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IGNORED

Wechselsystem


Königstiger

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wie ist das eigentlich mit dem Kauf von WS (gleich/kleineren) Kalibers für Waffen die man per Erbfolge im Besitz hat geregelt ?

was soll daran unklar sein?!

ein ws gleichen, oder kleineren kalibers darfst du auf jeden fall dazukaufen - warum auch nicht?

Geschrieben

nun, wenn ich mit meiner erben-wbk ein ws für eine kw kaufen würde, dann legte ich die wbk dem verkäufer einfach vor und das wars. auf meiner erben-wbk ist nämlich kein vermerk von wegen erben-wbk.

Geschrieben

1. Zielen die meisten zukünftigen Sicherungssysteme für Erben nicht darauf ab den Lauf wirkungsvoll zu blockieren??? Wäre der Erwerb eines Wechselsystems nicht eine mögliche Umgehung der Blockade???

2. Hat ein reiner Erbe, also nicht Sportschütze oder Jäger überhaupt ein "Schießbedürfnis", also tatsächlich die Genehmigung mit den Erbwaffen schießen zu gehen? Doch wohl eher nicht, sonst würde man nicht auf die Idee kommen diese Waffen blockieren zu wollen. Warum sollte ein Erbe daher auch ein Bedürfnis für ein Wechselsystem haben???

Wenn ein Erbe wirklich ein Schießsportliches Interesse daran hat und nicht nur das Interesse ein obercooler Waffenbesitzer zu sein, sollte es wohl kein Problem für ihn sein einem Verband beizutreten, die Sachkunde abzulegen und so die Freigabe zur sportlichen Nutzung und zur Anschaffung eines WS zu bekommen.

Jetzt bekomme ich hier bestimmt massig haue.

Geschrieben

@ IMI

Auf meiner Erben WBK ist es vermerkt.Und zwar ist in der Spalte Überlasser eingetragen, "von Todes wegen von xxxx".

Da kocht wohl jede Behörde ihr eigens Süppchen.

@ Jennerwein

Sagen wir so,es darf bei Voreintrag v. entsprechender Waffe ein WS ohne Nachweis eines Bedürfnisses gekauft werden.

@ Rene

Der Erbe hat die Waffe(n) auf seiner WBK,er übt also die tatsächliche Gewalt darüber aus.Fertig ! Wer oder was sollte ihm verbieten auch als "Nicht Sportschütze" oder "Nicht Jäger" als Gastschütze hin und wieder zu schiessen ?

Geschrieben

Es hat ja nun auch lange genug gedauert, bis jemand die Lücke im Gesetzesentwurf benannt hat, durch die man ganze Kolonnen von Lastwagen fahren kann. Das Vorhaben, den Erben den Besitz von Waffen zu vermiesen, ist damit natürlich nicht abgeschlossen. Und jetzt steht es den Verfassern des AffG doch offen auch über die Erlaubnisfreiheit von Wechselsystemen zu reden, denn damit könnte ja die Bedürfnisfreiheit der Erben ausgenutzt werden um terroristische Waffenlager anzulegen.

:00000733:

Ist wie ein Strick-Pulli mit losem Faden. Ziehen und der Reihe nach auflösen....

Nicht deliktrelevante, legale Waffen müssen natürlich noch viel schärfer kontrolliert werden als bisher, bei den illegalen Waffen kann man ja nichts machen, die sind ja für's unbewaffnete Vollzugspersonal zu gefährlich.

Wenn man bei den Erben von Waffen die bisherige Situation verbessern (verschärfen) möchte, dann soll man doch Zuverlässigkeit und Sachkunde (á la Sportschütze) neben der 'normalen' Aufbewahrung fordern.

Nach geltendem Recht kann sich natürlich der Erbe kaliberkleiner/gleiche WS zur Grundwaffe kaufen.

Munition für seine Waffen darf sich der rechtschaffende Erbe jederzeit auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch erwerben.

Wenn Sperrelemente Pflicht bei Erben werden, muss er dann auch eins für jeden Lauf kaufen. Hilft Armatix, und deshalb ist der Vorstand des FWR bestimmt dafür. (Wer Sarkasmus findet, muß ihn behalten)

Und alles mit dem 'vom Bedürfnis umfasstem Zweck' ist eine juristische, konstruierte Fiktion fernab jeder Realität, die einzig und allein dem Zweck dient, jemandem am Zeug zu flicken.

Es gibt Menschen, die in uns Schützen, Jägern und Sammlern genau diesen Jemand sehen. Daher soll man nicht zu ungesetzlichen Taten auffordern und die Grenzbereiche der Gesetzgebung ausloten. (Nein, da gibt's jetzt keine Beispiele) Doch:

- aufmunitionierte Magazine transportieren ist blöd. (Für Sportschützen)

- FA Lower Reciever für AR-15, FA-Schalter für Glocks, Montagen für Taschenlampen, Ziellaser etc. zu kaufen und zu besitzen ist blöd.

