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IGNORED

Zukunftsprognose?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Immerhin haben die Bayern ja den

Artikel 8

Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Bayern ihren Wohnsitz haben, besitzen die gleichen Rechte und haben die gleichen Pflichten wie die bayerischen Staatsangehörigen.

Finde das sehr gnädig und wohlwollend. :D

Einbürgerung zur bayerischen Staatsangehörigkeit geht in Bayern übrigens nicht. Warum wohl haben die bisher kein Staatsangehörigkeitsgesetz verabschiedet... ? :rolleyes:

Geschrieben

Wie läuft denn das Prozedere bei der Erlangung der Bay. Staatsangehörigkeit durch LEGITIMATION ab? Und vor Allem: wie unterscheidet sich der Vorgang von einer EINBÜRGERUNG, die ja wohl nicht geht ? Warum nicht ?

Einbürgerung zur bayerischen Staatsangehörigkeit geht in Bayern übrigens nicht. Warum wohl haben die bisher kein Staatsangehörigkeitsgesetz verabschiedet... ? rolleyes.gif

Herrlich find' ich immer die Nachrichten bei Antenne Bayern:

"Und nun zu den Auslandsnachrichten:

- Berlin:.........."

Beim ersten Mal hab' ich im Auto losgeprustet. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Aber nicht in Bayern!

"Legitimation ist die nachfolgende Eheschließung des bayerischen Vaters des nichtehelichen Kindes mit der ausländischen Mutter des Kindes. Die Legitimation kann auch durch Ehelicherklärung des Kindes durch ein Gericht erfolgt sein."

:lol:

Heinrich

Geschrieben

Au mann, wen interessiert denn das ?

"Wenn eine Rechtsordnung nicht mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterscheidet, so ist es nur folgerichtig, wenn sie keine Legitimation mehr kennt. Das neue deutsche Kindschaftsrecht hat deshalb sowohl die Legitimation durch nachfolgende Ehe wie auch die Legitimation durch Ehelicherklärung abgeschafft."

Die bayerische Staatsangehörigkeit kannst Du Dir in die Haare schmieren. Was zählt ist die DEUTSCHE Staatsangehörigkeit - und die kannste durch Legitimation nun mal nicht mehr erlangen...

Geschrieben

Jetzt ist es schon so weit, daß Würschtlesberger glauben, über die bayerische Staatsbürgerschaft diskutieren zu können...

So schaut's aus:

Mia san mia

und schreim ins ins!! :heuldoch:

Heinrich

Geschrieben

Wenn ich die Sachbearbeiterin wäre, wäre ich schon jetzt ausgesprochen genervt und würde bei jedem Anruf denken: "O Gott, schon wieder der". Sicher kann man bei längerer Bearbeitungszeit auch immer den Anwalt hinzuziehen. Ob das auf mittlere Sicht die kluge Entscheidung ist, bezweifle ich. Das schreibe ich ganz un-tendentiös als rein taktische Überlegung.

Zum Rechtsstaat

"Rechtsstaat" heißt nicht "Staat-in-dem-ich-immer-Recht-habe". Rechtsstaat bedeutet, daß das Handeln der Exekutive auf der Grundlage von Gesetzen zu geschehen hat und nicht im luftleeren Raum. Insofern ist es für die Frage, ob man in einem Rechtsstaat lebt, völlig egal, ob das Waffenrecht so beschaffen ist, wie in der Schweiz oder nicht. Entscheidend ist, wie es derzeit beschaffen ist. Weder die Behörde, noch der Antragsteller kommen daran vorbei. Ob das Gesetz sinnvoll und gut ist, ob es seinen vorgeblichen Zweck erfüllt und der allgemeine Zeitgeist richtig ist, das sind politische Grundsatzfragen, aber was sollen die hier ? Sie helfen dem Initiator des Thread wohl nicht weiter.

Zur "Willkür"

Also steht lediglich die Frage, ob die Behörde sich gesetzesgemäß verhält und daran kann ich nach dem Stand der

Schilderung nicht zweifeln. Sie darf nicht nur, sie muß sogar beim Vorliegen solcher Anhaltspunkte ermitteln und prüfen. Wenn die Behörde auf dieser Grundlage eine Entscheidung trifft und dabei das ihr zustehende Ermessen ausübt, dann übt sie keine Willkür, wie es für einige schon festzustehen scheint. Die Ermessensausübung ist in der Verwaltungspraxis unvermeidlich und stellt, wenn sie ordentlich erfolgt, keine Willkür dar. Wer zweifelt, mag klagen. Manchmal nützt es was.

Zur "richtigen Demokratie"

Nun denn, ich bin in Thüringen. Wenn ich aus Sachsen, auch wenn das 15 Jahre nach der Einheit ist, jemanden beurteilen höre, was "echte Demokratie" sei, dann beschleicht mich das Gefühl einer gewissen Peinlichkeit. Tatsache ist lediglich, daß das Schweizer Modell mehr plebiszitäre Elemente enthält, als das unsere. Ich gehöre nicht zu den Leuten, die dem plebiszitäre Prinzip automatisch gegenüber dem Repräsentationsmodell den Vorzug geben. Vor allem nicht einem, in dem bis 1971 etwa die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung nichts zu sagen hatte, nämlich die Frauen. Nichts gegen die Schweiz, ich finde sie in mancherlei Hinsicht erstrebenswert. Das Schweizer Waffenrecht zum Beispiel. Aber das ist politisch mit den hier vorhandenen Mehrheiten und Meinungen nicht zu machen, da nützt alles Schwadronieren nichts.

