Zum Inhalt springen
IGNORED

Schießen mit Roter WBK?


wintergewitter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Zu allererst mal Hallo, ich bin neue hier im Forum.

Ich spiele mit dem Gedanken das Waffensammeln anzufangen. Als Sammelgebiet würde für mich Ordonanzwaffen des Deuten Reiches bis 1945 in Frage kommen. Ich bin (Militär)Historisch sehr gut bewandert und würde nun neben der Theorie auch gerne einige "Praxisbeispiele" haben.

Mir ist allerdings noch nicht ganz klar, ob man in Deutschland auch legal funktionsfähige Vollautomaten aus dieser Zeit wie MP38/40 oder Stgw 44 erwerben kann?

Des weiteren würde ich gerne wissen ob es auch für Waffensammler mit einer roten WBK möglich ist, die gesammelten Waffen ab und an im scharfen Schuß auf dem Schießstand zu betätigen? Oder braucht man hierzu zwingend noch eine Gelbe WBK? Ich wäre eigentlich weniger daran interessiert das Ganze im Wettkampf zu betreiben, sondern wirklich nur um die gesammelten Waffen auch einmal live in "Action" zu erleben. Waffen- und Schießerfahrung habe ich während meiner Bundeswehrzeit mit P1, P8, G3, G36, MP2A1 und MG3 ausreichend gesammelt.

Geschrieben

Vollautomaten kann man nur mit Ausnahmegenehmigung des BKA erwerben und dies auch nur, wenn bereits eine sehr umfangreiche Sammlung vorhanden ist und sie zur Komplementierung dienen. Dazu gibt es noch einige kleinere Gemeinheiten die den Erwerb wesentlich umständlicher und teurer machen.

Das Schießen ist z.B. zur Funktionsüberprüfung erlaubt. Oft ist aber der Einkauf der Munition etwas eingeschränkt z.B. mit kleinster Verpackungseinheit.

Ansosnten würde ich Dir raten, hier einmal die Sammlerrubrik durchzulesen und Dich etwas weiter zu informieren.

Geschrieben
Vollautomaten kann man nur mit Ausnahmegenehmigung des BKA erwerben und dies auch nur, wenn bereits eine sehr umfangreiche Sammlung vorhanden ist und sie zur Komplementierung dienen. Dazu gibt es noch einige kleinere Gemeinheiten die den Erwerb wesentlich umständlicher und teurer machen.

Das Schießen ist z.B. zur Funktionsüberprüfung erlaubt. Oft ist aber der Einkauf der Munition etwas eingeschränkt z.B. mit kleinster Verpackungseinheit.

Ansosnten würde ich Dir raten, hier einmal die Sammlerrubrik durchzulesen und Dich etwas weiter zu informieren.

Wobei man anmerken sollte, dasa das Schioessen mit den VA NICHT erlaubt ist!!!!!!!

Geschrieben
So ist es - außerdem gestaltet sich schon der gewöhnliche Transport von VA immer etwas... äh... umständlich.

Das was Du andeutest gilt doch m.W. nur für Kriegswaffen. Vollautomaten vor 1945 sind keine Kriegswaffen (deren Transportroute zuvor mit dem BMWi abgestimmt u ggf. mit Polizeieskorte ...), sondern einfach nur verbotene Waffen, wie es inzwischen viele (man denke nur an etliche Messer, Pumpflinten ohne Hinterschaft usw.) gibt. Oder gibt es das Sonderauflagen des BKA, die die alten VA mit Kriegswaffen gleichsetzen?

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

hallo,

auch wenn das gutachten bis 1945 geht, kann die obrigkeit einschränkungen aussprechen, z.b. nur kurz oder langwaffen bis sagen wir mal 1848-1918 um den sammlerwillen erkennen zu lassen.

dann geht es den ganz normalen weg. sammlung bis zur anzahl xx waffen - dann erweiterung auf kw bis 1945 mit anzahl xx waffen - dann erweiterung auf lw bis 1918 bis xx waffenanzahl - dann erweiterung lw bis 1945.

das ist dann (natürlich) immer mit einem verwaltungsaufwand in xx teuro einhergehend.

deshalb würde ich mir die frage, ob ich mit va zum schießen gehen darf, erst einmal sparen. drüber kannst du dir dann die nächsten xx jahre gedanken machen bis die sammlung so umfangreich ist, daß va diese nur noch ergänzen.

gruß .308

Geschrieben
Zu allererst mal Hallo, ich bin neue hier im Forum.

Ich spiele mit dem Gedanken das Waffensammeln anzufangen.

Mir ist allerdings noch nicht ganz klar, ob man in Deutschland auch legal funktionsfähige Vollautomaten aus dieser Zeit wie MP38/40 oder Stgw 44 erwerben kann?

