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IGNORED

Bundesregierung zur EU.Waffenrichtlinie


AlexG

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Also 2 Möglichkeiten:

Vertagung der Novellierung bis zum Nimmerleinstage oder völlig sinnentleerte Hauruckverschärfung.

Die VwV?

Meinst Du, sie kommen in der wenigen Zeit über die neue Gelbe und 2/6 zu Potte?

Bis da jeder seinen Senf dazugegeben hat und die Zuständigkeit auch nur geprüft ist, trage ich meine Enkel spazieren.

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Eigentlich geht mir da was Wichtiges an der Anfrage vorbei:

Ich habe das Papier der EU überflogen und dabei irgendwei spitzgekriegt, daß die Begriffe der "wesentlichen Teile" wesentlich erweitert werden sollten.

Alles wäre dann "wesentlich", was speziell zur Waffe gehört (angefertigt wurde), also keine Standardteile darstellt. Frei wären dann praktisch nur noch Standardschrauben und Standardfedern. Bereits Magazine wären dann schon wesentliche Teile, nicht zu vergessen Griffschalen, Haken, bestimmte Bolzen, bestimmte Schrauben etc.

Das gäbe allerdings eine Katastrophe. Ob ich Tausende "wesentlicher" Teile dann erkennen, klassifizieren, anmelden und dafür bezahlen muß? Und wie wäre das dann mit einer Unbrauchbarmachung? Schmelzofen?

Hoffentlich unterliege ich einem Irrtum!

MfG

Fritzchen

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Zentralregister für Waffen ist geil. Wenn dann bundesweit folgende Frage im Rahmen der Amtshilfe an die Behörden geht:

Tatwaffe ist eine 08 in 9 mm Para der Täter hat im Laufe seiner Flucht die Seitenplatte verloren. Sollten bei ihnen 08 Pistolen mit der endziffer 32 gemeldet sein bitten wir um Rückmeldung. Alle LKAs auf Monate sofort ausgebucht.

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Erfahrung im Umgang mit Behörden?

(Duckundweg)

Naaa, Buam, ernsthaft- mit dem neuen Waffengesetz wird es wohl so werden wie im richtigen Leben:

Was Besseres kommt nie nach.

WaffG 2003 war ein Silberstreif am Horizont, ein zartes Pflänzchen, das hätte mit einer vernünftigen Verwaltungsvorschrift echt was hermachen können.

Hätte.....

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100% Ack

Nachdem vorher die Jäger den Anscheinsparagraphen befürwortet und mitgetragen haben, schließlich "braucht" man ja keine "Kriegswaffennachbildungen" im Revier. Dafür dürfen sie dann weiterhin ihre 2 KW behalten, obwohl sich auch bei denen sicher irgendein Altvorderer findet, der konstatiert , er hätte sein ganzes Jägerleben lang noch keine KW benötigt, und deshalb bräuchten auch seine Waidgenossen keine (wie angeblich jüngst geschehen).

Zumindest bis zur nächsten Verschärfungsrunde bleiben die Grünröcke dann ungeschoren.

.

Da ist es aber doch gut zu wissen, daß unsere Geheimdiplomaten beredt schweigen und gelegentlich ein Wenig mit dem Wasserkopf plätschern. Bestimmt werden die es richten....

