Zum Inhalt springen
IGNORED

Kauf und Erwerbstrennung bei Versandhandel?


ThomasFHH

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn ich bei einem Versandhandel WBK-pflichtige Teile über jemanden bestellen möchte der keine WBKs hat, reicht dann rechtlich eine andere Lieferanschrift aus, um Kauf und Erwerb zu trennen? Eigentlich ist dies doch so als bezahle in einem Ladengeschäft jemand anderes meine Patronen für mich. Oder sehe ich das falsch?

Geschrieben
Wenn ich bei einem Versandhandel WBK-pflichtige Teile über jemanden bestellen möchte der keine WBKs hat, reicht dann rechtlich eine andere Lieferanschrift aus, um Kauf und Erwerb zu trennen? Eigentlich ist dies doch so als bezahle in einem Ladengeschäft jemand anderes meine Patronen für mich. Oder sehe ich das falsch?

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ein Händler einen Vertrag (Annahme der Bestellung und Lieferung) mit einem Nichtberechtigten abschließen wird, selbst wenn die Lieferung an einen berechtigten Dritten erfolgt.

Geschrieben
Ich halte es für unwahrscheinlich...

Ich glaube darum ging es garnicht.

Die Frage war wohl eher, ob es grundsätzlich möglich ist. Prinzipiell kannst du "Eigentümer" von so ziemlich allem sein (inkl. Kenrkraftwerken, Panzer, Atomraketen, Handgranaten o.ä.). Besitzer (waffenrechtlicher Erwerber) nicht immer. Beispielhaft und etwas über das Waffengesetz hinaus betrachtet: derzeit gibt es z.B. für Butter, Kartoffeln o.ä keine "Besitzbeschränkungen", für Munition, diverse Waffen aber schon.

Will zusammengefaßt heißen, der von dir favorisierte Weg um Eigentum und Besitz zu begründen grundsätzlich möglich ist :)

Geschrieben

Als ich meine erste Büchse (beim Egon) kaufte, hatte ich noch keine WBK und war demzufolge auch nicht erwerbsberechtigt.

Das hatte ich aber dem Verkäufer bereits vor Abgabe eines Gebots mitgeteilt und, nach seinem OK, mit ihm die weitere Prozedur "besprochen".

Es lief dann so, daß er die Waffe an den Büchser unseres Vertrauens versendete, dieser überließ die Waffe dann im weiteren Verlauf einem durch mich benannten Berechtigten, dessen persönliche Daten dem Büchser bereits durch miteinander getätigte Geschäftsbeziehungen bekannt waren. So gab es keine Probleme.

Dieser Berechtigte ließ die Büchse dann auf seine WBK eintragen, verwarte sie sicher und schleppte sie, bis ich meine WBK hatte, für mich zum Schießen auf den Stand. So konnte ich von Anfang an mit meiner eigenen Waffe trainieren, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Mein Tip lautet also: bevor ihr einen Kauf tätigt, teilt dem Verkäufer den Sachstand mit und klärt mit ihm die weitere Prozedur ab, sonst könnte es ein böses Erwachen für alle Beteiligten geben.

Geschrieben

Der Hintergrund ist ein ganz simpler: Der Versandhandel (der mit F) gehört zu einem Konzern (der mit O) bei dem meine Frau arbeitet. Also bekommt sie Personalrabatt bei F. Nun möchte ich natürlich nicht nur erlaubnisfreie Dinge bei F bestellen, deshalb die Frage nach der Kauf (BGB) und Erwerbs(WaffG) Trennung.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Der Hintergrund ist ein ganz simpler: Der Versandhandel (der mit F) gehört zu einem Konzern (der mit O) bei dem meine Frau arbeitet. Also bekommt sie Personalrabatt bei F. Nun möchte ich natürlich nicht nur erlaubnisfreie Dinge bei F bestellen, deshalb die Frage nach der Kauf (BGB) und Erwerbs(WaffG) Trennung.

Dann lass doch deine Frau einen Sachkundelehrgang belegen und 1 Jahr schießen

mfg Mathias

Geschrieben
Gute Idee ! Und auch noch so schnell zu realisieren ! Vielen Dank !

