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IGNORED

Rote WBK beantragen - Kosten ?


sandmen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hy,

ich würde gerne eine rote WBK beantragen. Als Sammelgebiet habe ich Lang- und Kurzwaffen kdie bei Militärischen und Polizeilichen Behörden bis zur Neuzeit eingeführt wurden. Das ganze erstreckt sich auf Waffen aus Europa und USA.

Da ich Sportschütze bin habe ich die nötige Sachkunde. Die große unbekannte ist aber das Fachgutachten. Wie teuer wird so etwas und wie hoch ist den die Wahrscheinlichkeit, das ich das o.g. Sammlegebiet auch abgesegnet bekomme ?

Gruß

Sandmen

Geschrieben

Unbedingt vorher mit dem SB persönlich reden, wie was und im welchem Umfang er was haben will.

Eine gutachterliche Begründung des Sammelgebietes ist nach §17 WaffG nicht zwingend gefordert. Somit kann man die Begründung auch selbst schreiben.

Die rote WBK kostet 204,52 € an Gebühren.

Noch was, die rote WBK ist ganz große Schei..., selbst ist sie teuer, zieht ungeheure Folgekosten nach sich, hat Platz für 168 Einträge und das stöbern in eGun wird zur Quälerei. :rolleyes:

Geschrieben
Hy,

ich würde gerne eine rote WBK beantragen. Als Sammelgebiet habe ich Lang- und Kurzwaffen kdie bei Militärischen und Polizeilichen Behörden bis zur Neuzeit eingeführt wurden. Das ganze erstreckt sich auf Waffen aus Europa und USA.

Hallo sandmen

obwohl ich grenzenloser Optimist bin, gebe ich diesem, von dir beantragten Sammelgebiet, keine Chance. Mit diesem Thema könntest du wahrscheinlich 90% aller Waffen sammeln.

Steven

Geschrieben
Hallo sandmen

obwohl ich grenzenloser Optimist bin, gebe ich diesem, von dir beantragten Sammelgebiet, keine Chance. Mit diesem Thema könntest du wahrscheinlich 90% aller Waffen sammeln.

Steven

Und wenn man noch " eingeführt " gegen " benutzt " austauscht, kann man gleich " Waffen jeder Art " beantragen :00000733:

Aber Spaß beiseite, frag Deinen SB, wie er grundsätzlich zur roten WBK eingestellt ist und was er als maximal genehmigungsfähiges Erstsammelgebiet ansieht :gutidee:

:bb1:

Geschrieben

Jupp, solche Sachen immer mit der zuständigen Behörde besprechen. Kann man hier nicht pauschal abhandeln.

Jedenfalls muss das Sammelgebiet erst mal eng umgrenzt werden. Schau Dir dazu einfach mal diese Seiten näher an. Das hilft Dir bestimmt weiter.

Viel Erfolg

SBine :)

Geschrieben

kann man gleich " Waffen jeder Art " beantragen :00000733:

so eine rote hatte ich schon mal in der hand , Sammelgebiet kurz und langwaffen jeglicher art , ich weis allerdings nicht wie man zu so etwas kommt, auser man schläft mit seinem sb

Geschrieben
so eine rote hatte ich schon mal in der hand , Sammelgebiet kurz und langwaffen jeglicher art , ich weis allerdings nicht wie man zu so etwas kommt,...

Ich schon, einfach beantragen :gutidee:

Geschrieben

Hy,

nun noch eine gnaz Dumme Frage - wenn ich nun die rote bekomme, habe ich damit auch die Erlaubnis die entsprechnde Munition zu erwerben ? Da ich auch noch Sportschütze bin, würde es mich natürlich auch sehr interessiren meine sammelwaffen auf dem Stand zu testen.

Gruß

Sandmen

Geschrieben
Hy,

nun noch eine gnaz Dumme Frage - wenn ich nun die rote bekomme, habe ich damit auch die Erlaubnis die entsprechnde Munition zu erwerben ? Da ich auch noch Sportschütze bin, würde es mich natürlich auch sehr interessiren meine sammelwaffen auf dem Stand zu testen.

