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IGNORED

Wechselsystem im gleichen Kaliber/ohne Genehmigung?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Leuts!

Will mal meine Anfrage präzisieren:

Colt Gold Cup im Kaliber 45ACP in WBK-grün vorhanden;

Ziel ist, mit einem neuen Schlitten plus Lauf- aber OHNE verstellbare Visierung- im GLEICHEN Kaliber-

beim BDS in einer zusätzlichen Disziplin, eben Militärpistole, starre Visierung, mitschießen zu können, OHNE kompletten

Waffenneukauf auf WBK-grün beantragen zu müssen.

Knackpunkt: Wechselsystem im GLEICHEN Kaliber.

Von der Technik (ob passend auf einer Original Colt) mal erst abgesehen:

Ist das waffenrechtlich möglich?

Danke im voraus für eure Antwort!

MfG!

Geschrieben
Kein problem, müsst auch nicht anmelden.

Danke für die schnelle Antwort!

MfG!

Geschrieben
Kein problem, müsst auch nicht anmelden.

Dem Gesetzestext nach ist das absolut korrekt. Einige Behörden wollen aber Wechselläufe und Wechselsysteme trotzdem eintragen und machen Streß, wenn man das WS nicht anmeldet. Daher würde ich trotz der Rechtslage kurz mit der Behörde absprechen, ob die eine Eintragung (warum auch immer) für notwendig halten.

Geschrieben
Dem Gesetzestext nach ist das absolut korrekt. Einige Behörden wollen aber Wechselläufe und Wechselsysteme trotzdem eintragen und machen Streß, wenn man das WS nicht anmeldet. Daher würde ich trotz der Rechtslage kurz mit der Behörde absprechen, ob die eine Eintragung (warum auch immer) für notwendig halten.

Das "Eintragen" ist nicht das Problem, obwohl der damit verbundene Gebührenwahn- für jedes Stempelchen und jede Bewegung des Beamten zu diesem einem jedesmal sauer aufstößt-

nein, es ging mir um das Erwerben OHNE vorherigen Bedürfnisantrag; und DAS dürfte also möglich sein.

Danke und mfG!

Geschrieben

Nur so ein kleiner Tip am Rande das Thema wurde schon 100fach im Wo durchgekaut. Ein klick auf Assistent >dann Suche "wechselsystem" löst oft bereits einige Fragen und teilweise werden Themen dann überflüssig.

Bitte nicht persönlich nehmen und als einen kleinen Tip sehen!

Geschrieben
Einige Behörden wollen aber Wechselläufe und Wechselsysteme trotzdem eintragen

und machen Streß, wenn man das WS nicht anmeldet.

1. Ich WILL auch vieles (und krieg' es nicht...)

2. Streß einer Behörde wegen einer Forderung, die keine Rechtsgrundlage hat...?

Geschrieben
1. Ich WILL auch vieles (und krieg' es nicht...)

2. Streß einer Behörde wegen einer Forderung, die keine Rechtsgrundlage hat...?

Sicherlich kommt man da relativ problemlos raus, aber wenn der Waffenhändler den Verkauf des WS an die Behörde meldet, und die erstmal ein Fass aufmachen wollen, hat man eben erstmal den schwarzen Peter - sicherlich aufgrund der Rechtslage nicht dramatisch, aber imho zumindest lästig. Wenn ich das mit einem kurzen Telefonat im Vorweg vermeiden kann, ist mir das lieber, und wenn die Behörde das WS nun gerne in der WBK haben möchte und es kostenlos einträgt - warum denn nicht?

Man soll sich sicherlich nicht alles gefallen lassen, aber hier kann ich den Nachteil für den Waffenbesitzer nicht erkennen.

Geschrieben

Momentan sind Erwerb und Besitz kalibergleicher oder kleinerer WS für in die WBK eingetragene Waffen erlaubnisfrei. Da kann keine Waffenbehörde was dran ändern.

Mit der WaffG-Änderung in 2008 wird die Eintragungspflicht wieder kommen.

Geschrieben
...Mit der WaffG-Änderung in 2008 wird die Eintragungspflicht wieder kommen.

Und wielange haben wir dann Zeit, unsere Waffenbehörden mit den Eintragungsarbeiten zu überfluten? Oder bleibt der Altbesitz eintragungsfrei?

IMI

Geschrieben
täglich grüßt das murmeltier.

DAS verstehe ich nun wirklich nicht- oder sollte das eine sachliche Aussage zu meiner Anfrage sein?

Geschrieben
DAS verstehe ich nun wirklich nicht- oder sollte das eine sachliche Aussage zu meiner Anfrage sein?

Na ganz einfach:

Weil Anfragen wie Deine hier alle paar Wochen gestellt werden.

Jeder, inklusive Dir, ist zu FAUL, die Suchmaschine zu bedienen...

IMI

Geschrieben
Nur so ein kleiner Tip am Rande das Thema wurde schon 100fach im Wo durchgekaut. Ein klick auf Assistent >dann Suche "wechselsystem" löst oft bereits einige Fragen und teilweise werden Themen dann überflüssig.

Bitte nicht persönlich nehmen und als einen kleinen Tip sehen!

Ich nehme es aber persönlich, da ich ja gemeint bin- dennoch bin ich nicht sauer, nur- wenn man in einem Forum die besagten 100 oder 1000 Beiträge durchsuchen soll- in der trügerischen Erwartung, konkrete Antworten auf (s)ein spezielles Thema zu finden, ist ein Forum tot.

Da kann man genauso gut sich Wälzer über WaffenStrafrecht und noch das Bürgerliche Gesetzbuch anschaffen und einen Abend damit verbringen, mittels diser Wälzer zu versuchen, Erleuchtung zu finden.

