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IGNORED

838/07 Stellungsnahme Bundesrat


Floppyk

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Kann mir jemand unten stehendes mal übersetzten?

Wird das bedeuten, dass es für die gelbe WBK einen Voreintrag mit Einzelbedürfsnis geben wird?

Was ist mit den gelben WBK's, die bis jetzt ausgestellt wurden?

2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b (§ 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG)

In Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b ist in § 14 Abs. 4 Satz 1 die Angabe "Absatzes 2

Satz 2 Nr. 1 und Satz 3" durch die Angabe "Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 sowie

Satz 3" zu ersetzen.

Begründung

Mit der vorgesehenen Fassung des Entwurfs wird der Waffenerwerb von den in

§ 14 Abs. 4 genannten Waffenarten für Sportschützen völlig losgelöst vom Bedürfnisprinzip

– lediglich eingeschränkt durch das Erwerbsstreckungsgebot –

freigegeben.

Etwas anderes beabsichtigte jedoch die Waffenrechtsnovellierung 2002 nach

den Ereignissen am Erfurter Gutenberg-Gymnasium.

Die Ereignisse in Erfurt führten zur Überarbeitung des in erster Lesung vom

Bundestag am 26.04.2002 verabschiedeten Waffengesetzes durch den Vermittlungsausschuss.

Eine Änderung sollte der Beschränkung des erleichterten Erwerbs

gefährlicher Gebrauchswaffen durch Sportschützen dienen.

Das Bedürfnis eines Sportschützen zum Erwerb der Waffen ist an der Frage

auszurichten, ob die Ausübung des Schießsports mit diesen Waffen in seinem

Verband möglich ist.

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Wird das bedeuten, dass es für die gelbe WBK einen Voreintrag mit Einzelbedürfsnis geben wird?

Nein, es bedeutet dass Du auf Neugelb nur Waffen kaufen darfst für die es Disziplinen in deinem Verband gibt.

Nach der aktuellen Regelung genügt es, dass es eine Disziplin in irgendeinem anerkannten Verband gibt.

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Nein, es bedeutet dass Du auf Neugelb nur Waffen kaufen darfst für die es Disziplinen in deinem Verband gibt.

Nach der aktuellen Regelung genügt es, dass es eine Disziplin in irgendeinem anerkannten Verband gibt.

So wird es aussehen, somit lieber Flobbyk, kauf Dir bis zum 31.03.2008 noch was Dir am Herzen liegt, danch wirst Du in den Verband eintreten müßen, welcher die Disziplin deiner "Waffenwahl" beinhaltet.... :gaga:

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Genrell: Wenn man jetzt bereits eine Gelbe besitzt, intererssiert dann eine nächtragliche Änderung des § 14 überhaupt?

Wenn das doch für "alte, neue" Gelbe wichtig ist, wie sind dann die Waffen zu sehen, die direkten Disziplin zu zuordenen, aber eingetragen sind. Irngendwie erinner ich mich dunkel an ein Urteil, wo damals die Waffe zwar in die Gelbe passen muss, aber nicht eplizit einer SpoO unterliegen muss.

Wie sieht das mit neuen Waffeerwerb auf die alte, neue Gelbe aus, da die ja noch auf die Grundlage des (alten) §14 ausgestellt wurde?

Ich habe gehört, dass z.B. alte Grüne WBK's, ausgestellt vor der letzten Änderung 2002, die nachträgliche Bedürfsnisprüfung nicht interessiert. Dann kann man das doch analog sehen.

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Genrell: Wenn man jetzt bereits eine Gelbe besitzt, intererssiert dann eine nächtragliche Änderung des § 14 überhaupt?

Wenn das doch für "alte, neue" Gelbe wichtig ist, wie sind dann die Waffen zu sehen, die direkten Disziplin zu zuordenen, aber eingetragen sind. Irngendwie erinner ich mich dunkel an ein Urteil, wo damals die Waffe zwar in die Gelbe passen muss, aber nicht eplizit einer SpoO unterliegen muss.

Wie sieht das mit neuen Waffeerwerb auf die alte, neue Gelbe aus, da die ja noch auf die Grundlage des (alten) §14 ausgestellt wurde?

Ich habe gehört, dass z.B. alte Grüne WBK's, ausgestellt vor der letzten Änderung 2002, die nachträgliche Bedürfsnisprüfung nicht interessiert. Dann kann man das doch analog sehen.

Spekuliermodus an: Ich lese den ganzen Schwachfug wie folgt, es soll in der Zukunft 01.04.2008 verhindert werden, das sich ein Sportschütze auf seine Neue Gelbe einfach ein z.b. modernes Repetiergewehr Sako TRG 22/42 kauft nur weil er gerne eines haben möchte um ab und an in seinem Verein damit zu schießen. Hat der Verband, welche die Befürwortung der Gelben bejahte keine Disziplin für eine solche Waffe, PECH GEHABT.......