Des weiteren würde ich gerne wissen ob es auch für Waffensammler mit einer roten WBK möglich ist, die gesammelten Waffen ab und an im scharfen Schuß auf dem Schießstand zu betätigen?

Hallo Wintergewitter

ein Hallo zurück. Viel spaß hier im Forum.

Waffensammeln ist oft eine Passion, die ganz schön ins Geld geht. Aber Glückwunsch zu dem Entschluß.

Es ist durchaus möglich in Deutschland VAs zu sammeln. Wenn auch nicht ganz einfach.

Schießen mit Sammlerwaffen ist erlaubt. Vorraussetzung: Die Kanonen haben einen gültigen Beschuß und du hast mit der Beantragung deiner SammlerWBK auch klar gemacht, daß du die Waffen auf Funktion und Präzision testen willst.

Für die dazu benötigte Munition hat es sich bewährt, einen Munitionsschein für Sammler zur begleitenden Munitionssammlung zu beantragen. Dann kannst du die Mun auch auf Funktion und Präzision testen. Leider pro Mun nur einmal.

Steven

Geschrieben

Ich denke mein beabsichtiges Thema sollte schon genehmigungsfähig sein oder? In dem Bereich gibt es zwar viele Waffen, aber thematisch ist das Ganze ja schon klar abgesteckt.

Gibt es eigentliche irgendwelche Anforderungen wie viele Waffen man in einem bestimmten Zeitraum erwerben muss, um als Sammler zu gelten oder kann man das Ganze auch peu à peu mit 1-2 Waffen pro Jahr aufbauen?

Über welche Anzahl an Sammelobjekten sprechen wir hier ca. die vorhanden sein müssen, um auch Vollautomaten sammeln zu können?

Schießen mit Sammlerwaffen ist erlaubt. Vorraussetzung: Die Kanonen haben einen gültigen Beschuß und du hast mit der Beantragung deiner SammlerWBK auch klar gemacht, daß du die Waffen auf Funktion und Präzision testen willst.

Für die dazu benötigte Munition hat es sich bewährt, einen Munitionsschein für Sammler zur begleitenden Munitionssammlung zu beantragen. Dann kannst du die Mun auch auf Funktion und Präzision testen. Leider pro Mun nur einmal.

Soll heißen ich kann dann keine Munition mehr nachkaufen um ab und an auf den Schießstand zu fahren?

Geschrieben
Das was Du andeutest gilt doch m.W. nur für Kriegswaffen. Vollautomaten vor 1945 sind keine Kriegswaffen...

Das hat mit der Tatsache, dass es sich nicht um Kriegswaffen handelt nichts zu schaffen; so, wie ich es kenne, gilt die Erlaubnis für verbotene (Schuss-)Waffen nur für Erwerb und Besitz im engen Sinne, aber im Normalfall nicht für das Transportieren, welches in dem Falle eben auch nicht durch ein gängiges Bedürfnis abgedeckt ist. Das WaffG und die AWaffV beinhalten ja z.B. auch spezielle Aufbewahrungsvorschriften für verbotene Gegenstände.

Mit einer einschlägigen Rechtsnorm für den erlaubnispflichtigen Transport kann ich ad hoc aber leider nicht dienen - wenn also jemand dazu was in petto hat: immer her damit.

Geschrieben
Ich denke mein beabsichtiges Thema sollte schon genehmigungsfähig sein oder? In dem Bereich gibt es zwar viele Waffen, aber thematisch ist das Ganze ja schon klar abgesteckt.

Ich glaube nicht!

Nicht bis 1945 in dem Umfang.

Eher erstmal bis 1918..........

Erweiterung bei mir wurde bei 70 % der im Gutachten aufgeführten Waffen gemacht.

Gerade die Waffen BIS 1918 gehen richtig ins Geld.

Dann erhälst du die Erweiterung bis 1945.

ggf. trennt dein Amt auch nochmal in Kurz,- und Langwaffen....da musst du mal mit deinem SB reden.

Bis zur Erlaubnis, VA erwerben zu dürfen ist es also ein langer + teurer Weg. Ich glaube nicht das da schon 70% der Waffen bis 1945 reichen....eher mehr!

UND, VA selber kosten auch nochmal ne Stange, damit zu schiessen kannst du getrost vergessen......und wenns nur ist weil kein Stand dafür zugelassen ist.

Geschrieben
Ich glaube nicht!

Nicht bis 1945 in dem Umfang.

Eher erstmal bis 1918..........

Erweiterung bei mir wurde bei 70 % der im Gutachten aufgeführten Waffen gemacht.

Gerade die Waffen BIS 1918 gehen richtig ins Geld.

