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IGNORED

Waffen, die ma nicht führen darf. (neues Recht)


Bloody Soul

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
deswegen wird aus dem schweizer noch lange kein einhandmesser

Nunja. Selbst wenn es de jure so sein sollte, heißt das noch lange nicht, dass in der Praxis irgendwelche Verfechter von besonders strenger Auslegung nicht doch einem eins reinwürgen werden. Man schaue sich doch nur mal an, wie das in NRW mit der gelben WBK gelaufen ist. Was sollen denn die Polizisten auf der Straße machen, wenn beispielsweise in NRW ein Ministerialerlass herauskommt, der solche Schweizer Messer eben doch unter das Führverbot stellt?

bye knight

Geschrieben

Wenn ich die Handlungen unserer politischen Kaste so betrachte, wird mir speiübel. Statt Straftäter mit der nötigen Konsequenz zu verfolgen und aus dem Verkehr zu ziehen, werden verzweifelt unnütze Gesetzte verabschiedet.

Dem zu Grunde liegt offenbar der weit verbreitete Irrtum, ein paar auf Papier gedruckte Buchstaben würden die objektive Realität verändern. Besonders lachhaft weil die "Zielgruppe", nämlich Migranten aus dem türkischen und süd-osteuropäischen Raum, dieses Gesetz wahrscheinlich nie kennen werden.

Wer mir übrigens für diesen Satz Fremdenfeindlichkeit unterstellt, zeigt nur dass er von der Realität auf unseren Straßen keine Ahnung hat.

Es gilt was schon immer gegolten hat: Verbietet man Waffen, sind diejenigen wehrlos, welche sich an die Gesetze halten. Der Verbrecher lacht sich eins.

Die verzweifelte Suche nach dem Ersatz für sein geliebtes Taschenmesser (!!!!!!) *wie weit ist es eigentlich schon gekommen!!!*) und die Sorge, was als nächstes "Verboten" werden könnte, zeigt doch nur wie sehr wir uns an unseren Untertanenstatus gewöhnt haben.

Geschrieben

Hab die bisherige Diskussion weitgehend verfolgt, weiß aber nicht, ob ich das richtig verstanden habe.

Hab hier ein Taschenmesser mit einhändig zu öffnender Klinge (zumindest krieg ich das hin, ka, obs auch juristisch so ist).

Die Klinge wir automatisch arretiert.

Dürfte ich das Messer am dem 1.4. nicht mehr führen?

Bild hängt an

post-24473-1204368194_thumb.jpg

Geschrieben
Dürfte ich das Messer am dem 1.4. nicht mehr führen?

Das Messer darfst du nicht mehr führen. Das gilt ab dem Tag, ab dem das neue Gesetz in Kraft ist. Wann das ist, weiß keiner so genau - es muss halt erst veröffentlicht werden.

Eine Ausnahme gibt es vom Führverbot: Wenn du einen allgemein anerkannten Grund hast. Was allerdings alles als allgemein anerkannter Grund durchgeht? Tja, das wird sich wahrscheinlich erst nach jahrelangen Musterprozessen herauskristallisieren. Für mich wäre ja "Ich brauche es halt hin und wieder mal." ein allgemein anerkannter Grund (sehr sehr viele Leute werden aus diesem Grund ein Taschenmesser mit sich führen) - aber das wäre ja dann quasi ein allgemein anerkannter Generalgrund, mit dem man sich den Paragrafen auch gleich hätte sparen können.

bye knight

Geschrieben
Verboten ist verboten und wenn man schon eine einschlägige Karriere hinter sich hat wird man, sollte man mit einem Einhandmesser/Teli/Springer/etc erwischt werden, wohl nicht mit einer OWI davonkommen.

Also warum nicht gleich die alte Makarov mitnehmen?

Eine OWi ist eine OWi ist eine OWi ist eine OWi und bleibt auch eine OWi. Sie hat schlicht und einfach nix mit einer Straftat zu tun, und es gibt keinen Weg für Vater Staat, aus einer OWi eine Straftat zu machen, egal wie lang und umfangreich das Führungszeugnis des Betroffenen ist.