Nach meinem Verständnis ist aber ein Forum (für welche Themen/Hobby's auch immer) dafür da, immer wieder aufgefrischt mit neuen Anfragen zu werden- sonsten wird es langweilig.

Zwei Sätze eines Mitlesers genügen doch meist und der Fragesteller ist zufrieden- wie ichselbst.

Aber nun mal sachlich:

Ganz so einfach läßt sich meine Anfrage mittels der Suchfunktion leider nicht verbindlich lösen.

Nur mußte ich ja irgendeinen einigermaßen griffigen Titel "erfinden", der den thread eröffnet.

Also vielleicht zum Teil meine Schuld, denn es geht hier eigentlich nicht um ein Wechselsystem, welches produktbezogen

komplett zur jeweiligen Waffe angeboten wird.

In meinem Fall wäre es ein Austausch waffenwesentlicher Teile (Schlitten, Lauf, Bushing) im SELBEN Kaliber, was aber nicht als Paket= Wechselsystem erhältlich ist.

Ein Waffenhändler KÖNNTE die besagten Teile ja beschaffen, nur- würde dieser Austausch (wohlgemerkt, die vorhandenen Komponenten meiner Waffe: Schlitten MIT verstellbarer Visierung plus Lauf sollen parallel weiter benutzt werden, also keine Reparatur)

waffenrechtlich als Wechselsystem behandelt werden?

Ich denke, das ist schon einen neuen thread wert.

MfG!

Geschrieben
Aber nun mal sachlich:

Ganz so einfach läßt sich meine Anfrage mittels der Suchfunktion leider nicht verbindlich lösen.

Nur mußte ich ja irgendeinen einigermaßen griffigen Titel "erfinden", der den thread eröffnet.

Na ja... :rolleyes:

--> Suche

--> erweiterte Suche

--> Suchbegriff: +wechselsystem +gleiches +kaliber

--> Suchbereich festlegen: Waffenrecht; vollständige Suche

Erster Beitrag... mit Gesetzestext. Und für nur 12 Euro im Jahr: Suchanfragen alle 15 sec., mit dem guten Gefühl ein Forum zu erhalten, dass auf sooo viele Fragen Antworten hat.

Auch net bös gemeint...

Gruß Gromit

Geschrieben
Und wielange haben wir dann Zeit, unsere Waffenbehörden mit den Eintragungsarbeiten zu überfluten? Oder bleibt der Altbesitz eintragungsfrei?

Bevor sich der Thread jetzt in eher sinnlosen Suchmaschinen-Diskussionen verliert

- und wenn SB(in) schon "anwesend" ist - erinnere ich nochmal an IMIs sehr interessante Frage.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Schätze, das ist wieder mal ein Punkt, über den bei Erstellung des Gesetzes nicht nachgedacht wurde. Wird sich dann in der Verwaltungsvorschrift oder der Durchführungsverordnung finden. Die zur Novelle '08 gehörigen Entwürfe gibt's halt noch nicht. Aber normalerweise gilt Bestandschutz. Wäre aber eine schöne Aktion für die Waffenbesitzer, müsste dann nur konzertiert ablaufen also in etwa so: am 1. Donnerstag des Monats Mai gehen wir alle um 10:00 Uhr zum Amt und feiern auf dem Flur beim Warten auf die Eintragung der Wechselsysteme 'ne Party.

:00000733:

Ach ja: der Vollständigkeit halber, und wenn jemand anderes über den Thread stolpert:

Die Eintragung eines Wechselsystems in die WBK kann noch aus anderen Gründen Sinnvoll sein:

- Beim Verkauf des WS als Nachweis, wenn man die Grundwaffe z.B. nicht mehr hat.

- Bei kleinerem/anderem Kaliber als Munitionserwerbsberechtigung (Ja, ich weiß, trifft hier auf den TE nicht zu) <_<

Geschrieben
Suchmaschinen-Diskussionen

Ein kl. Hinweis wird ja wohl noch gestatet sein. :hi:

MIs sehr interessante Frage

Wird Dir wohl z.Z. kaum jemand beantworten können. Ich gehe davon aus, dass bisher nicht erfasste WS/WL/WT eingetragen werden müssen.

Gruß Gromit

Geschrieben
So wie es momentan aussieht, bleibt der Altbesitz eintragungsfrei (zumindest solange wie die in die WBK eingetragene Grundwaffe im Besitz bleibt ;) ).

Die Antwort hat mir unsere liebe Foren-SBine doch schon längst gegeben!

IMI

Geschrieben
Colt Gold Cup....

Ziel ist, mit einem neuen Schlitten plus Lauf- aber OHNE verstellbare Visierung- im GLEICHEN Kaliber-

beim BDS in einer zusätzlichen Disziplin, eben Militärpistole, starre Visierung, mitschießen zu können,

Gold Cup Unterteil in 1114/1214? Dienstpistole quo vadis? :peinlich:

Geschrieben

Anmerkung am Rande (nur meine Meinung):

Mein "Ziel" wäre, diese Dienstpistolendisziplin schlicht und ergreifend mit einer originalen Dienstpistole mitzuschießen.

Das waffenrechtliche Bedürfnis hierfür wäre kein Problem, da eine geeignete Waffe für die Disziplin ja offenbar nicht vorhanden ist.

Die Anschaffungskosten dürften auch kein größeres Problem darstellen, da der Ordnonnanzwaffenmarkt ordentliche und bezahlbare gebrauchte Pistolen bietet.

Muß aber jeder selbst wissen, wie kompliziert er es (sich) macht.

Gruß,

karlyman

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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