Zum Inhalt springen
IGNORED

Sachkundeprüfung für Kurzwaffe ...


mephisto0815

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

ein Kollege hat mir erzählt, dass er laut seinem Sachbearbeiter für die Genehmigung einer (der ersten) Kurzwaffe einen Sachkundelehrgang nachholen muss.

Der Kollege hat aber schon seit langem eine (vermutlich alte) gelbe WBK, wofür seinerzeit wohl kein aufwendiger Sachkundenachweis erforderlich war.

Ist das wirklich möglich, dass jetzt noch ein Lehrgang notwendig wird?

mephisto0815

Geschrieben
Hallo Zusammen,

ein Kollege hat mir erzählt, dass er laut seinem Sachbearbeiter für die Genehmigung einer (der ersten) Kurzwaffe einen Sachkundelehrgang nachholen muss.

Der Kollege hat aber schon seit langem eine (vermutlich alte) gelbe WBK, wofür seinerzeit wohl kein aufwendiger Sachkundenachweis erforderlich war.

Ist das wirklich möglich, dass jetzt noch ein Lehrgang notwendig wird?

mephisto0815

Nein, er ist ja bereits Sachkundig sonst hätte er keine WBK. Also im Zweifel alten Nachweis beilegen.

Geschrieben

Kann sein...ist aber zugegebenermaßen blöd.

Der Kumpel hat seine (alte) Sportschützen-WBK für Langwaffen-Einzellader wohl ohne oder mit keiner Sachkunde gekriegt. Der SB hat jetzt mit dem Hebel der Unterscheidung zwischen Lang- und Kurzwaffe eine Methode gefunden, den Kumpel zum Kurs zu verpflichten.

Liegt in des SB Ermessen, das hat er getan, und Dein Kumpel wohl Pech gehabt. Und er wird wohl auch Einiges Neues lernen, von wegen Gesetzes-Updates.

Geschrieben

ist bei vielen SB "normal" eine WSK nach WAffG 10/ 2002 zu verlangen, da es vorher keine Sachkundepflicht gab. Da war jeder Schütze der ein halbes Jahr geschossen hat sachkundig.

Ausserdem hat sich ja "so viel" im Gesetz geändert, dass hier die Ablegung einer Prüfung oftmals verlangt wird.

Geschrieben
Nein, er ist ja bereits Sachkundig ...

Auch für Kurzwaffe - jeden Kalibers?

Woher leitest du die Sachkunde für eine Kurzwaffe ab, wenn er bisher keine hatte und nur eine WBK nach "Altgelb"?

Geschrieben
ist bei vielen SB "normal" eine WSK nach WAffG 10/ 2002 zu verlangen, da es vorher keine Sachkundepflicht gab. Da war jeder Schütze der ein halbes Jahr geschossen hat sachkundig.

Ausserdem hat sich ja "so viel" im Gesetz geändert, dass hier die Ablegung einer Prüfung oftmals verlangt wird.

So ist es. Und wenn man mal nachdenkt.... gefällt einem zwar nicht (weil Zwang), aber jeder andere mit "Sachkunde" in welchem Bereich auch immer, muß bereits jetzt ständig Nachschulungen nachweisen.

Auch wenn es keiner hören will (und machen noch viel weniger) und wer alsTrainer, Übungsleiter, LKW- oder Staplerfahrer oder SAchverständiger die Zeit- und Kostenprobleme damit mehr als hinreichend kennt, bei der SK wird es ebenso kommen. Mit allen damit einhergehenden Problemen auch für die Vereine und Firmen im Sicherheitsbereich.

Geschrieben
Auch für Kurzwaffe - jeden Kalibers?

Woher leitest du die Sachkunde für eine Kurzwaffe ab, wenn er bisher keine hatte und nur eine WBK nach "Altgelb"?

Die Sachkunde besteht aus:

1.) Gesetzlichen Grundlagen und ist egal ob Kurz oder Langwaffe gleich

2.) Waffentechnik ist dieselbe es werden/wurden immer beide besprochen

3.) Handhabung Waffe und Munition war/ist immer das Selbe. Auch früher wurde schon Lang und Kurzwaffe gezeigt/geschossen.

Wenn er also einmal die Sachkunde gemacht hat ist die gültig. Du machst ja auch einmal einen Führerschein und musst nicht zur Nachprüfung, weil Du bisher nur Mofa gefahren bist. Ausserdem konnte man auf die alte auch einschüssige Kurzwaffen eintragen. Dei WBK machte als per se auch keine Unterscheidung zwischen Kurz und Lang.

Ausserdem kann man davon ausgehen das er sich in der Zeit als Schütze genügend Sachkenntnisse angeeignet hat um auch eine mehrschüssige KW zu benutzen.

