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IGNORED

Aktion: 12 Punkte an den Bundestag


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

:gutidee: Finde ich prima Sache. Bei Unterschriftaktion nehme ich Teil. Auch im Verein würde ich versuchen Unterschriften zu sammeln.

Gruß, stef

Geschrieben

I have a dream.

I have a dream, in dem es nicht nur ein paar Aktive sind die die Unterschriftenlisten auf Schießständen aufhängen.

In my dream setzen sich die Listenmacher mit namhafter Fachpresse an den Kaffeetisch.

Die Fachpresse nutzt dann ihre guten Kontakte zur Führungsriege der großen Verbände. Aller möglichen Verbände. Schießsport, Jagd, Sammler.

In my dream informieren die Verbände alle Mitglieder, nicht nur die die es eh schon wussten weil sie sich auf dem Laufenden halten.

Und die Verbände sorgen dafür dass man über mehrere Monate hinweg bei allen möglichen Veranstaltungen die Listen zeichnen kann, bzw. sammeln zusammen was ihnen eingeschickt wird.

Am Tag X werden die gesammelten Werke weitergegeben. Nicht still und heimlich, die "normale" Presse berichtet darüber...

Hach ja, Träume.

Angeblich ein wichtiger Teil des Schlafens.

Wieso nur glaube ich dass die meisten nur Schlafen beim Thema Waffenrecht?

:lazy:

Geschrieben
Wieso nur glaube ich dass die meisten nur Schlafen beim Thema Waffenrecht?

:lazy:

Kann ich dir sagen...... weil es bis auf ein paar Sportschützen und noch weniger Jäger keinen interessiert!

Wenn man das Thema im Verein (wir sind mit über 500 Mitgl. kein kleiner) oder unter den Jägern anspricht haben nur die wenigsten etwas mitbekommen!

Und bei den meisten ist die Meinung.... betrifft uns eh nicht.... wer braucht schon eine "kurze Pump-Gun" oder schleppt ein Messer mit sich rum bzw. was kümmern mich die Spielzeug-Knarren!

Über unsere Interessen-Vertreter kann man sich auch jeden Komentar sparen.... wenn es wie 2003 mal Verbesserungen wie den Wegfall des §37 gab ist das auch nur Zufall oder ein Schnellschuß der §§-Heinis gewesen... jetzt wird der Fehler (aus Sicht der Regierung) wieder langsam aber Sicher Rückgängig gemacht... und wir werden es erleben....jede weitere Verschärfung geht ohne Nennenswerten Wiederstand der Verbände, des Handels/Hersteller und des FWR durch!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Tolle Arbeit und gute Initiative! Kleine Schöheitskorrekturen wurden schon - richtig - angemahnt.

Leider bin ich wegen der Eingaben ohne Hoffnung auf Erfolg. Hier geht es nicht um wählerstimmenrelevante handwerklich solide Gesetzgebungsarbeit sondern um die Befreidigung von angeblichen Sicherheitsinteressen, die ohne fundierte Recherchen und Nachweise einfach behauptet werden.

Beim Transport werden ohne Not neue Fallen aufgestellt, in die man leicht hineintappen kann und seine Erlaubnisse dann widerrufen bekommt. Was ist denn ein "Verschlossenes Behältnis"? Ist ein von innen verriegeltes Auto verschlossen? Muss es ein Elektronikschloss mit Fingerabdruckleser sein, ein Vorhängeschloss, ein Einbauschloss oder einZahlenschloss (mit 1, 2, 3 4, 5 oder wieviel Ziffern)? Reicht es, wenn die Waffe mit einem gängigen Schliessystem blockiert ist?

Man kann auch, weil die neuen Beschränkungen ja eben niemandem nützen, nicht erkennen, wer hier wem mit seinem Abstimmungsverhalten einen Gefallen tun will. Ich denke, man kann nur seinen Abgeordneten schreiben, dass man künftig nur noch Parteien wählen wird, die gegen solchen Unfug stimmen. Das ist das einzige, was die Volksvertreter überhaupt zum Nachdenken bringt.

