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IGNORED

Taclights, laserpointer, nachtsicht


Benelli M4

Empfohlene Beiträge

hallo

kann mich mal jemand aufklären wie das in deutschland aussieht mit dem besitz der genannten anbauteile...

ist der erwerb und der besitz von Taclights, laserpointer, nachtsicht verboten? oder ist nur das benutzen und anbauen nicht erlaubt? :confused:

danke für die hilfe

mfg

benelli m4 :rolleyes:

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ist der erwerb und der besitz von Taclights, laserpointer, nachtsicht verboten?

oder ist nur das benutzen und anbauen nicht erlaubt? :confused:

Moin,

Taclights : schon der Besitz ist verboten

Laserpointer : wenn nicht für Waffe gemacht / gedacht, Besitz frei, sonst verboten

Nachtsichtgerät : Besitz erlaubt

Nachtzielgerät : Besitz verboten, da zur Befestigung an Waffe gemacht / gedacht

OK?

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Moin,

Taclights : schon der Besitz ist verboten

Laserpointer : wenn nicht für Waffe gemacht / gedacht, Besitz frei, sonst verboten

Nachtsichtgerät : Besitz erlaubt

Nachtzielgerät : Besitz verboten, da zur Befestigung an Waffe gemacht / gedacht

OK?

ja

warum ist eigentlich immer alles verboten in deutschland..... :contra:

frage: wenn man eines dieser nicht legalen anbauteile besitzt ist das dann wie illegaler waffenbesitz oder illegaler anbauteile besitz ?

was hat das für folgen?

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Moin,

Taclights : schon der Besitz ist verboten

Laserpointer : wenn nicht für Waffe gemacht / gedacht, Besitz frei, sonst verboten

Nachtsichtgerät : Besitz erlaubt

Nachtzielgerät : Besitz verboten, da zur Befestigung an Waffe gemacht / gedacht

OK?

Wobei was definierts du als Taclight ?

Also das was man unter die Glock macht ist verboten.

Ich sehe ein Fenix,Surefire, oder die ganze anderen Lampen auch schon als "Taclight".

Es gibt ja auch die ganzen Befestigungen dafür so zu kaufen. Und die Hersteller achten schon auf den richtigen Durchmesser der Lampen.

Wen man solch eine Lampe + Halterung hat ist es auch schon problematisch.

Selbes Thema Laser.

Ein "normaler" Laserpointer ist sicherlich kein Problem. Allerdings gitb es ja auch einige "Laserpointer" welche 1" Durchmesser besitzen, schön matt schwarz sind und dier Laserdiode innerhalb des Gehäuses (spriche wenn das Gehäuse irgendworan fest befestigt wird) justiert werden kann.

Diese sind Aufgrund ihreres Zweckes ebenfalls schon verboten bzw. problematisch. Auch wenn ich evtl. keine Befestigung dazu habe und den benutze um damit meine Nachbarn zu ärgern.

In dem BKA Bescheid zu dem Lampenset war ja aufgeführt das es nicht so sehr drauf ankommt wie der Gegenstand aufgebaut ist sondern eher welche Intention er hat , wie er beworben wird usw.

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frage: wenn man eines dieser nicht legalen anbauteile besitzt ist das dann wie illegaler waffenbesitz oder illegaler anbauteile besitz ?

was hat das für folgen?

Ja,

sind "verbotene Waffen".

Die Folgen: Knast und ewige Verdammnis...

Ne, ernsthaft: zumindest für die nächsten Jahre hat es sich dann mit Waffenbesitz...

( und die o.a. Optionen können auch noch eintreffen....) :016:

edit: upps, zu spät...

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Na Leute das geht so doch nicht. Dann muss man auch Tesafilme und Paketbänder verbieten. Wenn schon, dann richtig.

Die normale Funktion der Klebebänder ist ja eine andere, deshalb sind sie (noch) frei verkäuflich.