Und natürlich für jedes Kaliber.

Geschrieben
...

Ausserdem konnte man auf die alte auch einschüssige Kurzwaffen eintragen. Dei WBK machte als per se auch keine Unterscheidung zwischen Kurz und Lang.

...

Konnte man nicht, auf die alte "Gelbe" gabs nur Einzelladerlangwaffen. Das mit den einschüssigen Kurzwaffen auf die "Gelbe" gibts erst seit Neu-Gelb.

Davon abgesehen wüsste ich aber auch nicht, wieso es bei der Sachkunde eine Unterscheidung Kurz-/Langwaffen geben sollte, es sei denn, die damalige Sachkundeunterweisung (nicht zwingend Prüfung) sei explizit auf Langwaffen beschränkt gewesen.

Gruß

Sigges

Geschrieben
Die Sachkunde besteht aus:

Holla die Waldfee – Du weißt doch gar nicht, ob der betreffende Schütze überhaupt eine SK-Prüfung abgelegt hat. Der Zustand der Sachkundigkeit wurde nämlich – wie hier bereits geschrieben – nach alten waffenrechtlichen Vorschriften einfach nur vermutet, nicht aber akkreditiert.

1.) Gesetzlichen Grundlagen und ist egal ob Kurz oder Langwaffe gleich

Dann nehmen wir als Gegenbeispiel gleich mal einen SK-Nachweis: Der kann nämlich durchaus auf Kurzwaffen begrenzt sein.

2.) Waffentechnik ist dieselbe es werden/wurden immer beide besprochen

Eben nicht, siehe den oben zitierten Punkt 1.) von Dir und meinen Kommentar dazu.

3.) Handhabung Waffe und Munition war/ist immer das Selbe. Auch früher wurde schon Lang und Kurzwaffe gezeigt/geschossen.

Das kommentiere ich mal nicht weiter, weil es schlichtweg Unsinn ist.

Wenn er also einmal die Sachkunde gemacht hat ist die gültig.

Grundsätzlich ja, wobei das Wörtchen „grundsätzlich“ immer bedeutet, dass es Ausnahmen gibt. Wenn der SB der Ansicht ist, dass die vorhandene SK nicht genügt, weil z.B. nach altem Recht abgelegt oder auf Langwaffen begrenzt (nochmals: das ist nichts ungewöhnliches), dann muss man nochmals ran.

Du machst ja auch einmal einen Führerschein und musst nicht zur Nachprüfung, weil Du bisher nur Mofa gefahren bist.

Du willst mir also erzählen, dass man mit der Fahrerlaubnis für ein Mofa auch einen PKW im Straßenverkehr bewegen dürfe… interessant… Aber so einfach ist das leider nicht.

Dei WBK machte als per se auch keine Unterscheidung zwischen Kurz und Lang.

Das ist doch völlig irrelevant (wobei die von Dir behaupteten einschüssigen KW auf Gelb alt nicht möglich waren). Was wirst Du wohl mit einer SK, die beschränkt ist (meinetwegen auf LW, meist ists andersrum, das hat aber praktische Gründe – Bewachungsgewerbe) vom SB eingetragen bekommen.

Wenns nur darum geht, was man den in Theorie auf ne WBK eintragen könnte, renne ich sofort zum Amt und lasse mir 30 Halbautomaten, die allesamt unter §6AWaffV fallen und fürs sportliche Bedürfnis viel zu kurz sind eintragen. Ist zwar eine andere Baustelle (Bedürfnisprinzip), kann aber zu einer eingeschränkten Sachkunde analoge Effekte produzieren.

Ausserdem kann man davon ausgehen das er sich in der Zeit als Schütze genügend Sachkenntnisse angeeignet hat um auch eine mehrschüssige KW zu benutzen.

Und natürlich für jedes Kaliber.

Du kannst hier von gar nichts ausgehen, das macht die Behörde des Betroffenen. Könnte, sollte, müsste – immer gern genommen.

Ums deutlich zu sagen: das ist zwar alles unerfreulich und ich bin sicher kein Freund solcher Umständlichkeiten, es kommt aber durchaus öfter vor, dass jemand mit Waffenbesitz aus Zeiten des alten WaffG oder eingeschränkter SK sich seine Sachkundigkeit nach aktuellen Gegebenheiten bescheinigen lassen muss.

Geschrieben
Konnte man nicht, auf die alte "Gelbe" gabs nur Einzelladerlangwaffen. Das mit den einschüssigen Kurzwaffen auf die "Gelbe" gibts erst seit Neu-Gelb.

