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IGNORED

Waffe mit geladenem Magazin im Tresor?


GEB

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Geschrieben
@XP-100: Ist es waffenrechtlich von Bedeutung, ob der Schrank nur Grad I nach En1143-1 ist und nicht nach VdS?

Gruesse,

Schwarzwaelder

Es kommt darauf an, was in Deinem genehmigten Sicherheitskonzept - falls Du so was bei Deinem SB brauchst - steht. Steht da VdS I, dann könnte es wegen dem Eigengewicht möglicherweise Problem geben... ==> Schwerlastanker müßten helfen...

Meines Erachtens reicht aber die EN 1143 - 1 aus, da diese erstens neuer ist und somit auch schon modernere Werkstoffe, Baumuster etc. mit eingeflossen sind und zweitens erfüllt es so ziemlich die gleichen Anforderungen, auch wenn das Kind jetzt anders heißt. Abgesehen davon wird diese Norm ja auch explizit im Gesetz genannt.

Sieht man ja auch an dem niedrigeren Eigengewichten, wenn man mal gleich große Behältnisse " gleicher " Stufen vergleicht:

D1 ==> D10 ==> VdS III ==> EN 1143 - 1 III da kann das bis zu 65 % Gewichtsersparnis ausmachen von uralt bis neu.

Aber wie heißt es so schön, fragen Sie Ihren SB!!! :gutidee:

Geschrieben

Wenns nicht grade um riesige Sammlungen geht, muss ich gar keinen SB was fragen. Steht alles im Gesetz, Sicherheitskonzept unnoetig. Ich weise meinem SB nur durch Unterschrift nach, dass meine Langwaffen zu max je 10 Stueck in einem A-Schrank und meine KWs eben zu max5 (oder 10 wenn schwer genug) im kleinen B-Wuerfel aufbewahrt werden. Bei Gewehr Nummer 11 kommt eben der naechste A-Schrank dazu, etc...

Wo leben wir denn, wenn hier Aemter ihre eigenen Vorschriften machen und die Buerger darauf auch noch hereinfallen?

Geschrieben

@ Schaffer: Deswegen habe ich ja geschrieben. " falls Du so etwas bei Deinem SB brauchst " ...

Weiß ja nicht was Schwarzwälder hat.

Geschrieben
Weiß ja nicht was Schwarzwälder hat.

@XP-100:

Vielen Dank für die Auskunft! Also Sammler bin ich *noch* nicht. Und nur fuer die kann sich die Behoerde ein eigenes Sicherheitskonzept ausdenken, oder? Natuerlich auch ggf. fuer diejenigen, die verbotene oder Kriegswaffen aus welchen Gruenden auch immer besitzen duerfen. Der normale Sportschuetze/Jaeger mit nicht verbotenen Halbautomaten und / oder Kurzwaffen wird hoffentlich nicht zu besonderen Sicherheitskonzepten (VdS I etc.) gezwungen - oder sehe ich das falsch?

Gruesse,

Schwarzwälder

Geschrieben
@XP-100:

Vielen Dank für die Auskunft! Also Sammler bin ich *noch* nicht. Und nur fuer die kann sich die Behoerde ein eigenes Sicherheitskonzept ausdenken, oder? Natuerlich auch ggf. fuer diejenigen, die verbotene oder Kriegswaffen aus welchen Gruenden auch immer besitzen duerfen. Der normale Sportschuetze/Jaeger mit nicht verbotenen Halbautomaten und / oder Kurzwaffen wird hoffentlich nicht zu besonderen Sicherheitskonzepten (VdS I etc.) gezwungen - oder sehe ich das falsch?

Gruesse,

Schwarzwälder

Du wirst zu keinem Sicherheitskonzept gezwungen! Du sollest "nur" das Gesetz einhalten dann hast du keinerlei Probleme. Plane aber immer ein bisschen vorraus! Meist kommst du mit einem Großen Schrank im endeffekt besser weg wie mit nem kleinen. Bei mir sind noch so sachen dazugekommen wie: Geb. Urkunde, Familienschmuck, Digi Cam.... die liste könnte noch ein Paar Zeilen gehen..

