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IGNORED

Innenausschuß: Beschlußempfehlung : ausführlich


AlexG

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Diese "der WBK Besitzer darf Erben, aber nicht benutzen" ist sowas von daneben, da vielen mir glatt noch andere Begriffe als Umschreibung ein.

Angenommen, ein jüngerer WBK Besitzer plant bereits länger, sich zur Erweiterung seiner persönlichen Schießsportlichen Vielfalt eine Waffe X zu kaufen. Nun hat ein Anverwandter, meinetwegen Onkel, Vater, Oma, eine solche in seinem Besitz. Der Junge Padawan weiß nun, dass er eines Tages durch Erbfall Besitzer dieses Teils werden wird und beschließt: "Ach nö, ich kaufe sie mir dann doch nicht. Wenn ich sie mal schießen will, kann ich sie ja bei Onkel Karl leihen oder er bringt sie mit auf den Stand. So habe ich Geld gespart und einen Teil davon investiere ich, um Onkel Karl ein feines Geburtstagsgeschenk zu machen".

Nun geht Onkel Karl eines Tages seinen letzten Weg und der Erbnehmer tröstet sich über die Trauer um ihn mit der Annahme der Erbschaft hinweg. Tja, aber nun ist Essig mit Schießen, weil geerbt und deshalb: nur angucken, nicht reinstecken. Obwohl der Erbnehmer berechtigt und zuverlässig im Sinne WaffG ist.

Was soll der Quatsch?

In der angedachten Neuregelung steht auch nichts von: ...außer, der Erbnehmer kann ein berechtigtes Bedürfnis vorweisen.

Also sind Erbwaffen, die Neuregelung streng nach Buchstabe ausgelegt, auf immer und ewig aus dem Rennen, weil sie ja Erbwaffen und keine nach nutzungsbedingtem Bedürfnis erworbenen Sport- oder Jagdgeräte sind.

Geschrieben

Am Wochenende sende ich jetzt meinen Austritt aus der SPD nach 25 Jahren Parteizugehörigkeit ab. Ich möchte nicht mit Leuten wie Herrn Körting in einer Partei sein. Zum Thema Messer und Selbstverteidigung:

Die kriminellen "Asis" stört das Bußgeldverfahren nicht, da "Stütze" nicht pfändbar ist. Und Billig-Einhandmesser gibt's an jeder Ecke, falls das alte eingezogen wird.

Ansonsten kann ich ein Klappmesser ohne Einhandöffnungsmechanismus mit zwei Händen genauso schnell öffnen wie mit einer. Die Technik findet ihr auf meiner AERMELDOLCH-Site im Kapitel "Messerkampftechniken - Grundlagen". Sie entstand aufgrund eigener praktischer Erfahrungen beim Öffnen eines Klappmessers in zwei echten Straßenkämpfen.

Spanische navajas sind feine Taschenmesser; die Industrie wird auch schnell reagieren und passende Messer anbieten.

hispana.jpg

Kurios ist, dass traditionelle "navajas" mit riesigen Klingenlängen nach dem Entwurf nicht verboten sind. So wie auf diesem historischen Foto hier:

baratero1.jpg

Des Weiteren werden wir ein Revival der einschneidigen Messer mit feststehender Klinge in der Stadt erleben. Damit ist der tatsächlich gefährlichste Typ für Messerkämpfe im Kommen.

Als Waffen eingestufte Messer dürfen nicht mehr geführt werden. Die Diskussion um das Führen von Dolchen etc. hat sich damit auch erledigt.

Frustrierend ist, dass fachliche Überlegungen im Gesetzgebungsbereich keine Rolle mehr spielen. Die deutschen Messerhersteller können schon mal Kurzarbeit anmelden. Aber das soll wohl so sein.

Geschrieben

So, nun blicke ich da nicht mehr durch.

Einiges was im Vorfeld in den Entwürfen stand, kann ich nun in dem letztem Bericht nicht mehr finden.

Wo ist das geplante Verbot der kurzen Vorderschaftrepetierflinten geblieben?

Wo sind die Bedürfnisregelungen bezüglich der gelben WBK?