Ehrlich gesagt wäre mir eine rechtlich fundierte Auskunft lieber gewesen.

Wieso ? Das Prob wurde doch m.E. im wesentlichen gelöst. Deine Frau braucht nur einen Vertragspartner, also meinetwegen Frankonia, der mit ihr einen Kaufvertrag (mit den übrigen Verträgen aus dem Abstraktionsprinzip heraus) über eine Schußwaffe abschließt. Aus diesem Vertrag sollte die Eigentümerschaft als Rechtsherrschaft (Deine Frau) und die Besitzerschaft als Sachherrschaft (Du oder wer auch immer, der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist) hervorgehen. Und schon ist das Problem gelöst. Die rechtlich fundierte Auskunft ergibt sich aus dem Umstand, daß das WaffG grundsätzlich nur den Besitz, also die Sachherrschaft, und nicht das Eigentum, also die Rechtsherrschaft, regelt. Dem WaffG ist es also egal, wer mit wem Verträge abschließt. Nicht egal ist es hingegen, wer die tatsächliche Gewalt und mithin den Besitz ausübt. Der erlaubnispflichtige Tatbestand ist damit regelmäßig der Besitz und nicht das Eigentum. Jetzt capische ?

Geschrieben
Jetzt capische ?

Mein Name ist Luigi und isch bin susamme mit meine Brruder Rippiano suständisch fier die Inkasso bei Rippespreiser!

Wenn ihr demnächst Post von uns bekommt, zieht eusch schonmal warm an, wir kommen nämlisch nischt von der Wohlfahrt!

Capische?

Geschrieben
CAPISCE!!!
Pardon, selbstverständlich. :peinlich:
Mein Name ist Luigi und isch bin susamme mit meine Brruder Rippiano suständisch fier die Inkasso bei Rippespreiser!Wenn ihr demnächst Post von uns bekommt, zieht eusch schonmal warm an, wir kommen nämlisch nischt von der Wohlfahrt!Capische?
Hast Du dafür auch eine Nebentätigkeitsgenehmigung des Dienstherrn ? :rolleyes:
Geschrieben

Dehnt sich dieser Angestellten-Rabatt nicht auf die Familienmitglieder aus ? War bei meiner Frau so, als sie noch bei einer großen Warenhaus AG arbeitete. Dann könntest Du als Familienangehöriger ganz regulär die Doppelfliege klatschen, also Rabatt wahrnehmen und erlaubnispflichtigen Erwerb tätigen.

Geschrieben

Das liegt wohl daran, daß das italienische Wort " capisce " in deutsch kapische ausgesprochen wird.

Würde man capische deutsch aussprechen, so müßte man kapiske sagen...

Geschrieben

Vielen Dank für die Hilfe, ich werd mich noch mal mit dem Versandhandel mit 'F' in Verbindung setzen und ihnen meine hier betätigte Meinung versuchen klarzulegen.

Ansonsten: Heißt es nicht, im vollständigen Satz, 'Tu mich mal die Budder' eventuell noch vom Zauberwort mit zwei 't' gefolgt, also 'Tu mich mal die Budder, aba flott'?

Geschrieben

Kennt ihr noch den uralten Song "Noch´n Toast, noch´n Brei, noch´n Kaffe, noch´n Ei..." ?

Ganz am Schluss sagt da doch einer:"Wirst Du mir mal die Butter rüber ?" - Dann hört man nur noch "Platsch !" und das Lied ist vorbei :)

Weiß jemand, wie diese Gruppe geheißen hat ? Nein, es waren nicht die Gebrüder Grimm. :D

Ein anderer Frühstückssong, der mir dazu einfällt:"Milk & toast & honey" von Roxette. :icon14:

So, wie krieg ich jetzt wieder die Kurve ? :huh: Ach ja, die Trennung von Butter durch Erwerb äh - am Flughafen - in München - vom Bahnhof kommend - also äh - äh... :rotfl2:

Geschrieben

Stimmt, hab ich verwechselt. Heißt im übrigen auch Insterburg...

Bei der einen war Jürgen von der Lippe mit dabei, bei der anderen Karl Dall.

Ist alles schon so lange her. WO BLEIBT DAS REVIVAL??????????????

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.