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IGNORED

Transport nur im VERschlossenen Behältnis? Mit Schloß?


piffpaff

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Die Exekutive kann mich auch nach meinen sexuellen Vorlieben fragen, wird darauf aber genausowenig eine Antwort bekommen wie auf die Frage "woher kommst du, wohin gehst du".

Das käme jetzt auf die Umstände des Einzelfalles an :rotfl2:

Geschrieben
Ach ja ab den 01.04.2008 gibt es ein neues

Waffg(kein Aprilscherz) ich hoffe du lässt dein Fischmesser nicht offen im Auto liegen. Immer schön in einem verschlossen Behältniss transportieren könnte Geld kosten.

Dass DAS kein Aprilscherz sein soll, glaube ich nicht.

Wie auch immer, mein Fischmesser ist feststehend und 10cm. Kann ich also ganz locker am Gürtel tragend durch die Fußgängerzone führen. :heuldoch:

Im übrigen, da bei dem zumindest in meinem Bundesland das mitführen (unter anderem) eines Messers sogar zwingend vorgeschrieben ist, mache ich mir DA eher wenig Sorgen.

Geschrieben
Im übrigen, da bei dem zumindest in meinem Bundesland das mitführen (unter anderem) eines Messers sogar zwingend vorgeschrieben ist, mache ich mir DA eher wenig Sorgen.

In welchem Bundesland ist denn das Führen von einem Messer Pflicht?

Geschrieben

Ich bleib dabei, ohne Grund gibt's keine Detailinfos und den Grund muss man mir erstmal glaubhaft machen, bis dahin gibt's Führerschein und Zulassung und fertig. Das heißt ja nicht dass ich unhöflich bin und ein vernünftiger Polizist wird verstehen, dass ich nicht gewillt bin ein Kaffeekränzchen am Straßenrand zu starten.

Ist vielleicht bei euch so aber in DE würde ich die WBK vorzeigen ohne danach gefragt zu werden ist halt so aus Ende.

Geschrieben
In welchem Bundesland ist denn das Führen von einem Messer Pflicht?

Niedersachsen, und um nicht aneinander vorbei zu reden, beim Angeln ist ein Messer mitführpflichtig. Ebenso ein Landungsgerät (Käscher, Gaff oder Zange), ein Fischtöter, ein Maßband und ein Hakenlöser (Irgendwas vergessen? Fischereiprüfung ist schon ein wenig her).

Und mal ehrlich, wenn ich ein Gaff ( http://de.wikipedia.org/wiki/Gaff ) dabei hab werde ich gegen Menschen sicher eh nicht zum Messer greifen, selbst wenn es 13cm währe. :rolleyes:

Geschrieben
Hallo

lustiger Threat, der sich da aufgetan hat.

Einige Problemchen kommen da aber dennoch zutage. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle kann der Polizist sicherlich nicht den Wagen durchsuchen. Verdachtsunabhängig. Da kommt der kleine Trick mit dem Verbandskasten und dem Warndreieck ins Spiel. Hab ich im Fahrgastraum. Jetzt will der aber unbedingt in meinen Kofferraum sehen und will das Profil meines Ersatzrades kontrollieren. Hab ich aber keins.

Also ist nichts mit dem Einblick in den Kofferraum. Dabei soll es dann aber auch genug sein. Jeder vernünftige Polizist wird es dabei bleiben lassen. Falls er einen Verdacht konstruiert, kann man die Durchsuchung später überprüfen lassen. Wir sind schließlich noch so was ähnliches wie ein Rechtsstaat.

Nächste Szene: Ich mach den Kofferraum auf und der Polizist sieht einige Behälltnisse und fragt mich nach dem Inhalt. Jetzt sollte man nicht die Tasche aufmachen und die Kanone rausholen, da kann es sonst zu unangenehmen Reaktionen von Seiten der Staatsmacht kommen. Am besten ist, man sagt, immer vorrausgesetzt man ist gewillt die Tasche für den Polizisten zu öffnen, daß man Waffen darin transportiert und ob man weiterhin die Tasche öffnen soll. Ich sehe darin aber größtensteils ein Entgegenkommen von mir. Auch ein Polizist ist an Gesetze gebunden und ohne einen begründeten Verdacht ist es ihm nicht gestattet, eine Fahrzeugdurchsuchung vorzunehmen.

Steven

Aha, und wie sieht es da mit den schleierfahndern aus?