Was passieren wird, ist folgendes: die Jungs, über die wir reden, werden ihr Verhalten einfach nicht ändern. Zum einen haben sie ohnehin keine Ahnung, was waffenrechtlich erlaubt ist und was nicht, und zum anderen ist es ihnen schlichtweg egal. Wenn sie ihren 10-Euro-Billigfolder an die Polizei verlieren und eine OWi kassieren, lachen sie sich eins, holen sich Ersatz und zahlen das Bußgeld einfach nicht... weil sie es vergessen oder gerade keine Kohle oder einfach keine Lust haben. Irgendwann nach der x-ten Mahnung gibts dann eine Ersatzfreiheitsstrafe und einen Haftbefehl, der bei der Polizei landet. Die erwischt den Knilch dann irgendwann ein halbes Jahr nach Tatbegehung und schmeißt ihn in die Zelle. Und dann treibt er entweder noch fix einen Kumpel auf, der für ihn die 200 Ocken bezahlt, oder er sitzt die drei Tage eben ab. Fertig aus.

Geschrieben
...Und dann treibt er entweder noch fix einen Kumpel auf, der für ihn die 200 Ocken bezahlt, oder er sitzt die drei Tage eben ab. Fertig aus.

Meinst Du?

Ich sehe das eher so. Die nun vom Staat mit aller Macht eingeforderten 200,-€ reißen auch in die Tasche eines Straftäters ein tiefes Loch und wie Du, wir er dies nur durch Arbeit wieder stopfen können (Drei Tage Verdienstausfall jedenfalls, machen die Sache nur noch schlimmer!). Ergo wird er sich ein neues Messer besorgen und dann, wenn Du schon lange Feierabend hast, eine Sonderschicht einlegen müssen. Ich denke mal, um 200,-€ zusammenzubekommen, wird er mindestens vier Leute "abziehen". Da kommt auch auf unsere jungen Kriminellen eine Menge Mehrarbeit zu, nur daß sich Gott sei dank die Arbeitsbedingungen erheblich verbessert haben, weil die Opfer nun per Gesetz unbewaffnet sind. So gesehen sind Straftäter die Einzigen, die eine Erstattung für die Mehrbelastungen durch die Gesetzesänderung erhalten. Ich hoffe, das war so gewollt, sonst würden unsere gewählten Volksvertreter ja Gesetze erlassen, die zu Fehlentwicklungen und Verzerrungen führen. UNDENKBAR!

gruß

Altmärker

Geschrieben

Wenn ab 1.04.2008 das Tragen eines Einhandmessers eine Ordnungswidrigkeit ist,

dann wird dieses Vergehen in gleicherweise geahndet wie zum Beispiel falsch Parken oder mit 60km durch die Stadt fahren.

Wenn ich weiterhin mein Taschenmesser als Essbesteck, Werkzeug und für den Notfall als Waffe führen kann ist es mir das wohl wert.

Ich wurde in den letzten 35 Jahren nur einmal von einem Polizisten abgetastet.

Die meisten braven Bürger wohl noch nie. Dass ein brav ausschauender Familienvater auf offener Straße nach Waffen durchsucht wird, passiert doch relativ selten.

Wenn ich einmal erwischt werden sollte, daß ich ein Messerchen dabei habe, dass ich nicht tragen darf, hat dies zumindest beim ersten mal, da es sich "nur" um eine Ordnungswidrigkeit handelt keinen Einfluss auf meine WBKs, ich muß auch nicht gleich in Gefängnis.

Lieber bezahle ich eine Ordnungswidrigkeit, wie dass ich mit leeren Händen da stehe, wenn ich eine Apfel schälen will, ein Postpaket öffnen muß oder ich eine Waffe brauche.

Ich verstehe unser Politiker und Medien nicht. Ich bin der Meinung, daß wir Deutsche und unsere Gäste am Hauptbahnhof und nicht in Afgahnistan oder am Hindukusch verteidigt werden müssen. Aber vielleicht irre ich mich ja auch.

Geschrieben

Hallo Leute,

habe jetzt die Dislussion nich so doll verfolgt - ich frag einfach ma´.

