Hecktor Posted March 9, 2008 Share Posted March 9, 2008 Hi, ich habe einen Jugendjagdschein, und darf soweit ich weis erst mit 18 ne Waffe haben, auf der seite vom Landkreis Hildesheim (da wohne ich) kann man sich das angehängte Dokument runterladen, es handelt sich hierbei um einen Antrag für eine Waffenbesitzkarte, In einem Teil heist es wenn der antragsteller Minderjährig sei sollen die Erziehungsberechtigten unterschreiben, auserdem soll man unter anderem angeben welche art von Jagdschein man hat, eine option ist Jugendjagdschein. Ich frage mich jetzt warum man diese Optionen auf einen solchen Antrag stellt wenn ein Minderjähriger sowieso keine WBK kriegt!!! Oder wie??? Kriege ich doch mit Sondergenehmigung und Jugenjagdschein eine WBK??? MfG Hecktor waffenschein.doc Link to comment Share on other sites More sharing options...
erstezw Posted March 9, 2008 Share Posted March 9, 2008 Hi, ich habe einen Jugendjagdschein, und darf soweit ich weis erst mit 18 ne Waffe haben,... Hast doch die Jägerprüfung, da sollte das doch beim Waffenrecht erklärt worden sein. TROLLIG, die Frage Gruß Erik Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hecktor Posted March 9, 2008 Author Share Posted March 9, 2008 Ich sagte ja soweit ich weis, und auch gelernt habe!!!! kriege ich die erst ab 18!! ABER WARUM steht auf dem Antrag dann Extra son kram für minderjährige???? Gruß Hecktor Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted March 9, 2008 Share Posted March 9, 2008 Sooo weit hergeholt ist die Frage nun auch wieder nicht. Als ich meinen Jugendjagdschein hatte, wurde mir auch gleich an meinem 16. Geburtstag eine Bockdoppelflinte in die grüne WBK eingetragen. IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
half inch Posted March 9, 2008 Share Posted March 9, 2008 Sooo weit hergeholt ist die Frage nun auch wieder nicht.Als ich meinen Jugendjagdschein hatte, wurde mir auch gleich an meinem 16. Geburtstag eine Bockdoppelflinte in die grüne WBK eingetragen. IMI dito ! Ich habe auf meinen Jugendjagdschein mit 16 auch schon eine Brünner ZH gekauft. Und auch ohne Probleme auf die grüne WBK eingetragen bekommen. Nur KW gab es erst mit 18. Gruß half inch Link to comment Share on other sites More sharing options...
erstezw Posted March 9, 2008 Share Posted March 9, 2008 Sooo weit hergeholt ist die Frage nun auch wieder nicht.Als ich meinen Jugendjagdschein hatte, wurde mir auch gleich an meinem 16. Geburtstag eine Bockdoppelflinte in die grüne WBK eingetragen. IMI §13 (7) 1Inhabern eines Jugendjagdscheines im Sinne von § 16 des Bundesjagdgesetzes wird eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition nicht erteilt. 2Sie dürfen Schusswaffen und die dafür bestimmte Munition nur für die Dauer der Ausübung der Jagd oder des Trainings im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe ohne Erlaubnis erwerben, besitzen, die Schusswaffen führen und damit schießen; sie dürfen auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. - Ich habe auch die Gnade der früheren Geburt genossen und gleich eine eigene WBk bekommen. Ist aber heute passe und das WaffG (auch wenn ich es für total panne halte) ist mit §13(7) eindeutig. Und der sollte einem angehenden Jagdscheininhaber doch bis zum Erbrechen verinnerlicht sein, oder? Deshalb finde ich die Frage seltsam, auch wenn ich die neue Variante verrückt finde. Durchaus wahrscheinlich ist dagegen, dass die Behörde mit ihrem Vordruck nicht so auf der Höhe der Zeit ist. Gruß Erik Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted March 9, 2008 Share Posted March 9, 2008 mit dem jugend jj darfst du natürlich eine wbk beantragen und bekommst diese auch, ABER: du darfst nur langwaffen erwerben, und ein erziehungsberechtigter muß dafür den "kopf hinhalten"! soll heißen, das du die waffen durch den erziehungsberechtigten verwahren lassen musst, du darfst nicht ohne dessen einverständnis darauf zugriff haben. und soweit ich mich erinnere muss eine geeignete person dich auf die berechtigte jagt und schiessstand begleiten. du darfst keine kw's erwerben. das ist wissensstand von 94, also ohne gewähr! ... o.k., hat sich erledigt... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Frank222 Posted March 9, 2008 Share Posted March 9, 2008 Als ich meinen Jugendjagdschein hatte, wurde mir auch gleich an meinem 16. Geburtstag eine Bockdoppelflinte in die grüne WBK eingetragen.IMI Kenne ich irgendwo her. Einen Repetierer in .460 hätte ich damals kaufen dürfen aber keine SSW. Denn ich war ja noch keine 18 . Heutzutage gibt es Püster grundsätzlich erst ab 18, ob mit oder ohne JJS. Als Jugendlicher mit JJS, keine Teilnahme als Schütze an einer Gesellschaftsjagd und stets mit Erlaubnis des Erziehungsberechtigten sowie in Begleitung von einem erfahrenen Jagdausübungsberechtigten. Beim angesprochenen Formular sollte es sich noch um ein altes handeln. So schnell wie sich hierzuland die Gesetze ändern und manche Behörden arbeiten, wundert mich das wenig. Gruß Frank Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hecktor Posted March 9, 2008 Author Share Posted March 9, 2008 Also hat die Behörde gepennt und obwohl es auf dem Antrag steht gibt es keine chance eine WBK zu kriegen!!! Naja ok wollte nur noch mal nachfragen!!! Danke Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted March 10, 2008 Share Posted March 10, 2008 Die Behörde hat nicht gepennt, weil es - wenn auch sehr selten - auch Konstellationen gibt, in denen ein Minderjähriger eine WBK erhalten kann. Für Dich gilt aber § 13 Abs. 7 WaffG und deshalb musst Du noch ein bissl warten auf Deine WBK. Link to comment Share on other sites More sharing options...
