, in den anderen Fällen habe ich vermutlich mehr bezahlt als unbedingt nötig...

(Der Spaß war es allerdings wert, und über eine Disziplinarmaßnahme habe ich noch nie nachgedacht - bisher hatte der Uniformierte ja einen Grund, wenn er mich angehalten hat... Seht es doch sportlich - mal gewinnt man - mal verliert man)

jaeger7-de

:icon14:

Geschrieben
Dann wünsch ich dir, daß du nicht an die falschen Zeugen gerätst. Ich frage bei offensichtlich rechtswidrigen Angriffen nämlich nicht erst eine viertel Stunde nach "Hintergründen oder auslösenden Geschehnissen" für die Unrechtstat, sondern schreite ein. Das hab ich schon gemacht. Und das erwarte ich im übrigen auch von dir, denn du wirst von uns dafür bezahlt und nicht fürs Zeugen umgrätschen.

Olé olé, die Bürgerwehr ist da :D Nehmen wir mal folgenden Fall an, der (bis auf deine hypothetische Anwesenheit) tatsächlich so passiert ist und mir von dem ermittelnden Staatsanwalt persönlich berichtet worden ist:

du spazierst gemütlich durch eine Kleingartenkolonie. In einem der Gärten sitzt ein Mitmensch und holt gerade sein Picknick aus seiner Umhängetasche. Auf einmal nähern sich durch die Gärten zwei Polizeibeamte. Als der erste von ihnen den Picknicker erblickt, stürzt er sich auf ihn und schlägt ihm mit voller Wucht ins Gesicht. Der Picknicker geht schwer angeschlagen zu Boden, beide Beamte werfen sich auf ihn drauf und fesseln ihn.

Schreitest du ein? Wenn ja, wie? Und vor allem: warum? Los, Lobbyist, ich wills von dir wissen. Gib mal Butter bei die Fische...

Nebenbei bemerkt: der von mir weiter oben erwähnte Zeuge kann von Glück sagen, daß er keine Anzeige wegen versuchter Gefangenenbefreiung kassiert hat. Und nachdem die Handschellen wieder ab waren und wir ihm mal ein paar eindringliche Worte gesagt haben, hat er sich für die Scherereien entschuldigt, die er uns gemacht hat.

Geschrieben
Na, dann ist ja alles in Butter, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

MÖÖÖÖP!!! Mußt schon etwas genauer lesen. Eine der Voraussetzungen für die strafrechtliche Rechtmäßigkeit der Diensthandlung ist, daß der Beamte die sachlichen Voraussetzungen pflichtgemäß geprüft hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, daß er darf. Es war nicht die Rede davon, daß sie tatsächlich objektiv vorliegen müssen.

Wenn der Beamte sich also bei der Prüfung dieser Voraussetzungen in nicht vorwerfbarer Weise über deren Vorliegen irrt, ist die Maßnahme zwar verfahrensrechtlich rechtswidrig (d.h. du kannst später die Rechtswidrigkeit gerichtlich feststellen lassen, von der Behörde Schadenersatz verlangen und evtl. erlangte Beweismittel können u.U. unter ein Beweisverwertungsverbot fallen), aber du darfst dich gegen die Maßnahme nicht wehren.

Geschrieben

In Uniform... zwei Streifenhörnchen.

Und ja, es gibt in Deutschland sowas wie ein Beweisverwertungsverbot. Im Unterschied zum amerikanischen Rechtssystem gilt aber nicht durchgängig die Spielregel, daß die aus rechtswidrigen Maßnahmen gewonnenen Erkenntnisse generell nicht verwertbar sind. In Fällen schwerster Straftaten kann rechtswidrig beschafftes Beweismaterial durch das Gericht zugelassen werden.

Geschrieben
In Uniform... zwei Streifenhörnchen.

