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IGNORED

Wiederspruch


Longcolt

Empfohlene Beiträge

Habe gerade mit der ÖRAG telefoniert. Von denen bekomme ich nichts weil der Fall vor Abschluss der RSV war.

Zuminderst haben sie mir einen Anwalt genannt.

Da habe ich Heute noch einen Termin und lass mich beraten.

Hoffe das wird nicht zu teuer....

Werde Euch auf dem Laufenden halten.

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@Longcolt

An Deiner Stelle würde ich die Sache voll durchziehen. An denen würde ich keine Feder mehr lassen!!! Ich spreche aus Erfahrung.

Was in NRW mit der neuen und auch mit der alten gelben passiert bzw. passiert ist, geht auf keine Kuhhaut.

Es ist schon sehr merkwürdig, wie in NRW das WaffG - kollektiv - gelesen und ausgelegt wird. Das läßt irgendwie alles nur einen Schluß zu.

Ich kann jedem Waffenbesitzer nur den Abschluß einer speziellen RSV anraten. Irgendwann wird sie jeder mal brauchen!

VG

Christian 555

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@Longcolt

An Deiner Stelle würde ich die Sache voll durchziehen. An denen würde ich keine Feder mehr lassen!!! Ich spreche aus Erfahrung.

Was in NRW mit der neuen und auch mit der alten gelben passiert bzw. passiert ist, geht auf keine Kuhhaut.

Es ist schon sehr merkwürdig, wie in NRW das WaffG - kollektiv - gelesen und ausgelegt wird. Das läßt irgendwie alles nur einen Schluß zu.

Ich kann jedem Waffenbesitzer nur den Abschluß einer speziellen RSV anraten. Irgendwann wird sie jeder mal brauchen!

VG

Christian 555

Ich werde es bis zum Ende durchziehen. Zumindest solange ich es bezahlen kann! :bud:

Die RSV sollte man dann aber abschließen noch bevor man den Antrag für eine WBK abschickt!!!!!!!!!

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Gib doch mal Deine Kontonummer durch. Ich glaub da würden sich hier einige beteiligen... :angry2:

Ich glaub nicht dass ich das könnte?????

Ist mir ein wenig :peinlich: ......

Zumal es meine eigene Dummheit ist das ich die RSV nicht rechtzeitig abgeschlossen habe!

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Abgesehen davon, wenn Du gewinnst (Was SEHR wahrscheinlich ist), zahlen wir eh alle in Form unserer Steuern.

:D

Man sollte solche amtlichen Rechtsbrecher persoenlich haftbar machen, wenn sie so Steuergelder verbrennen.

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... , wenn sie so Steuergelder verbrennen.

Langt das anschließend für eine Dienstaufsichtsbeschrede, der dann gegen die Aufsichtsbehörde eine Untätigkeitsbeschwerde folgt, welche dann noch mit einer Petitionsbeschwerde abgrundet wird, weil die vorherigen Beschwerden keine Wirkung erkennen ließen? :AZZANGEL:

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Langt das anschließend für eine Dienstaufsichtsbeschwerde, der dann gegen die Aufsichtsbehörde eine Untätigkeitsbeschwerde folgt, welche dann noch mit einer Petitionsbeschwerde abgrundet wird, weil die vorherigen Beschwerden keine Wirkung erkennen ließen?

Sei realistisch: Der Innenminister NRW hat die Zielsetzung ausgegeben, nach der das PP Düsseldorf handelt. Reichst Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, dann erhält diese das Innenministerium und erfährt dadurch, dass der SB des PP Düsseldorf genau nach der vorgegebenen Leitlinie handelt. Ergebnis: Null. Weiterhin: Wieviel Dienstaufsichtsbeschwerden wird das PP Düsseldorf bereits erhalten haben? Entscheidend ist, ob in einem Bundesland den unteren Waffenbehörden von ministerialer Ebene der Rücken gestärkt wird. In NRW ist das der Fall. Vollzogen wird das Waffenrecht auf Landesebene - obwohl es Bundesrecht ist.

Der Ausweg für den Bürger: Guter Rechtsbeistand ---- ich betone: guter!

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shooterfjb hatte als Anwalt den hier bekannten "carcano". shooterfjb wird Dir sicher über carcano das allerbeste schildern, frag ihn! Es muss kein Anwalt aus der düsseldorfer Region sein.

Ruestow hat Recht, kann bei Bedarf die Telefonnummer oder E-mail schicken.

Shooterfjb :gutidee:

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Es gibt die drei "F" der Dienstaufsichtsbeschwerde: Formlos, Fristlos, vor allem aber Fruchtlos!

In einer Kreisfreien Stadt in NRW koch man übrigens sein eigen Süppchen und verschärft noch einmal die Vorschriften aus dem IMI!!! Hier könnte es was bringen und hier wäre der Hebel für den Ansatz einer Anzeige und Anklage wegen Rechtsbeugung.

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Das stimmt nur bedingt, denn selbstverständlich sollte einer Dienstaufsichtsbeschwerde auch eine Fachausfsichtsbeschwerde folgen.

Dann ist sie nicht mehr fruchtlos.

Heinrich

Was ist eine Fachaufsichtsbeschwerde , entscheiden darüber die gleichen Vorgesetzten wie bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde ?