MatthiasDA Posted March 10, 2008 Share Posted March 10, 2008 Hallo also ich habe keinen Jagdschein, kann aber zu dem Thema auch was sagen. Habe aber aufgrund von Schießen als Leistungssport im Jahr 2000 mit 16 Jahren meine erste Grüne WBK erhalten mit dem Eintrag für eine Kurzwaffe. unter "Amtliche Eintragungen" auf der Rückseite wurde folgender Satz eingetragen: Für die unter lfd.Nr. 1 eingetragene Schußwaffe wird gem. § 30 Abs. 2 WaffG die Befreiung vom der Alterserfordernis erteilt. ob das natürlich heute noch geht kann ich nicht sagen! Gruß Matthias Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hecktor Posted March 10, 2008 Author Share Posted March 10, 2008 Die Behörde hat nicht gepennt, weil es - wenn auch sehr selten - auch Konstellationen gibt, in denen ein Minderjähriger eine WBK erhalten kann.Für Dich gilt aber § 13 Abs. 7 WaffG und deshalb musst Du noch ein bissl warten auf Deine WBK. Was ist den z.B. eine seltene Konstellation die zu solch einer Sondergenehmigung füren??? Auch wenn ich nicht dafür in frage komme würde es mich mal interesieren!! Vielen dank Hecktor Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted March 10, 2008 Share Posted March 10, 2008 (Hoch)-Leistungssport Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted March 10, 2008 Share Posted March 10, 2008 Leistungssport im Jahr 2000 mit 16 Jahren man(n) beachte das wir uns im jahre des herrn (oder der frau merkel) 2008 befinden, und da ist anscheinend nix mehr wie es mal "in der guten alten zeit" war! Link to comment Share on other sites More sharing options...
MatthiasDA Posted March 10, 2008 Share Posted March 10, 2008 ob das natürlich heute noch geht kann ich nicht sagen! jetzt muss ich mich selbst zitieren. Hab ja gesagt das ich nicht sagen kann ob das heute noch Funktioniert, damals war das gar kein Problem! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted March 11, 2008 Share Posted March 11, 2008 Was ist den z.B. eine seltene Konstellation die zu solch einer Sondergenehmigung füren???Auch wenn ich nicht dafür in frage komme würde es mich mal interesieren!! Wäre nicht auch eine Erben-WBK für Minderjährige möglich? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted March 11, 2008 Share Posted March 11, 2008 Ja, an eine solche hatte ich z.B. gedacht. Ansonsten ist das auch in besonders begründeten Gefahren- oder Bedürfnissituationen (z.B. gut beaufsichtigtes, zuverlässiges Schützentalent) möglich. Richtig gern genehmigt das natürlich keine Behörde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
.338 Lapua Posted March 12, 2008 Share Posted March 12, 2008 Sooo weit hergeholt ist die Frage nun auch wieder nicht.Als ich meinen Jugendjagdschein hatte, wurde mir auch gleich an meinem 16. Geburtstag eine Bockdoppelflinte in die grüne WBK eingetragen. Dein 16. Geburtstag liegt halt schon einige Zeit zurück.... Ich meine, daß seit 2003 grüne WBK's, welche in Deutschland an nicht Volljärige ausgestellt wurden, nahezu an den Fingern einer Hand (od. max. zwei) abgezählt werden können... Vielleicht gibt es einige wenige Ausnahmen - jedoch im Grundsatz gilt: WBK erst ab 18 (glaube sogar rauchen neuerdings auch, jedoch Biertrinken ab 16... ) Gruß .338 Lapua Link to comment Share on other sites More sharing options...
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