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IGNORED

Munitionslagerung im Schützenhaus


mephisto0815

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

wir haben gestern im Schützenhaus diskutiert, ob man Munition

in einem nichtklassifizierten "Baumarkt-Tresor", also einem kleinen

Tresor mit elektonischem Zahlenschloss den es für ca. 30 - 40 Euro gibt,

lagern darf.

Das Schützenhaus ist unbewohnt und ausserhalb des Wohngebietes.

Gruß

mephisto0815

Geschrieben

Du glaubst also dass jemand der dermaßen voller krimineller Energie ist um

1) in WO zu recherchieren wo man (einfach) an Munition kommt

2) sich in ein abgelegenes Gebiet macht um

3) in ein Schützenhaus einzubrechen um

4) einen Tresor aufzuflexen um

5) Munition zu stehlen

nicht in der Lage ist sich am örtlichen Bahnhof entsprechend einzudecken?

Das halte ich für unwahrscheinlich.

Geschrieben

In den Schützenhäusern die ich hier im Saarland kenne, stehen in der regel Tresore, in denen man " wohnen " könnte. Hats bei euch sowas nicht ? Ist da kein Platz mehr drin ? Bei uns stehen ab und an die 1260er Kisten mit 308 Surplus von einigen Kollegen drin. Da würden noch mehr davon reinpassen.

Aber zum Baumarkttresor: In genau so einem lagere ich auch Munition. Allerdings zu Hause. Rein rechtlich steht aber auch imho der Lagerung im Schützenhaus darin nichts im Wege, weil besser als Blechschrank mit Schwenkriegelverschluss ist der allemal .

Greetz

Peter

Geschrieben
Bei uns im Ort gibt es gar keinen Bahnhof!

Ich glaube du weißt worauf ich hinaus wollte. Wenn genügend kriminelle Energie vorhanden ist, dann wird sich die betreffende Person IMMER und ÜBERALL mit Waffen und Munition eindecken können. Und da gibt's bestimmt einfachere Wege als in ein Schützenhaus einzusteigen.

Geschrieben

Die Frage bei der Tresorwahl ist doch die: Will ich den gesetzlichen Anforderungen genügen, oder will ich maximal erreichbaren Schutz?

Das WaffG. gibt Mindestvorgaben, die gerne durch noch besseren Schutz überboten werden dürfen.

Ist einfach eine Entscheidung, die jeder für sich selbst treffen muß. Aber mindestens dem WaffG muß es halt entsprechen...

Gruß,

Pistolero

Geschrieben

Ich nenne das vorauseilenden Gehorsam. Ich fahr auch nicht absichtlich ein altes, kaputtes Dreckauto damit ich nicht womöglich jemanden motiviere einen Autodiebstahl zu begehen. Ich erfülle das Gesetz - PUNKT. Wenn andere durch illegale Handlungen Dinge stehlen, Verbrechen begehen, ... dann werden sie das immer tun, ich selbst schränke mich deshalb aber nicht ein. Wie lautet noch der Spruch...

Wer für die Sicherheit seine Freiheit opfert, wird letztlich beides verlieren.

Geschrieben
Ich nenne das vorauseilenden Gehorsam. Ich fahr auch nicht absichtlich ein altes, kaputtes Dreckauto damit ich nicht womöglich jemanden motiviere einen Autodiebstahl zu begehen. Ich erfülle das Gesetz - PUNKT. Wenn andere durch illegale Handlungen Dinge stehlen, Verbrechen begehen, ... dann werden sie das immer tun, ich selbst schränke mich deshalb aber nicht ein. Wie lautet noch der Spruch...

Wer für die Sicherheit seine Freiheit opfert, wird letztlich beides verlieren.

Das kann ich jetzt aber so nicht stehen lassen.

Bei Waffen/Munition kommen schnell erhebliche Werte zusammen (z.B. ideeller Wert bei der ersten eigenen Pistole, Munition kostet auch gleich mehrere Hundert Euro).

Der Gesetzgeber sieht eine Mindestschwelle vor (Blechschrank für Muni, A-Schrank für Langwaffen, B-Schrank für Kurzwaffen) um den Mißbrauch durch unberechigte Personen vorzubeugen. Wenn ich meine Investitionen in meine Waffen darüberhinaus stärker schützen möchte, ist das meine private Entscheidung und hat nichts mit vorauseilendem Gehorsam oder Verlust von Freiheit zu tun.

