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IGNORED

Strafbefehl


GunTalker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

interessant wäre die genaue kenntnis des sachverhalts sowie der juristischen vorgeschichte. den sv kenn ich nicht, will mich darüber auch nicht auslassen. amüsant nur, wie plötzlich ein auto / kofferraum auftaucht, ohne dass je ein wort dazu gesagt wurde.

andererseits erlässt ein gericht den strafbefehl nur durch "überzeugungsarbeit" der staatsanwaltschaft. ist der antrag der sta plausibel, wird erlassen, punkt. alles andere regelt der weitere rechtsweg, also einspruch binnen 14 tage (was sich mit blick auf das datum der "beglaubigten abschrift" /soviel zum thema fake/) erübrigt haben dürfte.

btw: im strafbefehlsverfahren gibt es keinen verteidiger (außer, es währe mit einer freiheitsstrafe zu rechnen). die häme auf die qualität des "verteidigers" finde ich unangemessen!

mal schauen, was der einspruch bringt - falls eingelegt. dann nämlich gehts in die öffentliche hauptverhandlung, dann hoffentlich mit fachanwalt.

grüße

Geschrieben
leuchtet mir auch nicht das

Beweismittel "Geständnis" mit dem selben Datum wie die Tat ein.

J e d e r Beschuldigte einer Tat wird dazu noch einmal angehört bzw. vorgeladen.

Was er dann zu Papier bringt oder bringen läßt, ist maßgeblich.

Der Sportschütze wird wohl kaum am selben Tag einen Anhörbogen bekommen

haben und ihn gleich mit dem selben Datum ausgefüllt haben...

Wo kann man das Nachlesen? Wo sind Vernehmungen unmittelbar nach der Tat verboten?

Wo ist bei Straftaten ein Anhörbogen die Regel?

Karl

Geschrieben
btw: im strafbefehlsverfahren gibt es keinen verteidiger (außer, es währe mit einer freiheitsstrafe zu rechnen). die häme auf die qualität des "verteidigers" finde ich unangemessen!

Das ist erstmal richtig.

Aber ein vernünftiger Mensch wird bei einem solchen Strafbefehl - der ihn nämlich ggf. auch seine legalen erlaubnispflichtigen Waffen kostet - Rat bei einem Rechtsanwalt einholen. Er hat ja 14 Tage Zeit dazu. Zu seinem Vereinsfürsten hat er es ja auch geschafft.

Hat er den Strafbefehl geschluckt und sich nicht gewehrt, dann nehme ich meine Anwürfe gegen den RA zurück. Dann ist der gute Sportschütze einfach selber zu dämlich gewesen und dann lässt sich einfach nichts mehr machen. Der eine Dumme gibt Geld und Waffen ab, der andere Dumme sitzt halt mehrere Wochen im Türkenknast. Der Satzt, dass Dummheit nicht vor Strafe schützt insofern falsch, als Dummheit oftmals überhaupt eine Strafe nach sich zieht. Und da will ich mich gar nicht ausnehmen.

Geschrieben
In München hat einer vor 2 Jahren sein LG beim Umzug einfach auf den Rücksitz gelegt und einen Strafbefehl über 4000 €

Heute schon münchhausen gelesen?

