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IGNORED

Überprüfung des Bedürfnisses


Arpad_895

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Vorgeschichte:

Ich habe vor knapp drei Jahren in Berlin meine WBK (grün und gelb) erhalten. Grüne mit Voreintrag 2 Kurzwaffen. Kurz danach ist meine Frau schwanger geworden und ich musste mein Hobby auf Eis legen, d.h. keine Wafffe erworben und seit dem auch keine Aktivitäten mehr im Verein aber noch Mitglied.

Bin dann mit meiner Frau ins Saarland umgezogen.

Problem: -Ich meine in Erinnerung zu haben, daß nach 3 Jahren eine erneute Überprüfung des Bedürfnisses stattfindet, also Vorlage Schiessbuch. Stimmt das?

-Wollte jetzt nochmal einsteigen mit KK-Gewehr (Kostengründe). Wenn ich jetzt auf meine gelbe ein KK kaufe und tatsächlich eine Überprüfung

stattfindet, bin ich dann alles wieder los?

-Die gelbe WBK wurde erteilt Anfang 2005. Laut Aufdruck sind nur Einzelladerwaffen erwerbbar. Ist denn nicht auch der Erwerb von Mehrladern mit

der Gelben ohne Voreintrag möglich?

im voraus vielen Dank

Geschrieben

Zunächst, Purche, willkommen im Forum!

Auf Grün mußt Du binnen eines Jahres erwerben, da Du nicht gekauft hast, ist der Voreintrag verfallen, gehe auf Los und beginne das Ganze von vorn...

Gelb wird zeitlich unbegrenzt ausgestellt, jedoch ist die Beschränkung auf Einzellader schlicht rechtswidrig.

Aber dennoch gültig.

Also: Z.B. Einzellader kaufen (es gibt so nette Schweden!)

Außerdem: Antrag auf Abänderung des Blödsinns stellen. Erst wenn das geschehen, darfst Du Repetierer kaufen (es müssen nicht, können aber Mehrlader sein. Ein UHR ist ja auch ganz schön, wenn er auch kein Mehrlader ist).

Hast trainiert in der Zeit und Schießbuch geführt?

Heinrich

Geschrieben

Nein, ich habe in der Zeit nicht trainiert. Das ist ja der Grund warum ich wegen der Überprüfung frage. Ich würde gerne jetzt mit KK anfangen und mir auch auf die gelbe WBK einen kaufen, habe aber bedenken, daß nächstes Jahr geprüft wird und ich dann alles abgeben muss weil ich in den letzten 2 Jahren nicht trainiert habe. Dann würde ich lieber gleich nochmal von vorne anfangen.

Geschrieben
Nein, ich habe in der Zeit nicht trainiert. Das ist ja der Grund warum ich wegen der Überprüfung frage. Ich würde gerne jetzt mit KK anfangen und mir auch auf die gelbe WBK einen kaufen, habe aber bedenken, daß nächstes Jahr geprüft wird und ich dann alles abgeben muss weil ich in den letzten 2 Jahren nicht trainiert habe. Dann würde ich lieber gleich nochmal von vorne anfangen.

Moin - von vorne muß gar nichts sein. Sprich mit dem Verein, falls Du im Saarland in einem Verein bist. Sonst suche Dir schnell eine nette Truppe. Schildere die Situation, gehe wieder trainieren und wenn die Überprüfung kommt, bist Du wieder aktiv - trotz Kinderpause.

Das Schießbuch wird nicht vorgelegt. Hier möchte die Behörde eine Bestätigung vom Verband. Der bestätigt Dir, was der Verein bestätigen kann.

Es ist nie zu spät...... und reden hilft meistens.

Nur zu und gut Schuß.

Geschrieben

Hallo Arpad,

also mit grün kenne ich mich nicht aus, aber hatte selbst eine gelbe WBK die zwar 2005 ausgestellt wurde aber nur auf Einzellader begrenzt war (also ne alte gelbe). Da ich mir aber einen Mehrlader für Ordonnanz kaufen will brauchte ich aber die Erweiterung auf §14(4). Bin dann zum Amt und hab einfach mal gefragt nach der Erweiterung und sie wurde mir auch ohne nochmalige Prüfung des Bedürfnisses eingetragen.

Also mein Tipp, einfach mal mit deiner gelben auf das zuständige Amt fahren (von grün musst du denen ja nix sagen) und nach der Erweiterung fragen. Verlieren kannst du ja eigentlich nix. Wenn du dann die Erweiterung bekommst, kannst dir kaufen was du willst (solange es eine Disziplin in deinem Verband dafür gibt).

Es komm bestimmt auch auf den Sachbearbeiter an, ich hatte vielleicht auch Glück.

Wie gesagt, ich würds einfach mal versuchen.

Das ist meine bescheidene Meinung.

Mit sportlichem Gruß

SigInt

Geschrieben

Hallo,

ähhm ja Berlin.... Wenn Dein Antrag damals auf einer Disziplin beruht wo Einzellader geschossen werden , wird in Berlin auch nur Einzellader auf der WBK verewigt. Wenn Du Mehrlader erwerben möchtest brauchtest Du in Berlin ein neues Bedürfnis. Genauso bei Kurzwaffen.Die Erweiterung der WBK würde nochmal 56 Euro kosten.