- Mit Softair-Nachbildungen durch den Stadtwald laufen (am besten in der Horde und in Tarnklamotten) ist blöd.

Alles (noch) nicht gesetzlich verboten ! Ist aber wie Juckpulver für die Hoplophoben und Allmachtsstaatsfanatiker.

Don't Go Stupid Places ! (Das lässt sich aus dem Selbstschutz prima übertragen)

Geschrieben
Ist wie ein Strick-Pulli mit losem Faden. Ziehen und der Reihe nach auflösen...

Gut erkannt.

Und alles mit dem 'vom Bedürfnis umfasstem Zweck' ist eine juristische, konstruierte Fiktion fernab jeder Realität, die einzig und allein dem Zweck dient, jemandem am Zeug zu flicken.

Nochmals gut erkannt.

Geschrieben

Meiner Ansicht nach ist das Ausloten des WaffG in einem Forum oder über eGun alles andere als zweckdienlich!

"Herr Lehrer, ich ........".

Hierdurch wird wohl eher Handlungsbedarf gesehen, als wenn ein Erbe in der Stadt xy sich ein WS kauft.

Geschrieben
Andere unterschätzen die Intelligenz der Leute, welche die Gesetze formulieren.

Hallo Jennerwein

das dachte ich auch mal. Aber nach einigen Gesprächen bin ich mir da nicht mehr so sicher.

Und ja, WO wird als die Inkarnation des Bösen betrachtet und entsprechend obserbviert.

Steven

Geschrieben
....sind in der Regel gewollt. ;)

Schätze nein.

Man muss nicht immer eine Verschwörung vermuten, wenn simple Dummheit auch ausreicht. Ist eine Applikation von Occam's Rasierer. Der Umkehrschluss stimmt aber auch. Wir brauchen keine Weltverschwörung, ausreichend viele Idioten haben denselben Effekt.

Geschrieben

Ups :confused:

Daß meine Frage solche Wellen schlägt hatte ich nicht gedacht .

Aber um es klarzustellen:Ich bin seit 1983 Sportschütze und seit 1985 WBK Inhaber.Ich möchte weder irgend etwas ausloten noch sonst irgendwas.

Ich überlege nur ein 2. System für meine 2003 geerbte GSP zu kaufen.Mehr nicht.

Geschrieben

Wenn ein Erbe wirklich ein Schießsportliches Interesse daran hat und nicht nur das Interesse ein obercooler Waffenbesitzer zu sein, sollte es wohl kein Problem für ihn sein einem Verband beizutreten, die Sachkunde abzulegen und so die Freigabe zur sportlichen Nutzung und zur Anschaffung eines WS zu bekommen.

/quote]

Ja und zwar für den obercoolen waffenbesitzer-für viele-so z.B. für mich ist dieses geerbte Stück Metall vor Allem Erinnerung an einen Menschen.

Tatonka

Geschrieben
Ups ....

Deine Frage war völlig OK. Wir regen uns mehr über die Antwort von Renee auf.

Kommt auf Deine GSP an. Wenn Du eine .32 hast, kannst Du ein Wechselsystem in .22 lfb problemlos erlaubnisfrei einkaufen.

Hast Du umgekehrt eine .22er und willst das .32er System haben, brauchst Du eine Bedürfnisbescheinigung Deines Sportverbandes, mit der Du auf dem Amt eine Erwerbserlaubnis (Voreintrag in grüner WBK) beantragst.

Bei kalibergleichem System ist es grundsätzlich erlaubnisfrei. Aber sprechen Sie mit dem Sachbearbeiter Ihres Vertrauens.

Ach ja: Gesetzesstelle ist WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 (Erlaubnisfreier Umgang), Punkt 2 (Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer WBK), Unterpunkt 2.1 (Hechel.....)

Die GSP ist sicherlich für alle Sportverbände geeignet (sprich: jeder hat 'ne Disziplin), sollte also nicht das große Problem werden.

Geschrieben
1. Zielen die meisten zukünftigen Sicherungssysteme für Erben nicht darauf ab den Lauf wirkungsvoll zu blockieren??? Wäre der Erwerb eines Wechselsystems nicht eine mögliche Umgehung der Blockade???

2. Hat ein reiner Erbe, also nicht Sportschütze oder Jäger überhaupt ein "Schießbedürfnis", also tatsächlich die Genehmigung mit den Erbwaffen schießen zu gehen? Doch wohl eher nicht, sonst würde man nicht auf die Idee kommen diese Waffen blockieren zu wollen. Warum sollte ein Erbe daher auch ein Bedürfnis für ein Wechselsystem haben???

Wenn ein Erbe wirklich ein Schießsportliches Interesse daran hat und nicht nur das Interesse ein obercooler Waffenbesitzer zu sein, sollte es wohl kein Problem für ihn sein einem Verband beizutreten, die Sachkunde abzulegen und so die Freigabe zur sportlichen Nutzung und zur Anschaffung eines WS zu bekommen.