Hätte ich einen Ferrari (oder Lambo) würde ich den auch in die Garage fahren, obwohl er auch versichert ist, wenn er auf der Straße steht. Was habe ich davon, wenn die Versicherung zahlt, ich aber das gleiche Teil so nie wieder beschaffen kann?

Wäre mal interessant was passiert. Beispiel: Ein Schütze hat 5 Ordonanzwaffen und eine 3-Gun-Ausrüstung. Selbstverständlich alles vorschriftsmäßig gelagert.

Jetzt kommt ein rchtiger Profieinbrecher. Das einzige was dann nach einem Einbruch nicht auch noch weg ist, ist seine Zuverlässigkeit :rolleyes:

So, jetzt bräuchte der Schütze nochmal das ganze Geld, die ganzen Anträge, Bedürfnisse, Trainigsnachweise um diese Sachen neu zu beschaffen. Falls er sie in der gleichen Ausführung jemals wieder bekommt. Gilt auch noch das Erwerbsstreckungsgebot, hat er aber auch zwei Jahre Zeit, sich das nötige Kleingeld zusammenzusparen...

Gruß,

Pistolero

Geschrieben
.............

Gilt auch noch das Erwerbsstreckungsgebot, hat er aber auch zwei Jahre Zeit, sich das nötige Kleingeld zusammenzusparen...

Gruß,

Pistolero

Würde in so einem Fall also bei Verlust durch Diestahl/Raub etc. das Erwerbstreckungsverbot auch gelten ?

Geschrieben
Bei Waffen/Munition kommen schnell erhebliche Werte zusammen (z.B. ideeller Wert bei der ersten eigenen Pistole, Munition kostet auch gleich mehrere Hundert Euro).

Wir reden hier aber nicht von (wertvollen) Waffen, sondern von Munition.

Ansonsten gebe ich dir natürlich recht - wer schöne wertvolle (materiell wie imateriell) Waffen besitzt darf/wird die natürlich entsprechend verwahren.

Geschrieben
Ich glaube du weißt worauf ich hinaus wollte. Wenn genügend kriminelle Energie vorhanden ist, dann wird sich die betreffende Person IMMER und ÜBERALL mit Waffen und Munition eindecken können. Und da gibt's bestimmt einfachere Wege als in ein Schützenhaus einzusteigen.

Einfachere Wege als in ein Schützenhaus einzusteigen?

Da fallen mir auf Anhieb tatsächlich keine ein.

Meist sind die Schützenhäuser schön abgelegen, irgendwo im Wald.

Zu Igor am Bahnhof haben nicht alle Kontakte, außerdem wäre der wahrscheinlich teurer.

In den letzten Monaten häufen sie die Einbrüch in mir bekannte Schützenhäuser, vergangenen Samstag wurde in einen meiner Vereine eingebrochen. Erst versuchte man die Tür zu knacken, dann wurde ein Fenster aufgehebelt.

Nach dem Einstieg ging die Alarmanlage los und hat die Täter vertrieben.

Sachschaden an Türe und Fenster weit über 1000€.

Dazu Ärger, Aufwand und Arbeit...

Dabei fällt mir ein: Verwahrung Waffen und Munition in einem nicht ständig bewohnten Gebäude... gelten da nicht strengere Vorschriften als nur ein Blechschrank?

Geschrieben
Einfachere Wege als in ein Schützenhaus einzusteigen?

Da fallen mir auf Anhieb tatsächlich keine ein.

Man könnte auf die Idee kommen, sie läge jedenfalls nahe, heutezutage gefahrlos Jäger zu überfallen; die dürfen im Zusammenhang mit der Jagd ihre offen geführten Schußwaffen nicht mehr geladen haben. Geht viel schneller als der Einbruch in ein Schützenhaus und man hat gleich Großkaliberwaffen und Muniton als Beute. Oder man setzt auf sonstige Waffenträger an. Würde jeder Untergrundkämpfer in einem beaffneten Konflikt gleichfalls tun.

