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IGNORED

Waffenrechstverschärfung umfangreicher als gefordert !


toonfish

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Is das nich so? Die Zahl(en) wurde(n) doch hier immer wieder genannt.

Ein Jäger bekommt zwei KW als Regelbedürfniss zuerkannt. Bei jeder weiteren wird ein Bedürfnis überprüft, wie bei Sportschützen. Für mehr als 3 ein Bedürfnis bestätigt zu bekommen wird schwierig, ist aber nach Gesetzeslage möglich.

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Haben hier eigentlich einige die Tragweite der Aufhebung des "Erbenprivilleges" noch nicht verstanden? Auch wenn man ne WBK hat, müssen alle Erbwaffen, die nicht auf die WBK "passen", blockiert werden.
Sicher? Haben die ihren eigenen Entwurf jetzt verändert? nach dem Entwurf sollte ein § 20 Abs. 3 Satz 3 WaffG eingefügt werden, wonach der sachkundige Erbe von der Blokade unbehelligt bleibt...
Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits aufgrund eines bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13ff berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist.
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Ja oder ne einfache Sektpulle abschlagen und jemand in den Bauch rammen- dagegen hat Hamburg auch schon vorgesorgt der Verkauf von

Getränken in Glasflaschen soll künftig VERBOTEN (kein Witz) werden.

So langsam erreicht unser Staatswesen den Punkt, wo es einfacher wäre, nur noch die Dinge zu nennen, die ausdrücklich erlaubt sind. Alles andere ist automatisch verboten. Das wäre doch das Paradies für unsere paranoide, weltfremde Politiker- und Ministerialbeamtenkaste.

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Haben hier eigentlich einige die Tragweite der Aufhebung des "Erbenprivilleges" noch nicht verstanden? Auch wenn man ne WBK hat, müssen alle Erbwaffen, die nicht auf die WBK "passen", blockiert werden. ...

Nein, das wurde extra betont.

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So langsam erreicht unser Staatswesen den Punkt, wo es einfacher wäre, nur noch die Dinge zu nennen, die ausdrücklich erlaubt sind. Alles andere ist automatisch verboten.

Stimmt !

Und es gibt hierzulande leider eine Menge Zeitgenossen, die exakt dieses Weltbild schon jetzt haben.

Die fragen immer zuerst danach, was denn erlaubt sei...

:bad:

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was heisst Führen eines Messers nun praktisch?
Das interessiert mich auch.

Fällt unter das 'Führen' auch das Benutzen eines Tranchiermessers (hab grad mal gemessen: meines ist 24 cm lang) zum Spanferkeltranchieren auf dem Gelände einer gemieteten, aber nicht umfriedeten Grillhütte?

Bei einer Schußwaffe mit WBK würde ich es so sehen, d.h. die dürfte dort nicht ausgepackt werden. Analog also auch das Messer?

Unsere Politiker denken wohl nur von heute bis Mittag... ohne Spanferkel!

Wie soll ich bitteschön nächsten Sommer mit einem 12 cm Messerchen das traditionell gebratene Schwein kleinbekommen, ohne mir schwere Verbrennungen zuzuziehen :confused:

Das wäre dann die Körperverletzung, die durch die Waffenrechtsverschärfung eigentlich doch vermieden werden soll.

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Fällt unter das 'Führen' auch das Benutzen eines Tranchiermessers (hab grad mal gemessen: meines ist 24 cm lang) zum Spanferkeltranchieren auf dem Gelände einer gemieteten, aber nicht umfriedeten Grillhütte?

Was Recht ist sollte doch bitte auch Recht bleiben.

Ein Tranchiermesser ist ein Werkzeug und keine Hieb- und Stoßwaffe im Sinne des WaffG...

Die bestimmungsgemäße Benutzung eines Werkzeuges kann niemals ein Verstoß gegen das WaffG sein. Wenn das Tranchiermesser jedoch als Waffe eingesetzt wird sieht das ganze schon wieder anders aus...

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Guten Abend!

@ Mike Brauer: Soweit mir bekannt, gibt es für Jäger im Revier eine Asunahmeregelung. Aber mal in die Runde gefragt:

Wie transportiere ich legal ein festes >12cm - Messer? In einem verschlossenen Behältnis oder was? Getrennt vom Griff?

Ich habe seit Jahren ein Glock-Feldmesser im Kofferraum, zusammen mit anderen Werkzeugen, Ersatzbirnchen, Motoröl und einem Klappspaten. Muß das Messer jetzt da raus?