Was ist aus der DJV-Forderung bezüglich des Führens von Jagdwaffen im unterladenen Zustand zur Fahrt... geworden?

Kann mal wer eine Zusammenstellung der wichtigsten Neuregelungen ohne weiteren Kommentar einstellen?

Geschrieben
So, nun blicke ich da nicht mehr durch.

Einiges was im Vorfeld in den Entwürfen stand, kann ich nun in dem letztem Bericht nicht mehr finden...

Steht doch drinnen (auf S.5):

"...den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/7717 mit folgenden Maßgaben, im Übrigen

unverändert anzunehmen:"

Nur keine Angst, die geplanten verbote fallen schon nicht unter den Tisch. :crazy:

Der Neue §42 mit seinen Verboten zu Hieb- und Stoßwaffen ist der absolute Hammer!

Geschrieben

Dann brauche(n) ich/wir erst mal eine Zusammenfassung der Änderungen.

Geschrieben

Wow, ....

habe gerade auf Seite 24 dieses blöden Entwurfes gelesen...

das Sportschützen und Jäger als Erben von Waffen diese aufgrund von Zuverlässigkeit und Sachkunde sowie entsprechenden Lagermöglichkeiten diese nicht blockieren müssen !

Soweit okay !

Warum aber sollen diese mit den geerbten Waffen nicht schießen dürfen ????

Hilfe !

So ein Quatsch !

Govt

Geschrieben
...Soweit okay !

Warum aber sollen diese mit den geerbten Waffen nicht schießen dürfen ????...

Nein, ok ist die ganze Erbwaffenregelung nicht, weder dass Legalwaffenbesitzer ihre Erbwaffen nicht blockieren müssen, noch dass sie nicht damit schießen dürfen und erst recht der ganze Blockierdildobullshit überhaupt.

Aber um die Sperrelemente werden wir wohl insgesamt nicht nehr drum rum kommen.

Deshalb habe ich mir erlaubt, in meinem Petitionsschreiben noch mit hinzuzufügen, dass der Gesetzgeber in der HInsicht Schießen mit Erbwaffen nachbessern muss.

Denn es kann nicht sein, dass Erwerb (durch Erben) nicht mehr gleich Erwerb (durch Kauf/Schenkung) ist und dass Erbwaffen von vorn herein ausgeschlossen werden sollen.

Denn handelt die Behörde strikt nach Wort und Komma der Neuregelung in ihrer jetzigen Form, sind die Erbwaffen für immer und ewig von der Nutzung ausgeschlossen, weil das Gesetz da keinen Spielraum vorsieht. Und was das Langfristig bedeutet, kann sich jeder selbst ausrechnen. Irgendwann gibt es in Deutschland, abgesehen von den Illegalen, nur noch Erbwaffen und Schießsport gehört, bis auf ganz wenige Ausnahmen für besonders Privilegierte, der Vergangenheit an, weil keine Waffen mehr da sind, für die es ein Nutzungsbedürfnis gibt.

Deshalb habe ich mit in die Petition eingebracht, der Gesetzgeber solle in der Neuregelung zum sogenannten Erbenprivileg den Spielraum dahingehend ausgestalten, dass WBK Inhaber ererbte Waffen auch dem von einem Bedürfnis umfassten Zweck nach nutzen können. und dass das Erben von Waffen dem Erwerb durch Kauf/Schenkung gleichgestellt bleiben muss.

Gut, es gäbe da noch einen Trick, wie man ererbte Waffen dennoch ganz legal wieder schießen könnte, aber das gehört nicht hier her.

Geschrieben
Also sind Erbwaffen, die Neuregelung streng nach Buchstabe ausgelegt, auf immer und ewig aus dem Rennen, weil sie ja Erbwaffen und keine nach nutzungsbedingtem Bedürfnis erworbenen Sport- oder Jagdgeräte sind.

Ja , nee , schon richtig , aber nicht immer und ewig !