Geschrieben
Der Tresor erfuellt explizit Widerstandsgrad I der neuen Euronorm EN 1143-1. 200 kg Mindestgewicht sind dabei NICHT vorgeschrieben, jedoch muessen Euronorm-Schraenke in D bei unter 200 kg Eigengewicht verankert werden, oder es duerfen eben nur max. 5 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden.
Hierbei wird gerne übersehen, dass der angegebene Widerstandsgrad nur dann erfüllt ist, wenn (in der in der Anleitung beschriebenen Vorgehensweise) verankert wurde.
@XP-100: Ist es waffenrechtlich von Bedeutung, ob der Schrank nur Grad I nach En1143-1 ist und nicht nach VdS?
Erkläre mir mal den Unterschied zwischen VdS, EN 1143-1 und ECB-S ;)
  • 1 Jahr später...
Geschrieben
Du wirst zu keinem Sicherheitskonzept gezwungen! Du sollest "nur" das Gesetz einhalten dann hast du keinerlei Probleme. Plane aber immer ein bisschen vorraus! Meist kommst du mit einem Großen Schrank im endeffekt besser weg wie mit nem kleinen. Bei mir sind noch so sachen dazugekommen wie: Geb. Urkunde, Familienschmuck, Digi Cam.... die liste könnte noch ein Paar Zeilen gehen..

Wenn solche Wertsachenreionkommen, Versicherungsschutz beacvhten..... erst ab ECBS/VDS II aufwärts ist die Versicherbarkeit in angemessenen Rahmen gegeben.

Was nützts wenn man 50 nicht überaerbeitete, nummerngleiche 08 mit einem Wert von sagen wir 70.000 Euro in den VDS I Schrabnk packt, der wird geknackt und die Versicherung sagt, nein,nein, 10.000 Euro erstatten wir, der Rest war mangels geeigneter Sicherhietsstufe nicht versichert.. :rolleyes:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Hab ich das richtig verstanden?

Ich habe einen A-Schrank mit B-Innenfach. Darf ich in dem B-Innenfach jetzt Kurzwaffe + passende Munition zusammen aufbewahren?

Ja wenn der A-Schrank seinerseits in einem Behältnis der Stufe 0 steht!

Geschrieben
Ja wenn der A-Schrank seinerseits in einem Behältnis der Stufe 0 steht!

Falsch, er darf:

AWaff § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand:

Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates

des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der

Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht

mehr als zehn Kurzwaffen

...

(4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in

einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand:

Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf

Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition

für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt,

das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall

dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt

werden. Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der

Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen

Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung

mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht

zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden.

Somit gilt als Grundsatz:

Kurzwaffen müssen immer in einer "B"-Sicherheit (oder besser) liegen.

Um eine schussfähige Waffe bekommen, müssen 2 Sicherheiten überwunden werden (Ausnahme Klasse "0" oder besser).

In einem sog. Jägerschrank (A + B-Innenfach) sind die KW mit der geamten Munition für alle im gesamten Schrank lagernden Waffen im B-Innenfach zulässig.

Für alle anderen Fälle dürfen Waffen und Munition ab der Klasse "0" zusammen gelagert werden. Aber das wurde bereits gesagt.

Übrigens - ein B-Schrank ist grundsätzlich rundherum doppelwandig ausgeführt. Beim A-Schrank ist es nur die Tür. Sieht man in Prospekten ein Foto, wo das Innenfach eine einfache, einwandige (Blech)Tür mit dem bekannten kleinen Schlüssel für Schwenkriegelschloss hat, ist das Innenfach mit Sicherheit unklassifiziert.

Dennoch muss deutlich gesagt werden, dass eine geladene Waffe zu lagern riskant ist.

Zur Ausgangsfrage: Normalerweise steht die Klassifizierung mittels Typenschild in der Tür. Fehlt dieses und nirgends geht die Klassifizierung hervor, hat man ein Problem. Es obliegt dem Waffenbesitzer eine ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung nachzuweisen. Der Schrank kann noch so sicher und dickwandig aussehen, wenn die Klassifizierung fehlt ist das rechtlich eine Blechdose, die zur Munitionsaufbewahrung dienen darf. Allerdings kann der SB Ausnahmen erteilen. Ob er das ohne irgendwelche Bestätigungen, Zertifikate vom Hersteller oder ähnliches tut, wage ich mal zu bezweifeln.

Als Waffenbesitzer sollte man die Finger von unklassifizierten Tresoren lassen. Es sei denn, diese sind von vorne herein als Munitionsschrank gedacht.

BTW: Ich habe eine alten Tresorwürfel als Möbeltresor besessen. Da Anfang der 90'er Jahre gekauft, fehlte eine VDMA Einstufung, weil diese erst 1995 eingeführt wurde. Jedoch fand ich bei Melsmetall genau mein Modell mit Nummer als B-Schrank. Fotos gemacht und Schreiben geschickt. Selbst der Hersteller dürfte keine nachträgliche Klassifizierung von Tresoren vornehmen, die vor dieser Regelung hergestellt wurden.

Also als Mun-Schrank verkauft und B-Schrank gekauft. Ärgerlich war nur der Umstand, dass der Tresor im Aktenschrank mit Wandausschnitt eingebaut war und an die Hauswand gedübelt war. Natürlich hatte der neue T. andere Maße. Schrank komplett ausräumen, von der Wand abrücken, Rückwand neu aussägen, Tresor neu verdübeln... puh. Ne Menge Arbeit.