Wenn ich an meinem Gerber Applegate Fairbarne den Knubbel wegmach, dann kann ich´s nich mehr mit einer Hand öffnen.

Darf ich´s dann führen ?

Oder isses auch so pöhses Hundepfui ?

jayman

Geschrieben

Ach man,

was ihr nur immer habt...

Die ganzen Stich- und Hiebwaffen sind doch dann verboten. Also wird sie auch kein Krimineller mehr einsetzen. Denn schließlich sind auch Kriminelle gesetzestreue Bürger.

Wie? Höre ich da Zweifel? Wer zweifelt hier an der sorgsamen Fürsorge unserer werten Volksvertreter? Ihr scheint nicht zu wissen, dass die doch nur unser Bestes wollen und deshalb auch immer wissen, was gut und richtig für uns ist.

In unserer 100% rechtsgetreuen Gesellschaft ist kein Platz für derart defätistisches Gedankengut wie Zweifel an der Richtigkeit dessen, was uns unsere Volksvertreter für uns tun. Pfui, schämt euch.

Wer immer noch Fragen hat, wende sich an Frau Stokar, Herrn Wiefelspütz oder Herrn Glietsch, um nur einige Ansprechpartner zu nennen. Die werden euch das schon auseinandersetzen und euch erklären, warum das alles nur gut für euch ist...

*wooops, da ist mir doch glatt die grüne Tinte ausgegangen*

Geschrieben
[...]Wen es um totale Sicherheit geht müsste es auch Führverbote für Hunde geben, die können sich selbstständig machen

und sind wesentlich unberechenbarer als Messer oder Gaswaffen .

[...]

mit einem kleinen Unterschied:

wenn ich bei meiner USP den Abzug drück geht die los,

wenn ich meinen Kleinen auf einen Person oder anderen Hund hetzen wollte würde er mich nur blöd anschaun...

natürlich sind Hunde unberechenbarer als Waffen aber in beiderlei "Richtungen"

Geschrieben

Wie sieht es denn zum Beispiel mit dem "führen" einer 6 D-Cell MagLite aus?

MagLite's sind doch Taschenlampen....... :rolleyes:

maglitemh0.jpg

Geschrieben

Die Definition "Stichwaffen" verstehe ich ja noch, aber wer ist eigentlich auf die selten blöde Idee gekommen, unter dem Begriff "Hiebwaffen" alles einzuordnen, mit dem man zuschlagen kann ???

Hiebwaffen im historischen Sinne sind meiner Meinung nach Waffen, die über eine Schneide verfügen, aber eben eher schlagend als stechend verwendet werden, also per se erst mal Beile, Streitäxte usw. Im weiteren Sinne würden dann auch Schwerter und Säbel darunter fallen, Messer und Degen eher nicht.

Interpretiere ich hier was falsch ?

mfg

Ralf

Geschrieben
Ja NOCH!! werden wohl auch bald als Waffen definiert werden außerdem kann man an den Maglites einen Behälter montieren mit einer Aufnahme für Pfefferspray oder CS-Gas das ist gaaanz pöse .....

Bald werden sicherlich auch noch Hände und Füße verboten da man ja noch Kampfsport erlernen kann und dann

ist der ganze Mensch eine Waffe und fällt unter das Waffengesetz.

Auf die Strasse gehen ist dann nicht mehr-hat dann sowiso keiner mehr Arbeit... insbesondere auch nicht die Polizei weil ja alles so friedlich ist... :00000733:

sanfte Grüße

Die Frage war durchaus ernst gemeint, denn eine solche Taschenlampe kann man schon sehr gut als Ersatz für z.B. einen Baseballschläger oder einen Teleskopschlagstock verwenden.

Und ich behaupte einfach mal das man mit einer 6 D-Cell MagLite weitaus mehr schaden anrichten kann als mit einem Schlagstock.....

Geschrieben

Das ständige Mitführen einer 5- oder 6-D-Cell MagLite ist eine eher unrealistische Option. Für die Fahrerkabine eines Lkw oder zu Hause im Regal, aber wer schleppt ein derart unhandliches Trumm mit sich herum...

