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IGNORED

Waffenrechstverschärfung umfangreicher als gefordert !


toonfish

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Was für ein dümmlicher Vergleich.

Meine Kinder fahren schon jetzt ganz munter mit unseren Autos oder mit dem Traktor des Nachbarn.

Sie bleiben zwar auf dem eigenen Grundstück - aber dort dürfen sie die Autos durchaus benutzen. Und das auch, wenn ich morgen sterbe.

Was ja die totale Normaltät in diesem Lande wiederspiegelt. Hier hat ja jeder ein großes Grundstück und noch dazu einen Nachbarn mit nem Traktor.

Im übrigen wird wohl jeder erwarten, dass deine Kinder auf dem Grundstück bleiben, mit dem Auto. Wie sieht das mit dem dümmlichen Vergleich bei Schusswaffen aus. Hast du auch einen Schießstand der den gültigen Sicherheitsvorschriften entspricht? Gut, dann kannst du deine Kinder ja dort rumschiessen lassen.

MfG

Geschrieben
Was sich mir nicht erschliesst ist, warum ich in einem Schützenverein sein und regelmässig trainieren muss, damit ich eine WBK bekomme und die damit verbundenen Privilegien und bei anderen Mitmenschen soll es reichen, dass sie geerbt haben.

Es ist im Prinzip kein Privileg. Es ist ein Recht, seine Interessen auszuüben. Auch Eigentum ist ein Grundrecht.

Die Eignung des Waffenbesitzers, Sachkunde, Zuverlässigkeit und eine sichere Verwahrung sind sachlich gerechtfertigt und in präventiver Sicht gerechtfertigt. Alles darüber hinausgehende ist persönliche Abneigung und entspricht nicht den Tatsachen.

Es ist erstaunlich, welche Supertrolle wir in den eigenen Reihen haben. Im Prinzip würde ich eher auf einen Gegner tippen, der Foren mit e-Müll zukippt.

Geschrieben
Es ist im Prinzip kein Privileg. Es ist ein Recht, seine Interessen auszuüben. Auch Eigentum ist ein Grundrecht.

Das Recht auf Eigentum wird durch die neue Regelung nicht eingeschränkt. Kein Erbe verliert sein Eigentum an den ererbten Waffen.

Die Eignung des Waffenbesitzers, Sachkunde, Zuverlässigkeit und eine sichere Verwahrung sind sachlich gerechtfertigt und in präventiver Sicht gerechtfertigt.

Genau. Wenn also ein Erbe seine Waffen so nutzen will, wie es der Erblasser als Jäger, Sportschütze oder Sammler getan hat, dann muss er nur die gleichen Voraussetzungen wie dieser haben. Dann klappt es auch mit der WBK und dem Interesse ausleben.

Wie schon gesagt: Warum sollte man als Erbe automatisch als sachkundig und zuverlässig gelten?

Um mein doofes Beispiel vom Auto zu wiederholen. Nur weil ich ein Auto erbe wird mir niemand zugestehen, dass ich dieses im öffentlichen Raum ohne Führerschein fahre, nur weil der Erblasser einen Führerschein hatte.

Der Begriff "Erben-Privileg" war also korrekt gewählt. Erben wurden besser gestellt als diejenige, die sich selbst eine Waffe kaufen durften / mussten / konnten.

MfG

Geschrieben
Das Recht auf Eigentum wird durch die neue Regelung nicht eingeschränkt. Kein Erbe verliert sein Eigentum an den ererbten Waffen.

Gegebenenfalls solltest Du Dich darüber informieren, was die Jurisprudenz unter dem Begriff des "Eigentums" versteht.

Dann darfst Du nochmals über Deine obige Äußerung nachdenken.

Geschrieben
...Der Begriff "Erben-Privileg" war also korrekt gewählt. Erben wurden besser gestellt als diejenige, die sich selbst eine Waffe kaufen durften / mussten / konnten.

MfG

Wobei die Erben nicht automatisch auch Munition für die Erbwaffen erwerben dürfen.

Das vergißst Du wohl.