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Noch 'was Positives: Unsere Regierung sieht keine Notwendigkeit, die derzeit bestehenden vier Waffenkategorien zu ändern, also zu verringern.
Halte ich so oder so für unwichtig, denn die meisten Zöllner kennen die Kategorien eh nicht richtig und verlassen sich auf das, was die Behörde in den EFP reingekritzelt hat. Und das ist nicht immer richtig, denn nur die allerwenigsten kennen z.B. die Kurzwaffen, die unter die 28cm-Grenze fallen. Zwei Kategorien wäre meines Erachtens wesentlich einfacher und zwar: A für KWKG-Waffen und B für alle anderen nach WaffG erlaubnispflichtigen Waffen. Das reicht doch vollkommen.
Was ist denn schon eine Seriennummer?
Schlichtweg das wichtigste Unterscheidungsmerkmal für eine Waffe. Wer so doof ist und wo eine Nummer wegschmirgelt hat automatisch eine nicht eintragungsfähige bzw. der Kennzeichnungspflicht unterliegende Waffe. Also nix schwachsinnig.
Vielleicht solltes Du eher die Politiker und Oberbürokraten an die Wand klatschen, welche damals beschlossen, dass Waffen, die vor der Einführung der Nummerierungspflicht im 19. Jahrhundert hergestellt wurden, und für die es schon seit den 20er Jahren des 20. Jhdts keine Munition mehr zu kaufen gibt, in eine WBK eingetragen werden müssen.
Das ist richtig, aber die große Mehrzahl der in den WBK eingetragenen Waffen sind doch ganz andere ! Im übrigen kann die Behörde bei sachgerechter Anwendung des § 25 Abs. 2 WaffG in den von Dir genannten Fällen von der Veranlassung einer nachträglichen Kennzeichnung absehen. <_<
Das letzte Mal ham sie 16 Jahre gebraucht...
1984 bis 2002 ergeben bei mir 18 Jahre.
Korrigier´ mich, wenn ich danebenliege, aber angekündigt ist doch eine komplette Novellierung des Gesetzes nebst VwV in einem Sitz auf den Weg zu bringen?!
Wohl "etwas" übertrieben, hm ? Das WaffG2002 ist recht gut, aber nicht nur hier bei WO wurden in den letzten Jahren einige Unwegsamkeiten aufgezeigt denen man sich ja annehmen kann, zumal bezüglich des auslaufenden Erbenprivilegs eh eine Gesetzesänderung notwendig ist.
... und die neue Kompetenz des Bundes in Sachen WaffR nutzen.Heinrich
Das ist anzunehmen.
Schätze mal, sie werden einiges einarbeiten, was bei den VGs anhängig war, also auch 2/6 auf Gelb ja oder nein. Und vlt. bißl was zum Führen (Anschein in der Öffentlichkeit und so), evtl. die Weichlüfter EU-gemäß definieren (0,8 oder 0,05 Jaul). Und das Erben natürlich...Heinrich
Genau, oder auch eine Klarstellung zum schießen mit der Armbrust, dass eine MEB auch für die kleineren, beschussrechtlich zugelassenen Kaliber gilt etc.
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Zwei Kategorien wäre meines Erachtens wesentlich einfacher und zwar: A für KWKG-Waffen und B für alle anderen nach WaffG erlaubnispflichtigen Waffen. Das reicht doch vollkommen.

Und wo ist da der Unterschied zu jetzt?

Steht doch in der Antwort auf Frage 12.

"strengere Vorschriften erlassen können als die Mindeststandards der EU Waffenrichtslinie vorsehen"

Oh Wunder, und das in D. Hätte ich nicht erwartet.

Der mögliche Freiheitsgrad wird nicht ausgenützt & auch nicht zukünftig erhöht, also keine Notwendigkeit, da auf D eh nicht angewandt.

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Und wo ist da der Unterschied zu jetzt?

Wie schon gesagt wärs für manche Waffenbehörde und manchen Zöllner einfacher. Sag Du mir doch einfach mal auf Anhieb, welche Kurzwaffen (konkret, nicht nur größer oder kleiner 28cm Gesamtlänge) unter Kategorie B und welche unter Kategorie C fallen. Ich warte... ;)

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...Das ist richtig, aber die große Mehrzahl der in den WBK eingetragenen Waffen sind doch ganz andere ! Im übrigen kann die Behörde bei sachgerechter Anwendung des § 25 Abs. 2 WaffG in den von Dir genannten Fällen von der Veranlassung einer nachträglichen Kennzeichnung absehen. ...

Ein Bekannter von mir hat letztes Jahr 5 Stiftfeuerrevolver aus Altbesitz von vor 1976, die ohne Nummer in seine WBK eingetragen waren, einstampfen lassen, weil die Behörde die nachträgliche Nummerierung verlangt hatte und er keine Lust, zusätzlich Geld zu investieren, zumal damit dann auch noch der Kauf eines Waffenschranks der Stufe 1 fällig geworden wäre! Die Bürokratie hat gesiegt gemäß dem heiligen Grundsatz "so wenig Waffen, wie möglich unter´s Volk" und diese gemeingefährlichen Dinger sind jetzt endlich verschrottet. :traurig_16:

Jetzt ist Deutschland viel sicherer geworden. Dafür müssen eben Verluste gebracht werden. :00000733:

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...Zwei Kategorien wäre meines Erachtens wesentlich einfacher und zwar: A für KWKG-Waffen und B für alle anderen nach WaffG erlaubnispflichtigen Waffen. Das reicht doch vollkommen...