Und ja, es gibt in Deutschland sowas wie ein Beweisverwertungsverbot. Im Unterschied zum amerikanischen Rechtssystem gilt aber nicht durchgängig die Spielregel, daß die aus rechtswidrigen Maßnahmen gewonnenen Erkenntnisse generell nicht verwertbar sind. In Fällen schwerster Straftaten kann rechtswidrig beschafftes Beweismaterial durch das Gericht zugelassen werden.

Danke für die Antwort.

Gruss

B

Geschrieben
Olé olé, die Bürgerwehr ist da :D Nehmen wir mal folgenden Fall an, der (bis auf deine hypothetische Anwesenheit) tatsächlich so passiert ist und mir von dem ermittelnden Staatsanwalt persönlich berichtet worden ist:

du spazierst gemütlich durch eine Kleingartenkolonie. In einem der Gärten sitzt ein Mitmensch und holt gerade sein Picknick aus seiner Umhängetasche. Auf einmal nähern sich durch die Gärten zwei Polizeibeamte. Als der erste von ihnen den Picknicker erblickt, stürzt er sich auf ihn und schlägt ihm mit voller Wucht ins Gesicht. Der Picknicker geht schwer angeschlagen zu Boden, beide Beamte werfen sich auf ihn drauf und fesseln ihn.

Schreitest du ein? Wenn ja, wie? Und vor allem: warum? Los, Lobbyist, ich wills von dir wissen. Gib mal Butter bei die Fische...

Nebenbei bemerkt: der von mir weiter oben erwähnte Zeuge kann von Glück sagen, daß er keine Anzeige wegen versuchter Gefangenenbefreiung kassiert hat. Und nachdem die Handschellen wieder ab waren und wir ihm mal ein paar eindringliche Worte gesagt haben, hat er sich für die Scherereien entschuldigt, die er uns gemacht hat.

Du hast offenbar Probleme mit wehrhaften Bürgern, stimmts? :rolleyes: Manche Dinge kann ich mit Unterstützung meiner Nachbarn und Mitmenschen halt besser regeln als mit Unterstützung der Polizei - wird übrigens in Sonntagsreden immer gerne eingefordert.

Ich hab zwar eigentlich schon alles mehrfach gesagt, aber wenn du es so genau wissen willst:

Du willst mit deinem schönen Beispiel vermutlich darauf raus, daß der "arme" Picknicker ein ganz böser war, der unmittelbar vorher ein Schulkind usw...

So sei es denn und natürlich erfüllt dein heldenhaftes Handeln (so es denn deines war) in diesem Falle nicht meine Einschreitkriterien. Indizien sind dabei z.B. der gleichzeitige Auftritt zweier Polizisten, die Vorgeschichte und was weiß ich. Wärst du alleine gewesen, hätte für mich die Sache schon wieder anders ausgesehen - warum, das weißt du.

Genauso wie ich dir aber konzidiere, daß du eine Lage beurteilen kannst, mußt du mir aber auch zugestehen, daß ich - auch ohne längere polizeiliche Ausbildung - von meinem Notwehrrecht gebrauch mache. Sonst dürfte das in Deutschland nämlich kaum jemand ausüben. Und daß du uniformierte Polizisten mal so locker als Ziel einer Notwehrhandlung ausschliessen willst, könnte dir vielleicht so passen, ist aber im Gesetz leider nicht vorgesehen. Beispiele - die im übrigen nicht an den Haaren herbeigezogen sind, sondern sich so zugetragen haben - hab ich mehrere gebracht. Du weißt (wirklich?) genau, wie hoch allein der Dienstwaffenmißbrauch bei der Polizei ist, darüber gibt es allgemein verfügbare Untersuchungen.

Daß so ein Fall im Rahmen einer Routinekontrolle (um mal wieder auf das Thema zurückzukommen) praktisch nicht vorkommt, ist uns beiden klar.