Webnotar

Geschrieben
Hallo Rainer,

kennst du dich mit Unterschriftenaktionen aus? Hatte die Idee eine Internetseite nur zum Unterschriftensammeln zu erstellen (so alla www.WaffG-Unterschriftenaktion.de). Wenn allerdings zwingend die eigenhändige von Nöten ist kann ich mir das sparen........... das letzte Wort hat allerdings sowieso schwarzwälder :rolleyes:

Gruß,

Thomas

Hallo Thomas,

eine Unterschriftenaktion habe ich mal vor Jahren durchgeführt. War aber in einem sehr engen regionalen Bereich,

damals mit echtem Papier und Eintrag mit Kugelschreiber.

Damals war das zumindest so erforderlich.

Ob die eigenhändige Unterschrift heute in der Internetzeit noch unbedingt erforderlich ist, kann ich mit letzter Sicherheit nicht sagen. Ich gehe aber davon aus.

Was hätten Unterschriftslisten ohne die eigenhändige Unterschrift für einen Wert?

Wenn nur Namen und Adressen draufstehen, könnte die Jedermann leicht aus dem Melderegister oder Telefonbuch zusammenstellen.

Gruß

Rainer

Geschrieben

@ Schwarzwälder.

Nochmals Klasse Arbeit; Termin 01.04. ist gut - kann ich dann mit zu unserem nächsten Schießen nehmen.

Wermutstropfen: überfrachtet das Schreiben jetzt nicht, indem ihr alle möglichen Wünsche mit einbringt. Damit überfordert und verärgert ihr die Politiker nur. Daran denken, daß sie die Punkte auch lesen und vor allem verstehen müssen.

Geschrieben
Hallo Thomas,

eine Unterschriftenaktion habe ich mal vor Jahren durchgeführt. War aber in einem sehr engen regionalen Bereich,

damals mit echtem Papier und Eintrag mit Kugelschreiber.

Damals war das zumindest so erforderlich.

Ob die eigenhändige Unterschrift heute in der Internetzeit noch unbedingt erforderlich ist, kann ich mit letzter Sicherheit nicht sagen. Ich gehe aber davon aus.

Was hätten Unterschriftslisten ohne die eigenhändige Unterschrift für einen Wert?

Wenn nur Namen und Adressen draufstehen, könnte die Jedermann leicht aus dem Melderegister oder Telefonbuch zusammenstellen.

Gruß

Rainer

Das ist eine prima Atbeit, ab dafür!!!

Geschrieben

Wie sieht es mit der Zusammenarbeit mit DWJ, Visier, Caliber, etc... aus?

Denke mal dass bei Visier und Caliber die besten Chancen bestehen könnten dass man eine Veröffentlichung hinbekommt, was meint ihr?

Geschrieben
Wie sieht es mit der Zusammenarbeit mit DWJ, Visier, Caliber, etc... aus?

Denke mal dass bei Visier und Caliber die besten Chancen bestehen könnten dass man eine Veröffentlichung hinbekommt, was meint ihr?

Da Visier hier sehr gut vertreten ist könnten ja die Medien-Profis mal was dazu sagen....

Gruß

Hunter

Geschrieben

Ich bin Sportschütze und hier nur ein eifriger Leser, aber ich möchte mich bei

@ Schwarzwälder recht herzlich für die Zusammenstellung der 12 Punkte bedanken !

Die Diskussion über die zunehmende Kriminalisierung von Legalwaffenbesitzern in den

Medien und seitens der Regierung wird auch in meinem Schützenverein heftig geführt.

Diese zunehmende Kriminalisierung führte in unserem Verein zu einer Überalterung von

Sportschützen - sprich Nachwuchs oder junge Sportschützen gibt es nicht mehr - die

Schützenvereine haben rückläufige Mitgliederzahlen - nicht nur in meinem Verein !