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Spekuliermodus an: Ich lese den ganzen Schwachfug wie folgt, es soll in der Zukunft 01.04.2008 verhindert werden, das sich ein Sportschütze auf seine Neue Gelbe einfach ein z.b. modernes Repetiergewehr Sako TRG 22/42 kauft nur weil er gerne eines haben möchte um ab und an in seinem Verein damit zu schießen. Hat der Verband, welche die Befürwortung der Gelben bejahte keine Disziplin für eine solche Waffe, PECH GEHABT.......

....dann wird er halt Mitglied in einem Verband, der eine Disziplin dafür hat :eclipsee_gold_cup:

Gruß Andreas

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Und wer is dann für die Kontrolle zuständig, der Verband oder der SB?

Wie bitteschön, sollte der Verband für die Kontrolle zuständig sein :confused: Er könnte allerhöchstens bei der Befürwortung einen Passus hineininterpretieren das nur Waffen für die es eine Disziplin innerhalb des Verbandes gibt befürwortet. Somit obliegt die Kontrolle dem/der SB. Im übrigen gibt es imho einige SB die bei Kauf von .50 wissen wollen wo diese geschoßen und für welche Disziplin so eine Waffe benötigt wird.

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Wie bitteschön, sollte der Verband für die Kontrolle zuständig sein :confused: Er könnte allerhöchstens bei der Befürwortung einen Passus hineininterpretieren das nur Waffen für die es eine Disziplin innerhalb des Verbandes gibt befürwortet. Somit obliegt die Kontrolle dem/der SB. Im übrigen gibt es imho einige SB die bei Kauf von .50 wissen wollen wo diese geschoßen und für welche Disziplin so eine Waffe benötigt wird.

Es wird wohl darauf hinauslaufen, daß bei der Bestätigung des Bedürfnisses alle zulässigen Kaliber / Waffenarten, die für Mitglieder des xy-Verbandes erwerbbar sein sollen, zum einen vom Verband auf der Bestätigung zu benennen sind und zum anderen diese Waffen als eine Art genereller Voreintrag auf der letzten Seite der WBK gelb aufgelistet werden. Die Frage ist dabei nur, wie klein das geschrieben werden muß bei all den Aufkleber, Stempeln etc., die mancher Behörde dort "hinklatscht".

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So wie das in dem Entwurf steht ist die Absicht:

1) Kauf auf die gelbe WBK weiterhin ohne Bedürfnisbestätigung des Verbandes für jede Waffe.

Ich darf Euch da an die Praxis der Behörden in Thüringen erinnern. Die wollten für jeden Kauf auf die gelbe WBK eine Bedürfnisbestätigung. Das wurde endgültig aber erst am 3.8.07 durch Urteil des OVG Thüringen beendet.

2) Auch auf die gelbe WBK wird künftig das Erwerbssteckungsgebot angewendet. D.h. nicht mehr als zwei Waffen innerhalb eines halben Jahres.

Hier sind ettliche Prozesse gelaufen, weil nicht eindeutig war, ob das Erwerbssteckungsgebot nur auf den § 14 Abs. 2 (grüne WBK) oder auch auf den § 14 Abs. 4 (gelbe WBK) anzuwenden ist.

Die Urteile sind unterschiedlich ausgefallen. Mal zugunsten, mal gegen die Waffenbesitzer.

3) Es sollen auf die gelbe WBK nur noch Waffen gekauft werden können, bei der die

Ausübung des Schießsports mit diesen Waffen in seinem Verband möglich ist.
.

Wie das jetzt in der Praxis laufen soll ?????

Nach dem Grundsatz, was einmal abgesiegelt ist, ist und bleibt auch genehmigt, müßten die Behörden anhand von Listen die jeweilige Waffe einer Disziplin des jeweiligen Verbandes zuordnen können. Händler werden wohl mit in die Verpflichtung genommen. Bei einem Kauf von privat an privat ist allerdings alleine die Behörde dafür verantwortlich ob sie den Kauf einträgt. Bleibt abzuwarten, wie das kontrolliert werden soll.

Bisherige Bestände dürften nach dem Wortlaut nicht betroffen sein. Neukäufe aber mit Sicherheit! Auch wenn die WBK zu einem Zeitpunkt ausgestellt wurde, wo noch der alte § 14 Abs. 4 galt. Der hat sich dann mit Inkrafttreten geändert und gilt ab diesem Datum.

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Was ist, wenn die "Neue Gelbe" zunächst über den DSB wegen eines UHR erteilt wurde, jetzt aber eine Kutscherflinte fürs BDS-Westernschießen gekauft werden soll? Der Käufer ist Mitglied im DSB und BDS.

Gibts dann eine "Neue Gelbe DSB" und eine "Neue Gelbe BDS"?

Was sagt das FWR dazu?

Kodjak

Der Käufer ist Mitglied im DSB und BDS.Wo wäre denn da ein Problem, da ja ein "Bedürfnissumfassender Zweck" vorhanden ist.