Somit sind die Erbwaffen genauso gefährlich wie ein geerbter Haufen Schrott.

IMI

Geschrieben

@SiM

Ich sag' Dir das jetzt ungern: Wenn der Erbe nach 2003 eine Erben-WBK beantragt hat, dann wird die Zuverlässigkeit und die Eignung schon überprüft. Und Aufbewahrungspflichten bestehen für alle Waffenbesitzer gleichermaßen.

Dich frisst das jetzt also an, daß der Erbe keine teure Sachkundeprüfung gemacht hat, nicht regelmäßig zum Schießtraining muss, keine Verbands- und Vereinsbeiträge bezahlen muß und nicht den Zirkus mit der Bedürfnisbescheinigung durch den Verband mitmachen muss.

- Neider - (Oh, btw, wenn Du Jäger bist, schreib ich das oben grad um...)

Sei doch froh, daß es für den Erben so schön einfach war. Kämpf' doch dafür, daß es für Deine Erben so bleibt. Wenn der Erbe dann durch den Standbesuch zum Sportschützen oder Jäger wird, weil er Spaß an der Schießerei gefunden hat ist das doch gut, oder ?

Mit ererbten Waffen passiert in Deutschland pro Jahr etwa soviel, wie Fechter beim Sport erstochen werden.

Geschrieben
Gegebenenfalls solltest Du Dich darüber informieren, was die Jurisprudenz unter dem Begriff des "Eigentums" versteht.

Dann darfst Du nochmals über Deine obige Äußerung nachdenken.

Ah, ein Volljurist, oder?

Also wie heisst es so schön im Artikel 14 GG:

(1)Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2)Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3)Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Das was da steht zeigt deutlich, dass die Verfassung selbst keinen umfassenden Schutz des Eigentums vorsieht.

Aber ich lerne gerne dazu.

Wo siehst du bei der von mir befürworteten Abschaffung des Erben-Privilegs eine darüber hinaus gehende Einschränkungen?

MfG

Geschrieben
Das was da steht zeigt deutlich, dass die Verfassung selbst keinen umfassenden Schutz des Eigentums vorsieht.

Au contraire, das zeigt deutlich, dass das Eigentum einen ganz besonderen Schutz genießt und Eingriffe nur bei Gefährdung des Allgemeinwohls, nur aufgrund eines Gesetzes und nur unter Stellungnahme zur jeweiligen Entschädigung zulässig sind.

Wo siehst du bei der von mir befürworteten Abschaffung des Erben-Privilegs eine darüber hinaus gehende Einschränkungen?

Der Vorgang des Erbens an sich ist mitnichten ein "Privileg".

Die Einschränkungen der Erben siehst Du leicht, wenn Du Dich mit dem Begriff des Eigentums auseiandersetzt - ich werde den Teufel tun und hier Tutor für Trolle mit zuviel Tagesfreizeit spielen.

Geschrieben
Aber Du bist ja der Superjurist, oder?

Warum so aggressiv? Wenn hier jemand von Jurisprudenz schreibt, dann wird die Frage wohl erlaubt sein, ob es sich um einen Volljuristen handelt. Immerhin gehört das Wort ja sicherlich nicht zum Standardwortschatz.

MfG

Geschrieben
... Im übrigen wird wohl jeder erwarten, dass deine Kinder auf dem Grundstück bleiben, mit dem Auto. Wie sieht das mit dem dümmlichen Vergleich bei Schusswaffen aus. Hast du auch einen Schießstand der den gültigen Sicherheitsvorschriften entspricht? Gut, dann kannst du deine Kinder ja dort rumschiessen lassen.

MfG

Ja, ich kenne Leute mit eigenem Schießstand - und nein, da liegst du völlig falsch - auch dort dürfen Kinder nicht schießen.

Das ist vom Gesetzgerber verboten.

Und wenn der Sperrelement in den Erbwaffen steckt und/oder die Waffen nicht benutzt werden dürfen, dürfen auch die Erben auf einem privaten Stand nicht schießen - einfach mal so weil sie daran Spaß haben.