Übrigens, ein Satz wie "kann von Glück sagen, daß keine Anzeige..." beeindruckt den rechtskundigen Bürger ungefähr so viel wie Dich die Ankündigung einer Beschwerde. Du weißt genau, wieviel Arbeit du für den Papierkorb der Staatsanwaltschaft produzierst...

Geschrieben
Olé olé, die Bürgerwehr ist da :D Nehmen wir mal folgenden Fall an, der (bis auf deine hypothetische Anwesenheit) tatsächlich so passiert ist und mir von dem ermittelnden Staatsanwalt persönlich berichtet worden ist:

du spazierst gemütlich durch eine Kleingartenkolonie. In einem der Gärten sitzt ein Mitmensch und holt gerade sein Picknick aus seiner Umhängetasche. Auf einmal nähern sich durch die Gärten zwei Polizeibeamte. Als der erste von ihnen den Picknicker erblickt, stürzt er sich auf ihn und schlägt ihm mit voller Wucht ins Gesicht. Der Picknicker geht schwer angeschlagen zu Boden, beide Beamte werfen sich auf ihn drauf und fesseln ihn.

Schreitest du ein? Wenn ja, wie? Und vor allem: warum? Los, Lobbyist, ich wills von dir wissen. Gib mal Butter bei die Fische...

Nebenbei bemerkt: der von mir weiter oben erwähnte Zeuge kann von Glück sagen, daß er keine Anzeige wegen versuchter Gefangenenbefreiung kassiert hat. Und nachdem die Handschellen wieder ab waren und wir ihm mal ein paar eindringliche Worte gesagt haben, hat er sich für die Scherereien entschuldigt, die er uns gemacht hat.

Nun den Ausgang der Geschichte kann man sich ausdenken.

Aber ich möchte trotzdem wissen woher ich wissen soll das ALLE Polizisten nach dem Gesetz handeln, es gibt schliesslich genug Beispiele wo sie ganz normale Menschen sind die auch über die Stränge schlagen.

Das Wissen, dass man möglicherweise den kürzeren ziehen wird sollte ja einen nicht davon abhalten einzuschreiten wenn man eine rechtswridige Situation vorfindet und eine Uniform ist ja nun nicht der automatische Garant das alles rechtens abläuft. Und so wie der Irtum dem Beamten zugestehen werden kann ist dies dem einfachen Bürger auch zu zugestehen.

PS: Ich habe nichts gegen Polizisten, trainier mit zuvielen von denen.

Joker

Hat aber nichts mit einer Auto Kontrolle zu tun.

Geschrieben

Lobbyist, Du sprichst in Worthülsen und Allgemeinstatements. Für Dich ist jede Situation immer Schwarz/Weiß. Lass Dir aus 37 jähriger Erfahrung gesagt sein, dass die meisten Situation aber grau sind. Will heißen, eine Situation kann mit Sicherheit nicht von Außenstehenden beurteilt werden!

Konkrete Beispiele, die eine Überprüfung Deines Kenntnisstandes erlauben und somit Rückschlüsse auf Deine Beurteilungsfähigkeit zulassen, bleibst Du nach wie vor schuldig.

Insofern sind Deine Ausführungen als gefährliches Halbwissen, gepaart mit Stammtischwissen zu bewerten.

Harlekin

Geschrieben

Der Dienstwaffen Mißbrauch ist jedenfalls höher als der mißbrauch mit legalen Waffen die nicht von Beamten getragen werden. So auch die Aussage eines Polizisten auf dem Stand.

Der hat auch mal dargelegt wie viele Polizisten über Waffen in Bürgerhand denken. Dazu sage ich jetzt aber mal nix.:rolleyes:

ich weiss bei der Diskussion auch nicht wo das Problem liegt. Wenn die Polizei mich vernünftig anspricht ist das ok. Nur leider meinen einige Polizisten nur weil sie ne Uniform anhätten sie dürfen alles.