Warum gibt es wohl Teleskopstöcke ?

Sollten wir mal eine OWA-Regelgung ähnlich wie in GB bekommen (oder man die rechtliche Betrachtung mit den Werkzeugen als "gekorenen Waffen" darauf ausweiten), wird es auch mit derart riesigen Lampen "eng". Nicht, dass ich mich für solche Betrachtungen ausspreche, aber das könnte kommen ("warum haben Sie eine so große Lampe dabei; eine kleinere tut's doch auch; oder wollen Sie mehr als nur leuchten"..).

Etwas beleuchten - und im äußersten Notfall zur Schlagunterstützung nutzen, wie vieles andere auch - kann man ebenso mit kompakteren Lampen.

Übrigens hat tschorsch es oben bereits angesprochen: wir sollten niemanden - durch endloses öffentliches "Auswalzen" - auf dümmere (Regelungs-)Gedanken bringen, als sie ohnehin schon hat...

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Im Sinne des Waffengesetzes ist ein Hirschfänger eben keine Waffe, auch wenn man ihn allgemein als "Jagdwaffe" bezeichnet. "Kalte Waffe" nennt der Jäger übrigens jede Klinge, auch ein Schweizermesser. Dieser Begriff ist ebenfalls kein Indiz für die Waffeneigenschaft eines Messers im Sinne des deutschen Waffengesetzes.

Typische Schwachsinnigen-Diskussion, genauer eine WO-typische Schwachsinnigen-Diskussion.

Womit ich nicht gesagt haben will, daß ihr schwachsinnig seid. Das seid ihr keineswegs, nur diese Art der Diskussion ist einfach schwachsinnig und völlig am Thema vorbei.

Begründung: Ein Hirschfänger ist eine tradionelle im Grunde antiquierte sog. kalte Jagdwaffe, die hierzulande kaum noch in jagdgemäßem Gebrauch ist.

Ich kenne keinen Jäger, der einen Rothirsch hierzulande tatsächlich noch mit dem Hirschfänger abfängt.

Ich kenne auch nicht allzuviele Jäger, die tatsächlich regelmäßig auf den Rothirsch waidwerken, nebenbei bemerkt.

Eine verbotene Waffe ist der Hirschfänger natürlich nicht - eher ein wertvolles Sammlerstück.

D.h. ein Gegenstand den man zu Hause zu Dekorationszwecken als historische Reminiszenz aufbewahrt.

Mitgeführt werden darf er aufgrund des neuen WG sowieso nicht mehr - wg. der Klingenlänge. Nach dem alten WG hätte er mitgeführt werden dürfen, da kein verbotener Gegenstand; nur wer macht(e) das schon, ich bitte euch.

Die Zweischneidigkeit ist beim Führen bislang kein Hindernis, weil der Hirschfänger eben von seinem ursprünglichen Sinn her nicht als Waffe im Sinne des WG gedacht war, sondern ausschließlich als Jagdutensil, als Abfangwaffe für den Hirsch im Wundbett.

Wogegen das Bajonett von seinem Ursprung her immer schon Waffe war, d.h. zum Einsatz am Mann/Menschen gedacht war. Deshalb Führen verboten, auch wenn einseitig geschliffen.

Nur daß dies alles Nebensächlichkeiten sind, was das Messertrageverbot angeht: Der Hintergrund ist, daß von einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe bestimmte Messer, z.B. Einhandmesser, vermehrt mit teils gravierenden Folgen als Waffe eingesetzt werden;

Deshalb erklärt man diese Einhandmesser kurzerhand zu Waffen und verbietet das Führen auf öffentlichen Plätzen usw.

Das Benutzen zu anerkannt friedlichen Zwecken - beim Wandern, beim Zelten, beim Grillen im Garten, im Auto scheint dagegen weiterhin erlaubt - weil das Messer in diesem Zusammenhang als Werkzeug dient/gesehen wird.

Nicht erlaubt ist dagegen das Schälen eines Apfels in einem Biergarten, weil ganz klar öffentlicher Platz. Nicht erlaubt ist das Führen eines solchen Messers beim Einkaufsbummel.