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Gibt's hier nicht gerade einen Thread, in dem klar wird, daß durch die Novelle des POG die Bezirksregierungen nicht mehr die Aufsicht über die Ordnungsbehörden führen ? Da steht doch auch was in der Ablehnung des Widerspruchs zu drin. Das heißt Fachaufsicht macht jetzt direkt das IM, oder ?

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Sei realistisch: ...

... und bleibe Du bitte in Kontext!

Dann macht das Behördenscheuchen nämlich Sinn.

  1. Beschwerden machen Arbeit und lenken die Aufmerksamkeit der Chefs auf einen.
  2. Beides ist i.d.R. unangenehm.
  3. Dadurch wird diese hier beschriebene und immer wieder gern praktizierte bürgerfeindliche Rechtsbeugunginterpretation unangenehm.
  4. Durch laufende Wiederholung ergibt das einen Lerneffekt wie bei dem Pawlowschen Hunden. :AZZANGEL:

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So seh ich das auch, ...

:shok:

Wie?!

SBinchen und ich und eine Sichtweise?!!!! :huh:

Du bist auch der Ansicht, dass die Bürger den öffentlichen Verwaltungen helfen müssen, ihre Verwaltungsqualität stetig zu verbessern? :AZZANGEL:

Widerspruch und Beschwerde sind oberste Bürgerpflicht. :good:

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Oberste Bürgerpflicht ist vielleicht "etwas" übertrieben, aber wenns halt nötig ist, stimme ich Dir da vorbehaltlos zu. Genauso falsch ist es natürlich andererseits, immer wenn einem was nicht passt, Widerspruch einzulegen. Solche Zeitgenossen kenne ich leider auch und man muss diesen dann erst mal mühsam erklären, dass ein ruhig geführtes Vorgespräch so einiges an Licht gebracht hätte, was vom Widerspruchsführer übersehen worden ist.

Schön übrigens, dass Du - im Gegensatz zum Themenstarter ^_^ - das Wort Widerspruch richtig geschrieben hast. :) Das wird halt immer wider falsch geschrieben. ;)

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wider falsch

wiederholt widersinnig und vor allem nicht grün :acute:

@ bouffie

Ich kenn von SB Immer nur korrekte Antworten bei klarer Rechtsbeugung Verwaltungsgewaltigerung. Wir haben zwar unterschiedliche Auffassungen zur 2/6 Regelung und neu-gelb, aber bisher haben sie immer bewiesen daß sie ein Gesetz lesen können. Und anwenden wollen.

Kreative Auslegung und unfundierte Auflagen durch Kollegen werden stets mit deutlichen Worten zurückgewiesen. Das scheint so 'ne Art Standesehre zu sein.

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... , immer wenn einem was nicht passt, Widerspruch einzulegen. Solche Zeitgenossen kenne ich leider auch und man muss diesen dann erst mal mühsam erklären, dass ein ruhig geführtes Vorgespräch so einiges an Licht gebracht hätte, was vom Widerspruchsführer übersehen worden ist. ...

DAS kann doch gar nicht sein. :shok:

Ein Bescheid muss für den Adressaten verständlich sein. Ist er für den Adressaten verständlich, hätte auch ein Vorgespräch "kein besseres Ergebnis" erbringen können. :AZZANGEL: Wäre ein Vorgespräch hilfreich gewesen, ist der Bescheid nicht ausreichend verständlich, und dieses ist bereits ein Widerspruchsgrund an sich. :P

... es sei denn, Du führst Deine Vorgespäche auf eine Art, dass Du keine Zeugen dabei gebrauchen kannst. :pardon:

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Hallo,

liegt vielleicht auch an der "Chemie". Ich denke (und weiß zumindest in meiner Region), das es keinen negativen Bescheid braucht, wenn man sich mit seinem SB vorher unterhält. Was für den Adressaten "verständlich" ist, liegt im Sinne des Betrachters. Sollte ein SB (nicht mal halbwegs) gesetzeskonform entscheiden wollen, kann man diesen durch Dienstaufsichtsbeschwerde, Anzeige wegen was auch immer schon gewaltig ärgern - früher zumindest wurden Beamte von einer anstehenden Beförderung nicht berücksichtigt, wenn ein laufendes Verfahren anstand.

Aber einen Konfrontationskurs finde ich nur angemessen, wenn ein tatsächlicher "gottgewollter" Verfahrtensfehler vorliegt. Auch wenn es dann "nur" dem nächsten Kunden helfen sollte.

Viele Grüße, Reinhard.

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Ich bin jetzt eher von Fällen rechtskonformen Verhaltens ausgegangen, das vom Widerspruchsführer so nicht erkannt wurde. Da ist es doch besser, nicht gleich auf die Pauke zu hauen sondern sich bei der Behörde zuerst mal zu erkundigen, warum und wieso das so verfügt worden ist bzw. warum die eigene Sichtweise falsch sein soll.

Wenn natürlich von vornherein klar ist, dass es sich (wie im Beispiel oben) um Unfug handelt, der von der Behörde trotzdem gedeckt wird, gibts natürlich nur eins: Widerspruch einlegen ! :bud:

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