Leider bestätigt sich das auch hier in diesem Thread. Wenn auch nicht ganz so ausgeprägt. Aber wenn man die Beiträge hier so liest , könnte man meinen ein Polizist kann alles sagen sich alles nehmen. Der Bürger hat das Maul zu halten und mit seinen lächerlichen Dienstaufsichtsbeschwerden kommt der eh nicht durch! Wenn der Bürger aufmuckt gibts schon irgendeinen § oder eine Dienstvorschrift mit der man ihn ein bischen ärgern kann.

Wie gesagt so einen Eindruck kann man beim lesen einiger Postings hier bekommen.

Das dies vom Staat nicht gewollt ist und in wirklichkeit gaaanz anders aussieht ist natürlich klar.

ich jedenfalls habe keine Probleme mit der Polizei. Und unfreundlich behandelt wurde ich auch noch nie. Nach Waffen befragt worden bin ich auch nicht.

Gruss

Geschrieben
...Nur leider meinen einige Polizisten nur weil sie ne Uniform anhätten sie dürfen alles.

Leider bestätigt sich das auch hier in diesem Thread. Wenn auch nicht ganz so ausgeprägt. Aber wenn man die Beiträge hier so liest , könnte man meinen ein Polizist kann alles sagen sich alles nehmen. Der Bürger hat das Maul zu halten und mit seinen lächerlichen Dienstaufsichtsbeschwerden kommt der eh nicht durch! Wenn der Bürger aufmuckt gibts schon irgendeinen § oder eine Dienstvorschrift mit der man ihn ein bischen ärgern kann.

Wie gesagt so einen Eindruck kann man beim lesen einiger Postings hier bekommen....

ich wollte wirklich nichts mehr schreiben, aber wenn ich solche zusammenfassungen von personen lese, die ich sonst anhand ihrer postings eher als vernünftige user einschätze, komme ich aus dem staunen nicht mehr raus.

was soll dieser unsinn? wenn eine polizeiliche maßnahme durchgeführt wird, läßt man sie über sich ergehen. punkt.

wenn der beamte sich grob daneben benimmt, beschwert man sich in geeigneter form, die dann garantiert nicht im müll landet oder bemüht den anwalt. in begründeten fällen bekommt man mit hoher wahrscheinlichkeit recht - noch sind wir kein polizeistaat.

also wo ist das problem?

Geschrieben

Ich sage ja nicht das es wirklich so ist! Lies es mal genauer. ich schrieb: man kann den Eindruck bekommen. Die einen (hier) meinen man muss dem kontrollierenden Beamten die Kontrolle so schwer wie möglich machen, die anderen meinen eine Beschwerde bringe nichts.

Ich habe nach all den Posts diesen Eindruck.

Geschrieben
Lobbyist, Du sprichst in Worthülsen und Allgemeinstatements.

kannst Du mal ein Beispiel für einen offensichtlich rechtswidrigen Angriff schildern?

Bedenke dabei bitte, dass derjenige, welcher die Offensichtlichkeit beurteilen soll

- mindestens drei Jahre Rechtskunde auf allen Gebieten genossen haben sollte

- mindestens drei Jahre Polizeieinsatzkunde/-taktik auf allen Gebieten gelernt haben sollte

- die Dienstvorschrift des jeweiligen Bundeslandes genau kennen sollte

- mindestens -ich will nicht übertreiben- 1 Jahr Erfahrung im täglichen Einsatzdienst der Polizei haben sollte

- und mindestens die letzten 10 Minuten vor Beginn der Maßnahme mit dem einschreitenden Pol.-Bea. auf Streife gewesen ist (oder vergleichbar im geschlossenen Einsatz eingebunden war), um überhaupt die Hintergründe für das Einschreiten beurteilen zu können.

Jetzt reichts mir, du Clown. Lies dir einfach meine Beiträge durch, dann siehst du, daß ich ganz konkrete Beispiele für offensichtlich rechtswidrige Angriffe gebracht habe.