Aus der Sicht der deutschen Verwaltung vielleicht. Mir würden auch 2 Kategorien reichen: Genehmigungspflichtige KWKG-Waffen und frei verkäufliche (alle übrigen)! :pro:

Spaß beiseite, in vielen europäischen Ländern sind z. B. Schrotflinten KK-Gewehre und Jagdreptierer nicht registrierungspflichtig oder gar nicht erlaubnispflichtig (z. B. Österreich, Frankreich, Finnland, Norwegen, etc.), was auch in der Praxis in diesen Ländern zu keinen Sicherheitsproblemen geführt hat. Es gibt daher auch keinen Grund, das zu ändern. Deshalb machen die 4 Kategorien schon Sinn. Eine andere Lösung der Vereinfachung und Entbürokratisierung, mit der ich auch gut leben könnte, wäre natürlich diese Modelle überhaupt nicht mehr unter das Waffengesetz fallen zu lassen. :gutidee:

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Spaß beiseite, in vielen europäischen Ländern sind z. B. Schrotflinten KK-Gewehre und Jagdreptierer nicht registrierungspflichtig oder gar nicht erlaubnispflichtig (z. B. Österreich, Frankreich, Finnland, Norwegen, etc.),

Eben sowas in der Art meinte ich. IN D ist eine dahingegende Änderung ( Erleichterung ) ohnehin nicht vorgesehen. (Nie. Niemals. Nie )

Wenn D sich allerdings gegen eine Änderung der Kategorien ausspricht, werden in den "freieren " Ländern wenigstens die Leute geschützt.

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Muss?

Nein, nicht wirklich.

Aber vielleicht war mir gerade danach?

Evtl. handelt es sich hier um ein Forum, in dem man seine Ansichten kundtun kann, ohne dafür um Erlaubnis fragen zu müsssen?

Vielleicht lesen ja auch Leute mit, die beileibe nicht auf dem "aktuellen Stand der Dinge " sind?

Egal.

Brauchst Du´s noch genauer?

Ob die Ablehnung dorten jetzt darauf zurückzuführen ist, daß man in der Regierung plötzlich einen ungeahnten Anfall von Liberalität bekommen hat, oder vielmehr ein Problem mit dem Budget- wir werden es wohl nie erfahren.

Sita us villa te in isse tabernit. <°((((((><

Der "Anfall von Liberalität" war zumindest damals noch gegeben, als die E.L.F ihre Umfrage gestartet und sämtliche Parteien zum legalen Waffenbesitz befragt hat. Das war -just a moment- vorletztes Jahr.

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Schlichtweg das wichtigste Unterscheidungsmerkmal für eine Waffe. Wer so doof ist und wo eine Nummer wegschmirgelt hat automatisch eine nicht eintragungsfähige bzw. der Kennzeichnungspflicht unterliegende Waffe. Also nix schwachsinnig.

Haldema Valdema, das sollte nur bedeuten daß man mit verstärkter Kennzeichnungspflicht dem illegalen Waffenbesitz in keinster Weise einen Riegel

vorschieben kann. Also doch Schwachsinn, weil riesen Aufwand für nix. Wer früher Seriennummern rausgeschliffen hat, wird das auch in Zukunft tun.

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Wer früher Seriennummern rausgeschliffen hat, wird das auch in Zukunft tun.

Falls überhaupt Nummern da waren, diese nur einmal vergeben worden sind usw.

Man muß das im großen Rahmen sehen ....

Aber nochmal zum Anfag des Freds: Kennt jemand die Anfragenden & kann abschätzen worum es den Anfragenden bei ihrer Anfrage ging - sprich die Tendenz pro oder contra ?

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