Du erkennst also hoffentlich, dass Dein Vergleich mit dem geerbten Auto und der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr Kinder oder Führerscheinlosen ein dümmlicher Vergleich ist.

Geschrieben
In wie weit verlieren Erben durch eine Sperrvorrichtung ihr Eigentum? Wenn ein Minderjähriger ein Auto erbt, dann darf er auch erst damit fahren, wenn er einen Führerschein hat.

Da du kein Minderjährige mehr bist nehmen wir mal an du hast deine Fahrerlaubnis verloren. Wie würdest du dich dann fühlen wenn du ein Fahrzeug erbst, dies nicht bewegen darfst, der Staat dir zum einen den Benzinkauf verbietet und weil er dir dann immer noch nicht traut kommt der Staat und steckt dir in jeden Zylinder einen Armatix-Sperrelement den du dann wohlgemerkt (!!!)natürlich auch noch selber bezahlen darfst (schließlich isses ja jetzt dein Auto und das ganze dient der öffentlichen Sicherheit). Wenn du jetzt noch die Tatsache im Hinterkopf hast das in ganze Deutscheland niemals ein Auto unerlaubt durch eine Erben bewegt wurde möchte ich dich mal plärren sehen.

Hier geht es nicht um den Schutz des Eigentums........ hier geht es um die offensichtliche Tatsache das hier mittlerweile jeder zum potenziellen Straftäter deklariert wird bis er das Gegenteil beweißt. Hier geht es um das abgrundtiefe Misstrauen des Staates seinen Bürgern gegenüber......und das ging noch nie gut.

Gruß,

Thomas

P.S. Waffenbesitz ist im Übrigen kein Privileg

Geschrieben
Au contraire, das zeigt deutlich, dass das Eigentum einen ganz besonderen Schutz genießt und Eingriffe nur bei Gefährdung des Allgemeinwohls, nur aufgrund eines Gesetzes und nur unter Stellungnahme zur jeweiligen Entschädigung zulässig sind.

Sorry, dass steht da nicht. Im ganzen Text steht z.B. nichts von Gefährdung. Das ist deine Interpretation.

Aber noch mal vom Troll zum Schlauen. Das GG sagt hier eindeutig, dass Eigentum gewährleistet ist ABER der Inhalt (z.B was ist Eigentum, wie wird es erworben ...) und die Schranken (wo endet z.B. das Recht auf Eigentum) durch Gesetze bestimmt werden.

In der Verfassung selbst ist somit jedweder Ansicht das Eigentum unbeschränkt besteht eine Absage erteilt. Es wird sogar dem Gesetzgeber explizit die Möglichkeit der Gestaltung durch Gesetze eingeräumt.

Zwei andere Fragen dazu:

Wieso führt die fehlende Nutzung zu einer Enteignung?

Wie soll die Höhe der Entschädigung für die Enteignung aussehen, die ja nur in der fehlenden Nutzung besteht?

Wir sind völlig einig darüber, dass der Gesetzgeber, würde er ein Gesetz erlassen nach dem die Waffe im Erbfall eingezogen und vernichtet würde, einen Ersatz zu leisten hätte.

Das die Waffen nur noch abgesperrt im Schrank stehen führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Entschädigung. Es verbleiben ja noch genügend Rechte beim Erben (Verkauf oder sonstige Übetragung auf einen Berechtigten). Ich wüsste in dem Zusammenhang auch nicht, wie man die "entgangene" Nutzung in Euro bewerten sollte.

Der Vorgang des Erbens an sich ist mitnichten ein "Privileg".

Richtig. Das Privileg war nicht das erben, sondern dass der Erbe eine Waffe erwerben konnte, obwohl bei ihm die Voraussetzungen des § 4, Satz 1 WaffG nicht vorlagen. Der Erbe war also besser gestellt als derjenige, der die Waffe auf andere Art erwerben musste / konnte / durfte.

Ein Grund für diese Besserstellung ist für mich nicht erkennbar. Oder anders gesagt, warum sollte es dem Erben nicht zumutbar sein, dass er die gleichen Voraussetzungen für den Besitz der Waffen schafft, wie zuvor der Erblasser?