Was sagt das FWR dazu? Der war jetzt aber gut, ein echter Schenkelklopfer... :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

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Könnte mir auch vorstellen, dass die Antragsformulare so angepasst werden:

der Antragsteller bestätigt mit seiner Unterschrift, dass es in seinem Verband (der irgendwo auf dem Antrag vermerkt ist) eine Schießsportdisziplin gibt, bei der man mit der beantragten Waffe schießt.

Eine direkte Kontrolle wird es wohl nur bedingt, vielleicht durch stichprobenweise Überprüfung der Anträge, geben. Der Aufwand wäre wahrscheinlich zu groß...

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Leute , tretet einfach dem BDS bei , bzw. gründet eine BDS Gruppe in Eurem Heimatverein .

Das sind jährlich weniger als 30 Euro und ich kenne derzeit unterhalb von 50 BMG(bitte hierüber nicht diskutieren,mir ist bekannt , daß das unterschiedlich betrachtet wird, spielt aber hier in dem Zusammenhang keine Rolle) nichts , was erlaubt wäre und für das es beim BDS

keine Disziplin gäbe !

So gesehen stärkt dieses Gesetz den BDS und das ist auch gut so !

Wer nämlich interessante Diszipline und die umfangreichste Sportordnung hat , der soll auch gestärkt werden .

Nur aus der Richtung ist nämlich überhaupt Einsatz zu erwarten , der uns interessante Waffen jenseits der recht eingeschränkten DSB Auswahl

ermöglicht !

Gruß

Gottfried

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So gesehen stärkt dieses Gesetz den BDS und das ist auch gut so !

Gruß

Gottfried

danke für die Ausgrenzung anderer Verbände. So sollten alle Legalwaffenbesitzer denken, dann haben wir bald keine Waffen mehr.

Harlekin

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Mögen sich die Verbände durchsetzen, die am ehrlichsten, vollständigsten und erfolgreichsten die Interessen der Legalwaffenbesitzer vertreten.

Gruß

Kodjak

ich habe ja nichts gegen Demokratie und von mir aus kann hier jeder jeden Verband schlechtreden. Der Sache ist es allerdings in keinster Weise förderlich! Insofern nehme auch ich mir das demokratische Recht heraus, das Schüren von Verbandskonkurenzen und Verbandsneid anzukreiden.

Es gibt nicht den allein seelig machenden Verband! Jeder Verband hat seine eigene Daseinsberechtigung und das ist gut so!

Harlekin

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O Mann!

Grad hab ich es geschafft, diese dämliche Verbands-/Vereinsbescheinigung ohne Klage aus meiner neuen Gelben WBK streichen zu lassen, da wird nächstes Jahr dieser .... Dreck ... wieder eingeführt????

Sic transit gloria mundi! Armes Deutschland... :(

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Wir sollten sehen, dass (nicht nur) dieser Wunsch auf ewig einer bleibt.

Schon mal an die Situation eines ganz normalen privaten Verkaeufers gedacht?

Wer will denn noch durchblicken, wem er was verkaufen darf? Das gibt eine super Handhabe, Leuten wegen Ueberlassens an Unberechtigte die Zuverlaessigkeit abzuerkennen, darum gehts diesen %&$"/§/%.

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Hallo miteinander,

mir scheint, dass einige die Tragweite der Angelegenheit noch nicht ganz erfasst haben.

Falls der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 838/07 vom 22.11.07) zum § 14 Abs. 4 WaffG im Sinne der o.a. Stellungnahme des Bundesrates - identisch mit der gemeinsamen Empfehlung von Innen-, Familie und Jugend- sowie Agrarausschuss (Drucksache 838/1/07 vom 12.12.07) - abgeändert wird, bedeutet dies gem. § 14 "Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 sowie Satz 3" WaffG Einzelbedürfnisnachweis mit Verbandsbescheinigung für jede Waffe - vermutlich mit Voreintrag in die WBK - und damit de facto die Abschaffung der gelben WBK.

Kurz: NRW-Verhältnisse all überall - nur das dann Rechtsmittel aussichtslos sind, weil eine gesetzliche Grundlage besteht

:icon13:

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Hallo miteinander,

mir scheint, dass einige die Tragweite der Angelegenheit noch nicht ganz erfasst haben.

Mein Reden. Dann habe ich es doch nicht falsch verstanden.

Genau deswegen hatte ich ja gefragt.

Aber nochmal gefragt: Was ist mit den bereits ausgestellten gelben WBK's?

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danke für die Ausgrenzung anderer Verbände. So sollten alle Legalwaffenbesitzer denken, dann haben wir bald keine Waffen mehr.

Harlekin

Und was ist,wenn ich ald,sagen wir mal BDMP`ler an einer freien Veranstaltung beim BDS oder irgend einem anderen Verband als Einzelschütze mit einer nur dort genehmigten Waffe regelmäßig teilnehmen darf und will?????

Gruß

Spiegeldom

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