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IGNORED

WBK mit Jugendjagdschein


Hecktor

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Geschrieben

Hi,

ich habe einen Jugendjagdschein, und darf soweit ich weis erst mit 18 ne Waffe haben, auf der seite vom Landkreis Hildesheim (da wohne ich) kann man sich das angehängte Dokument runterladen, es handelt sich hierbei um einen Antrag für eine Waffenbesitzkarte, In einem Teil heist es wenn der antragsteller Minderjährig sei sollen die Erziehungsberechtigten unterschreiben, auserdem soll man unter anderem angeben welche art von Jagdschein man hat, eine option ist Jugendjagdschein.

Ich frage mich jetzt warum man diese Optionen auf einen solchen Antrag stellt wenn ein Minderjähriger sowieso keine WBK kriegt!!! Oder wie???

Kriege ich doch mit Sondergenehmigung und Jugenjagdschein eine WBK???

MfG

Hecktor

waffenschein.doc

Geschrieben
Hi,

ich habe einen Jugendjagdschein, und darf soweit ich weis erst mit 18 ne Waffe haben,...

Hast doch die Jägerprüfung, da sollte das doch beim Waffenrecht erklärt worden sein.

TROLLIG, die Frage

Gruß

Erik

Geschrieben

Ich sagte ja soweit ich weis, und auch gelernt habe!!!! kriege ich die erst ab 18!!

ABER WARUM steht auf dem Antrag dann Extra son kram für minderjährige????

Gruß Hecktor

Geschrieben

Sooo weit hergeholt ist die Frage nun auch wieder nicht.

Als ich meinen Jugendjagdschein hatte, wurde mir auch gleich an meinem 16. Geburtstag eine Bockdoppelflinte in die grüne WBK eingetragen.

IMI

Geschrieben
Sooo weit hergeholt ist die Frage nun auch wieder nicht.

Als ich meinen Jugendjagdschein hatte, wurde mir auch gleich an meinem 16. Geburtstag eine Bockdoppelflinte in die grüne WBK eingetragen.

IMI

dito !

Ich habe auf meinen Jugendjagdschein mit 16 auch schon eine Brünner ZH gekauft.

Und auch ohne Probleme auf die grüne WBK eingetragen bekommen.

Nur KW gab es erst mit 18.

Gruß

half inch :)

Geschrieben
Sooo weit hergeholt ist die Frage nun auch wieder nicht.

Als ich meinen Jugendjagdschein hatte, wurde mir auch gleich an meinem 16. Geburtstag eine Bockdoppelflinte in die grüne WBK eingetragen.

IMI

§13 (7) 1Inhabern eines Jugendjagdscheines im Sinne von § 16 des Bundesjagdgesetzes wird eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition nicht erteilt. 2Sie dürfen Schusswaffen und die dafür bestimmte Munition nur für die Dauer der Ausübung der Jagd oder des Trainings im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe ohne Erlaubnis erwerben, besitzen, die Schusswaffen führen und damit schießen; sie dürfen auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.

- Ich habe auch die Gnade der früheren Geburt genossen und gleich eine eigene WBk bekommen. Ist aber heute passe und das WaffG (auch wenn ich es für total panne halte) ist mit §13(7) eindeutig. Und der sollte einem angehenden Jagdscheininhaber doch bis zum Erbrechen verinnerlicht sein, oder?

Deshalb finde ich die Frage seltsam, auch wenn ich die neue Variante verrückt finde. Durchaus wahrscheinlich ist dagegen, dass die Behörde mit ihrem Vordruck nicht so auf der Höhe der Zeit ist.

Gruß

Erik

Geschrieben

mit dem jugend jj darfst du natürlich eine wbk beantragen und bekommst diese auch, ABER:

du darfst nur langwaffen erwerben, und ein erziehungsberechtigter muß dafür den "kopf hinhalten"!

soll heißen, das du die waffen durch den erziehungsberechtigten verwahren lassen musst, du darfst nicht ohne dessen einverständnis darauf zugriff haben. und soweit ich mich erinnere muss eine geeignete person dich auf die berechtigte jagt und schiessstand begleiten. du darfst keine kw's erwerben.

das ist wissensstand von 94, also ohne gewähr!

... o.k., hat sich erledigt...

Geschrieben
Als ich meinen Jugendjagdschein hatte, wurde mir auch gleich an meinem 16. Geburtstag eine Bockdoppelflinte in die grüne WBK eingetragen.