Solche Diskussionen wie - "Sie wissen nicht - was sie tun - aber das mit ganzer Kraft !"

oder "Man sollte alle Schraubendreher und (Eispickel ?) verbieten, die vom Griff länger

als 12 cm sind - damit alle Schraubendreherbesitzer krimimalisiert werden"

zeigt doch die Stimmung, die unter Legalwaffenbesitzern herrscht...

Die Verbote sind meiner Meinung nur Aktionismus und wie schon nachgewiesen eine

Gängelei der legalen Waffenbesitzer - sie haben nichts mir Realität zu tun !

Ich unterstütze vorbehaltlos die Aktion: 12 Punkte an den Bundestag und werde nach

Einarbeitung der vorgeschlagenen Änderungen die Datei zu einer Unterschriftensammlung

in meinem Verein aushängem ! :gutidee:

Geschrieben
Zu Punkt 2 - naja - da bin ich grundsätzlich anderer Meinung.

Ein mit 100 (60) Tagessätzen belasteter Mensch sollte tatsächlich keine Gewalt über Waffen haben.

Allerdings sollte die "Sperrzeit" begrenzt und klarer definiert sein - da stimme ich dir zu.

Zur Klarstellung: Mir geht es nicht so sehr um 100 TS. Im Moment ist es so, dass ein ziviler Waffenbesitzer ab 60 TS seine Waffen los ist. Wenn ich richtig informiert bin, dann ist das bei einem beamteten Waffenträger erst ab einem Jahr Bewährung der Fall. Ich bin aber der Auffassung, wenn man schon eine generelle Unzuverlässigkeit ab einer bestimmten Grenze sieht, dann muss diese für alle gelten. Ob man die dann bei 60 TS, 100 TS oder sonst wo zieht, ist dann eine andere Diskussion.

Mir ist auch klar, dass dies in verschiedenen Rechtsgebieten geregelt ist. Aber das sollte ja kein Hinderungsgrund sein, es nicht einheitlich zu regeln.

bye knight

Geschrieben
Zur Klarstellung: Mir geht es nicht so sehr um 100 TS. Im Moment ist es so, dass ein ziviler Waffenbesitzer ab 60 TS seine Waffen los ist. Wenn ich richtig informiert bin, dann ist das bei einem beamteten Waffenträger erst ab einem Jahr Bewährung der Fall. Ich bin aber der Auffassung, wenn man schon eine generelle Unzuverlässigkeit ab einer bestimmten Grenze sieht, dann muss diese für alle gelten. Ob man die dann bei 60 TS, 100 TS oder sonst wo zieht, ist dann eine andere Diskussion.

Mir ist auch klar, dass dies in verschiedenen Rechtsgebieten geregelt ist. Aber das sollte ja kein Hinderungsgrund sein, es nicht einheitlich zu regeln.

bye knight

Hä?

Wo hast Du denn dieses Stammtischwissen her?

Für einen Beamten gelten die 60 TS genau so, wie für jeden anderen Bürger.

Oder zielt Deine Aussage hier in die Richtung Polizeibeamte? Wirf nicht Disziplinarrecht und allg. geltendes Recht durcheinander.

Eine Veruteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe eröffnet disziplinarrechtlich die Möglichkeit, einen Beamten rauszuwerfen. Das hat im Falle von Polizeibeamten natürlich zur Folge, dass er auch seine Dienstwaffe abgeben muss. Das ist sozusagen die dienstrechtlich Folge.

Ein Sportschütze, der gleichzeitig Polizeibeamter ist, muss aber seine Sportwaffen auch schon abgeben, wenn er zu 60 TS verurteilt wird. Er muss dann aber noch nicht seine Dienstwaffe abgeben, weil er nach wie vor im Dienst bleibt und seine Waffe zur vorschriftsmäßigen Ausübung des Dienstes benötigt.