Sag ich da "du kommst da nix rein" ? ;)

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Ich habe mir jetzt mal die Mühe gemacht, eine preiswerte Rangebag

zu entwickeln, die gesetzeskonform ist.

Bei genügend Anfragen, könnte ich sie nach einer kurzen Vorlaufzeit

in Kleinserie produzieren.

Hallo

ich lehne das Verfahren aus ökologischen Gründen ab, da die Tüte nicht biologisch abbaubar ist. Papiertüten aus nachwachsenden Rohstoffen, wäre schon ökologischer und unauffälliger. :rotfl2:

Gruss Knollo68

Geschrieben
Oder ab damit in den Kofferraum. Dann gehts auch GEschlossen. :)

Was hat sich denn nun an der Front getan?

Auf dem Weg zum Schießstand?

Reicht das alte Futteral ohne Schloss, oder muss nun eine neues Futteral her, das verschließbar ist?

Genügt der Reißverschluss?

Gibts schon Erfahrungswerte?

Geschrieben

Laut polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) gibt es seit Jahren einen Rückgang der Kriminalität. Nur in Teilbereichen gibt es teilweise Anstiege. Laut zweitem periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung (2PSB, Kapitel 3.1 Seite 87) ist aber durchaus wahrscheinlich, dass diese auf einer stärkeren Anzeigebereitschaft und nicht auf einem tatsächlichen Anstieg beruhen.

Was sich aufgrund stärkeren Medieninteresses erheblich erhöht hat, ist die "gefühlte Kriminalität". Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hat da einige interessante Untersuchungen durchgeführt. Ich empfehle mal hier nachzulesen: http://www.kfn.de/versions/kfn/assets/fb103.pdf

Geschrieben
Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hat da einige interessante Untersuchungen durchgeführt.

...pfeiffer sieht auch ganz klar den grund für jugendgewalt im medienkonsum. ganz wirrer typ.

Geschrieben
...pfeiffer sieht auch ganz klar den grund für jugendgewalt im medienkonsum. ganz wirrer typ.

Was das Thema "gefühlte Kriminalität" aber nicht vom Tisch schafft.

Und das die Medien da Ängste Erzeugen, kann man wohl nicht von der Hand weisen.

Früher währe z.B. ein in Spanien verschwundenes, englisches Kind in Deutschland höchstens mal kurz auf Seite 9 als Randnotiz in der Zeitung zu finden gewesen. Heute füllt das, über alle Sender und Sendungen betrachtet, Stunden in der besten Fernseh-Sendezeit und ist alleine in meinem Umfeld Ansatzpunkt hunderter Elterndiskussionen ob man Kinder unter 30 überhaupt noch alleine vor die Tür lassen darf.

Geschrieben
Und wieder hängen wir im Unterschied StPO- PolG. Er wird nicht als potentieller Verbrecher angesehen, sondern als potentieller Störer, der auf Grund einer Waffe einfach gefährlicher ist als der Normalbürger. Klar weiß er, dass er das Ding nicht gegen mich einsetzen wird - aber das weiß ich nicht. Es ist zwar unwahrscheinlich, aber ich werde darauf ganz bestimmt nicht mein Leben verwetten. Also bin ich entsprechend vorsichtiger, weil ich eine potentielle (obejektive!!) Bedrohungmöglichkeit festgestelt habe.

und so lange auch nur ein einziger Gesetzeshüter eine solche Meinung vertritt werde ich es weiter so handhaben wie bisher,

Klappe zu bevor nicht die Kofferraumklappe aufgeht.

potentieller Störer? gefährlicher? Gehts noch?

Gast Jagdgegner
Geschrieben

Immer wieder nett, wenn man beobachten kann, welche geistige Härte die Leute doch aufzubringen wissen - und vor allem, gegen welch WICHTIGE Dinge sie sich auflehnen. :D

"Ich hab 'ne Waffe dabei, aber ich sag's nicht, ich sag's nicht, ääääätsch !"

Jaaa, da haben wir aber echt was gegen die Zunahme von Gesetzesverschärfungen getan; Respekt !

Sehe ich ein bisschen anders.

Werde ich kontrolliert, ist's meist ein eher lustiges Gespräch. Bei hübscher Polizistin (die gibt's ja nur in hübsch oder als Michelinmännchen; nie in einem Zustand dazwischen) wird etwas geflirtet, bei sehr hübschen Polizisten auch. :D

Hier ist's noch nicht nötig, etwas vom Mitführen von Waffen zu sagen: Tue ich's unaufgefordert, verursache ich dem Beamten automatisch Mehrarbeit, weil er sich dann meist dazu berufen fühlt, die Sache zu kontrollieren. Ergebnis: Er hat Mehrarbeit, ich werde länger aufgehalten.