Geschrieben
Das ist erstmal richtig.Aber ein vernünftiger Mensch wird bei einem solchen Strafbefehl - der ihn nämlich ggf. auch seine legalen erlaubnispflichtigen Waffen kostet - Rat bei einem Rechtsanwalt einholen. Er hat ja 14 Tage Zeit dazu.
Dem stimme ich zu, unbedingt einen Fachanwalt einschalten und nicht selber agieren.Aber mal zur Diskussion gestellt:Ist es ausreichend, wenn man selbst Einspruch erhebt (innerhalb der Einspruchsfrist), sinngemäß:"Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl vom ... ein.Begründung:Ein vorsätzliches, unerlaubtes Führen einer Schußwaffe, wie im Strafbefehl vom ... dargestellt, liegt nicht vor.Munition im Sinne des WaffG , wie im Strafbefehl vom ... mir zur Last gelegt wurde, wurde nicht mitgeführt."Fertig, keine weitere Stellungnahme.Dann sollen sie doch kommen, sollen begründen, weshalb ein unerlaubtes Führen etc vorliegt.Gut, der andere Weg über einen Fachanwalt ist mit sicher der bessere, Akteneinsicht beantragen, um festzustellen, was vomAngeklagten tatsächlich zu Protokoll gegeben wurde etc...und dann zu argumentieren.
Das ist erstmal richtig.Aber ein vernünftiger Mensch wird bei einem solchen Strafbefehl - der ihn nämlich ggf. auch seine legalen erlaubnispflichtigen Waffen kostet - Rat bei einem Rechtsanwalt einholen. Er hat ja 14 Tage Zeit dazu.
Dem stimme ich zu, unbedingt einen Fachanwalt einschalten und nicht selber agieren.Aber mal zur Diskussion gestellt:Ist es ausreichend, wenn man selbst Einspruch erhebt (innerhalb der Einspruchsfrist), sinngemäß:"Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl vom ... ein.Begründung:Ein vorsätzliches, unerlaubtes Führen einer Schußwaffe, wie im Strafbefehl vom ... dargestellt, liegt nicht vor.Munition im Sinne des WaffG , wie im Strafbefehl vom ... mir zur Last gelegt wurde, wurde nicht mitgeführt."Fertig, keine weitere Stellungnahme.Dann sollen sie doch kommen, sollen begründen, weshalb ein unerlaubtes Führen etc vorliegt.Gut, der andere Weg über einen Fachanwalt ist mit sicher der bessere, Akteneinsicht beantragen, um festzustellen, was vomAngeklagten tatsächlich zu Protokoll gegeben wurde etc...und dann zu argumentieren.
Geschrieben
Soll das heißen, Du glaubst es nicht...?

Heinrich

Doch klar ich glaube alles was im internet steht.

ich frage mich nur wo er beim ritt auf der kanonankugel den rücksitz hatte...

Geschrieben
Der Gesetzgeber kann dir UNMÖGLICH verbieten zum Tanken einen Stopp einzulegen wenn du eine Waffe im Kofferraum hast,

nicht mal unserer.

Der Strafbefehl kommt mir seltsam schlecht formuliert vor, ("...führten Sie,...wie Sie wussten,..." das ist Deutsch von der Baumschule) wie von einem Staatsanwalt-Azubi, der über die Quote für sonstwas in den Job kam.

Mit solchen formulierungen beim Tatvorwurf soll der sogenannte subjektive Tatbestand untertrichen werden. Der Beschuldigte wußte, dass er das nicht darf, hat somit mit Vorsatz gehandelt. Dadurch erhöht sich das Strafmaß.

Kirrmeister

Geschrieben
In München hat einer vor 2 Jahren sein LG beim Umzug einfach auf den Rücksitz gelegt und einen Strafbefehl über 4000 € bekommen.

Also jetzt mal mit Herrn Broder: Spinne ich oder spinnen die, und zwar komplett? Gut, daß man das eigentlich nicht so machen darf ist schon klar, aber das Unrecht der Sache befindet sich wohl doch größenordnungsmäßig in der Kategorie Falschparken ohne Behinderung. Ist noch nicht so lange her, daß man als Kind mit dem Luftgewehr durch die Felder streifen und auf Konservendosen schießen konnte, wenn vielleicht auch nicht ganz legal, so doch ohne daß es größere Probleme gab.

Geschrieben
Ich halte die Story für durchaus möglich. Fast kein Polizist und kaum ein Jurist (Staatsanwalt, Richter) kennt sich wirklich mit dem WaffR aus.

Von dem vertretenden Anwalt erwarte ich das aber - dafür wird er bezahlt.

Also ich gestehe jedem, egal ob Polizist, Staatsanwalt, Richter, mangelnde Kenntnisse auf bestimmten Rechtsgebieten zu, solange diese Kenntnislücken keine Außenwirkung nach außen haben.-Niemand kann alles wissen, außerdem kann man nachlesen, sich fortbilden.