Aber zum Glück wohnst Du ja jetzt im Saarland. :-)

Ich würde mie einfach ein KK Gewehr kaufen und abwarten was passiert.

Gruß Tom

Geschrieben

Man braucht auch in Berlin keine xfachen Beduerfnisse fuer Neugelb...sondern nur nen Anwalt, dann kriegt man auch sein Recht. Wenn natuerlich alle kuschen... :016:

Geschrieben
Hallo Arpad,

also mit grün kenne ich mich nicht aus, aber hatte selbst eine gelbe WBK die zwar 2005 ausgestellt wurde aber nur auf Einzellader begrenzt war (also ne alte gelbe). Da ich mir aber einen Mehrlader für Ordonnanz kaufen will brauchte ich aber die Erweiterung auf §14(4). Bin dann zum Amt und hab einfach mal gefragt nach der Erweiterung und sie wurde mir auch ohne nochmalige Prüfung des Bedürfnisses eingetragen.

Also mein Tipp, einfach mal mit deiner gelben auf das zuständige Amt fahren (von grün musst du denen ja nix sagen) und nach der Erweiterung fragen. Verlieren kannst du ja eigentlich nix. Wenn du dann die Erweiterung bekommst, kannst dir kaufen was du willst (solange es eine Disziplin in deinem Verband dafür gibt).

Es komm bestimmt auch auf den Sachbearbeiter an, ich hatte vielleicht auch Glück.

Wie gesagt, ich würds einfach mal versuchen.

Das ist meine bescheidene Meinung.

Mit sportlichem Gruß

SigInt

Diese Erfahrungen habe ich auch in Berlin gemacht. Erst letzte Woche bei der WBK eines Schützenkollegen. Er hätte es nicht reklamiert, weil er gar nicht begriffen hatte, daß es falsch war.

Die Reklamation beim Sachbearbeiter wurde konstruktiv und freundlich vorgetragen und... nach knapp einer halben Stunde war die Gelbe mit allen gewünschten Einträgen ausgestellt.

Meine Erfahrung: Reden hilft.

Geschrieben
Diese Erfahrungen habe ich auch in Berlin gemacht. Erst letzte Woche bei der WBK eines Schützenkollegen. Er hätte es nicht reklamiert, weil er gar nicht begriffen hatte, daß es falsch war.

Die Reklamation beim Sachbearbeiter wurde konstruktiv und freundlich vorgetragen und... nach knapp einer halben Stunde war die Gelbe mit allen gewünschten Einträgen ausgestellt.

Meine Erfahrung: Reden hilft.

Hängt wohl auch leider vom Sachbearbeiter ab, bei mir nützte alles reden nicht. Rechtsschutz hatte ich zu dem Zeitpunkt noch nicht.

Geschrieben

In meinem Augen reden wir hier um des Kaisers Bart. Erfolgt der Erwerb der ersten Waffe auf WBK gelb nicht innerhalb des ersten Jahres nach Ausstellung, ist die Erwerbsberechtigung auf gelb verwirkt. Insofern geht es offenbar nicht nur um das Bedürfnis und dessen Überprüfung, sondern die Erwerbsberechtigung als solche scheint mir der wackelnde Zahn zu sein.

Geschrieben
In meinem Augen reden wir hier um des Kaisers Bart. Erfolgt der Erwerb der ersten Waffe auf WBK grün nicht innerhalb des ersten Jahres nach Ausstellung, ist die Erwerbsberechtigung auf grün verwirkt.

Ich habe das mal korrigiert ;)

Geschrieben
Ich habe das mal korrigiert ;)

Warum? Rndr.7 zu §14 IV im Steindorf-Kommentar kannst Du gern nachlesen, woher ich mein "Wissen" speise. Sollte sich Steindorf irren, der leider keine Quelle für seine Erkenntnis angibt?

Geschrieben
Ein UHR ist ja auch ganz schön, wenn er auch kein Mehrlader ist).

:confused: Häh ? :confused:

In den Unterhebel-Repetierer passen mehr als 1 Murmel rein -> Einzellader ? Oder meinst Du einen entsprechenden Umbau ?

Egal, BTT:

Wie hier bereits gesagt wurde:

a ) für Dich ist eine andere Waffenbehörde zuständig. (Hast Du den Umzug Deiner Behörde gemeldet, oder verlässt Du Dich auf's Einwohnermeldeamt ?)

b ) Die Vor-Einträge auf die grüne WBK sind verfallen. Auf diese Einträge kannst Du keine Waffen mehr erwerben.

c ) Die gelbe WBK ist eine unbefristete Erlaubnis zum Erwerb. (von nicht Deliktrelevanten Schusswaffen) Ist sie beschränkt ausgestellt worden, gilt diese Beschränkung zunächst.