Dann erhälst du die Erweiterung bis 1945.

ggf. trennt dein Amt auch nochmal in Kurz,- und Langwaffen....da musst du mal mit deinem SB reden.

Bis zur Erlaubnis, VA erwerben zu dürfen ist es also ein langer + teurer Weg. Ich glaube nicht das da schon 70% der Waffen bis 1945 reichen....eher mehr!

UND, VA selber kosten auch nochmal ne Stange, damit zu schiessen kannst du getrost vergessen......und wenns nur ist weil kein Stand dafür zugelassen ist.

Dann ist die Frage ob es möglich wäre das Thema noch genauer nach unten hin abzugrenzen. Primär bin ich eher an WK2 Waffen interessiert, da würde ich dann auch zuerst mal auf WK1 und davor Waffen verzichten.

Eine Thematik wie "Deutsche Ordonnanzwaffen in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933-45" sollte doch eng genug gefasst sein oder? Es gibt zwar zugegeben genug Waffen in dieser Zeit aber immerhin ist der Zeitraum ja auf 12 Jahre begrenzt.

Geschrieben
Ich denke mein beabsichtiges Thema sollte schon genehmigungsfähig sein oder?

Das läuft bei der Beantragung wie folgt: Zunächst unterhältst Du Dich mit Deinem SB, der wird Dir i.d.R. was die Genehmigungsfähigkeit betrifft, das erzählen, was ******* Arms oben geschrieben hat. Wenn auch Kurzwaffen betroffen sind, klappt das bei einem Sammelanfänger nie und nimmer über die magische Grenze von 1918 hinaus.

Der SB drückt Dir einen Antrag in die Hand, auf dem i.d.R. beispielsweise auch einzutragen ist, was Du an freiem bzw. nicht bedürfnispflichtigem Material zum Thema bereits besitzt (Dekos, 4mmM20). Zu dem Antrag wird eine kleine Abhandlung gerne gesehen, manchmal wird auch ein externes SV-Gutachten zur Bedingung gemacht.

Das Sammelbegehren und die eingereichten Unterlagen werden sodann vom zuständigen LKA gesichtet, evtl. ruft man Dich mit ein paar Fragen zum Thema auch direkt an. Das LKA gibt der Behörde gegenüber eine Stellungnahme ab, diese sollte positiv ausfallen, sonst wird das nichts mit der Genehmigung.

Dann ist die Frage ob es möglich wäre das Thema noch genauer nach unten hin abzugrenzen. Primär bin ich eher an WK2 Waffen interessiert, da würde ich dann auch zuerst mal auf WK1 und davor Waffen verzichten.

:acute: So funktioniert das nicht. Was möglich wäre, wenn Dir die Gutachter vom LKA hold sind, ist eine Eingrenzung auf Langwaffen. Dann könnte es bis 1945 klappen – ohne Gewähr.

Nach unten eingrenzen, ne, ne – da kannst ja gleich mit Polymergriffstücken als technisches Merkmal ankommen.

Lies Dich, bevor Du irgendwas beantragst, erst mal vernünftig ins Thema ein; das wird sonst nichts…

Geschrieben
Das läuft bei der Beantragung wie folgt: Zunächst unterhältst Du Dich mit Deinem SB, der wird Dir i.d.R. was die Genehmigungsfähigkeit betrifft, das erzählen, was ******* Arms oben geschrieben hat. Wenn auch Kurzwaffen betroffen sind, klappt das bei einem Sammelanfänger nie und nimmer über die magische Grenze von 1918 hinaus.

Das kann ich so nicht bestätigen. In dem einen oder anderen Bundesland mag das so sein, der Regelfall ist es nicht. Auch in Bayern und in NRW sind 2007 und auch vorher "rote" für das so oder ähnlich formulierte Thema "Vom Deutschen Militär bis 1945 geführte Waffen" für "Sammelanfänger" genehmigt worden.

Wichtig ist aber in jedem Fall, den möglichen Antrag mit dem zuständigen Sachbearbeiter VORHER durchzusprechen und sich dabei nicht auf unmögliche Dinge zu versteifen. Ein Antrag geht sehr viel leichter durch, wenn man mit und nicht gegen den Sachbearbeiter vor Ort arbeitet.

Geschrieben

Herstellungsjahreinschränkung kann sein muss nicht. Mein SB meinte, das 1/3 der Waffen älter als 20 Jahre sein sollten (steht aber so nicht in der WBK).

Ansonsten Sammelgebiet: Pistolen

Geschrieben
nie und nimmer über die magische Grenze von 1918 hinaus.

Hallo

die 1918 haben wir doch schon längst hinter uns gelassen. Mit 1945 ist die Mehrzahl der SBs zufrieden.

