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IGNORED

838/07 Stellungsnahme Bundesrat


Floppyk

Empfohlene Beiträge

Aber nochmal gefragt: Was ist mit den bereits ausgestellten gelben WBK's?

bis zum 31.03.2008 kaufen was Dein Dispokredit und Deine 2/6er Regel hergeben.....so einfach, der Rest ist SPEKULATION

da die Änderungen noch keinen Eingang, Ratifiziert, Abgesegnet, beschlosen was auch immer ins Gesetz gefunden haben.

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Und nicht vergessen: Politiker anschreiben und sachlich (!) und höflich über unser Anliegen informieren. Ich bin auch schon seit geraumer Zeit am Tippen. Also, los, wenn alle mitmachen, bewegt sich etwas. Wenn dagegen keiner etwas tut, dann glauben die Verbotsfetischisten, dass sie alles ohne Widerstand beschließen können. Das dürfen wir nicht zulassen! Die Zeit an den Feiertagen und zwischen den Jahren ist doch gut geeignet, ein paar Zeilen zu erstellen. Und eine Email kostet nichts !

Man kann z.B. hier seinen Bundestagsabgeordneten in Erfahrung bringen.

P99

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danke für die Ausgrenzung anderer Verbände. So sollten alle Legalwaffenbesitzer denken, dann haben wir bald keine Waffen mehr.

Harlekin

Du redest Unsinn ! Ich grenze nicht aus , ich unterstütze !

Ich war zuerst im DSB und bin dann in den BDS .

Im DSB bin ich immer noch !

Ich hätte aber nicht dem BDS beitreten müssen ,wenn das Angebot des

DSB gestimmt hätte .

Also grenzt der DSB seine Mitglieder , die mehr als sein Angebot möchten , selbst aus !

Abewr ich unterstütze ih trotzdem noch immer mit Beiträgen und sportlicher Aktivität und

tatsächlich sogar mit "Funktion" .

Das Recht , Fehler zu benennen ist einem dadurch nicht verwehrt .

Das sollte doch sogar für Dich zu kapieren sein !

Gottfried

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Nein, es bedeutet dass Du auf Neugelb nur Waffen kaufen darfst für die es Disziplinen in deinem Verband gibt.

Nach der aktuellen Regelung genügt es, dass es eine Disziplin in irgendeinem anerkannten Verband gibt.

Hab ich das jetzt richtig so verstanden, daß ich zur Zeit noch auf die aktuelle "neue" gelbe WBK Waffen kaufen kann, für die es in einem anderen Verband Disziplinen gibt!? :confused:

Ich hatte zuletzt vor ca. 2 Jahren bei meinem SB nachgefragt, ob ich auch ein starkes Luftgewehr (wie beim Field-Target üblich) erwerben könne, für die mein Verband allerdings keine Disziplin hat. Das wurde ganz klar verneint!

Also würde das doch gehen, zumindest jetzt noch?

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Wenn dieser bullshit unserer Gesetzgeber so weiter geht, werden wir wohl in nichtmal 5 Jahren nur noch mit Steinen werfen dürfen (sofern dies einem vom Bedürfnis umfassten Zweck entspricht). Soviel zum Thema "Vereinfachung des Erwerbs für Sportschützen".

Mir schwappt gerade mein Morgenkaffee bedenklich weit nach oben. Ich glaube, ich geh erstmal so richtig ko...en

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Soweit ich es verstehe, bedeutet es nur dass alle Waffen gemäß der Sportordnung der Verbände in denen der Schütze Mitglied ist, erworben werden dürfen und zwar 2 pro 6 Monate. Von Voreintrag und Einzelgenehmigung lese ich nichts.

Aber es ist auch so schon schlimm genug.

Gruß

Kodjak

Hallo Kodjak,

die beabsichtigte Ergänzung des § 14 Abs. 4 mit der Textpassage "unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 sowie Satz 3" bezieht sich auf folgenden Wortlaut:

"Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und 2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden."

Das ist genau die Regelung, die bislang bereits jedem Erwerb auf grüne WBK zugrunde liegt - ggf. ergänzt durch § 14 Abs. 3.

In Anbetracht dieser identischen Regelungsgrundlage besteht meines Erachtens kein Anlass zu der Vermutung, dass sich die verwaltungstechnische Ausgestaltung des Erwerbsverfahrens zwischen GRÜN und GELB zukünftig wesentlich unterscheiden wird. Wie das funktioniert, hat NRW ja bereits in einigen Regierungsbezirken eindrucksvoll demonstriert - GELB mit Voreintrag und der winzige Schönheitsfehler mangelnder Rechtskonformität wird nunmehr beseitig.

Damit ist der Zweck der gelben WBK völlig ad absurdum geführt, nämlich für Sportschützen erleichterte Erwerbsbedingungen bei Schusswaffen mit geringer Deliktrelevanz zu schaffen.

Sofern es keinen Bestandschutz für "ganz alte" oder "alte neue" gelbe WBK's gibt, wovon ich zumindest für die letztgenannte Gruppe nicht ausgehe, wird die gelbe WBK schon aus Gründen der "Vereinfachung" verschwinden, weil sie letztlich keine eigenständige Regelung mehr repräsentiert.

In diesem Sinne

Frohe Weihnachten!

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Hallo!