Sobald er in den Kofferraum schauen möchte, informiere ich ihn. Das einfach aus dem Grunde, damit er keinen Schrecken bekommt. Denn ich weiß, dass jede Kontrolle durchaus auch bei den Beamten ein mulmiges Gefühl erzeugen kann und der Anblick einer Waffe auch immer den Gedanken impliziert: "Wo eine ist, ist bestimmt auch noch 'ne zweite, die ich nicht sehe." - Ist bei mir ja auch so.

Durch die Info vermeide ich ein Erschrecken und damit Selbstschutzreaktionen.

Mit vorauseilendem Gehorsam hat das wenig zu tun. Wir sollten uns als Schusswaffenbesitzer ein klein wenig in die Situation der Ordnungskräfte hineinversetzen können; die erleben ferner täglich auch nicht immer angenehme Dinge.

Mache ich's den Jungs leichter, machen sie's mir auch leichter. Dann lassen sie meist auch andere Kontrollen (Warndreieck, Einmalhandschuhe, etc.).

Natürlich kann ich meine Rechte durchsetzen; klar, steht mir frei, schließlich muss ich Bescheinigungen wie die WBK auch nur "auf Verlangen" vorzeigen.

Sicher kann ich von diesem Recht Gebrauch machen - ebenso, wie der Beamte von seinem Recht Gebrauch machen kann, alles an meinem Fahrzeug auf Konformität zu prüfen. Dann spielen wir beide unsere Rechte gegeneinander aus - und haben beide nur Nachteile dadurch.

Echt sinnvoll, Leute.

Man kann sich's auch gegenseitig etwas leichter machen - ist viel entspannter.

Vor 'nem Jahr hatte ich mal so eine Situation. Ich komme nachts von der Ballerburg, werde in einem waldigen Bereich angehalten; die berühmte allgemeine Verkehrskontrolle. Fenster runter, die bekannte Taschenlampe zur Prüfung der Reaktionsgeschwindigkeit meiner Iris, die Annäherung des Gesichtes zum Prüfen auf Alkoholgeruch, ohne Befund.

"So spät noch unterwegs ?"

"Sie doch auch !"

"Öh, stimmt. Darf ich fragen, wo Sie herkommen ?"

"Von da und will nach da (zeige nach hinten, dann nach vorne, grinse) - vom Schießstand nach Hause."

"Oh ! Sportschütze ?"

"Nee, Jäger."

"Und, gut getroffen ?"

"Schon mal 'nen Schützen erlebt, der zugibt, dass er S******e geschossen hat ?"

"Hihi, nee ! Gute Fahrt !"

"Angenehmen Dienst !"

(winken)

So kenne ich das. Ich kann mich natürlich auch als Anus zeigen - und mich dann später lauthals darüber beschweren, dass ich ja sooo unfreundlich behandelt wurde.

Bei 'ner Kontrolle steht ein Mensch vor mir, der immer Angst haben muss, dass ihm was passiert und den ich als Schusswaffenbesitzer problemlos töten könnte. Und sein Kollege bekäme die Waffe auch nicht so schnell aus dem Holster, wie ich den zweiten Schuss anbringen könnte.

Das sollte man einfach nicht vergessen, wenn es darum geht, sein eigenes Handeln entsprechend der Situation anzupassen.

Noch was zur ewigen Diskussion "geschlossen", "verschlossen"...

Wenn "verschlossen" im Gesetzestext steht, dann muss es auch als "verschlossen" interpretiert werden.

Beispiel Waffenfutteral:

Geöffnet: Aufgeklappt, Waffe und Innenfutter sichtbar.

Geschlossen: Zugeklappt, Waffe und Innenfutter nicht sichtbar.

Verschlossen: Reißverschluss zu, zum Öffnen des Futterals ist ein weiterer mechanischer Schritt erforderlich, um den verschlossenen Zustand wieder zum geschlossenen Zustand zu wandeln.

So sehe ich das als Sprachexperte.