Und dann noch was! Aber pssst......:Ich besitze ein Taschenmesser, dessen 8cm-Klinge auf Knopfdruck seitlich aufspringt. Ein Böker Speedlock. Ein echt edles Teil, daß ich zwar selten mitnehme, weil sich die Klinge auch in der Hosentasche öffnen kann - aber jetzt auch verboten wegen des Federmechanismus?

@ all: Bezüglich der Erbwaffen gab es hier früher schon einen Fred. Zusammengefasst folgende Prognose:

Bei uninteressierten Erben wird so verfahren wie im Gesetz vorgesehen. Bei interessierten Erben nicht so ganz. Da wird vermutlich das, was auf die WBK passt im Nachlass auftauchen. PUNKT.

Sollte der Erblasser Waffen besessen haben, die sich nicht im Nachlass wiederinden, bleiben diese vermutlich verschwunden da der Verstorbene sich nicht zur Sache äussern kann.... <_< .

Na ja, da hat sich unsere politische Elite mal wieder mit Ruhm bekleckert!!!

Lasst mich hier raus - ich bin doch nur ganz normal.

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Klingenlänge >12cm...echt klasse.

Jetzt macht sich jeder Pfadfinder in Deutschland strafbar.

Oder ist das Fahrtenmesser ein Werkzeug und damit von der Regelung nicht betroffen?

Das Fahrtenmesser hat ja bekanntlich zwei Seiten:

Auf der einen Seite eine Säge, auf den anderen Seite ein Schneide...

Ergo: Werkzeug!

Das ist schon immer so gewesen und wird m.E. auch so bleiben...

Ich kann mir nicht vorstellen, das dies irgendein Gericht anders sehen wird.

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Die meisten benutzen heute die Matrosenmesser der BW als Fahrtenmesser und die haben keinen Sägerücken.

Mein Ka-Bar auch nicht.

Ich denke, es wird auf die Verwendung ankommen.

Welcher normale Mensch muß auch schon im täglichen Leben mit einem feststehenden Messer in der Innenstadt herumlaufen?

Bei einem Jäger im Revier oder Angler am Teich oder am Fluß sieht das dann ja schon wieder ganz anders aus. Ebenso bei den Pfadfindern.

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Die meisten benutzen heute die Matrosenmesser der BW als Fahrtenmesser und die haben keinen Sägerücken.

Mein Ka-Bar auch nicht.

Ich denke, es wird auf die Verwendung ankommen.

Welcher normale Mensch muß auch schon im täglichen Leben mit einem feststehenden Messer in der Innenstadt herumlaufen?

Bei einem Jäger im Revier oder Angler am Teich oder am Fluß sieht das dann ja schon wieder ganz anders aus. Ebenso bei den Pfadfindern.

Wenn es das schriftlich gibt und es keine wilkür gibt ok. Habe keine lust das alle meine Kinder (bin noch bei den pfadfindern also nicht lachen) plötzlich mit erhobenen Händen im Wald stehen müßen und gefilzt werden.

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so einfach ist das mit dem Werkzeugargument leider nicht. Denn sonst wären ja alle Messer, die keine Werkzeuge i.s.d. WaffG sind, aussen vor. Hier wird aber zum einen das Tragen von Messern, die Waffen sind verboten (und nebenbei auch noch von Teleskopschlagstöcken usw.) und zum anderen bestimmte Messer, unabhängig davon, ob sie Waffen (oder Werkzeuge sind). Nämlich einfach daran fest gemacht, ob sie einhändig bedienbar sind oder ob sie feststehend und über 12cm lang sind.

Das muss nun BKA über Feststellungsbescheide klären und Verwaltunggerichte / Bundesverfassungsgericht über Urteile, Ich habe z.B. höchste Bedenken, wenn im WaffG Dinge geregelt werden, die keine Waffen betreffen. Und 15cm-Messer sind nun mal keine Waffen. Wäre aber ne richtig gute Idee. Denn dann müsste jeder Haushalt seine Besteckschublade sichern, damit die Kinderlein nicht an die Waffen kommen. Und Brotschneiden wäre erst ab 18 erlaubt.

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Was ist mit den ganzen Reenactmentgruppen dürfen die jetzt die Völkerschlacht bei Leipzig nur noch ohne Säbel nachstellen und der Ritter auf dem Mittelaltermarkt hat ein Holzschwert?!?!

<Spitzfindigkeit ein>

Ein Säbel ist kein Messer :confused:

Oder gilt hier schon wieder der Anscheinparagraph?