Geschrieben

Finde ich auch!

Generell finde ich es am sichersten die Waffe immer geladen aufzubewahren und sie auch als geladene Waffe zu betrachten.

Dies ist bei weitem sicherer, wie eine Waffe immer entladen aufzubewahren und als entladen zu betrachten - irgendwann ist sie nämlich vielleicht aus Versehen doch nicht entladen...

Geschrieben
Zur Ausgangsfrage: Normalerweise steht die Klassifizierung mittels Typenschild in der Tür. Fehlt dieses und nirgends geht die Klassifizierung hervor, hat man ein Problem. Es obliegt dem Waffenbesitzer eine ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung nachzuweisen. Der Schrank kann noch so sicher und dickwandig aussehen, wenn die Klassifizierung fehlt ist das rechtlich eine Blechdose, die zur Munitionsaufbewahrung dienen darf. Allerdings kann der SB Ausnahmen erteilen. Ob er das ohne irgendwelche Bestätigungen, Zertifikate vom Hersteller oder ähnliches tut, wage ich mal zu bezweifeln.

Als Waffenbesitzer sollte man die Finger von unklassifizierten Tresoren lassen. Es sei denn, diese sind von vorne herein als Munitionsschrank gedacht.

Ach das ist doch Blödsinn. Bei uns im Stand stehen zwei uralte Monster mit Wandstärken größer 10cm, ohne Klassifizierung. Da werden etliche KWs und Munition (im Innenfach, aber auch bei den Waffen) aufbewahrt, und das passt auch so. Man muss sich hierfür zwar das OK von seinem SB holen, aber möglich ist es.

§13 Abs. 5 AWaffV:

(5) 1Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen zulassen. [...]

Und das tut sie i.d.R. auch!

Geschrieben

Ich habe doch geschrieben, dass der SB Ausnahmen erteilen kann. Aber das er das bei unbekannten Teilen tut, wird nicht die Regel sein.

Geschrieben

Hallo Leute,

bis heute war ich mir sicher den richtigen Waffenschrank zu haben und meine Waffen auch entsprechend gesichert zu haben.

Mein Waffenschrank hat die Stufe B mit Innenfach Stufe A und wiegt Netto 340 Kg; zusätzlich ist er fest mit dem Mauerwerk verbunden.

Nun habe ich ein paar Fragen:

1. Da ich Lang und Kurzwaffen besitze welche mit der gleichen Munition geladen werden, darf ich dann die Munition auch im Schrank aufbewahren oder muss ich nun einen separaten Schrank für diese Munition anschaffen?

(es sind verschieden Kaliber betroffen)

2. Reicht es wenn ich die Munition mit den Kurzwaffen im Innenfach aufbewahre?

3. Oder muss ich die Munition nun im Innenfach aufbewahren und die Kurzwaffen mit den Langwaffen?

Dank vor ab für eine Antwort.

Grüße

Sportgoofy

  • 3 Monate später...
Geschrieben

§36 Absatz 1 WaffG:

"Aufbewahrung von Waffen oder Munition(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat) entspricht."

Bitte noch mal zur Klarstellung:

Bedeutet die Vorschrift jetzt, dass Waffen zusammen mit der Munition im Waffenschrank aufbewahrt werden dürfen,

jetzt, dass das geladene Magazin neben der Pistole bzw Patronen in der Schachtel neben dem Revolver zusammen im Schrank aufbewahrt werden dürfen oder auch

dass z B der Revolver geladen im Schrank bzw die Pistole unterladen mit Magazin drin liegen darf?

Komme ich jetzt allein durch den Gesetzestext nicht drauf.

Geschrieben
Bedeutet die Vorschrift jetzt,

Die Vorschrift bedeutet: Du bist dafür verantwortlich, dass niemand der unberechtigt ist an deine Waffe(n) kommt. Wenn Du die Waffe(n) in einem Behältnis mindestens VDS 0 aufbewahrst, darfst Du auch die zugehörige Munition mit reinpacken.

Da dort nicht steht wie du die Munition da reinzupacken hast, bleibt das dir überlassen.

Gruß Tauschi

Geschrieben

theoretisch darf dann auch eine teilgeladene waffe im tresor liegen? ich dachte das wäre generell verboten, unabhängig von der stufe des tresors

waffe und munition (in schachteln oder lose) ist eine sache.. aber im magazin oder gar teilgeladen eine andere.. steht das nirgends klar geregelt?

Geschrieben
theoretisch darf dann auch eine teilgeladene waffe im tresor liegen? ich dachte das wäre generell verboten, unabhängig von der stufe des tresors

Keine Ahnung wie das in der Schweiz ist :)

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