Mit Schlössern "gesicherte" Rucksätze und Futterale sehe ich als Sicherheitsrisiko an: Prangt ein Schloss dran, ist jedem "Interessenten" sofort klar, dass eine Wumme drin ist. Den Zugriff auf die Waffe bremst ein Schloss nicht im mindesten - durch zerrende Zerstörung oder durch Aufschlitzen kann ich das Behältnis schneller als durch die übliche Reißverschluss- oder Schnallenbetätigung öffnen. Ist also sinnfreier Unsinn. Und solange im Gesetzestext nicht die Art und Weise der Sicherung (wie z. B. "Schwenkriegelschloss" bei Munitionsbehältnissen) definiert ist, so ist "verschlossen" ein Zustand, der mit einem VERSCHLUSS errreicht wird. Und das kann ein Reißverschluss, eine Schnalle oder wasweißich sein.

Allerdings werde ich mir dennoch ein Schloss an mein Flintenfutteral hängen; aber aus praktischen Gründen: Mir ist neulich die Flinte auf die Straße gepoltert, weil sich der Reißverschluss unerlaubt öffnete. Fieses Geräusch - und man glaubt gar nicht, wie viele Augenpaare plötzlich großes Interesse an mir zeigten. :D

Geschrieben

Hallo zusammen,

das "verschlossen" nicht zwangsläufig "mit einem Schloß" impliziert, kann man dem WaffG selber entnehmen.

Dort findet sich im Unterabschnitt 6 - Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten der § 34 "Überlassen von Waffen oder Munition ... "

Und da steht im Absatz 1

Ein Munitionspaket mit Vorhängeschloß habe ich aber noch nirgendwo gesehen :D

Gruß

Michael

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Alles klar- also muss ich mir ein paar billige Zahlenschlösser besorgen, die ich pro forma an meinen Behältnissen anbringen muss... und die ich möglichst un-umständlich aufkriege.

Schön, dass hier Probleme gelöst wurden, die nicht bestanden...

Bin im übrigen mal gespannt, wie viele Kontrollen kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes bei Sportschützen durchgeführt werden werden..... <_<

Die Verbr...er sitzen im Parlament, sonst nirgendwo!

So langsam reicht es wirklich in diesem Arschhockerstaat! Ich bin stocksauer.

Ergo: Ich werde mir ein Päckchen Kabelbinder ins Handschuhfach legen und zum Verschließen des Futerals verwenden.

Will der Bulle das "Kanönchen" sehen, so werde ich vor seinen Augen mein MEsser zücken und den Binder öffnen und erneuern. :rotfl2:

Geschrieben
Wie auch immer, mein Fischmesser ist feststehend und 10cm. Kann ich also ganz locker am Gürtel tragend durch die Fußgängerzone führen. :heuldoch:

Warte mal ab. Die cm-Länge der Klingen wird von WaffG zu WaffG in gewohnter Salamitaktik auf Kapselheberlänge heruntergeschraubt... :angry2:

Geschrieben
Warte mal ab. Die cm-Länge der Klingen wird von WaffG zu WaffG in gewohnter Salamitaktik auf Kapselheberlänge heruntergeschraubt... :angry2:

Möglich, aber ich habe es mir abgewöhnt über spätere Verschärfungen zu Philosophieren. DA wird dann eh so ein Schwachfug herauskommen das es sich ein geistig auch nur halbwegs Gesunder es im Voraus nicht vorzustellen vermag.

Geschrieben
Hatte hier nicht mal ein (von der Reeperbahn stammender..) Forumsteilnehmer

etwas von seinem 1cm-Klappmesser berichtet ?

:rolleyes:

....Vielleicht meinte er die KLINGENRÜCKENstärke ????-

Geschrieben
....Vielleicht meinte er die KLINGENRÜCKENstärke ????-

Nein, In der Waffenverbotszone in Hamburg ist jegliches Messer verboten, sogar welche mit 1cm langer Klinge. Und ja, solche Messer gibt es, ich hab so eins auch mal als Schlüsselanhänger auf dem Jahrmarkt gewonnen.

Geschrieben
Zumal man Gesetze die gegebenfalls (Recht auf körperliche Unversehrtheit -> Selbstschutz) gegen das GG verstoßen nicht befolgen muss. Die Deutschen sind einfach zu obrigkeitshörig.

Deine Auslegung dieses Artikels passt aber nicht so ganz ;)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Also ich werde das mit dem "verschlossen" am Wochenende testen.

Ich fahre nach Bamberg zum Schießen. Dort ist zeitgleich der Bundesparteitag der NPD inkl. angekündigter Gegendemos von links…

Ich rechne fest mit KFZ-Kontrollen durch die Polizei…

… und nein, ein Schloss habe ich nicht gekauft!

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