<Spitzfindigkeit aus>

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"Hiermit teile ich Ihnen mit, dass alle Gegenstände, die nicht eindeutig als verbotene Messer zu identifizieren sind, als "Anscheinsmesser" zu bewerten sind.

Ich rege an, bei diesen gefährlichen Gegenständen abweichend von der Regelung zu "Anscheinswaffen" zu verfahren und den Besitz solcher "Mordinstrumente" generell zu verbieten."

Hochachtungsvoll

Dr. Klug- Scheisser

Amtlicher Sachverständiger zur Klassifizierung von Waffen aller Art.

Berater der Bundesregierung.

---

Tom

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Ich seh immer noch nicht, wie ich mein Schwein legal tranchieren darf. Ich laufe mit dem 'Mordwerkzeug' ja offen übers Gelände zum Grill.

Eine Passage im Gesetzestext, die eben genau dieses Messer als Werkzeug deklariert, habe ich nicht gefunden. Habe ich etwas übersehen?

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Ich stelle Dir mal dazu eine Gegenfrage: Wem schadet es denn, wenn eine Witwe die Sport/Jagdwaffen ihres verstorbenen Mannes als Andenken bewahren will? Wenn Kinder diese als Andenken an ihren verstorbenen Vater behalten möchten?

Wie soll ich mir das praktisch vorstellen? Das Omi im Lehnstuhl sitzt und verträumt lächend an ihren Liebsten denkt, während sie seinen alten Drilling streichelt?

So wie ich das sehe soll es nur zur Pflicht werden die Waffen vor Benutzung zu sichern. Dagegen spricht nun wirklich nichts.

Die "Abschaffung oder Aushöhlung des Erbenprivilegs" stellt de facto immer eine Form der Enteignung dar -

In wie weit verlieren Erben durch eine Sperrvorrichtung ihr Eigentum? Wenn ein Minderjähriger ein Auto erbt, dann darf er auch erst damit fahren, wenn er einen Führerschein hat.

"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

Genau, und ich muss als Käufer und Nicht-Erbe immer erklären wozu ich diese oder jene Kurzwaffe benötige. Und für die Gelbe WBK musste ich mich auch noch regelmässig auf dem Schießstand rumdrücken.

Warum also Erben besser stellen?

MfG

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...In wie weit verlieren Erben durch eine Sperrvorrichtung ihr Eigentum? Wenn ein Minderjähriger ein Auto erbt, dann darf er auch erst damit fahren, wenn er einen Führerschein hat....

MfG

Die Nutzbarkeit wird verhindert!

So kann z.B., der Erbe nicht mehr die Waffe auf einen Schießstand mitmehmen um dort RECHTMÄßIG zu schießen!

Ausserdem sind die Waffen nicht richtig zu putzen! Gerade der Lauf ist das wichtigste an einer Waffe. Und da steckt der Sperrelement drin und verhindert eine korrekte Pflege! Womöglich setzt die Waffe dadurch Rost an.

Wenn Du Dir vorstellst, dass es Waffen gibt die mehr als so mancher Mittelklasse Wagen kosten, dann ist das fatal, dass man diese nicht richtig pflegen darf!

Um bei Deinem Beispiel mit dem Auto zu bleiben:

Das geerbte Auto darf ja auch von einer anderen, volljährigen Person bewegt/gefahren werden, Somit nimmt der Motor keinen Schaden. Lässt man ein Auto jahrelang in der Garage verrotten und bewegt es nicht, so ist dies nicht nur für den Motor schlecht!

Aber Du würdest ja Dein geerbtes Auto jahrelang verkommen lassen, und warten bis Du volljährig bist (wenn es Dich denn beträfe).

IMI

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Um bei Deinem Beispiel mit dem Auto zu bleiben:

Das geerbte Auto darf ja auch von einer anderen, volljährigen Person bewegt/gefahren werden, Somit nimmt der Motor keinen Schaden. Lässt man ein Auto jahrelang in der Garage verrotten und bewegt es nicht, so ist dies nicht nur für den Motor schlecht!

Aber Du würdest ja Dein geerbtes Auto jahrelang verkommen lassen, und warten bis Du volljährig bist (wenn es Dich denn beträfe).

IMI

Also dafür gibt es im Gesetz, zumindest in der Vorlage die ich gefunden habe, eine Regelung.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf

Gut, ist ein wenig auswendig. Aber verkommen muss da nichts, was da teuer und gesperrt im Schrank stünde.