MfG

Geschrieben
Sorry, dass steht da nicht. Im ganzen Text steht z.B. nichts von Gefährdung. Das ist deine Interpretation.

Was wird man wohl unter dem „Wohle der Allgemeinheit“ der Allgemeinheit bzw. deren Negativbeeinträchtigung verstehen können?

Im Übrigen sind geschriebene Worte stets interpretationsbedürftig, denn Worte an sich können nicht für die Objekte stehen, die sie letztendlich durch einen Willensakt bezeichnen sollen. Zum weiterführenden Studium sei Ludwig Wittgenstein als Lektüre empfohlen sowie die gängige Literatur zur Postmoderne und insbesondere zum Poststrukturalismus.

Aber noch mal vom Troll zum Schlauen. Das GG sagt hier eindeutig, dass Eigentum gewährleistet ist ABER der Inhalt (z.B was ist Eigentum, wie wird es erworben ...) und die Schranken (wo endet z.B. das Recht auf Eigentum) durch Gesetze bestimmt werden.

Das muss aus dem einfachen Grund a.a.O. stehen, weil auch für Vater Staat gilt, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Stell Dir mal vor, es stünde nichts zum Eigentum im GG.

Da, wie von anderen hier bereits dargelegt, Erbwaffen nicht deliktrelevant sind, stellt sich die Frage wo denn bitte hypothetisch ein „Wohl der Allgemeinheit“ zu suchen sein sollte.

In der Verfassung selbst ist somit jedweder Ansicht das Eigentum unbeschränkt besteht eine Absage erteilt. Es wird sogar dem Gesetzgeber explizit die Möglichkeit der Gestaltung durch Gesetze eingeräumt…

… Das Privileg war nicht das erben, sondern dass der Erbe eine Waffe erwerben konnte, obwohl bei ihm die Voraussetzungen des § 4, Satz 1 WaffG nicht vorlagen. Der Erbe war also besser gestellt als derjenige, der die Waffe auf andere Art erwerben musste / konnte / durfte.

Ein Grund für diese Besserstellung ist für mich nicht erkennbar. Oder anders gesagt, warum sollte es dem Erben nicht zumutbar sein, dass er die gleichen Voraussetzungen für den Besitz der Waffen schafft, wie zuvor der Erblasser?

Man kann auch ein Haus, ein Auto und sonstiges Vermögen, das nichts mit Waffen zu schaffen hat, erben und ist ebenso besser gestellt als derjenige, der sich die anderswo ererbten Dinge aus eigener Kraft erarbeiten muss.

Wir sind hier nicht im Kommunismus und wenn Du schreibst „Ein Grund für diese Besserstellung ist für mich nicht erkennbar“ so ist das tendenziös und subversiv. Wer immer eine Gleichmacherei betreiben will, muss umverteilend oder sanktionierend tätig werden. Dabei landet man zwangsläufig nie bei einer „Gleichheit“ sondern bei einer Diskriminierung – im schlimmsten Fall bei einer pareto-ineffizienten, wo einige auf Kosten anderer bevorzugt werden.

Und mal ganz im Ernst: Du willst uns hier nicht ernsthaft erzählen, dass ein Eingriff in die auf rechtlicher Grundlage beruhende Verfügungsgewalt – und genau dies ist ein zwangsverordnetes Sperrsystem – keine Beeinträchtigung des Eigentums darstellt?

Grundsätzlich aber stelle ich einmal – wie Du es für die bisherigen Erbregelungen praktizierst – folgende Daseinsberechtigung in Frage:

Ganz einfach! Weil es nicht auszuschliessen ist, dass sich hier doch mal Leute von draußen rein verirren und die dann ihre Meinung über "Waffennarren" nur all zu leicht bestätigt finden. Und die sollen auch mal einen kleinen Contrapunkt finden können.