Aber.... , sobald man jemanden anklagt, beschuldigt, etwas vorwirft, sollte ein Richter, Staatsanwalt oder Polizist, sehr genau wissen, wovon er spricht, ansonsten sollte man gegen diese Person Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung erstatten, Schadenersatz geltend machen, Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen etc.....

Irgendwann hört der Spaß auf!

Geschrieben
Ja, aber Du siehst, was dabei herauskommen kann. Obiwan glaubt's ja immer noch nicht...

Merkwürdigerweise hat er damals in dem fred auch gepostet, aber in der Wirklichkeit ist er nicht angekommen.

Heinrich

Doch, jetzt weiß ich welchen fall du meinst.

aber es waren n icht 4000, sondern 3000 €. gut das spielt eine untergeordnete rolle. aber der strafbefehl (wenn es denn einen gab) wurde angeblich ohne geldauflage wieder zurückgenommen.

das hört sich schon ganz anders an als das von dir gepostete.

nicht alles glauben was in der zeitung steht (z.B. hier: von diana gab und gibt es auch erlaubnispflichtige und umgebaute luftgewehre)

ich kann mich deswegen gut daran erinnern, weil zu dieser zeit selbst eine zeitschrift wie das visier einen rühmlichen bericht über den waffentransport im auto hatte...

Geschrieben
Wo sind Vernehmungen unmittelbar nach der Tat verboten?

Wo ist bei Straftaten ein Anhörbogen die Regel?

Moin,

1. nirgends; sind aber selten, und dann muß schon erheblich mehr passiert sein und

die Bereitschaft des Beschuldigten vorliegen, etwas auszusagen ( hier: sogar ein Geständnis abzulegen.. )

In diesen Fall hätte der Mensch ja sogar mit zum Revier kommen müssen, was gar nicht Not tat.

2. bei fast allen...

Kommt auf den SB an, wie komplex der SV ist und natürlich auf die Schwere der Tat.

Bei so einem Fall ( obwohl der genaue SV für uns ja eben nicht feststeht ) hätte er mit Sicherheit

einen bekommen.

Geschrieben

Ich halte die Sache auf jeden Fall für möglich.

Ich hatte mich mal (wegen einer anderen Sache) mit Polizisten unterhalten, die beiden waren sich 100% sicher, dass man zum Führen eines Luftgewehres einen Kleinen Waffenschein braucht. Die fachliche Kompetenz unserer Berufswaffenträger bezüglich WaffG zweifle ich auf jeden Fall an. Als Waffenbesitzer muss man sich einfach auskennen - und möglichst eine kopie des waffG und der AWaffV bei den Waffen dabeihaben. Ansonsten - Aussageverweigerung. Man redet sich sonst um kopf und Kragen, wie der fränkische Schützenkollege.

Und es gibt hier im Forum noch manch andere Urteile mit Aktenzeichen, die ein Richter unterschrieben hat, die einfach haarsträbend falsch sind - aber dafür hat man ja den Rechtsanwalt. Ein Richter spricht nicht Recht. Er fällt ein Urteil. Und das kann max. so gut sein wie sein Input. Beim RA sparen heisst sein Geld zum Fenster rauswerfen.

BTW:

Klar, man kann gegen den Strafbefehl selber fristwahrend einspruch einlegen. Das sollte man aber nur tun, wenn man sich ziemlich sicher ist, dass die mündliche Verhandlung eine geringere Strafe bzw. Freispruch bringt. Denn es kann eine höhere Strafe geben und die Kosten des Verfahrens erhöhen sich auch zwangsläufig. DAS Risiko würde ich ohne sachkundigen Rat eines RA nicht eingehen.

Geschrieben
Von dem vertretenden Anwalt erwarte ich das aber - dafür wird er bezahlt.

Erwarten kann man viel.

Ich habe vor ein paar Tagen eine schriftliche "Beratung" einen RAs gesehen, die konnte ich als juristischer Nixwisser

in weniger als 20 Sekunden zerlegen.