Jetzt bekomme ich hier bestimmt massig haue.

Von mir bekommst du Zustimmung!

"Wir", als Sportschützen (Sammler, Jäger) haben massig Kohle investiert, um Waffen erwerben und benutzen zu dürfen.

Ich sehe auch nicht ein, warum jemand durch die Hintertür "uns" eine lange Nase macht und -möglicherweise noch ohne Sachkenntnis- mit geerbten Waffen rumballert (auf öffentlichen Schießständen ohne weiteres möglich).

Ist mir selber schon untergekommen:

O-Ton: (von der Seite während des Schießens meinerseits angequatscht)

"Ich hab hier was- geerbt- wie lädt man das Dingen? Was für 'ne Munition brauche ich da?"

Und deshalb volle Zustimmung meinerseits zum oberen reply.

Geschrieben
1. Zielen die meisten zukünftigen Sicherungssysteme für Erben nicht darauf ab den Lauf wirkungsvoll zu blockieren??? Wäre der Erwerb eines Wechselsystems nicht eine mögliche Umgehung der Blockade???

2. Hat ein reiner Erbe, also nicht Sportschütze oder Jäger überhaupt ein "Schießbedürfnis", also tatsächlich die Genehmigung mit den Erbwaffen schießen zu gehen? Doch wohl eher nicht, sonst würde man nicht auf die Idee kommen diese Waffen blockieren zu wollen. Warum sollte ein Erbe daher auch ein Bedürfnis für ein Wechselsystem haben???

Wenn ein Erbe wirklich ein Schießsportliches Interesse daran hat und nicht nur das Interesse ein obercooler Waffenbesitzer zu sein, sollte es wohl kein Problem für ihn sein einem Verband beizutreten, die Sachkunde abzulegen und so die Freigabe zur sportlichen Nutzung und zur Anschaffung eines WS zu bekommen.

Jetzt bekomme ich hier bestimmt massig haue.

Von mir bekommst du Zustimmung!

"Wir", als Sportschützen (Sammler, Jäger) haben massig Kohle investiert, um Waffen erwerben und benutzen zu dürfen.

Ich sehe auch nicht ein, warum jemand durch die Hintertür "uns" eine lange Nase macht und -möglicherweise noch ohne Sachkenntnis- mit geerbten Waffen rumballert (auf öffentlichen Schießständen ohne weiteres möglich).

Ist mir selber schon untergekommen:

O-Ton: (von der Seite während des Schießens meinerseits angequatscht)

"Ich hab hier was- geerbt- wie lädt man das Dingen? Was für 'ne Munition brauche ich da?"

Und deshalb volle Zustimmung meinerseits zum oberen reply.

Geschrieben
Ich sehe auch nicht ein, warum jemand durch die Hintertür "uns" eine lange Nase macht und -möglicherweise noch ohne Sachkenntnis- mit geerbten Waffen rumballert ...

Wenn ich deine Probleme hätte, dann hätte ich gar keine. :heuldoch:

Geschrieben
"Wir", als Sportschützen (Sammler, Jäger) haben massig Kohle investiert, um Waffen erwerben und benutzen zu dürfen.

Ich sehe auch nicht ein, warum jemand durch die Hintertür "uns" eine lange Nase macht und -möglicherweise noch ohne Sachkenntnis- mit geerbten Waffen rumballert (auf öffentlichen Schießständen ohne weiteres möglich).

So ein Quark.

Wieder einer, der ob seiner so wunderbaren "Privilegien" als Sportschütze/Sammler/Jäger die Nase sooo hoch

trägt (Dünkel nannte man das früher) und sich über unser wundervolles Waffenrecht ungemein freut, weil es ihn

(der einige Hürden hinter sich gebracht hat) über die tumbe Masse der Unterprivilegierten erhebt...

Solche Teilnehmer hatten wir hier schon. Und ich muss leider auch in diesem Fall wieder sagen:

Du hast überhaupt nichts kapiert.

Schau dir nur unser Nachbarland Schweiz an, wo viele Bürgerrechte (auch der Waffenbesitz)

offenbar ernster genommen werden. Spätestens vor dem dortigen Hintergrund ist deine Position (s.o.)

nur noch ärmlich.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Und Gorm, alter ....., was hast Du Deinem Standnachbarn gesagt ?

- Das is 'ne GSP. Die Mumpeln komn da unten 'nei. Halt .22 lfb, Willste mal näher rangehen ?

oder

- Na Sie sind mir ja einer, mit Ihnen rede ich erst, wenn Sie die Sachkunde erworben haben. Jetzt melde ich Sie erst einmal bei der Standaufsicht.

Ich weiß ja, was ich von Dir erwarte, aber überrasch mich mal. Oh, btw, so schön war der Post nicht, daß ich ihn gleich zweimal lesen gewollt hätte.

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