Nimm z.B. den ehemaligen Polizisten, der den Liebhaber seiner Frau mit der Waffe bedroht - realer Fall.

Und wenn du jetzt noch mit einem einzigen Wort forderst, daß jemand, der diese Situation beurteilen soll, 3 Jahre irgendeine spezielle Berufsausbildung geniessen soll, bevor er hier ganz klar legale Notwehr übt und den Polizisten dahin befördert, wo er hingehört, dann hast du ein Rechtsverständnis, das dich als ernstzunehmenden Diskussionspartner endgültig disqualifiziert.

Hast du es jetzt begriffen?

Und dieses Geschwätz von "Eine Situation kann mit Sicherheit nicht von Außenstehenden beurteilt werden" kommt auch immer gerne von Leuten, die im Zweifel das Geschrei aus der Nachbarwohnung lieber überhören und warten, bis es schlecht riecht. Was muß bei dir eigentlich eintreten, daß du dich einmischst?

Brauchst nicht drauf antworten, ich bin jetzt aus der Diskussion raus.

Geschrieben
Jetzt reichts mir, du Clown. Lies dir einfach meine Beiträge durch, dann siehst du, daß ich ganz konkrete Beispiele für offensichtlich rechtswidrige Angriffe gebracht habe.

Brauchst nicht drauf antworten, ich bin jetzt aus der Diskussion raus.

Na ja, so geht´s auch. Und ich denke, der ehemalige Polizist ist eins chlechtes Beispiel, er handelt privat.

Was hier irgendwo immer wieder untergaganen ist bleibt aber dennnoch harter FAkt:

Ein PB in D, zumindest in den meisten Bundesländern,. hat eine sehr ausgeprägte Ausbildung speziell im rechtlichen Bereich, er macht nicht umsonst ein Studium, in dem Prof`s und Doc`s aus den jeweiligen Spezialgebieten die Lehrenden sind.

Ergo hat er soviel mehr Ahnung von seinem Job gegenüber dem "Normalbürger", wie der Zahnarzt gegenüber dem Patienten in Bezug auf Zahnheilkunde. Ließe sich beliebig fortführen. Und weil die PB dies genau wissen, aber auch, dass sie nicht alle Gebiete 100 % abdecken können, ziehen sie in den letzten 25 Jahren sehr verstärkt Spezialisten aus den jeweiligen Fachgebieten hinzu. Siehe simple VK-Kontrolle bei Lkw. Wenn unklar - Gutachter. Bei Waffen - unklar - Sicherstellung und Gutachten.

Die wenigsten Bürger wissen, dass der PB erstmal rechtmäßig handelt. Damit ist Notwehr ausgeschlossen, lies Text § 32 StBG. Ausnahme sind evtl. besonders offensichtliche und von privaten Interessenkonflikten geleitete Maßnahmen, diese wird aber der Partner im Normalfall zu verhindern wissen, denn er ist mit verantwortlich in einem Team.

Wenn sich im NAchhinein durch Gerichte feststellt, dass die Maßnahme nicht rechtsmäßig oder überzogen war, ok - dann gibt`s zu Recht was auf die (blaue) Mütze. Hat niemand gern. Daher ist der normale PB meiner Erfahrung nach sehr vorsichtig, denn ein weiterer Punkt wird gern vergessen: Er/Sie ist auch Bürger und kann sich sehr gut vorstellen, wie er sich fühlen würde bei seiner eigenen Maßnahme. Denn auch das gehört zur Ausbildung, insbesondere die Zwangsmaßnahmen am eigenen Leibe bis hin zu Pfeffer ins Gesicht zu erleben.

Und da wie gesagt die Maßnahme eines PB erstmal rechtsmäßig ist, wirst du mit deiner Notwehr scheitern. Es ist und bleibt Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Schwere kann dann auf Grund der Umstände vom Gericht (denn die Anzeige ist usus) relativiert und die Strafe angeglichen oder ausgesetzt werden.