Harlekin

Geschrieben
Ein Sportschütze, der gleichzeitig Polizeibeamter ist, muss aber seine Sportwaffen auch schon abgeben, wenn er zu 60 TS verurteilt wird. Er muss dann aber noch nicht seine Dienstwaffe abgeben, weil er nach wie vor im Dienst bleibt und seine Waffe zur vorschriftsmäßigen Ausübung des Dienstes benötigt.

Harlekin

Aha, der ist dann also privat unzuverlässig , aber im Dienst nicht ???? Privat traut man ihm keine Waffen mehr zu, im Dienst soll er uns damit "beschützen " ? Wieder ein Punkt mehr, wo ich die Logik suche .

Wenn der 24 jährige Polizist eine GK Sportwaffe will, braucht er eine MPU . Für die Waffe im Dienst nicht. Verstehen die Gesetzgeber eigentlich ihre Gesetze noch ?????????

Geschrieben
Hä?

Wo hast Du denn dieses Stammtischwissen her?

Ich bezog mich auf beamtete Waffenträger, so wie du es weiter beschrieben hast. In meinem Ursprungsposting hatte ich das (denke ich) auch klar so formuliert. In der Antwort auf die Antwort auf die Antwort vielleicht nicht so unbedingt...

Oder zielt Deine Aussage hier in die Richtung Polizeibeamte? Wirf nicht Disziplinarrecht und allg. geltendes Recht durcheinander.

Tue ich ja nicht. Mir ist schon klar, dass die eine Zuverlässigkeit im WaffG geregelt ist und die andere Zuverlässigkeit im Beamtenrecht (oder meinetwegen Disziplinarrecht). Ich wäre nur sehr dafür, es in beiden Gebieten gleich zu regeln, außer mir erklärt jemand warum für manche gleicher auch ok ist.

Eine Veruteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe eröffnet disziplinarrechtlich die Möglichkeit, einen Beamten rauszuwerfen. Das hat im Falle von Polizeibeamten natürlich zur Folge, dass er auch seine Dienstwaffe abgeben muss. Das ist sozusagen die dienstrechtlich Folge.

Ein Sportschütze, der gleichzeitig Polizeibeamter ist, muss aber seine Sportwaffen auch schon abgeben, wenn er zu 60 TS verurteilt wird. Er muss dann aber noch nicht seine Dienstwaffe abgeben, weil er nach wie vor im Dienst bleibt und seine Waffe zur vorschriftsmäßigen Ausübung des Dienstes benötigt.

Mag ja alles sein. Wenn der Gesetzgeber aber der Ansicht ist, dass jemand ab 60 TS grundsätzlich unzuverlässig ist, dann kann ich nicht nachvollziehen, wieso manche grundsätzlicher unzuverlässig sein sollen, als andere. Ein Polizist benötigt seine Waffe. Bin ich dafür. Aber ein Berufsjäger braucht sie auch zur "vorschriftsmäßigen Ausübung" seiner Arbeit, genauso wie ein Wachmann oder ein Profischütze. Das ist für mich kein Argument.

Wenn der Gesetzgeber der Meinung ist, dass jemand ab x TS grundsätzlich keinen Umgang mit Waffen haben sollte (was man ja auch gerne diskutieren kann), dann sollte er das auch konsequent umsetzen. Sowas wie Teilzeitunzuverlässigkeit in Abhängigkeit von der gerade getragenen Kleidung erschließt sich mir rein fachlich nicht und hinterlässt bei mir einen Eindruck von Animal Farm....

Wie gesagt. Mir geht es hier um die Gleichbehandlung. Wo man dann die Grenze zieht, ist eine andere Diskussion.

bye knight

Geschrieben
Vielen Dank für den hervorragenden Text. Bei Punkt 12 würde ich allerdings das Argument der Selbstverteidigung völlig streichen. Entscheidend ist die Notwendigkeit von Messern als alltägliches Werkzeug. In vielen Berufen schreiben die Berufsgenossenschaften verriegelnde Messer sogar vor!

Das Argument der Selbstverteidigung darf imho auf keinen Fall aus dem Text genommen werden, sondern es sollte darauf gedrängt werden, das einen sogenannten "Legal reason" anerkennen zu lassen.