Wir haben nämlich gerade genügend andere Probleme, als uns mit rein akademischen Diskussionen aufzuhalten. Hier im Forum eine lauschige Ecke für Waffengegner aufzumachen ist, gelinde gesagt, mehr als unproduktiv. Man könnte hier ansonsten gleich den Bock zum Gärtner machen.

Geschrieben
Und welche Voraussetzungen hatte zuvor der Erblasser ??

Vor 1972 gekauft? Vor 1976 gekauft? Vor 1978 gekauft? Vor 2003 gekauft? Vor 2008 selber geerbt?? Vor 2009 ohne Sperrelement gekauft? Vor 2010 ohne Chip im Hals mit GPS-Ortung und Teletakter gekauft?

Also ich würde sagen, durch Zeitablauf wird die Vererbung von Waffen die vor 1972 gekauft wurden innerhalb der nächsten 30 Jahre einen Abschluss finden.

Was soll dieser Hang zum Totregulieren bzw. zur schleichenden Totalentwaffnung.

Im Gegensatz zu dir sehe ich meine Waffe als Sportgerät. Ich habe nicht den Anspruch in deinem Sinne "bewaffnet" zu sein.

Fakt ist: Die Erbwaffen waren nie ein Problem!! Es bestand nie Handlungsbedarf!

Stimmt, das sind die Fakten. Bleib bei denen und versuche auf dieser Ebene zu argumentieren. Durch Äußerungen wie dem Folgenden diskreditierst du nur dein eigenes Anliegen. Da stellt sich jeder Mensch nur all zu leicht vor, dass du Schaum vor dem Mund hattest, als du das geschrieben hast.

Unser Land rückt immer weiter nach links. Mit Kommunisten zu mauscheln wird immer mehr salonfähig. Der permanente Gesetzesverschärfungswahn, der Kontroll- und Regelungswahn sind die Folgen. Logisch, dass auch hier Grundsätze wie Besitz, Eigentum, Vererben in Frage gestellt werden.

Wenn das so weiter geht bleibt zu befürchten dass wieder ein antiimperialistischer Schutzwall entsteht. Dürfte dann allerdings irgendwo im Bereich Westwall liegen.

MfG

Geschrieben
Stimmt, das sind die Fakten. Bleib bei denen und versuche auf dieser Ebene zu argumentieren. Durch Äußerungen wie dem Folgenden diskreditierst du nur dein eigenes Anliegen. Da stellt sich jeder Mensch nur all zu leicht vor, dass du Schaum vor dem Mund hattest, als du das geschrieben hast.

Nein, er hat einfach nur Recht!

Geschrieben
Was wird man wohl unter dem „Wohle der Allgemeinheit“ der Allgemeinheit bzw. deren Negativbeeinträchtigung verstehen können?

Och da gibt es vieles. Z.B. tatsächliche Enteignung, weil auf deinem Grundstück eine Autobahn, eine Gleisanlage oder eine Hochwasserschutzanlage gebaut wird und du nicht freiwillig verkaufst und es ein übergeordnetes Interesse für den Bau gibt. Wenn dein Grundstück aber auf einmal in einem Wasserschutzgebiet liegt und deine Nutzung wird dadurch eingeschränkt, dann ist das keine Enteignung, sondern nur eine Inhaltsbestimmung gemäß § 14 Abs. 1, Satz 2 GG. Einfach mal ein wenig nachlesen unter www.dejure.org. Da gibt es zum Artikel 14 viele Urteile.

Im Übrigen sind geschriebene Worte stets interpretationsbedürftig, denn Worte an sich können nicht für die Objekte stehen, die sie letztendlich durch einen Willensakt bezeichnen sollen. Zum weiterführenden Studium sei Ludwig Wittgenstein als Lektüre empfohlen sowie die gängige Literatur zur Postmoderne und insbesondere zum Poststrukturalismus.

Wir sind hier aber nicht im Bereich der Philosophie sondern im Bereich Rechtswissenschaft. Hier geht es auch um die Auslegung, Deutung und Ableitung, aber halt nicht von Worten, sondern von Rechtsquellen.

