joker_ch Posted September 13, 2007 Posted September 13, 2007 Jeder kennt noch aus der Schulzeit, wie man Papier zussammenrollte faltet und mit einem Gummband durch die Klasse fliegen liess. Heutzutage wird ja alles schon vorgefertigt angeboten, darum habe ich mir folgendes ausgedacht. Ein Kästchen in dem schon vorgefertigte Papieröllchen sind (so 50 Stück) und 5 Gummibänder, das Ganze für ein paar Cent. Es hat mich aber jemand auf das deutsche Waffg aufmerksam gemacht. Deswegen habe ich ein paar Messungen unternomenn. Die Papierröllchen wiegen um die 1.2 g, mit einem Geschwindihkeitsmesser ist die Durchschnittsgeschwindigkeit 160 m/s. Jetzt habe ich aber ein Problem dies sind sage und schreibe 15 Joule. Hätte nie gedacht das Paperrölchen und ein Gummiband eventuell unter das deutsche Waffg fallen könnten. Kann jemand weiterhelfen. Natürlich wenn sich rausstellt, das mit meiner Idee die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, lass ich die sofort wieder fallen. Die Kompetenzen von SB sind auch gefragt in dieser komplizierten Waffenrechtlichen Frage Joker
CHP Posted September 13, 2007 Posted September 13, 2007 Natürlich wenn sich rausstellt, das mit meiner Idee die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, lass ich die sofort wieder fallen. Joker Das würde ich mit einem Fach- und Patentanwalt besprechen. Evtl. noch mit der NASA, ESA, BND, MAD, KGB, Mossad......... . .. zuletzt mit Deiner Frau und wenn Du Gütertrennung hast ... auch mit Deiner Geliebten. J.
ThomasFHH Posted September 13, 2007 Posted September 13, 2007 Jeder kennt noch aus der Schulzeit, wie man Papier zussammenrollte faltet und mit einem Gummband durch die Klasse fliegen liess.Heutzutage wird ja alles schon vorgefertigt angeboten, darum habe ich mir folgendes ausgedacht. Ein Kästchen in dem schon vorgefertigte Papieröllchen sind (so 50 Stück) und 5 Gummibänder, das Ganze für ein paar Cent. Es hat mich aber jemand auf das deutsche Waffg aufmerksam gemacht. Deswegen habe ich ein paar Messungen unternomenn. Die Papierröllchen wiegen um die 1.2 g, mit einem Geschwindihkeitsmesser ist die Durchschnittsgeschwindigkeit 160 m/s. Jetzt habe ich aber ein Problem dies sind sage und schreibe 15 Joule. Hätte nie gedacht das Paperrölchen und ein Gummiband eventuell unter das deutsche Waffg fallen könnten. Kann jemand weiterhelfen. Natürlich wenn sich rausstellt, das mit meiner Idee die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, lass ich die sofort wieder fallen. Die Kompetenzen von SB sind auch gefragt in dieser komplizierten Waffenrechtlichen Frage Joker Ich hoffe, diese in sich schlüssige Annahme kann entkräftet werden, da sich hierdurch ja weitere Probleme ergeben würden. So besitze ich z.B. einen Gegenstand der zwar nur ca. 75 m/s zurücklegt, allerdings eine im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse von 1.800.000 g hat. Die Joule möchte ich lieber nicht ausrechnen.
Lusumi Posted September 13, 2007 Posted September 13, 2007 Kann jemand weiterhelfen. Ich kenne da eine Firma, die Waffenhersteller und die Regierung in Sachen Sicherheitsvorkehrungen berät. Die kennen sich vielleicht aus und haben die notwendeigen Kontakte. Vielleicht können die weiterhelfen? Natürlich ganz geheim!
Government71 Posted September 13, 2007 Posted September 13, 2007 Also, es gibt Gummi-Bänder, die bestimmt unter das Waffengesetz fallen !!! Guckst Du hier: Govt
joker_ch Posted September 13, 2007 Author Posted September 13, 2007 Entwarnung es waren keine m/s sondern fps. Also hat das Teil nur 1.43 Joules. Jetzt aber die Frage wo kriegt man das F her, und wie macht man das auf eine Gummiband ??? Joker
ThomasFHH Posted September 13, 2007 Posted September 13, 2007 Entwarnung es waren keine m/s sondern fps.Also hat das Teil nur 1.43 Joules. Jetzt aber die Frage wo kriegt man das F her, und wie macht man das auf eine Gummiband ??? Joker Brandeisen, wie bei den Kühen, oder Tampondruck, oder vorsichtig reinschnitzen (schafft Arbeitsplätze und gibt Subventionen in Millionenhöhe)
Fyodor Posted September 13, 2007 Posted September 13, 2007 Das ganze ist doch ganz einfach: Es gibt keinen Lauf, durch den das "Geschoß" getrieben wird, also gilt auch das deutsche Waffengesetz nicht. Deshalb sind Autos (1.000 kg x 55 m/s = 3.025.000 Joule) auch nicht WBK-pflichtig: sie werden nicht durch einen Lauf getrieben! Allerdings: Wie sieht es mit Autos aus, die durch einen Tunnel fahren?!? Edit sagt: Rechenfehler
miwi Posted September 13, 2007 Posted September 13, 2007 Allerdings: Wie sieht es mit Autos aus, die durch einen Tunnel fahren?!? Da fehlen die zum Antrieb vorgesehenen heißen Gase. Jedenfalls meine ich, dass die Energiemenge unter 7,5 Joule fällt wenn man auskuppelt und versucht mit Vollgas und dem Staudruck aus dem Auspuff voran zu kommen.