Wie ist es im Stadtpark, auf einer verborgenen Bank, quasi unter Ausschluß der Öffentlichkeit?

Wie ist es auf dem Schießstand? Waffe ja, Messer muß im Auto bleiben?

Schwachsinn, wohin das Auge schaut, unausgegorener Schwachsinn.

Ich sag' euch was - in der Praxis ist das alles einerlei. Man hat sein Messer dabei, diskret wie immer, man zeigt es eben nicht mehr öffentlich - das ist der ganze Unterschied.

Die gefährliche Klientel macht es genauso - fällt öfter mal bei routinemäßigen Kontrollen auf, was aber kein Problem darstellt: Die sind ja sowieso oft polizeibekannt bzw. als Straftäter in Erscheinung getreten.

Da kommt es auf so eine läppische Ordnungswidrigkeit wirklich nicht an. Könnte natürlich sein, daß die wütend reagieren, wenn das unerlaubt mitgeführte (legal teuer gekaufte Stück) einbehalten wird.

Sollte das gehäuft passieren, wird man geflissentlich auf Deeskalation setzen - heißt die Kontrollen der üblichen Verdächtigen tunlichst zurückfahren.

Dafür nimmt man sich dann als Alibi den braven Bürger vor - da hat man wenigsten keinen gewalttätigen Widerstand zu befürchten.

Findet sich dann irgendwann nichts mehr, gerät das ganze Projekt ziemlich in Vergessenheit. Spätestens beim ersten Amok mit dem Küchenbeil.

Es wird irgendwann bei uns so kommen wie es in anderen Ländern schon immer war: Die Gesetze werden so idiotisch und

bürgerfremd, daß sie keine Akzeptanz mehr finden - d.h. niemand nimmt sie mehr richtig ernst - ein paar WOler ausgenommen, hihi.

Ist zum Teil jetzt schon so, daß bei bestimmten Bevölkerungsgruppen offizelle Gesetze nichts gelten. Das weitet sich dann noch aus.

Schönen Sonntag noch

Geschrieben
... wir sollten niemanden - durch endloses öffentliches "Auswalzen" - auf dümmere (Regelungs-)Gedanken bringen, als sie ohnehin schon hat ...

Dümmere Regelungen als sie die derzeitigen Formulierungen in der Novelle darstellen sind doch kaum vorstellbar: Einzig die Willkür des Gesetzgebers, und eben nicht ein klares Regelwerk, bestimmt, was zukünftig verboten und was erlaubt ist !

Geschrieben
Das ständige Mitführen einer 5- oder 6-D-Cell MagLite ist eine eher unrealistische Option. Für die Fahrerkabine eines Lkw oder zu Hause im Regal, aber wer schleppt ein derart unhandliches Trumm mit sich herum...

Warum gibt es wohl Teleskopstöcke ?

Sollten wir mal eine OWA-Regelgung ähnlich wie in GB bekommen (oder man die rechtliche Betrachtung mit den Werkzeugen als "gekorenen Waffen" darauf ausweiten), wird es auch mit derart riesigen Lampen "eng". Nicht, dass ich mich für solche Betrachtungen ausspreche, aber das könnte kommen ("warum haben Sie eine so große Lampe dabei; eine kleinere tut's doch auch; oder wollen Sie mehr als nur leuchten"..).

Etwas beleuchten - und im äußersten Notfall zur Schlagunterstützung nutzen, wie vieles andere auch - kann man ebenso mit kompakteren Lampen.

Übrigens hat tschorsch es oben bereits angesprochen: wir sollten niemanden - durch endloses öffentliches "Auswalzen" - auf dümmere (Regelungs-)Gedanken bringen, als sie ohnehin schon hat...

Gruß,

karlyman

Darf man Teleskopschlagstöcke "führen"? Nein!

Da fragt man sich doch gleich, wozu die überhaupt verkauft werden......?! Wenn man sie nicht "führen" darf.........?! Wenn so ein Teil in der Schublade zuhaus liegt braucht man es gar nicht erst kaufen!