Ich bin Vorsitzender einer RAG Schießsport im Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes Erfurt. Dort wurde es - bis zur erfolgreichen Revision vor dem OVG Weimar - so gehandhabt, das man eine Bescheinigung des Verbandes vorlegen sollte, in der die auf gelbe WBK einzutragende Waffe als konform zur Sportordnung bestätigt wurde. Der Mehraufwand war das Herbeiholen der Bescheinigung beim Landesschießleiter...... .

Ich denke, das die das Ganze für uns verkomplizierenden Vorschläge die in den Entwurf eingebracht wurden der vom Bundesrat abgenickt wurde (SO arbeitet also das System der Gesetzgebung in einer Demokratie, das also ist mit FDGO gemeint.... :peinlich: ) vom Thüringer Innenminister Dr. Karl Heinz Gasser ((CDU - für Diejenigen die irrig glauben, nur von den "Konservativen " käme alles Gute...), Erarbeiter des offiziellen Berichts zum Amoklauf von Erfurt...) zu verantworten sind.

http://www.thueringen.de/imperia/md/conten...g_gymnasium.pdf

Die angestrebte Novellierung ist hinsichtlich der Beschränkung des Waffenerwerbs für Sportschützen nicht weitreichend genug. Bei den Verhandlungen des Bundesrats über den Entwurf der Bundesregierung wird Thüringen daher einen Änderungsantrag einbringen, der insoweit eine strengere Regelung beinhaltet“, so Dr. Gasser weiter.

In der vorgesehenen Fassung der Bundesregierung ist der Erwerb von erlaubnispflichtigen Waffen durch Sportschützen lediglich durch eine zeitliche Regelung beschränkt. Über einen längeren Zeitraum könnte eine einzelne Person daher ein erhebliches Waffenarsenal anhäufen. Die von Thüringen geforderte Änderung gestattet den Erwerb einer Sportwaffe dagegen nur, wenn der Schütze nachweisen kann, dass er die Waffe für seinen Schießsport tatsächlich benötigt.

Quelle : http://www.thueringen.de/de/homepage/press...202/uindex.html

Zum K****n - solch eine Selbstherrlichkeit mit der über Andere Gesetzt verhängt werden die einen selbst nicht betreffen :angry2: .

Artiranmor

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Hallo miteinander,

mir scheint, dass einige die Tragweite der Angelegenheit noch nicht ganz erfasst haben.

Falls der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 838/07 vom 22.11.07) zum § 14 Abs. 4 WaffG im Sinne der o.a. Stellungnahme des Bundesrates - identisch mit der gemeinsamen Empfehlung von Innen-, Familie und Jugend- sowie Agrarausschuss (Drucksache 838/1/07 vom 12.12.07) - abgeändert wird, bedeutet dies gem. § 14 "Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 sowie Satz 3" WaffG Einzelbedürfnisnachweis mit Verbandsbescheinigung für jede Waffe - vermutlich mit Voreintrag in die WBK - und damit de facto die Abschaffung der gelben WBK.

Kurz: NRW-Verhältnisse all überall - nur das dann Rechtsmittel aussichtslos sind, weil eine gesetzliche Grundlage besteht

:icon13:

Hi,

wann erfahren wir (Datum) ob, oder ob nicht?

Soll ja zum 1.4.08 kommen, aber was kommt wird man doch bestimmt vorher erfahren. ????

Wenn ja, dann müßte ich noch mal ganz lieb bei meinen SB nachfragen ob er 3 Wochen, vor Ablauf meiner 6 Mo. Frist nochmal auf gelb einträgt.................. :traurig_16:

Oh, Mann

Gruss

Blue

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schönes Bsp wie in Deutschland das "Recht" zu-recht gebogen wird, wenns der politik gerade mal nicht passt...

da hat erst vor ein paar Monaten das OVG Thüringen festgestellt (nachzulesen in einer der letzten Visier in Ihr gutes recht), das nach neuem WaffG für WBK gelb die gleichen regeln gelten sollen wie für WBK gelb nach altem WaffG... sprich unbegrenzt, unbefristet und ohne Bedürfnisnachweis.

und siehe da, sofort nach dem Urteil wird das gesetz so umgestrickt, das es den Herren in B wieder genehm ist und uns das leben wieder ein bissi schwerer gemacht wird... mit der begründung: das haben wir ganz anders gemeint und gewollt, wir waren nur zu blöd, das gleich so aufzuschreiben... :icon13:

Ich hatte von unserer ach so tollen Großen Kollaboration eigentlich auch nichts anderes erwartet... nachdem ichs gelesen hatte...

F: was ist "Rechts"sprechung in der BRD durch Gerichte denn dann noch wert, wenn allerweil die gesetze danach so geändert werden, damit die Spinner in B ihren willen bekommen ?

A: NICHTS.

In diesem Sinne... vlt sollte man sich ja doch schonmal ein lohnenswertes auswanderungsziel suchen... Finnland soll um diese Jahreszeit sehr schön sein...

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Die Herren in B???

Das Urteil des OVG war gegen das Ordnungsamt in Erfurt - und aus dem ERFURTER Innenministerium kommt nun genau der Vorschlag zur Umgehung des Urteils mittels Schaffung von Sondergesetzen........ . Nicht schön, schlechte Volksvertretung. Kein Anstand.

Artirnamor

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