Bist du allerdings Waffenbesitzer und hast dazu noch ein Taschenlampe und diese inkl. Klebeband liegt zu nah bei deiner Waffe .......... :ninja:

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Gibts hier eigentlich jemanden mit einer Ausnahmegenehmigung?

Spiele mit dem Gedanken eine zu beantragen........... wenn hier jemand schon Erfahrungen gesammelt hat wäre ich für einen Meinungsaustausch dankbar. Einfach PN schicken.

Gruß,

Thomas

Dann versuch mal schoen...wie willste das begruenden? Ich bin in einer paramilitaerischen Vereinigung und brauch taktisches Zubehoer fuer meine Arbeitsgeraete?

Nee ernsthaft, waere der erste, der sich von Insight son nettes LAM kaufen wuerde, wenns denn erlaubt waere. Du bekommst nie im Leben eine Ausnahmegenehmigung. Da kannste gleich versuchen nen Vollautomaten zu beantragen, die sind den von Dir begehrten Geraetschaften naemlich gleichgestellt.

Da bekommste eher nen Waffenschein inkl. Schalldaempfer Eintrag.

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Gibts hier eigentlich jemanden mit einer Ausnahmegenehmigung?

Spiele mit dem Gedanken eine zu beantragen........... wenn hier jemand schon Erfahrungen gesammelt hat wäre ich für einen Meinungsaustausch dankbar. Einfach PN schicken.

Gruß,

Thomas

hatte vor ewigen zeiten mal die theoretische diskussion mit einem bka-sachbearbeiter bezüglich ausnahmegenehmigungen für verbotene gegenstände im allgemeinen. dabei ging es im beispiel um vollautomaten, wurfsterne, messer, "pumpgun" (also die waffg-kurz-definierte). um es zu verkürzen: wer bereits eine waffe mit behördlicher genehmigung besaß oder als sammler ein bedürfnis für den erwerb glaubhaft machen kann, kann z.b. einen vollautomaten erwerben bzw im ersten fall behalten, wenn die waffe zum zeitpunkt des erwerbs in dieser form noch nicht verboten war (so z.b. beim altbesitz von vollautowaffen vor 1972 - galt sogar für kwkg-waffen damals..). bei den ganzen fällen von altbesitz im falle laserpointer, wurfsterne, verbotene messer wurden angeblich sämtliche anträge auf besitz abgelehnt und das wohl auch recht erfolgreich in einigen verwaltungsgerichtsprozessen durchgesetzt. neuerwerb ist erst recht nicht, da keine genehmigungen erteilt werden, dazu der bestand im inland nahezu null ist und auch eine einfuhr nicht genehmigt wird. die aussage des bka-mitarbeiters war übrigens fernmündlich und im rahmen eines allgemeinen gespräches erteilt - war also auf keinen fall irgendeine verbindliche auskunft der behörde an sich - allerdings waren sämtliche infos, die ich in all den jahren auf diesem wege erhalten habe, immer äußerst präzise und richtig, soweit ich das irgendwie beurteilen kann.

wenn du also nicht dienstlich (als angehöriger einer behörde) auf gegenstände wie an waffen montierte taktische lampen und laser zurückgreifen kannst, wird das privat sehr schwierig werden. was würdest du denn als bedürfnisgrund angeben?

unabhängig davon wünsche ich dir gutes gelingen und wäre im erfolgsfalle äußerst interessiert an details.

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  • 2 Wochen später...
[...] bei den ganzen fällen von altbesitz im falle laserpointer, wurfsterne, verbotene messer wurden angeblich sämtliche anträge auf besitz abgelehnt und das wohl auch recht erfolgreich in einigen verwaltungsgerichtsprozessen durchgesetzt.[...]

Glaube ich nicht. Hier waren doch welche die sowas beantragt hatten. Ich meine die hätten sie bekommen, oder etwa nicht? Edit: es waren Messer.

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mal ne andre frage, wer überprüft denn was ich z.b. in frankreich gekauft hab?

solang ich mit sowas nicht hausieren gehe, bin ich doch fein raus.

Es geht um Deutschland und hier ist bereits der Besitz von Montagen für solche Lampen/Laser nicht erlaubt.