Fyodor Posted September 13, 2007 Posted September 13, 2007 Luftdruckwaffen verwenden auch keine heißen Gase, und fallen trotzdem unter das Waffengesetz.
trapshot Posted September 13, 2007 Posted September 13, 2007 Da fehlen die zum Antrieb vorgesehenen heißen Gase. Jedenfalls meine ich, dass die Energiemenge unter 7,5 Joule fällt wenn man auskuppelt und versucht mit Vollgas und dem Staudruck aus dem Auspuff voran zu kommen. Aber heiße Verbrennungsgase treiben die Karre definitiv an! In der Auslegung des WaffG unter Zugrundelegung der Intention des Gesetzgebers muss ein rechtschaffener SB einfach zu der Auffassung kommen, dass Autos, die in der Öffentlichkeit durch Tunnel geführt werden, waffenscheinpflichtig und nicht unter 25 Jahren zulässig sind. Juchuh, dass gibt endlich wieder mehr Platz auf der Autobahn
Einzelgänger Posted September 13, 2007 Posted September 13, 2007 Luftdruckwaffen verwenden auch keine heißen Gase, und fallen trotzdem unter das Waffengesetz. Und was ist mit der Armbrust?
Einzelgänger Posted September 13, 2007 Posted September 13, 2007 Hat die denn einen Lauf? Ach, und die fällt nicht unter das WaffG?
joker_ch Posted September 13, 2007 Author Posted September 13, 2007 Ach, und die fällt nicht unter das WaffG? Eben ich glaub ich brauch einen BKA Entscheid für mein Gummiband. Joker
Fyodor Posted September 13, 2007 Posted September 13, 2007 Und was ist mit der Armbrust? Ist laut Waffengesetz KEINE Waffe, aber ein den Waffen gleichgestellter Gegenstand. Auch hier gilt also: kein Lauf, keine Waffe.
PaleRider Posted September 14, 2007 Posted September 14, 2007 Gummibänder alleine sind im WaFF G nicht erwähnt. Gummibänder gibt es meist an Harpunen, die auch NOCH nicht als Waffe gelten. deine "Gummibandkanone" könnte als gleichgestellter Gegenstand betrachtet werden. (grins) Die Energie wird durch Muskelkraft eingebracht und NICHT gespeichert. Somit ist die Joulezahl egal. Führen und "Schießen" ausserhalb von Schießständer erlaubt. (siehe Bogen) Da es im Waffengesetz nicht erwähnt ist kannst Du damit auch auf öffentliche Veranstaltungen gehen. (WS frei) aber wie sieht es denn mit einer Flasche Sekt aus? Geschoss =Korken Gase Co2 Führung=ja (aus einem Lauf) Geschoss ist entspricht sicherlich doppelter Kaliberlänge Kraft= schon mal einen vor den Kopf bekommen? Aua also, wie ist es nun mit Sekttrinken in der Fussgängerzone Viel Spass bei der Diskussion
bikerdude Posted September 14, 2007 Posted September 14, 2007 Und wie sieht es mit sowas aus? Halbautomaten mit 12 Schuss Magazin und erstaunlicher Genauigkeit bis 100ft! http://www.rubberbandguns.com/catalog.htm http://www.smartcarry.com/rbguns.htm Am besten gefällt mir noch die hier! http://www.backyardartillery.com/machinegun/ Und für die LEGO Spielkinder unter uns: Aber passt blos auf, nicht das es euch so ergeht wie diesem 11 jährigen! http://www.wftv.com/news/13448349/detail.html Viele Grüsse, -Bikerdude
mephisto0815 Posted September 14, 2007 Posted September 14, 2007 Ein Blick in das Gesetz hift bei der Rechtsfindung......... oder übersetzt: ....lesen, selbst mitdenken, dann erst Fragen stellen!!!
Einzelgänger Posted September 14, 2007 Posted September 14, 2007 Ist laut Waffengesetz KEINE Waffe, aber ein den Waffen gleichgestellter Gegenstand. Auch hier gilt also: kein Lauf, keine Waffe. Bitte verwechsele nicht Waffe und Schusswaffe!
jrg4143 Posted September 14, 2007 Posted September 14, 2007 Das ganze ist doch ganz einfach: Es gibt keinen Lauf, durch den das "Geschoß" getrieben wird, also gilt auch das deutsche Waffengesetz nicht. Deshalb sind Autos (1.000 kg x 55 m/s = 3.025.000 Joule) auch nicht WBK-pflichtig: sie werden nicht durch einen Lauf getrieben!Allerdings: Wie sieht es mit Autos aus, die durch einen Tunnel fahren?!? Edit sagt: Rechenfehler was meinst Du mit Rechenfehler? die Formel zu Berechnung der Energie? ( m(kg) * v(m/s) * v(m/s) ) / 2 für obige Berechnung: (1000 * 55 * 55 ) /2 = 1 512 500 Joule
manfred.mailer Posted September 14, 2007 Posted September 14, 2007 Allerdings: Wie sieht es mit Autos aus, die durch einen Tunnel fahren?!? Solange der Schütze im Geschoss mitfliegt, ist das soweit ich weiss durch eine Ausnahmeregelung des Waffengesetzes gedeckt. Solltest du den Wagen allerdings ohne Fahrer durch den Tunnel fahren lassen ...
Scorpus Posted September 17, 2007 Posted September 17, 2007 Aber ne Armbrust kann man ja nach wie vor frei erwerben, oder?! Hatte das immer belächelt, bis ich mal mit der Armbrust eines Freundes geschossen hab - da trifft man ja exakt, das auch noch mit mächtig Dampf (Pfeile bekamen wir aus dem Holzpflock nicht mehr raus) und aufgrund der abartigen "Rasierklingen-spitze" wär mir ein Treffer mit ner 7,xx wohl lieber
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