Steven

Geschrieben

Denke mal auch, dass so ein Thema genehmigungsfähig ist, dei genauen Modalitäten gilt es aber vor Ort zu klären, ob nun nur Langwaffen oder noch Kurzwaffen dazu.

VA kann man eher vergessen.

Wenn man sowas wirklich mal schießen will, sollte man Kontakte zu Sammlerkollegen in Schweden, der Schweiz oder Finnland aufbaun, da geht sowas noch.

Geschrieben

Hallo Jungs,

das würde mich jetzt auch interessiern, welche Waffen, daß man besitzen muß um Vollautomaten erwerben zu können? Ich habe mal davon gehört, daß das BKA anscheinend eine Liste erstellt hat, welche Waffen daß erworben sein müssen um Vollautomaten erwerben zu dürfen (Sammelgebiet Deutschland bis 1945). Hat diese Liste jemand? Oder kann mir jemand sagen, welche Waffen dies sein müssen???? Einfach nur 70% der Waffen die das Sammelgebiet umfassen erscheint mir etwas wenig.

Vielen Dank und Gruß

Gutachter

Geschrieben
Zu allererst mal Hallo, ich bin neue hier im Forum.

Ich spiele mit dem Gedanken das Waffensammeln anzufangen. Als Sammelgebiet würde für mich Ordonanzwaffen des Deuten Reiches bis 1945 in Frage kommen. Ich bin (Militär)Historisch sehr gut bewandert und würde nun neben der Theorie auch gerne einige "Praxisbeispiele" haben.

Mir ist allerdings noch nicht ganz klar, ob man in Deutschland auch legal funktionsfähige Vollautomaten aus dieser Zeit wie MP38/40 oder Stgw 44 erwerben kann?

Des weiteren würde ich gerne wissen ob es auch für Waffensammler mit einer roten WBK möglich ist, die gesammelten Waffen ab und an im scharfen Schuß auf dem Schießstand zu betätigen? Oder braucht man hierzu zwingend noch eine Gelbe WBK? Ich wäre eigentlich weniger daran interessiert das Ganze im Wettkampf zu betreiben, sondern wirklich nur um die gesammelten Waffen auch einmal live in "Action" zu erleben. Waffen- und Schießerfahrung habe ich während meiner Bundeswehrzeit mit P1, P8, G3, G36, MP2A1 und MG3 ausreichend gesammelt.

hi !! wenn du mit den ganzen rosteisen schießen willst, musst du aber auch nen vernünftigen, bzw. angemessenen schießstand finden, auf dem du die dinger schießen darfst. nicht jeder standverwalter sieht es gerne, wenn auf seinem stand mit va, ..., geschossen wird. naja, wenn du sagtst, dass du nur ab und zu mal schießen willst, dann kannst du sicher auch mal ne etwas größere anfahrtsstrecke in kauf nehmen. :bud:

:bb1:

Geschrieben
hi !! wenn du mit den ganzen rosteisen schießen willst,

Welch qualifizierter Beitrag :rolleyes:

nicht jeder standverwalter sieht es gerne, wenn auf seinem stand mit va, ..., geschossen wird.

Der "Standverwalter" ist wohl nicht das eigentliche Problem - schon eher die Standzulassung (wenn die das FA-Schießen nicht hergibt, können alle Beteiligen mögen, wie sie wollen).

Außerdem hast Du mit den FA-Kniften immer noch das kleine Transportproblemchen...

Geschrieben
Denke mal auch, dass so ein Thema genehmigungsfähig ist, dei genauen Modalitäten gilt es aber vor Ort zu klären, ob nun nur Langwaffen oder noch Kurzwaffen dazu.

VA kann man eher vergessen.

Wenn man sowas wirklich mal schießen will, sollte man Kontakte zu Sammlerkollegen in Schweden, der Schweiz oder Finnland aufbaun, da geht sowas noch.

Schweiz = Nur Schweizer mit entsprechender Erlaubnis...

Geschrieben
Soll heißen ich kann dann keine Munition mehr nachkaufen um ab und an auf den Schießstand zu fahren?

Hallo wintergewitter

nee, so war das nicht gemeint. Kannst immer nachkaufen. Aber nur die kleinste Packungseinheit. Aber bei verschiedenen Patronen überlegt man sich halt, ob man die öfters verschießt. Ist manchmal eine Geldfrage. Mach mal ein Magazin Glisenti leer.

Steven

Geschrieben
Mach mal ein Magazin Glisenti leer.

Steven

Ich weiss nicht, wie robust die Glisenti-Pistole ist. Hatte aber neulich einen Glisenti-Revolver in der Hand. Respekt vor dem, der den Mut hat, eine Schachtel Patronen daraus zu verschiessen....

Gruß,

winterspelt

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.