Alles andere ist Traumdeuterei und Wunschdenken.

Geschrieben
Ich sage ja nicht das es wirklich so ist! Lies es mal genauer. ich schrieb: man kann den Eindruck bekommen. Die einen (hier) meinen man muss dem kontrollierenden Beamten die Kontrolle so schwer wie möglich machen, die anderen meinen eine Beschwerde bringe nichts.

Ich habe nach all den Posts diesen Eindruck.

eine begründete dienstaufsichtsbeschwerde, die nicht nur an ein polizeipräsidium, sondern an die obere führung und das innenministerium in kopie geht, wird garantiert NICHT im müll verschwinden sondern ihren gang gehen und auch wirkung zeigen. in der obersten führung und darüber regiert die politik - was meinst du, wie die bei wiederholtem ärger reagieren?

ansonsten - was erwartest du? standrechtliche erschießung? öffentliches auspeitschen? kielholen bei der wasserschutzpolizei? an die diensthunde verfüttert? es wird intern sicher dafür gesorgt werden, dass der betreffende zukünftig anderes verhalten zeigt - ist sein verhalten strafbar gewesen, geht es seinen juristischen weg - die genugtuung dass der übeltäter vor dir im staube kriecht, wirst du so oder so nicht haben.

Geschrieben

Ich habe bis jetzt keinen Grund gehabt eine DAB zu verfassen.

Ich habe auch nicht behauptet das die DAB´s im Sande verlaufen, sondern lediglich das ich HIER bei lesen diverser Post den Eindruck bekommen habe, es sei so.

Und wenn hier jemand von seine Erfahrungen berichtet und schreibt: " ...wenn Sie was kaltes im Nacken fühlen, ist das meine Dienstwaffe" bekomme ich schon Zweifel ob man da nicht mal eine DAB schreiben sollte. Vorrausgesetzt dem Falle dieser Spruch ist ernstgemeint. Aber dieses Beispiel siehst du bestimmt auch so Isegrim

Geschrieben
[...]mußt du mir aber auch zugestehen, daß ich - auch ohne längere polizeiliche Ausbildung - von meinem Notwehrrecht gebrauch mache. Sonst dürfte das in Deutschland nämlich kaum jemand ausüben.

Selbstverteidigung ist seit heute in D nicht mehr "sozial adäquat".

bye knight

Geschrieben
Jetzt reichts mir, du Clown. Lies dir einfach meine Beiträge durch, dann siehst du, daß ich ganz konkrete Beispiele für offensichtlich rechtswidrige Angriffe gebracht habe.

Nimm z.B. den ehemaligen Polizisten, der den Liebhaber seiner Frau mit der Waffe bedroht - realer Fall.

Hallo Lobbyist, jetzt bitte mal ganz langsam und sachlich. Was hat denn diese von Dir aufgezeigte Situation denn mit einem rechtswidrigen polizeilichen Verhalten zu tun?

Geschrieben
Du hast offenbar Probleme mit wehrhaften Bürgern, stimmts?

Nein, nicht im geringsten, im Gegenteil. Aber ich habe ein Problem damit, wenn Leute sich über 20 Seiten lang Gedanken machen, wie sie der Polizei einen beiflicken können. Die Wahrscheinlichkeit, daß du Zeuge oder Adressat einer Diensthandlung werden könntest, die so offensichtlich rechtswidrig ist, daß du berechtigterweise Notwehr/Nothilfe üben kannst, ist in Deutschland derart gering, daß sie im Grunde keinen weiteren Gedanken wert ist. Nicht deshalb, weil Polizeibeamte pauschal die besseren Menschen wären, sondern deshalb, weil jeder Polizist das System durch die Ausbildung und aus eigener Diensterfahrung heraus genau kennt und weiß, was drin ist und was nicht, und weil keiner von uns Lust dazu hat, daß unsere Maßnahmen am Ende vom Richter wieder auseinandergepflückt werden und wir dann die Doofen sind.