Was sich mir nicht erschliesst ist, warum ich in einem Schützenverein sein und regelmässig trainieren muss, damit ich eine WBK bekomme und die damit verbundenen Privilegien und bei anderen Mitmenschen soll es reichen, dass sie geerbt haben.

MfG

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Wie soll ich mir das praktisch vorstellen? Das Omi im Lehnstuhl sitzt und verträumt lächend an ihren Liebsten denkt, während sie seinen alten Drilling streichelt?
Wenn sie Spaß daran hat - warum nicht? Obwohl ich mir das auch nicht so recht vorstellen kann...
So wie ich das sehe soll es nur zur Pflicht werden die Waffen vor Benutzung zu sichern. Dagegen spricht nun wirklich nichts.

Was dagegen spricht ist imho, dass die Erben zukünftig gezwungen werden, teure Schließzylinder zu kaufen, ohne das es jemandem etwas bringt. Hir wird ein Gesetz erlassen, ohne dass es irgendeinen Grund dafür gibt - die "Mißbrauchszahlen" sprechen auf jeden Fall nicht dafür hier gesetzgeberisch tätig zu werden. An der Stelle möchte ich ein Zitat unseres Bundespräsidenten einflechten (auch wenn der an dieser Stelle selbst ein Zitat gebraucht hat):

Der Bund, die Länder und die Europäische Union, so Horst Köhler, sollten endlich den Satz Montesquieus beherzigen: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."
(Der Kommentar zur Rede in der FAZist imho sehr lesenswert!
Genau, und ich muss als Käufer und Nicht-Erbe immer erklären wozu ich diese oder jene Kurzwaffe benötige. Und für die Gelbe WBK musste ich mich auch noch regelmässig auf dem Schießstand rumdrücken.

Warum also Erben besser stellen?

Es geht nicht darum, die Erben besser zu stellen - es geht darum nicht sinnlos weitere Rechte einzuschränken. Jeder Jäger findet etwas was Sportschützen dürfen und sie nicht. Die Sportschützen neiden den Jägern, dass sie von der 2/6-Regelung ausgenommen sind. Die Sammler finden sicherlich auch etwas, was andere dürfen und sie nicht z.B. Munitionserwerb. Wenn wir weiter mit der Argumentation arbeiten, werden wir uns irgendwann auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner wiederfinden und der kann dann nur lauten: Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keinen legalen Waffenbesitz. Damit sind alle Bürger gleichgestellt.

Wenn die Bürger nicht anfangen (und das betrifft bei weitem nicht nur den legalen Waffenbesitz) für ihre Rechte einzutreten und diese einzufordern, dann werden wir uns irgendwann in einem komplett "zerregelten" Staat wiederfinden - ja, ich glaube das geht noch schlimmer! Ein Beispiel? Warum stören Sie die Kameras in Ihrer Wohnung, wenn Sie nichts illegales tun? Die dienen nur Ihrem eigenen Schutz!

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es geht darum nicht sinnlos weitere Rechte einzuschränken

Wenn die Bürger nicht anfangen...für ihre Rechte einzutreten und diese einzufordern,

dann werden wir uns irgendwann in einem komplett "zerregelten" Staat wiederfinden..

:icon14:

Das traurige an unserer poltitischen, ja gesellschaftlichen Realität ist, dass die Begründetheit staatlicher/gesetzlicher

Eingriffe und Restriktionen meist gar nicht mehr hinterfragt wird.

So hat es anlässlich der jüngsten waffenrechtlichen Verschärfungen gerade mal eine einzige (kleinere) Partei im

Parlament "gewagt", deren Begründetheit und Sinnhaftigkeit zu hinterfragen. Alle anderen haben mehr oder

weniger aus dem Bauch heraus die neuerlichen Einschränkungen abgenickt bzw. sogar vorangetrieben.

Eine Begründung auf Basis von Fakten (man denke nur an die Deliktrelevanz der Erbwaffen !) fehlt völlig.

Gruß,

karlyman

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... Wenn ein Minderjähriger ein Auto erbt, dann darf er auch erst damit fahren, wenn er einen Führerschein hat. ...

Was für ein dümmlicher Vergleich.

Meine Kinder fahren schon jetzt ganz munter mit unseren Autos oder mit dem Traktor des Nachbarn.

Sie bleiben zwar auf dem eigenen Grundstück - aber dort dürfen sie die Autos durchaus benutzen. Und das auch, wenn ich morgen sterbe.

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