Geschrieben

Gefahrlos Jäger überfallen?

Ich könnte mir vorstellen, dass ein Jäger vielleicht sogar ein Messer dabei hat, dass er zur Selbstverteidigung einsetzen kann.

Außerdem haben "die üblichen Verdächtigen" wohl selten einen Kommandolehrgang besucht, wodurch es schwer werden könnte, sich unbemerkt zu nähern.

Oder?

Geschrieben
Außerdem haben "die üblichen Verdächtigen" wohl selten einen Kommandolehrgang besucht, wodurch es schwer werden könnte, sich unbemerkt zu nähern.

Oder?

Weiß ich nicht. Man braucht sich ja nicht immer unbemerkt nähern zu müssen und es kommt auf das Tatmittel an, das man schon hat. Eine 6,35 er ist da durchaus geeignet, auch ein Maschinengewehr zu erbeuten. Auch die Bitte um Feuer nach einem freundlichen Grüß Gott kann mit der Absicht nach Erbeutung einer Schußwaffe einhergehen. Aber Du scheinst da mehr Ahnung zu haben......

Geschrieben
Du glaubst also dass jemand der dermaßen voller krimineller Energie ist um

1) in WO zu recherchieren wo man (einfach) an Munition kommt

2) sich in ein abgelegenes Gebiet macht um

3) in ein Schützenhaus einzubrechen um

4) einen Tresor aufzuflexen um

5) Munition zu stehlen

nicht in der Lage ist sich am örtlichen Bahnhof entsprechend einzudecken?

Das halte ich für unwahrscheinlich.

Ich weiß nicht ob´s wer glaubt, aber ich sage Dir,

Ich weiß das es solche Leute gibt. !

Gruß

Inst200

Geschrieben
Ich weiß nicht ob´s wer glaubt, aber ich sage Dir,

Ich weiß das es solche Leute gibt. !

Gruß

Inst200

Es gibt halt alle Sorten, auch solche.

Geschrieben
1. Um einem Waffenträger die Waffen wegnehmen darf man nicht feige sein, um in ein Schützenhaus einzubrechen schon.

2. Wo gibt es übrigens Untergrundkämpfer in Deutschland?

Gruß Kodjak

1. Recht hast Du.

2. Das war nur ein Beispiel für einen entschlossenen und ggf. sogar dafür ausgebildeten oder wenigstens erfahrenen Täterkreis. Wofür heutige Tätergenerationen sich selbst ausbilden, war ja s.Zt. sogar im Hinblick auf Festnahmetechniken und deren Gegenwehr in den Suchanzeigen des Waffenjournals zu lesen, wo man PVB, Soldaten und Ex für diesen Zweck suchte. Man ahnt dadurch, was bei solchen Leuten gemacht wird oder wenigstens gemacht werden könnte. Jedenfalls geht ein Überall auf einen 60jährigen oder noch älteren Bewaffneten schneller und risikoloser, insbesondere weil er nicht mehr geladen haben darf, als ein Einbruch in ein Schützenhaus, um wieder auf die Diskussion zu kommen.

Geschrieben
Offenbar läuft da was an mir vorbei. Allerdings bin ich auch kein Jäger (was nicht für immer so bleiben muß). Wäre ich einer und wäre das Problem real (sage ich nicht um Dich zu ärgern, aber ich denke wir leben in Deutschland und nicht im Irak oder in Afganistan) dann würde ich über den DJV dafür eintreten, wieder eine geladene Kurzwaffe auch auf dem Weg ins Revier führen zu dürfen. Allerdings hört man auch nichts über gewaltsamen Diebstahl von Waffen bei Jägern während der Jagd. Vielleicht meldet sich dazu mal ein Jäger?