Stimmt der Satz hies -> Einzellader über 60cm

Geschrieben
... es sei denn, die damalige Sachkundeunterweisung (nicht zwingend Prüfung) sei explizit auf Langwaffen beschränkt gewesen.

Gruß

Sigges

Das ist der springende Punkt. Es gibt alte Sachkundebescheinigungen, die speziell für LW-Kenntnisse ausgestellt worden sind.

Abgesehen davon darf die Waffenbehörde durchaus auf alle Voraussetzungen des heutigen § 4 WaffG bestehen. Die alte Sachkunde entspricht nicht dem heute geforderten Umfang nach § 1 AWaffV. Und die alte Sachkunde als anderweitigen Nachweis anzuerkennen ist nun mal Ansichtssache. Die Chancen steigen mit Sicherheit, wenn man langjährige Erfahrung nachweisen kann.

Geschrieben

Hallo,

Die Sachkunde besteht aus:

1.) Gesetzlichen Grundlagen und ist egal ob Kurz oder Langwaffe gleich

2.) Waffentechnik ist dieselbe es werden/wurden immer beide besprochen

3.) Handhabung Waffe und Munition war/ist immer das Selbe. Auch früher wurde schon Lang und Kurzwaffe gezeigt/geschossen.

Wenn er also einmal die Sachkunde gemacht hat ist die gültig. Du machst ja auch einmal einen Führerschein und musst nicht zur Nachprüfung, weil Du bisher nur Mofa gefahren bist. Ausserdem konnte man auf die alte auch einschüssige Kurzwaffen eintragen. Dei WBK machte als per se auch keine Unterscheidung zwischen Kurz und Lang.

Ausserdem kann man davon ausgehen das er sich in der Zeit als Schütze genügend Sachkenntnisse angeeignet hat um auch eine mehrschüssige KW zu benutzen.

Und natürlich für jedes Kaliber.

Hallo,

immer wieder das selbe: Man liest nur soweit, wie es die eigene Meinung unterstütz!

So wurde hier zitiert:

AwaffV

§ 1

Umfang der Sachkunde

(1) Die in der Prüfung nach § 7 Abs. 1 des Waffengesetzes nachzuweisende Sachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse

1. über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands,

2. auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotenen Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite,

3. über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen.

Aber bereits hier, wird aufgehört:
3

(2) Die nach Absatz 1 nachzuweisenden Kenntnisse über Waffen und Munition brauchen nur für die beantragte Waffen- und Munitionsart und nur für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit im Zusammenhang stehenden Zweck nachgewiesen werden.

(3) Wird eine Erlaubnis nach § 26 des Waffengesetzes beantragt, so umfasst die nachzuweisende Sachkunde außer waffentechnischen Kenntnissen auch Werkstoff, Fertigungs- und Ballistikkenntnisse.

Und dass soll dann die „Begründung“ für: Die Sachkunde gilt immer! sein?

Die Sachkunde kann umfassen unterichtet und geprüft sein, muss aber nicht!

Daher „muss“ der SB prüfen, ob sie überhaupt und richtig vorliegt

Gruss Spa

Geschrieben

Hi,

dieses Problem hatte ich auch mal.

1989 Sachkundeprüfung gemacht für alle zugelassenen Kaliber mit praktischer Prüfung (ja die gabs bei uns schon damals und wurde sogar auf der Urkunde erwähnt).

Es waren auch Leute dabei die nur für 22lfb die Sachkundeprüfung gemacht haben.

Dann eine gelbe geholt und nur Langwaffe 22lfb geschossen.

Letztes Jahr habe ich mich dann dazu entschlossen Grosskaliber Kurzwaffe anzufangen und mir kamen nach Lesung einiger Thread hier im Forum meine Zweifel ob die Sachkunde überhaupt noch Gültigkeit hat.

Also zu meiner Sblerin und nachgefragt.

Antwort:

Da ich von der Behörde als Sachkundig schon anerkannt wurde mit der Ausstellung der alten gelben WBK und meine damalige Sachkunde auf alle Kaliber ausgelegt war, brauche ich keine neue Sachkunde mehr nachweisen. Wenn sie das jetzt fordern würde müsste sie mir eigentlich die Sachkundigkeit aberklären und die alte gelbe WBK ersteinmal einziehen da ich nicht mehr Sachkundig wäre.

Ist wie beim Führerschein, den muss man ja auch nicht nochmal machen wenn Änderungen in der STVO stattgefunden haben.

Ich habe ganz normal Kurzwaffen beantragt und diese auch bekommen.