Der Text ist ansonsten hervorragend.

Vielen Dank für Deine Mühe

Jochen

Geschrieben
Wie gesagt. Mir geht es hier um die Gleichbehandlung. Wo man dann die Grenze zieht, ist eine andere Diskussion.

fein, da sind wir ja einer Meinung. Das ein Polizeibeamter, verurteilt zu 60 TS zwar seine Privatwaffen abgeben muss, seine Dienstwaffe aber behält, hat etwas mit dem WaffG zu tun. Da steht nämlich in irgendeinem § (bin zu faul ihn zu suchen), dass das WaffG nicht auf die Polizei anzuwenden ist.

Das ist der Unterschied. Privat ist er aber genau so dran, wie jeder x-beliebige andere auch. Und mal im Vertrauen: ich kann mir gut vorstellen, dass einige Polizeibeamte auch liebend gern ihre Dienstwaffe abgeben würden! Wer nämlich das Ding ständig mit sich rumschleppen muss, ist froh, wenn er sie zu Seite legen kann

Harlekin

Geschrieben
Wer nämlich das Ding ständig mit sich rumschleppen muss, ist froh, wenn er sie zu Seite legen kann

Dann hat sich derjenige aber auch den falschen Job ausgesucht.

Geschrieben
fein, da sind wir ja einer Meinung. Das ein Polizeibeamter [...]

:confused: Hast du meinen Beitrag auch ganz gelesen?

Mir ist schon klar, dass die eine Zuverlässigkeit im WaffG geregelt ist und die andere Zuverlässigkeit im Beamtenrecht (oder meinetwegen Disziplinarrecht). Ich wäre nur sehr dafür, es in beiden Gebieten gleich zu regeln, außer mir erklärt jemand warum für manche gleicher auch ok ist.

Um es mal platt zu sagen: Wenn ein Polizist (gilt eigentlich für alle beamteten Waffenträger, sorry dass die Polizisten es jetzt wieder abkriegen, aber das ist nun mal das einfachere Beispiel...) zu 60 TS verurteilt wurde: Dann ist der Mann nach dem Willen des Gesetzgebers (nicht nach meinem) ganz einfach unzuverlässig. Konsequenter Weise gehören dem die Waffen abgenommen. Da die Unzuverlässigkeit in der Person begründet liegt, kann man auch nicht sagen, dass er im Dienst plötzlich wieder zuverlässig ist. Ich habe ja auch nix gegen eine Grenze von einem Jahr Bewährung für diese Sichtweise. Aber dann gehört die selbe Grenze auch zivilen Waffenbesitzern zugestanden.

Ansonsten würde ich aber lieber die Gesamtliste weiter diskutieren wollen. Ich denke, ich habe meinen Standpunkt zu diesem Punkt klar gemacht.

bye knight

Geschrieben

@Gun-Buff und Fritzchen: Vielen Dank für die Berichtigung bezüglich Kurzwaffenmunition und KWKG! Solange keine zivile Waffe existiert, bleibt also Munition für Kriegswaffenkaliber verboten - auch falls es sich dabei um Weichkern handelt. Was bedeutet das nun in der Praxis beispielsweise für die HK P46? Der Gesetzgeber hat ja in den Begründungen Angst vor "Neuentwicklungen" angedeutet. Die MP7 ist ja unzweifelhaft Kriegswaffe. Weichkernmuni im selben Kaliber und die HK P46 aber nicht? Werde den Punkt unbedingt überarbeiten, bitte gebt mir vorab noch Bescheid.