Kodjak

Nur weil Du nichts davon hörst..... Es ist so und es gab sogar schon mal einen Vorfall mit 50 Messerstichen in den Kopf, der Jäger verstarb selbstverständlich. Und weil es das bis jetzt nicht häufiger als Taten in anderen Bereichen gab, muß ja nicht heißen, daß das auch immer so bleibt. Es hat sich halt noch nicht rumgesprochen in der Scene, daß die Möglichkeiten jetzt sogar noch besser sind als bis 2003. Und der DJV wurde angschrieben, genau wie das FWR. Es interessiert sich niemand dort für die Interessen der Mitglieder, höchstens für die eigenen. Jedenfalls solange nicht mehr passiert, Ist wie mit der Kreuzung und der Ampel nach dem vierten überfahrenen Kind. Und was Du würdest oder ich sollte, ist mir jetzt schleierhaft. Denn Du hast meine Briefe an den DJV gelesen und Dich s.Zt. sogar geäußert, daß Du auch schreiben wirst. Auf eine Nachfrage meinerseits, ob Du das getan hast und welcher Art Deine Schreiben waren, hast Du bis heute nicht geantwortet. Ich habe also geschrieben und brauche mir also keine Vorschriften in dieser Hinsicht machen zu lassen.

Aus dem gleichen Grund sollten Jäger fallweise wieder Kurzwaffen führen.

Gruß

Kodjak

Wer sagt Dir denn, daß sie das nicht tun ? Es ist nach wie vor erlaubt und viele führen welche. Es nützt nur nichts, wenn sie die meiste Zeit ungeladen sind.

Noch was, ein guter Schachspieler wartet auch nicht ergeben auf den nächsten Zug des Gegners, er rechnet vorher mit den Aktionen seines Gegenübers. Der Zug ist also noch gar nicht passiert und man hat schon alle möglichen Alternativen durchdacht, jedenfalls wenn man gut ist. Es ist also egal, was man hört oder nicht, vorausschauendes Denken ist nicht nur beim Fahren relevant, sondern auch bei anderen Sicherheitsapekten. Und wenn ich Waffen bräuchte und kriminell wäre, würde ich es wenigstens genau so machen wie geschrieben, auch Polizisten und Soldaten böten sich da an.

Achtung, dies ist keine Anleitung zu einer Straftat, nur ein Posting zum Nachdenken, bevor es zu spät ist und etwas passiert. Wir müssen wieder hin zu einer Regelung für Jäger, wie es sie bis 2003 gegeben hat. Und der DJV muß endlich mit seinem behäbigen Arsch hochkommen und für die Rechte der Jägerinnen und Jäger eintreten, statt deren zunehmende Verfolgung billigend und weiterhin untätig in Kauf zu nehmen.

Geschrieben

Bei uns im Schützenhaus wurde bereits drei mal eingebrochen, die beiden ersten Male von demselben Einbrecher.

Das erste Mal wurden alle Metallschränke aufgehebelt. Gestohlen wurde aber nichts, auch nicht die teuren Luftgewehre, die man sicher gut zu Geld hätte machen können. Der Dieb drang über die 50 m Bahnen ins Gebäude ein. Dort gab es keine Stahltüren sondern nur verschlossene Jalosien, die schnell aufgebrochen waren.

Das zweite Mal war der Einbrecher besser ausgerüstet. Offenbar hatte er sich irgendwo einen großen Winkelschleifer gestolen, mit dem er sämtliche A und B Tresore öffnete. Gestohlen wurde dieses Mal ca. 50 Euro, die sich in der Aufsichtskasse befanden, eine alte S&W KK-Pistole und ein oder zwei Päckchen KK-Munition. Zwei weitere KK Pistolen, die restliche Munition und der mitgebrachte Winkelschleifer blieben zurück.

Nach zwei Jahren wurde der Einbrecher geschnappt. Die Pistole befindet sich jetzt wieder in unserem Besitz. Mittlerweile haben wir auch einen großen begehbaren Tresorraum mit deutlich höherer Sicherheitsstufe.

Beim dritten Einbruch blieb die Schießanlage selbst unangetastet. Lediglich aus der Vereinsgaststätte wurde ein Beamer gestohlen.

Die Aufbewahrung von Waffen und Munition im Schützenhaus ist also immer mit Risiken verbunden. Die abgelegene Lage der meisten Schützenhäuser läd zum Einbruch förmlich ein und eine Alarmanlage mit direkter Verbindung zur Polizei ist für viele Vereine einfach zu teuer. Die Lateralschäden beim Einbrechen überstiegen jedes Mal bei weitem den Wert der Beute.

Gruß

Volker

Archiviert

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