Wo du es her hast, spielt keine Rolle oder was du damit in welchem Land machst. Sobald du mit dem Teil deutschen Boden berührst, machst du dich strafbar.

Das Gesetz halte ich für (neben einigen anderen Dingen im WaffG) für einen einzigen Witz.

Wo wird man sonst noch für den alleinigen Besitz irgendeines bescheuerten Plastikkleinteils für Lampen/Laser bestraft? So einen Unsinn können sich doch nur deutsche Politiker ausdenken.

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hier ist bereits der Besitz von Montagen für solche Lampen/Laser nicht erlaubt.

Mooooment... kann sich doch jeder eine A.R.M.S-Schnellspann-Montage kaufen?!?

MMn ist es erlaubt eine Montage zu haben, wie auch eine Lampe. Allerdings ist das zusammenführen zur Montage an einer Waffe nicht erlaubt.

Einzelteile=gut

Baugruppe= Böse.

Gilt allerdings nur für dolche Teile die nicht speziell für den Waffen-montage-Zweck gebaut wurden...

Wenn ich falsch liege, bitte ich um Berichtigung (am Besten mit Quelle)

Benny

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Mooooment... kann sich doch jeder eine A.R.M.S-Schnellspann-Montage kaufen?!?

Die ist ja auch nicht dezidiert für Funzeln/Laser gedacht.

Auch bei den Montagen kommt es auf die Zweckwidmung an; passt z.B. in handelübliche Ringmontagen für ZFs auch zufällig die SureFire, so ist das kein Problem. Die faktische Montage dieser Konfiguration wäre natürlich wieder illegal - um unter einen Verbotstatbestand zu kommen, reicht es hier aus, die Funzel in die Ringe zu spannen, d.h. für Waffen geeignete Montage an Leuchtmittel = verboten.

Unmittelbar verboten sind Montagen, die direkt für Leuchtmittel gedacht sind sowie Leuchtmittel mit integrierter Montage, z.B. SureFire M9xx.

(das BKA hatte übrigens mal einen merkwürdigen Feststellungsbescheid für ein bestimmtes Teil ausgestellt - ich will das hier nicht näher erläutern, aber auf den Bescheid würde ich nichts geben. Spricht man den Schrieb gegenüber dem BKA an, so sorgt das regelmäßig für höchst peinliche Betroffenheit).

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Die ist ja auch nicht dezidiert für Funzeln/Laser gedacht.

Auch bei den Montagen kommt es auf die Zweckwidmung an; passt z.B. in handelübliche Ringmontagen für ZFs auch zufällig die SureFire, so ist das kein Problem. Die faktische Montage dieser Konfiguration wäre natürlich wieder illegal - um unter einen Verbotstatbestand zu kommen, reicht es hier aus, die Funzel in die Ringe zu spannen, d.h. für Waffen geeignete Montage an Leuchtmittel = verboten.

Unmittelbar verboten sind Montagen, die direkt für Leuchtmittel gedacht sind sowie Leuchtmittel mit integrierter Montage, z.B. SureFire M9xx.

(das BKA hatte übrigens mal einen merkwürdigen Feststellungsbescheid für ein bestimmtes Teil ausgestellt - ich will das hier nicht näher erläutern, aber auf den Bescheid würde ich nichts geben. Spricht man den Schrieb gegenüber dem BKA an, so sorgt das regelmäßig für höchst peinliche Betroffenheit).

Hallo,

da bin ich nicht ganz einverstanden. Es gibt auf dem deutschen Markt etliche Halterungen, die speziell für die Waffenmontage und für die Aufnahme eine Lampe konstruiert sind. Wer so eine Montage besitzt macht sich nicht strafbar. Hierzu gibt es auch Feststellungsbescheide des BKA: http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...mpenadapter.pdf Die Kombination mit einer Lampe ist VERBOTEN!