Ich hab zwar eigentlich schon alles mehrfach gesagt, aber wenn du es so genau wissen willst:

Du willst mit deinem schönen Beispiel vermutlich darauf raus, daß der "arme" Picknicker ein ganz böser war, der unmittelbar vorher ein Schulkind usw...

So sei es denn und natürlich erfüllt dein heldenhaftes Handeln (so es denn deines war) in diesem Falle nicht meine Einschreitkriterien. Indizien sind dabei z.B. der gleichzeitige Auftritt zweier Polizisten, die Vorgeschichte und was weiß ich. Wärst du alleine gewesen, hätte für mich die Sache schon wieder anders ausgesehen - warum, das weißt du.

Zunächst erstmal: ich war an dem Einsatz nicht beteiligt und er hat sich auch nicht in meiner Dienststelle abgespielt. Ich habe ihn hier nur angeführt, weil er sehr schön zu deinem Anspruch paßt, bei Wahrnehmung einer (scheinbar) rechtswidrigen Diensthandlung in gerechtem Zorn aufzuspringen und den zweifelsohne korrupten, satanistischen, kleine Kinder frühstückenden Drecksb****en zur Strecke zu bringen.

Der Picknicker war kein solcher, sondern ein flüchtiger Bankräuber, und in seiner Tasche hatte er auch kein Picknick, sondern die Beute und die Tatwaffe. Der zuschlagende Beamte sah ihn zuerst, stellte fest, daß sein nichtsahnender Partner gleich über ihn stolpern würde, sah den Tatverdächtigen in seiner Tasche wühlen und schlug ihn deswegen kurzerhand erstmal k.o. Er wurde zunächst wegen Körperverletzung im Amt angeklagt, in der Hauptverhandlung aber freigesprochen.

Du kannst dich schon deswegen nicht auf die Vorgeschichte beziehen, weil du als unbeteiligter "bystander" gar keine Kenntnis davon hast. Und da das Gelände anscheinend so unübersichtlich war, daß der zweite Beamte beinahe über den Täter gestolpert wäre, ist auch nicht gesagt, daß du mehr als einen Polizisten gesehen hättest. Es ist also eine realistische Annahme, daß ein vorbeikommender Spaziergänger (hypothetisch: du) nur gesehen hätte, daß sich ein einzelner Polizist auf eine am Boden sitzende Person stürzt und ihr ganz furchtbar die Fresse poliert.

Was wäre wohl geschehen, wenn du in diesem Fall Nothilfe geübt hättest?

Genauso wie ich dir aber konzidiere, daß du eine Lage beurteilen kannst, mußt du mir aber auch zugestehen, daß ich - auch ohne längere polizeiliche Ausbildung - von meinem Notwehrrecht gebrauch mache.

Ich habe kein Problem damit, daß irgendjemand von seinem Notwehrrecht Gebrauch macht, aber du solltest dir darüber bewußt sein, daß die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der rechtmäßigen Notwehr/Nothilfe gegen eine polizeiliche Diensthandlung in der übergroßen Mehrheit aller Fälle nicht mal im Ansatz gegeben sind, auch wenn dir das nicht so erscheint, weil ein Nicht-Polizist, der weder Fachwissen über die Rechtsgrundlagen polizeilicher Tätigkeit noch über Polizeitaktik und Einsatzlehre besitzt und u.U. auch die Vorgeschichte des Einsatzes gar nicht kennt, im Regelfall die Rechtmäßigkeit einer Diensthandlung nicht korrekt einschätzen kann.

Geschrieben
Jetzt reichts mir, du Clown...

das spricht wohl für sich

Brauchst nicht drauf antworten, ich bin jetzt aus der Diskussion raus.

ist vielleicht besser so...

Harlekin

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