Da ging es allerdings um Jagdrecht.

Geschrieben

Hallo Zusammen,

damit die Diskussionen weitergehen können, (ungefähr) Folgendes ist passiert:

Person gerät in einer Verkehrskontrolle.

Beim sehen der Koffer im Kofferraum fragt der Polizist was da drin ist.

Antwort: Oh, Mein Luftgewehr, das liegt schon "Wochenlang da".

(Vielleicht wäre es besser gewesen den Telefonjoker anzurufen, bevor man

so ein Antwort gibt).

Folge: Anzeige wegen Führen einer Waffen, weil nicht auf dem direkten Wege von Zuhause zum Stand oder Zruß

FD

Geschrieben
Hallo Zusammen,

damit die Diskussionen weitergehen können, (ungefähr) Folgendes ist passiert:

Person gerät in einer Verkehrskontrolle.

Beim sehen der Koffer im Kofferraum fragt der Polizist was da drin ist.

Antwort: Oh, Mein Luftgewehr, das liegt schon "Wochenlang da".

(Vielleicht wäre es besser gewesen den Telefonjoker anzurufen, bevor man

so ein Antwort gibt).

Folge: Anzeige wegen Führen einer Waffen, weil nicht auf dem direkten Wege von Zuhause zum Stand oder Zruß

FD

Etwas in dieser Art habe ich mir gedacht.

Aber diesem Mann ist nun wirklich nicht zu helfen. Erst ein LG wochenlang im Kofferraum spazierenfahren und es kann noch der Polizei brühwarm auf die Nase binden.

Das erklärt auch das "Geständnis" vom Tattag.

Gruß

Michael

Geschrieben
... weil nicht auf dem direkten Wege von Zuhause zum Stand oder Zruß

Zumindest DIESE Begründung wäre bei einer bedürfnisfreien Waffe absolut abstrus, wie ja hier auch schon geschrieben wurde. Wie will man denn bei einer solchen Waffe auch einen „vom Bedürfnis umfassten Zweck oder Zusammenhang damit“ konstruieren?

Ansonsten wären auch bei dieser Schilderung, weitere Infos nicht verkehrt gewesen, denn so kann man z.B. über folgende Fragen nur spekulieren.

* Handelte es sich um ein LG mit „F im Fünfeck“ bzw. war das wirklich ein bedürfnisfreies LG oder handelte es sich vielleicht doch um eine WBK-pflichtige Waffe?

* War der Waffenkoffer abgeschlossen?

* War das LG vielleicht schussbereit?

* Was war das für ein Kofferraum (will heißen, war es ein Kombi, waren die Rücksitze umgeklappt o.ä., so dass man vom Fahrgastraum an den Waffenkoffer greifen konnte)?

* Ob es ggfs. als absolut problematisch zu beurteilen ist, dass eine bedürfnisfreie Waffe über einen längeren Zeitraum in einem Kfz lag, hängt von weiteren Umständen dieser „Aufbewahrung“ ab.

Erst ein LG wochenlang im Kofferraum spazierenfahren und es kann noch der Polizei brühwarm auf die Nase binden.

Beides ist unzweifelhaft und ohne Ansehen der weiteren Umstände… äh… ungünstig und nicht wirklich ratsam. :blink:

Geschrieben
.........

Beides ist unzweifelhaft und ohne Ansehen der weiteren Umstände… äh… ungünstig und nicht wirklich ratsam. :blink:

da haben Euer Merkwürden aber wirklich schöne Worte gefunden. lachen.gif

Geschrieben

Trotzdem hätte ein versierter Anwalt das sicher wieder geradebiegen können.

Ich finde es aber abstrus, aus der doppelten und dreifachen Überdämlichkeit des Herrn Luftikusschützen (bei solche erwiesener Dämlichkeit vielleicht wirklich gut, dass er die nächsten Jahre echte Waffen nur von der Ferne anschauen darf) eine allgemeinverbindliche und den Tathergängen nicht entsprechende "Information" konstruieren zu wollen, wie im Eingangsposting verlinkt.

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