Gruss

voyager

Geschrieben

DAS klingt gut und vernünftig. Da hat die SBine doch echt mal in Deinem Sinne gearbeitet. Allerdings hattest Du auch gute Argumente, nämlich die alte Sachkunde-Urkunde "für alle Kaliber". Wenn ich den TE richtig verstanden habe, liegt bei seinem Kumpel nur eine alte gelbe WBK (für EL-LWs) als "Behelfs-Sachkundenachweis" vor.

Ich will ja des TE-Kumpels Sachkunde gar nicht anzweifeln, aber die Papier-Lage lässt dem SB hier eine Möglichkeit, die dieser dann nutzt.

Und Analogien zum Führerschein sind schwierig, der ADAC ist sicher auch nicht mit dem FWR zu vergleichen, auch wenn's schön wäre.

Geschrieben
Hallo Zusammen,

ein Kollege hat mir erzählt, dass er laut seinem Sachbearbeiter für die Genehmigung einer (der ersten) Kurzwaffe einen Sachkundelehrgang nachholen muss.

Der Kollege hat aber schon seit langem eine (vermutlich alte) gelbe WBK, wofür seinerzeit wohl kein aufwendiger Sachkundenachweis erforderlich war.

Ist das wirklich möglich, dass jetzt noch ein Lehrgang notwendig wird?

mephisto0815

Was heißt "...wohl kein aufwändiger Sachkundenachweis erforderlich war." ??? Hat er ein, zwei, drei Bier mit dem Vereinsfürsten getrunken und gut war´s? Hat er überhaupt jemals eine SK-Prüfung abgelegt? - ging lange Zeit auch ohne. Hat er die Bescheinigung noch? Aus der müßte hervorgehen, wofür die SK war und welche Inhalte thematisiert wurden.

Nicht immer nur über die SB vor Ort schimpfen, die versuchen - meistens - dem "Kunden" zu helfen. Aber, was nicht geht, geht nicht.

Geschrieben

Ojemine... das ist ein post mit Seltenheitswert...

10 Sätze / Aussagen und alle - ausnahmslos - sind falsch.

Die Sachkunde besteht aus:

1.) Gesetzlichen Grundlagen und ist egal ob Kurz oder Langwaffe gleich falsch

2.) Waffentechnik ist dieselbe es werden/wurden immer beide besprochen falsch

3.) Handhabung Waffe und Munition war/ist immer das Selbe. falsch Auch früher wurde schon Lang und Kurzwaffe gezeigt/geschossen. falsch

Wenn er also einmal die Sachkunde gemacht hat ist die gültig. falsch Du machst ja auch einmal einen Führerschein und musst nicht zur Nachprüfung, weil Du bisher nur Mofa gefahren bist. falsch (Das wäre toll: einmal Mofafüherschein gemacht und dann mit einen LKW fahren dürfen...

Ausserdem konnte man auf die alte auch einschüssige Kurzwaffen eintragen. falsch

Dei WBK machte als per se auch keine Unterscheidung zwischen Kurz und Lang. falsch

Ausserdem kann man davon ausgehen das er sich in der Zeit als Schütze genügend Sachkenntnisse angeeignet hat um auch eine mehrschüssige KW zu benutzen. falsch

Und natürlich für jedes Kaliber. falsch

Bei dem betreffenden Schützen (die Angelegenheit machte im Schützenkreis schon "die Runde") handelt es sich tatsächlich um einen Schützen, der "nur" eine Alte Gelbe WBK und nur Langwaffen besitzt.

Würde er eine weitere Waffe auf diese WBK kaufen, würde er sie auch bekommen. Insofern gilt hier eine Art "Bestandsschutz".

Jetzt will er eine Grüne WBK und eine Kurzwaffe erwerben - so leid es mir für den Schützenkollegen tut - dafür hat er keine Sachkunde, keinen Nachweis für den sicheren Umgang. Er hat keine Sachkundeprüfung abgelegt.

Ob dies so richtig ist oder ob einem älteren Schützen generell die Sachkunde und den sicheren Umgang mit allen Arten von Waffen zugeschrieben werden sollte oder nicht, ist ein anderes Thema.

Geschrieben
Ojemine... das ist ein post mit Seltenheitswert...

10 Sätze / Aussagen und alle - ausnahmslos - sind falsch.

:icon14: :icon14: :icon14:

Geschrieben

Bei uns im Verein gibts einige "ältere Semester" die sich auch ärgern, damals einen agespeckten Sachkunde-Lehrgang besucht zu haben!

Bei denen geht die Sachkunde bis Kaliber .32!

Damals war das einleuchtend/klar: Wir lassen alles weg, was uns (damals) nicht interessiert und somit wird der Lehrgang/die Prüfung einfacher!

(alles ohne Flinten, und Kaliber über .32)

Meine Meinung: am falschen Ende gespart! :mad1:

Grüße von der Frankenhöhe

SID

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.