IMI

Kenne ich irgendwo her.

Einen Repetierer in .460 hätte ich damals kaufen dürfen aber keine SSW. Denn ich war ja noch keine 18 :gaga: .

Heutzutage gibt es Püster grundsätzlich erst ab 18, ob mit oder ohne JJS.

Als Jugendlicher mit JJS, keine Teilnahme als Schütze an einer Gesellschaftsjagd und stets mit Erlaubnis des Erziehungsberechtigten sowie in Begleitung von einem erfahrenen Jagdausübungsberechtigten.

Beim angesprochenen Formular sollte es sich noch um ein altes handeln. So schnell wie sich hierzuland die Gesetze ändern und manche Behörden arbeiten, wundert mich das wenig.

Gruß

Frank

Geschrieben

Also hat die Behörde gepennt und obwohl es auf dem Antrag steht gibt es keine chance eine WBK zu kriegen!!!

Naja ok wollte nur noch mal nachfragen!!!

Danke

Geschrieben

Die Behörde hat nicht gepennt, weil es - wenn auch sehr selten - auch Konstellationen gibt, in denen ein Minderjähriger eine WBK erhalten kann.

Für Dich gilt aber § 13 Abs. 7 WaffG und deshalb musst Du noch ein bissl warten auf Deine WBK. :)

Geschrieben

Hallo

also ich habe keinen Jagdschein, kann aber zu dem Thema auch was sagen. Habe aber aufgrund von Schießen als Leistungssport im Jahr 2000 mit 16 Jahren meine erste Grüne WBK erhalten mit dem Eintrag für eine Kurzwaffe.

unter "Amtliche Eintragungen" auf der Rückseite wurde folgender Satz eingetragen:

Für die unter lfd.Nr. 1 eingetragene Schußwaffe wird gem. § 30 Abs. 2 WaffG die Befreiung vom der Alterserfordernis erteilt.

ob das natürlich heute noch geht kann ich nicht sagen!

Gruß

Matthias

Geschrieben
Die Behörde hat nicht gepennt, weil es - wenn auch sehr selten - auch Konstellationen gibt, in denen ein Minderjähriger eine WBK erhalten kann.

Für Dich gilt aber § 13 Abs. 7 WaffG und deshalb musst Du noch ein bissl warten auf Deine WBK. :)

Was ist den z.B. eine seltene Konstellation die zu solch einer Sondergenehmigung füren???

Auch wenn ich nicht dafür in frage komme würde es mich mal interesieren!!

Vielen dank

Hecktor

Geschrieben
Leistungssport im Jahr 2000 mit 16 Jahren

man(n) beachte das wir uns im jahre des herrn (oder der frau merkel) 2008 befinden, und da ist anscheinend nix mehr wie es mal "in der guten alten zeit" war!

Geschrieben
ob das natürlich heute noch geht kann ich nicht sagen!

jetzt muss ich mich selbst zitieren. Hab ja gesagt das ich nicht sagen kann ob das heute noch Funktioniert, damals war das gar kein Problem!

Geschrieben
Was ist den z.B. eine seltene Konstellation die zu solch einer Sondergenehmigung füren???

Auch wenn ich nicht dafür in frage komme würde es mich mal interesieren!!

Wäre nicht auch eine Erben-WBK für Minderjährige möglich?

Geschrieben

Ja, an eine solche hatte ich z.B. gedacht. Ansonsten ist das auch in besonders begründeten Gefahren- oder Bedürfnissituationen (z.B. gut beaufsichtigtes, zuverlässiges Schützentalent) möglich. Richtig gern genehmigt das natürlich keine Behörde.

Geschrieben
Sooo weit hergeholt ist die Frage nun auch wieder nicht.

Als ich meinen Jugendjagdschein hatte, wurde mir auch gleich an meinem 16. Geburtstag eine Bockdoppelflinte in die grüne WBK eingetragen.

Dein 16. Geburtstag liegt halt schon einige Zeit zurück.... :rotfl2:

Ich meine, daß seit 2003 grüne WBK's, welche in Deutschland an nicht Volljärige ausgestellt wurden,

nahezu an den Fingern einer Hand (od. max. zwei) abgezählt werden können... :cray:

Vielleicht gibt es einige wenige Ausnahmen - jedoch im Grundsatz gilt: WBK erst ab 18 (glaube sogar rauchen neuerdings auch, jedoch Biertrinken ab 16... :drinks: )

Gruß

.338 Lapua

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