Da, wie von anderen hier bereits dargelegt, Erbwaffen nicht deliktrelevant sind, stellt sich die Frage wo denn bitte hypothetisch ein „Wohl der Allgemeinheit“ zu suchen sein sollte.

Du liest den Artikel 14 falsch. Im ersten Absatz, 2. Satz steht, dass der Gesetzgeber den Inhalt und die Schranken des Eigentums bestimmt (PUNKT).

Erst im dritten Satz steht, dass eine Enteigung nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen darf und dort auch die Entschädigung geregelt sein muss. Und bei Höhe dieser Entschädigung ist ABZUWÄGEN zwischen den Interessen der Beteiligen und der Allgemeinheit. Das ist auch ein Ermessensspielraum für den Gesetzgeber. Und der wird sicher nicht dahingehend ausgelegt, dass die Entschädigung der Beteiligten ihnen goldene Wasserhähne erlaubt. Im Zweifelsfall ist eine "zu hohe" Entschädigung der Beteiligten nicht im Interesse der Allgemeinheit.

Ich gebe dir ein anderes Beispiel. Wenn du ein Haus erbst, dass unter Denkmalschutz steht, dann musst du da Sprossenfenster einbauen und den Anstrich so wählen, dass das Haus in die Umgebung passt und das dir zumutbare zum Erhalt des Denkmals tun usw..

Da ist auch nichts mir: Mein Eigentum, da bestimme ich alleine.

Man kann auch ein Haus, ein Auto und sonstiges Vermögen, das nichts mit Waffen zu schaffen hat, erben und ist ebenso besser gestellt als derjenige, der sich die anderswo ererbten Dinge aus eigener Kraft erarbeiten muss.

Das hat nichts mit der Besserstellung zu tun die ich formuliert habe.

Wir sind hier nicht im Kommunismus und wenn Du schreibst „Ein Grund für diese Besserstellung ist für mich nicht erkennbar“ so ist das tendenziös und subversiv.

Nein das ist eine Feststellung von Tatsachen. Von "Nicht-Erben" wird die Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben (§ 4, Abs. 1 WaffG) verlangt, von Erben bisher nicht (Ausnahmeregelung nach § 20 WaffG).

Und mal ganz im Ernst: Du willst uns hier nicht ernsthaft erzählen, dass ein Eingriff in die auf rechtlicher Grundlage beruhende Verfügungsgewalt – und genau dies ist ein zwangsverordnetes Sperrsystem – keine Beeinträchtigung des Eigentums darstellt?

Sicher ist es das, aber es wird dir schwer fallen hieraus eine Enteignung abzuleiten, was ja ohne gesetzliche Grundlage rechtswidrig wäre. Aber dafür gibt es ja Artikel 14 Abs. 1, Satz 2. Das Eigentum findet seinen Inhalt und seine SCHRANKEN in den Gesetzen. Selbst das totale Verbot des privaten Waffenbesitzes wäre über diesen Artikel nicht zu verhindern, wenn das Gesetz eine Entschädigung vorsehen würde (Schranke = Verbot per Gesetz > gedeckt über Abs. 1, Satz 2, Entschädigung nach Abs. 3 im Verbotsgesetz und schon läufts).

MfG

Geschrieben

Als Schweizer kommt mir das kalte grauen wenn ich das hier lese.

Besonders das Menschen wie SportistMord noch diesem Wahnsinn noch etwas abgewinnen kann und es verteidigt. Wie tief muss Deutschland schon gesunken sein um so einen Typus Mensch zu produzieren. :gaga:

Ihr solltet doch vielleicht mal wieder die Geschichte von Tell lesen, selbst wenn es nur eine Geschichte ist, ist es offensichtlich an der Zeit sich um die heutigen Gesslers zu kümmern.

Joker

Geschrieben
Als Schweizer kommt mir das kalte grauen wenn ich das hier lese.

Besonders das Menschen wie SportistMord noch diesem Wahnsinn noch etwas abgewinnen kann und es verteidigt. Wie tief muss Deutschland schon gesunken sein um so einen Typus Mensch zu produzieren. :gaga:

Es tut mir leid das du Tatsachen so wenig verträgst wie mancher Deutsche hier. Ich spreche hier nur von Fakten. Und selbstverständlich steht es den Deutschen frei den Artikel 14 GG im Rahmen einer Ergänzung zu ändern.