@Oxking: Ich verstehe, dass die Sache mit den Softairführverboten im Einzelfall sehr lästig wird. Allerdings ist das ein Punkt, denn nun keiner der Parteien/Politiker in Frage gestellt hat. Auch FDP-Frontmann Hartfrid Wolf hat selbst in VISIER klar dazu Stellung genommen, dass er dieses Verbot für sinnvoll hält. Insofern sehe ich da wenig Chancen, will aber auch diesen Punkt zur Abstimmung stellen. Nur auch dazu eine Nachfrage von mir: Bisher war es doch so, dass nur Softair < 0,08J als Spielzeug galt, d.h. für Gotcha Spiele mit den üblichen (?) 0,5-2 Joule musste man doch auch bisher schon auf nicht öffentlichen Plätzen spielen, bei denen sichergestellt war, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlassen konnte und Führverbot galt doch für diese Waffen >0,08J auch - oder verwechsle ich da was? Insofern hätte sich eure Situation doch sogar verbessert, weil jetzt auch vollautomatische Softair bis 0,5 J erlaubt sind (vorher waren die Vollautomatischen Softair 0,08-0,5J ja genauso verbotene Waffen wie ein echtes vollautomatisches Stgw.44 - als Beispiel). Ich bitte um Korrektur, falls ich da was falsch verstanden habe.

@Scott und @all : Vielen Dank für die Formulierungshilfen! Morgen abend werde ich dann eine überarbeitete Version auf Basis der bisher gemachten Änderungsvorschläge einstellen. Ich werde die 12 Originalpunkte dann drinlassen, aber die Abstimmungsfunktion des Boards nutzen, um via WO-Umfrage herauszubekommen, ob ihr den Punkt Vorderschaftrepetierflinten ggf. raushaben wollt und ob ihr die im Thread gemachten weiteren Vorschläge (Softair, öbuv Schießsstandssachverständige, Zuverlässigkeitskriterien, Licht an Waffe, Vereinfachter Neuerwerb (Austausch), WBK gelb etc. noch zusätzlich wollt oder nicht. Den Punkt zum §6 Anscheinswaffen werde ich auf alle Fälle wie von Friedrich Gepperth, Knight u.a. vorgeschlagen erweitern.

Sobald wir dann eine Version mit breitem Konsens haben, kann es losgehen! :)

Schöne Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Hallo,

erst mal ein großes Lob für die Zusammenstellung, die genau die dicksten Brocken aufzeigt, ohne auch unrealistisch zu werden.

Bevor das Ganze aber "losgeht", würde ich gerne noch einmal eine Anregung von oben aufgreifen:

Man sollte unbedingt die Verbände (nicht nur die Medien!), also DSB, DJV, BDS, BMPD ... ins Boot holen.

Mindestens zur Kenntnisnahme, aber durchaus auch fragen, ob sie mitmachen (wollen).

Und (bitte nicht hauen) - auch das FWR.

In den Augen der Politker stellen diese Dachorganisationen unsere "Lobby" dar. Auch wenn manche (viele!) sich durch diese Organsisationen nicht vertreten fühlen, diese Orgs in den Augen der Politik abzumontieren kann nicht gut sein.

However - Unterschriften würd ich jedenfalls sammeln.

CU

dwm

Geschrieben
Man sollte unbedingt die Verbände (nicht nur die Medien!), also DSB, DJV, BDS, BMPD ... ins Boot holen.

Sehe ich auch so. Ob die aber mitmachen und / oder die Liste verwässern wollen bevor sie mitmachen, wird man dann sehen müssen.

bye knight

Geschrieben
Sehe ich auch so. Ob die aber mitmachen und / oder die Liste verwässern wollen bevor sie mitmachen, wird man dann sehen müssen.

bye knight

Dann sollten wir "Die" nach Freigabe der "Final-Version" freundlich dazu auffordern, mit zu machen und/oder Stellung zu beziehen.

Fragen kostet ja nichts!?

Gruß

slowi

@Schwarzwälder

Super Arbeit! Toll gemacht! :00000733:

Kleine Anregung: Du solltest noch auf die entsprechenden Paragraphen verweisen.

Nicht das sonst einer der "Obrigen" Dir nicht folgen kann. Der/die müsste nämlich unter Umständen erst im entsprechendem Gesetz suchen - was ja nicht so einfach ist :rolleyes:

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