Eine andere Frage drängt sich mir auf.

Wir haben hier in Deutschland zahlreiche "Waffenhersteller" als da wären zum Beispiel die komplette Messerindustrie (siehe Solingen: Böker, Herbertz usw.) und auch die Hersteller von Schusswaffen (Heckler&Koch, Walther, Sauer usw.).

Warum TUT DIESE INDUSTRIE NICHTS gegen den Wahnsinn unserer vollkommen abgedrehten, realitätsfremden Politiker? :gaga: :gaga: :gaga:

Wenn das mit diesen scheiss Gesetzten hier so weiter geht darf man sich bald mit nichts mehr wehren, ach wozu auch wehren, ich lass mich doch lieber von Ali und Özgür überfallen, ausrauben und abstechen! :appl: :appl:

Geschrieben
Warum TUT DIESE INDUSTRIE NICHTS gegen den Wahnsinn unserer vollkommen abgedrehten, realitätsfremden Politiker? :gaga: :gaga: :gaga:

Tun sie doch: Sie unterstützen das FWR...

Geschrieben
Warum TUT DIESE INDUSTRIE NICHTS gegen den Wahnsinn unserer vollkommen abgedrehten, realitätsfremden Politiker?

Keine Ahnung, ob und was die tun. Aber wenn ich mir das hier http://www.boker.de/index.php?c=1015 durchlese, dann glaube ich nicht, dass die wissen was da auf sie zukommt :17:

Ich habe mir vor ein paar Tagen den kompletten Magnum Katalog durchgesehen (der Katalog von Böker, für diejenigen die den Namen nicht kennen). Ich muss mir ja nun einen Ersatz für meine Spydercos suchen :angry2: Dabei ist mir aufgefallen, dass ca. 90 % der Klappmesser einhändig zu öffnen sind - ist ja auch logisch: so ein Mechanismus ist eben einfach praktisch. :icon14:

bye knight

Geschrieben
Außerdem war nicht die Frage, was "es bringt". Einhändiges Öffnen ist problemlos möglich. ;)

Ich habe versucht mein Leatherman Pulse einhändig zu bedienen. Das Experiment endete in der Unfallambulanz des örtlichen Krankenhauses. :redface1:

Geschrieben
Ich habe versucht mein Leatherman Pulse einhändig zu bedienen. Das Experiment endete in der Unfallambulanz des örtlichen Krankenhauses. :redface1:
:o

Ich hoffe es nichts ernstes und dir geht es bald wieder besser! :icon14:

Ich kenne den Puls nicht, aber bei meinem Wave lassen sich problemlos die Klingen mit einer Hand öffnen und feststellen. Dafür haben die Klingen auch extra ein kleines Daumenloch.

bye knight

Geschrieben
Ich habe versucht mein Leatherman Pulse einhändig zu bedienen. Das Experiment endete in der Unfallambulanz des örtlichen Krankenhauses. :redface1:

Na super :icon13:

Ich hoffe Du hast es mit Fotos festgehalten. Könnte ja mal von vorteil werden..........

Am besten die Fotos mit dem Messer immer am MANN führen.

Dann haben wir schon mal ein Messer, wo es "nachweislich" nicht klappt.

Das könnte dann mit zur Beweisakte :00000733:

Gute Besserung

Blue

Geschrieben
...

Wie du schon schreibst ist es bürgerfremd, und die Bürger werden sich immer mehr von dieser Art bevormundender

Politik entfernen- die Politiker der etablierten Parteien sollten bitteschön mal nachdenken warum Politikverdrossenheit

und Wahlmüdigkeit herrscht. :confused:

Hallo, das wurde auch schon früher erkannt, interessierte nur keinen Politiker mehr:

" Vorschriften müssen aber auch einfach, überschaubar und in einer dem Bürger verständlichen Sprache geschrieben sein.

Der Bürger hat ein Recht darauf. daß er das, was er künftig beachten soll, auch begreifen und umsetzen kann. "

Regierungserklärung Franz Josef Strauss vor dem bayrischen Landtag 1978

Gruß Rolf

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