Wie wäre es mit einem 4. Absatz mit dem Inhalt: Das Recht auf unbeschränkten Waffenbesitz darf nicht gemäß Abs. 1, Satz 2 eingeschränkt werden.

Dazu braucht es nur eine 2/3 Mehrheit im Parlament und die ist uns ja sicher, weil hier ja die Mehrheitsmeinung vertreten wird.

MfG

Geschrieben
Es tut mir leid das du Tatsachen so wenig verträgst wie mancher Deutsche hier. Ich spreche hier nur von Fakten. Und selbstverständlich steht es den Deutschen frei den Artikel 14 GG im Rahmen einer Ergänzung zu ändern.

Wie wäre es mit einem 4. Absatz mit dem Inhalt: Das Recht auf unbeschränkten Waffenbesitz darf nicht gemäß Abs. 1, Satz 2 eingeschränkt werden.

Dazu braucht es nur eine 2/3 Mehrheit im Parlament und die ist uns ja sicher, weil hier ja die Mehrheitsmeinung vertreten wird.

MfG

Es ist nicht nur das Wort des Gesetzes sondern die Gesinnung und diese geht entschieden in Richtung Diktatur. Das ist was bei Menschen die noch an Freiheit, Selbstverantwortung und Demokratie glauben alle Alarmglocken schrillen lassen.

Wie wäre es mit einer direkten Demokratie wo eine einfache Merheit das GG ändern kann. Aber dafür hat man ja viel zu viel Angst vor dem Volk.

Angst die jetzt in einer Paranoia ausartet wo marodierende Banden von Erben mit ihren Schusswaffen eine Realität werden.

Wobei die Realität könnte schon diese ganzen Bürokraten einholen, die Stück für Stück in der EU und in Deutschland and den Rechten säbeln.

Du gehörts offensichtlich zu denen die nichts zu verstecken haben und auch alles was von oben kommt gut finden. Und über morgen läuft wieder der Apparat an, deutsch gründlich.......

Joker

Gast We are Borg
Geschrieben
Zum weiterführenden Studium sei Ludwig Wittgenstein als Lektüre empfohlen sowie die gängige Literatur zur Postmoderne und insbesondere zum Poststrukturalismus.

Das ist aber schwere Kost! :o

Wie wäre es mit einer direkten Demokratie wo eine einfache Merheit das GG ändern kann.

Die direkte Demokratie ist ein zweischneidiges Schwert! Gewählte Politiker kann man immer noch mit der Aussicht auf Abwahl einschüchtern. Das medienverdummte Volk leider nicht.

Wir werden ja in einigen Monaten sehen, wie die Mehrheit der Schweizer bei der Volksinitiative zur Waffenrechtsverschärfung abstimmt.

Geschrieben

Habt Ihr Probleme !!! Über was fabuliert Ihr hier eigentlich, haben wir alle nichts Besseres zu tun?

Sportistmord: Die Jurisprudenz als "Wissenschaft" zu bezeichnen, ist zwar unter Juristen üblich, aber ruft bei anderen Akademikern immer ein leichtes Schmunzeln hervor. Juristen haben nicht nur seit Shakespeare, sondern seit altersher ne schlechte Presse bis hin zur Bibel, damals hießen sie Pharisäer. Das im Detail zu erläutern würde zuweit führen - aber denk bloß mal nach, warum das III. Reich oder die DDR nicht möglich gewesen wäre, ohne ihre willfährigen Juristenhorden. Auch Gysi war einer von denen. Die Alliierten haben nicht umsonst nach '45 versucht, im Nachkriegsdeutschland die Monopolstellung der Juristen in Verwaltung und Regierung abzubauen. Adenauer hat es zu sabotieren gewußt - allein dafür sei sein Andenken verflucht.