Da das Veräußern von Erbwaffen an Berechtigte nicht verboten ist , kann er praktisch alle 6 Monate dann 2 Stück von der Erben WBK auf seine Sportschützen WBK übertragen lassen . Für Jäger sowieso zumindest bei den Langen kein Problem. Bei den Kurzen schon auch.

Das macht diese idiotische Regelung nicht sinnvoll , verhindert aber zumindest , daß die Waffen gar nicht mehr genutzt werden dürfen.

Diese , eines jeden Geistesriesen würdige Regelung , wurde ja von Kohlheim extra kritisiert - aber so vom BKA Manne vorgebracht .

Es steigert die innere Sicherheit garantiert ins Unermeßliche , wenn ich z.B. die Waffen meines Vaters , die wir als Berechtigte bei gemeinsamer Haushaltsführung im selben Waffenschrank lagern und uns bei Bedarf gegenseitig ausleihen dürfen , nach seinem Tod nur noch lagern , aber nicht mehr damit Schießen darf .

So viel Hirn , wie es da regnen müßte , kann im Himmel gar nicht vorhanden sein .

Welcher Art von Qualifikation bedarf es eigentlich um auf derartige Ideen zu kommen :peinlich: ?

GSG

Geschrieben

Ist euch eigentlich bewusst, dass ihr keine Schlagstöcke, Kubotans und andere Hiebwaffen (so wie alle Stichwaffen) mehr führen dürft? Damit hat sich wohl jemand hinter dem ganzen Theater vorbeigeschlichen und keiner hats gemerkt!

Geschrieben

Deswegen habe ich im Visier-Thread ja schon auf die Petition

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=343483

und hier auf deren Punkt 2 verwiesen. Punkt 1 hat sich ja durch den per heute Nachmittag verfügbaren Neuentwurf faktisch erledigt (das hängt aber mit der simplen Tatsache zusammen, dass die Petition bereits heute Vormittag angestoßen wurde und da wussten wir noch nichts von diesem glücklichen Umstand).

Geschrieben

Ist jemandem schon aufgefallen, dass man ab dem 1. April auch Luftpistolen mit Kleinem Waffenschein führen darf? Zumindest nach der Begründung dieser Bundestagsdrucksache.

Jaja, das sind vielleicht Eggsberden, die im Innenausschuss!

Geschrieben

Kohlheim ist mit dem einzigen Antrag auf waffenrechtliche Erleichterung - naemlich dem Druckluftschiessen ab 10 statt ab 12 Jahren - leider auch nicht durchgekommen. Die Regierungskoalition hat dies abgelehnt mit Verweis auf "bestehende Ausnahmeregelungen". Kohlheim hat dummerweise dies urspruenglich in seiner schriftlichen Gutachterstellungnahme als unproblematisch (Antrag auf Ausnahmegenehigung koste nur Geld) dargestellt, was in der Realitaet nicht stimmt und er dank Lusumi etc. auch haette wissen muessen.

Die Gruenen und die Linken wollten gerne noch weitere Verschaerfungen. Aber selbst die FDP hat nicht in allen Ausschuessen gegen die Novelle gestimmt.

Ein Highlight auch dieses neue Verbot:

Es wird eine Anregung des Bundesrates aufgegriffen, mit der bestimmte Kurzwaffen verboten werden, deren Munition Schutzwesten der Polizei durchschlagen kann.

Dieses Begruendung zeigt, dass man alle Legalwaffenbesitzer fuer Polizistenmoerder haelt, die nur deren Schutzwesten durchlochen wollen.

Obendrein haben wir jetzt in der Verbotsliste ploetzlich Kaliber drinstehen, was natuerlich bei kuenftigen Novellen und dann aufkommenden "mit welchen Verbotsvorschlaegen kann ich mich als Politiker noch weiter profilieren"-Ambitionen dazu einlaedt, hier weiter die Schraubzwingen anzuziehen. Steilvorlage ist dabei obige duemmliche Begruendung, denn wie wir alle wissen, gibt es noch eine Vielzahl weiterer Schusswaffen, die Schutzwesten durchschlagen kann - warum nicht alle grosskalibrigen Gewehre wie z.B. in Griechenland komplett verbieten?