Zum BZR

Wieso stehen die Einstellungen im BZR, zumal solche die angeblich nach § 170 II StPo erfolgt sind ? Kann mir mal jemand die Rechtsgrundlage dafür nennen (die Einzelnorm, daß es das BZRG gibt, ist mir bekannt) ?

Geschrieben
So schaut's aus:

Mia san mia

Aha - und wie dokumentiert sich das nach außen hin ? :confused:

Konkret, wo sind:

- die weiß-blauen bayerischen Pässe?

- die freistaatlichen Autonummern

- die rautenmustermäßig gewandeten Streitkräfte

– der Nationalfeiertag

Wann gibt es weihevolle Appelle an die „bayerischen Staatsbürger"!?

Ist also doch eindeutig mehr Schein als Sein. :heuldoch:

Der "Freistaat" Bayern ist seit 1949 Teil der Bundesrepublik Deutschland. Und das zählt.

---

Was macht denn nun Deine Strafakte, Larsolf ?

Geschrieben

Ich habe nochmal versucht zum Ursprungspunkt dieses launigen Schlagabtauschs zu gelangen und bin dabei ungewollt :) auf den eigentlichen Fred gestossen. Es wurde auf Seite 1,(Ja, es gibt sie wirklich), die Frage aufgeworfen, ob eingestellte Verfahren Auswirkungen auf die Erteilung einer WBK haben.

Mir stellte sich da die Gegenfrage: Angenommen man hat nicht 100 eingestellte Verfahren am Hals, sondern gegenteilig, man ist ein stadtbekannter Streithansel, der 100 Strafanträge GESTELLT hat, die aber alle wegen Unsinnigkeit eingestellt wurden - Hat sowas Relevanz für die Beurteilung der Zuverlässigkeit?

Geschrieben
Zum BZR

Wieso stehen die Einstellungen im BZR, zumal solche die angeblich nach § 170 II StPo erfolgt sind ? Kann mir mal jemand die Rechtsgrundlage dafür nennen (die Einzelnorm, daß es das BZRG gibt, ist mir bekannt) ?

Sie stehen nicht im Bzr sondern in der ZSTV,da stand meinem sb zuviel drinne und er forderte sich alle Akten an,bekam auch alle bis auf "eine",die anderen Akten waren alle ok,wir warteten nur auf EINE Akte(in der genauso wenig drinsteht wie in den anderen)

@Sachbearbeiter,

mein sb hat sich gestern die AKte per fax mit der aufschrift "eilt" neu angefordert,denke das sie die Akte jetzt in ein paar Tagen hat,und das warten ein ende hat...

Geschrieben

@RB: Zustimmung. :icon14:

Zum BZRWieso stehen die Einstellungen im BZR, zumal solche die angeblich nach § 170 II StPo erfolgt sind ? Kann mir mal jemand die Rechtsgrundlage dafür nennen (die Einzelnorm, daß es das BZRG gibt, ist mir bekannt) ?
Du meinst vermutlich das ZStV. Das steht in § 4 Abs. 4 Nr. 5 ZStVBetrV:http://www.gesetze-im-internet.de/zstvbetrv/index.html
Mir stellte sich da die Gegenfrage: Angenommen man hat nicht 100 eingestellte Verfahren am Hals, sondern gegenteilig, man ist ein stadtbekannter Streithansel, der 100 Strafanträge GESTELLT hat, die aber alle wegen Unsinnigkeit eingestellt wurden - Hat sowas Relevanz für die Beurteilung der Zuverlässigkeit?
Das ist eine gute Frage. Prüfen könnte man in solchen Fällen die persönliche Eignung des Denunzianten (psychisch krank, in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ?). Zudem läuft der natürlich Gefahr, irgendwann mal selbst wegen Verleumdung, übler Nachrede oder so angezeigt zu werden. B)
... denke das sie die Akte jetzt in ein paar Tagen hat,und das warten ein ende hat...
Alles wird gut... :)
Geschrieben

Das klärt einiges, danke für die Antwort.

Wenn eine Vielzahl von Verfahren nach 170 II StPO eingestellt wäre, mal als hypothetische Überlegung, ist eine Handhabe gegen den Antragsteller tatsächlich schwerlich vorstellbar, es sei denn - und das klang an - aus den Unterlagen ergäbe sich als "Zufallsfund" ein anderer Anhaltspunkt für eine Schwäche bei der Zuverlässigkeit, zB eine Suchtoder eine psychische Erkrankung. (Ich stelle lieber gleich klar, daß ich damit den verwaltungsrechtlichen Terminus der Zuverlässigkeit meine, nicht das, was das Wort im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet.)

Geschrieben
Wieso? Was is an "bayerisch" so falsch?

Aus der Verfassung des Freistaates Bayern:

"Artikel 6 Staatsangehörigkeit

(1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben

1. durch Geburt;

2. durch Legitimation;

3. durch Eheschließung;

4. durch Einbürgerung.

(2) Die Staatsangehörigkeit kann nicht aberkannt werden."

Schrödi is seit seiner Heirat mit seiner Dorris auch Bayer. Weiß jetzt net, ob des gut oder schlecht is. Kohl war's ja schon immer.

Axo: im Rahmen des Datenschutzes darf der Lehrer in der Schule auch nicht mehr die Noten laut verkünden. Könnte ja ein Mitschüler hören. Geburtsdatum is da viel sensibler, SBine...

Heinrich

Häää? Kohl war doch Pfälzer! Oder war er etwa durch Heirat mit Hannelore metamorphisiert? :00000733::rotfl2:

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