Es ist auch frappierend im Studium zu erfahren, wieviel tradierte Rechtsnormen aus Unrechtsregimen vergangener deutscher geschichtszeiten von den Herren Damen und Herren Juristen bis in unsere Tage hinübergerettet und bewahrt wurden. Eines der entblößensten Momente war es, als die ehem. Justizministerin Däubler Gmelin steif und fest vor laufender Kamera das Nazigesetz zur Rechtsberatung mit Klauen und Zähnen verteidigte.

Und jeder (oder die meisten) dieser Juristen kann jede Meinung vertreten, und aus dem Gesetzbuch oder GG genau das herauspolieren, was gerade gewünscht ist. Wes Brot ich eß, des Lied ich singt. Ich hatte in meinem 56jährigen Leben schon sehr viel mit Juristen zu tun, sonen und solchen. Einer der tapfersten Männer, die ich kenne, ist ein Berliner Staatsanwalt, und der hat sich vor keinem gekuscht, egal ob Bundeskanzler, Außenminister, Justizsenator oder Warlord. mal sehen ob Du drauf kommst, wen ich meine. Aber er ist die Ausnahme in Berlin, nicht die Regel.

Seiteneinsteiger vom Schlage KD Tölle, über die bin ich zu Dutzenden gestolpert.

So und worum geht es Dir eigentlich?

Geschrieben
Wir sind hier aber nicht im Bereich der Philosophie sondern im Bereich Rechtswissenschaft. Hier geht es auch um die Auslegung, Deutung und Ableitung, aber halt nicht von Worten, sondern von Rechtsquellen.

Ach - bestehen "Rechtsquellen" nicht aus dem geschriebenen Wort? Handelt es sich vielleicht hierbei um Bildergeschichten? Ich bin wirklich ratlos... <_<

Vielleicht besuchst Du mal eine Vorlesung der Rechtsphilosophie?

Was mag man im weiteren Sinn wohl unter Wissenschaftstheorie verstehen?

Aber was verstehe ich schon davon :rolleyes:

Egal, der Rest von Deinem Kauderwelsch spricht auch so für sich (Du gallopierst z.B. von einem Eingriff in das Privateigentum geradewegs zur Enteignung von der aber - im Zusammenhang mit den Sperrsystemen - überhaupt nicht die Rede war, die hast Du nämlich selbst mit dem GG ins Feld geführt, als ich Dir geraten habe, Dich über den Begriff des Eigentums zu informieren und Du natürlich geradewegs zur falschen Fundstelle spaziert bist); ich sehe hier in einer weiteren Diskussion übrigens schon lange keinen Sinn mehr - wenn man sonst keine Probleme hat, dann sucht man sich eben vermeintliche.

Wie heißt es so schön: We agree, we disagree.

Du brauchst bei mir auch nicht den advocatus diaboli spielen, wir sind hier weder in einem Rigorosum, noch in einer Disputatio und eine positive Waffenrechtsveränderung gibt es durch die Auseinandersetzung mit Dir auch nicht zu gewinnen.

Hier geht es um gar nichts - mit Ausnahme vielleicht der zeitlich und räumlich begrenzten Aufmerksamkeit die Dir hier zuteil wird, was aber - außer Dir selbst - niemanden interessieren dürfte.

Aber nochmals für das Protokoll:

Es hat Dich überhaupt nicht zu interessieren, warum sich jemand - ohne gegen anderweitige legitime Interessen zu verstoßen - in Deinen Augen relativ besser stellt.

Hier steht es jedem frei, Karriere zu machen, sein persönliches Glück zu finden oder eben (noch) Waffen zu erben;

wenn Dir das nicht gefällt, so kräht danach hier kein Hahn.

Der springende Punkt ist aber:

Rechtfertigen muss sich nicht derjenige, der Freiheiten genießt oder propagiert,

sondern derjenige, der Verbote durchsetzen möchte.

Ich hab es am Anfang geschrieben und bleibe auch dabei: Mangelnde Sachkenntnis ist die beste Diskussionsgrundlage - für Diskussionen, welche die Welt nicht braucht.

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