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Es gibt auf dem deutschen Markt etliche Halterungen, die speziell für die Waffenmontage und für die Aufnahme eine Lampe konstruiert sind. Wer so eine Montage besitzt macht sich nicht strafbar. Hierzu gibt es auch Feststellungsbescheide des BKA: http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...mpenadapter.pdf Die Kombination mit einer Lampe ist VERBOTEN!

Verboten wird dann wohl auch das in Verbindung mit einer Taschenlampe sein?

Man könnte die Taschenlampe ja auch damit am Gürtel tragen!

Nun ja die Befestigung einer Taschenlampe an der Waffe mittels der eigenen Hand ist schließlich nicht verboten - insofern heißt es LowLight schießen üben und die Finger von Montagen+Lampe lassen.

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... Hierzu gibt es auch Feststellungsbescheide des BKA: http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...mpenadapter.pdf...

Genau den Trallala habe ich gemeint. Der Bescheid ist unsäglicher Unsinn, dahingehend, dass es legal sein soll, solange keine Funzel lose dabei liegt, es aber auf merkwürdige Weise zu einer illegalen Angelegenheit mutiert, sobald eine Lampe im Set - unmontiert, wohlgemerkt - enthalten ist. Man muss kein Philosoph sein, um zu bemerken, dass hier schon rein konzeptuell in dem Beschied etwas verkehrt läuft.

Das Problem geht richtig los, wenn man sich den fragt, wann der Verbotstatbestand denn nun eintritt: Nur wenn das Set mit Lampe gekauft wurde? Sobald eine passende Lampe im Haushalt, im Freundeskreis oder wo auch immer zur Verfügung steht? Nur wenn eine entsprechende Lampe zeitgleich mit dem Set gekauft wurde und im selben Behältnis transportiert wurde?

Unabhängig von diesen unbeantwortbaren Fragen kann ich Dir aber verraten, dass es wegen einer solchen Montage durchaus Ärger geben kann. Der Feststellungsbescheid ist da ein schwacher Trost, denn gerade dieser Zettel interessiert im Zweifel niemanden (irgendwo hatte es mal einen Thread um die Genese genau dieses Bescheids gegeben, der existiert aber nicht mehr, weil dort... äh... sagen wir mal, es namentlich peinlich wurde). Du kannst ja mal beim BKA anrufen und zur Sicherheit nachfragen sowie die o.g. neuralgischen Stellen des Bescheids anführen (vor dem Hintergrund, dass Du jetzt wirklich verwirrt bist) – wird bestimmt lustig…

Du kannst Dich bei drohendem Ungemach natürlich auf den Standpunkt stellen, dass die (leere) Montage an sich genau genommen noch nichts Verbotenes sei. Das Problem besteht darin, dass man im Zweifel auf die Würdigung bzw. Bewertung dieses Standpunktes keinen Einfluss haben wird.

Genau steht nämlich im WaffG:

Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten... oder markieren...
Was wird man nun unter Vorrichtung verstehen? Bei den im Gesetz genannten Beispielen ist dies noch unproblematisch, aber schließt diese Formulierung wirklich eine nicht selbständig nutzbare Montage aus?

Im Zweifel, nein.

An anderer Stelle schreibt das BKA zu Lampen und Lasern:

Das Verbot greift bereits dann, wenn die Gegenstände zur Montage bestimmt... sind

Wie immer gibts bei ambivalenten Formulierungen im Hinblick auf das Waffenrecht nicht nur Freiheiten zu gewinnen, sondern auch zu verlieren.

Der langen Rede kurzer Sinn: Ich würde das einfach sein lassen, zumal man eine nur zur Montage von Leuchtmitteln bestimmte Montage sowieso zu nichts anderem nutzen kann...

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das BKA hatte übrigens mal einen merkwürdigen Feststellungsbescheid für ein bestimmtes Teil ausgestellt - ich will das hier nicht näher erläutern, aber auf den Bescheid würde ich nichts geben. Spricht man den Schrieb gegenüber dem BKA an, so sorgt das regelmäßig für höchst peinliche Betroffenheit).

Das soll vorkommen . . . <_<

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  • 2 Monate später...

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