Gruesse,

Schwarzwaelder

Geschrieben
Wow, ....

habe gerade auf Seite 24 dieses blöden Entwurfes gelesen...

das Sportschützen und Jäger als Erben von Waffen diese aufgrund von Zuverlässigkeit und Sachkunde sowie entsprechenden Lagermöglichkeiten diese nicht blockieren müssen !

...

Hallo Leute...

ich habe den Eindruck, dass hier einige die Dinge zusammenwürfeln. Das fällt mir auf, weil hier die Seite 24 erwähnt wurde.

Ich lese dies so, dass ab der Seite 20 der Drucksache der Entwurf der FDP beginnt, der aber abgelehnt wurde.

Der Entwurf, der zur Abstimmung kommt, endet auf der Seite 16!

Geschrieben
Solche Fehlinterpretationen haben gelegentlich auch was gutes. :eclipsee_gold_cup:

Jennerwein, bei uns würde man sagen ... Du S.., recht hastè. Is wirklich manchmal zum kugeln.

Geschrieben
Kohlheim ist mit dem einzigen Antrag auf waffenrechtliche Erleichterung - naemlich dem Druckluftschiessen ab 10 statt ab 12 Jahren - leider auch nicht durchgekommen.

Wie ist denn das auf S. 20 ganz unten zu lesen.

Zitat: "Im Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 wird das Wort zwöfte durch ... zehnte ersetzt."

Siehe auch nachfolgenden Kommentar.

Geschrieben

Danke.

Wann wird denn ein aktualisiertes WaffG Gesamtwerk zu lesen sein?

Geschrieben

Bitte.

Frühestens, wenn es verabschiedet wurde.

Das ist ja erst noch die Empfehlung des Innenausschusses.

Morgen ist die 3. Lesung.

Geschrieben
Ist jemandem schon aufgefallen, dass man ab dem 1. April auch Luftpistolen mit Kleinem Waffenschein führen darf? Zumindest nach der Begründung dieser Bundestagsdrucksache.

Also wenn du da auf Seite 31 anspielen willst, da ist das nicht so gemeint. Ich tipps ma ab:

"Ebenfalls ausgenommen sind die von Sportschützen verwendeten Druckluftwaffen (Luftpistole und Luftgewehr) sowie SRS-Waffen, die nach geltendem Recht nur nach Erteilung eines KWS in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen. "

Wo ist eigentlich das so unglaublich dringend notwendige Taser-Verbot geblieben? Ist man da vielleicht an dem Umstand gescheitert, dass man damit automatisch alle Stromschocker in ganz Deutschland verbieten müsste um auch Taser zu verbieten, die technisch gesehen nichts anderes sind? (die Kartuschen kann man mit kinderleichter Bastelei an jedem anderen E-Schocker installieren...)

Geschrieben
@Schwarzwälder,

wirst du wohl diese Bedienungsanleitung für zukünftige zwangsneorotische Profilierungskünstler sofort löschen?

Die brauchen meine Bedienungsanleitung nicht. Das entsprechend um ein neues Verbotsmerkmal "gefaehrliche Kaliber" erweiterte WaffG garniert mit dieser unsaeglichen Begruendung werden ausreichen. Leider hat NIEMAND der Verbandsoberen und auch kein FDP-Politiker dieses 6,3mm Verbot hinterfragt - das wird sich spaetestens bei der naechsten Verbotsrunde raechen - ganz sicher!!!

Gruesse,

Schwarzwaelder

Geschrieben
Also wenn du da auf Seite 31 anspielen willst, ...

Auf ein Neues: Ab der Seite 20 beginnt der Vorschlag der FDP, der abgelehnt wurde.

Die angenommene Vorlage des Innenausschusses endet auf der Seite 16!

Geschrieben

Das Taserverbot ist doch drin. Auch wenn ich nicht weiß wie es umsetzbar sein sollte. Der Taser ohne Kartusche ist ein stinknormaler E-Schocker. Erst in Kombination mit der aufgesteckten Kartusche wird das Gerät zum Distanz-Elektroimpulsgerät.

Und die Kartusche ohne E-Schocker ist nutzlos.

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