Meine Meinung: Suche Dir einen netten Verein in Deiner neuen Heimat. Geh' wieder schießen. Sprich mit deinem Dir zugeteilten neuen Sachbearbeiter bei der Behörde. Schildere die Situation und frage wegen eines KK-Repetierers nach. Dazu müsste Deine WBK abgeändert werden, und vielleicht müsstest Du noch eine Befürwortung des Verbandes beibringen.

Edit: der B) Smilie

Geschrieben
Auch diese Einschränkung sieht das WaffG für die Gelbe eigentlich nicht vor...

Grayson

Kann leider nur sagen was auf meiner WBK steht.

Folgendes steht dabei:

Der Inhaber dieser Erlaubnis ist Mitglied im Rheinischen Schützenbund e.v. 1872

Die Erwerbserlaubnis bezieht sich auf die Waffen, die im anerkannten Schießsportverband geschossen werden.

Mit sportlichem Gruß

SigInt

Geschrieben
Vorgeschichte:

Ich habe vor knapp drei Jahren in Berlin meine WBK (grün und gelb) erhalten. Grüne mit Voreintrag 2 Kurzwaffen. Kurz danach ist meine Frau schwanger geworden und ich musste mein Hobby auf Eis legen, d.h. keine Wafffe erworben und seit dem auch keine Aktivitäten mehr im Verein aber noch Mitglied.

Bin dann mit meiner Frau ins Saarland umgezogen.

In welcher Ecke des Saarlandes wohnst Du denn?

Geschrieben

2) 1Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. 2Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2.die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

ohne regelmässiges Schießen kein Bedürfnis!!

und keine Bescheinigung des Verbandes, da keine Nachweis erbracht werden kann.

Schießnachweise sind bis 3 jahre nach erster Erteilung einer WBK zu erbringen.

Geschrieben
-Wollte jetzt nochmal einsteigen mit KK-Gewehr (Kostengründe). Wenn ich jetzt auf meine gelbe ein KK kaufe und tatsächlich eine Überprüfung

stattfindet, bin ich dann alles wieder los?

-Die gelbe WBK wurde erteilt Anfang 2005. Laut Aufdruck sind nur Einzelladerwaffen erwerbbar. Ist denn nicht auch der Erwerb von Mehrladern mit

der Gelben ohne Voreintrag möglich?

im voraus vielen Dank

Hallo Arpad 895

du hast eine Gelbe WBK nach §14 Abs. 4. Mit Einschränkung auf EL. Damit kannst du dir EL Büchsen kaufen.

Du bist in einem Verein, der einem Dachverband angeschlossen ist. Also, wo ist das Problem?

Du kaufst dir einen EL. Nach einiger Zeit kommt die Regelüberprüfung. Der SB sieht, daß du in einem Verein, der einem anerkannten Dachverband angeschlossen ist, Mitglied bist. Damit ist dem Gesetz genüge getan.

Um allen Unanehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen, solltest du dir an deinem neuen Wohnort einen neuen Verein suchen und regelmäßig trainieren. Im alten Verein bleibst du noch eine Weile.

Alles im grünen Bereich.

Steven

Geschrieben
Der Inhaber dieser Erlaubnis ist Mitglied im Rheinischen Schützenbund e.v. 1872

SigInt

Sowas in der Art hatte ich schon vermutet. Manche Behörden schreiben da ja auch noch ganz andere Sachen rein. Ich sage nur, daß das Gesetz es eigentlich nicht vorsieht... Und daß ich in meiner "gelben" so einen Eintrag nicht haben möchte. (Und auch nicht habe!)

Gruß,

Grayson

Geschrieben
Der SB sieht, daß du in einem Verein, der einem anerkannten Dachverband angeschlossen ist, Mitglied bist. Damit ist dem Gesetz genüge getan.

Das kann man auch andes sehen. :rolleyes:

Gruß Gromit

Geschrieben

WaffG §14 (4)

1 Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine --> unbefristete <-- Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt.

2 Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

Quelle : http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__14.html

Geschrieben

Einige Verbände haben für diese einmalige Prüfung nach § 4 Abs. 4 WaffG spezielle Bedürfnisbescheinigungsformulare gefertigt. Wie beim Erstantrag läuft das Prozedere genau gleich ab und wenn der Verband das nochmals unterschreibt besteht das Bedürfnis fort. Eigentlich eine ganz prima Idee.

Geschrieben
...und einige Behörden bestehen mangels VwV auf vorlage der Schießkladde. ^_^

Gruß Gromit

.. kann sein. Aber in Berlin z.B. nicht. Keine Ahnung, wie das im Saarland oder NRW gehandhabt wird. Dort sollen ja sehr skurrile Lesarten des Gesetzes vorkommen. <_<

Geschrieben
...und einige Behörden bestehen mangels VwV auf vorlage der Schießkladde. ^_^

Gruß Gromit

Die Bedürfnisprüfung an sich ist aber ganz klar Verbandssache ! (§ 15 Abs. 1 Nr. 7b WaffG). In welcher Form die Behörde das von dort abruft halte ich für zweitrangig. <_<

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