Gruß

Sandmen

Da kann man ein klares und entscheidenes JAEIN sagen.

Das Thema muß entsprechend formuliert sein, dann kann der Mun-Erwerb auch über die Rote WBK erfolgen.

Geschrieben
Hy,

nun noch eine gnaz Dumme Frage - wenn ich nun die rote bekomme, habe ich damit auch die Erlaubnis die entsprechnde Munition zu erwerben ? Da ich auch noch Sportschütze bin, würde es mich natürlich auch sehr interessiren meine sammelwaffen auf dem Stand zu testen.

Gruß

Sandmen

Hallo Sandmen

in meinem Antrag zur Roten schreibe ich einfach rein, daß ich die Sammelwaffen auf Funktion und Präzision testen will. Was ich auch vorhabe. Dann steht eigentlich einem MES nichts im Wege.

Steven

Geschrieben

Kein Sturmangriff ohne vorherigen Spähtrupp!

Es ist klug, die Haltung des zuständigen Sachbearbeiters vorher zu ermitteln. Frank und frei zu offenbaren, man brauche die Munition, um die Sammlerwaffen zu testen, kann einen Ablehnungsgrund provozieren.

Im waffengesetzlichen Rahmen liegt, die Munition erwerben zu wollen, um eine die Waffensammlung ergänzende Munitionssammlung nach den gleichen Kritereien, die auch für die Waffensammlung gelten (kulturhist. Bedeutsamkeit) aufzubauen: Einzelstücke + kleinste Verpackungseinheit.

Geschrieben

Hallo ruestow

hast recht. Wunderte mich auch, daß es so einfach war. Aber da diese Sammlung hauptsächlich aus KW bestand, die ich Munimäßig sowieso schon auf Grün hatte, gab ich mir nicht viel Mühe. Heute bin ich froh, daß ich den MES habe.

Steven

Geschrieben
Was ich auch vorhabe.

Manchmal ist es nicht so schlau, gleich zu sagen, was man vorhat. Bei sehr vielen SBs herrscht die Meinung, daß man Sammlerwaffen nicht schießen darf. Somit kann Deine Aussage durchaus eine Ablehnung provozieren.

Gruß

Hamster

Geschrieben

Hallo

natürlich hatte ich im Vorfeld schon mal die Lage sondiert. Ich sehe auch nichts unanständiges darin, technisch einwandfreie Waffen, die beschossen sind auf Funktion und Präzision zu testen. Und da ich ein ehrlicher Mensch bin, habe ich das meinem SB auch so mitgeteilt. Klar gibt es Einige, die es nicht fassen können, daß ein Sammler mit seinen Waffen auch schießen möchte. Wenn die mir Schlüssig erklären können, daß die öffentliche Sicherheit bedroht ist, wenn ich meine Babys auch mal marschieren lasse, bin ich der letzte, der trotzig weitermacht. Aber solange das nicht der Fall ist, kommen meine Neuerwerbungen auf den Stand und müssen zeigen, was sie können.

Steven

Geschrieben

Es ist meines Erachtens eine sehr interessante grundsätzliche Frage, ob das Bedürfnis eines Sammlers auch das Schießen mit den Waffen beinhaltet. Ziff. 17.1 und 17.2 des Entwurfs zur WaffVwV äußern sich dahingehend, dass es in der Regel nicht dem üblichen Sammlungszweck entspricht.

Also ich würde mich als Sammler nicht unbedingt mit Reinigungsarbeiten des Laufes nach dem Schießen befassen wollen und die von alten Waffen momentan noch erhaltene Funktionsfähigkeit unter Umständen beeinträchtigen, was ja letztendlich den Sammlerwert mindert. Ist doch eher ein Indiz dafür, dass es dem Waffenbesitzer um andere Dinge geht, die er als Sportschütze oder Jäger zielgerichteter tun könnte. Waffen im Museum liegen ja auch in Vitrinen zur Ausstellung und werden nicht am Schießstand gebeutelt. Deshalb erschließt sich mir nicht, warum von einem Sammler überhaupt getestet werden soll, ob diese funktionstüchtig ist. Sie dient doch dem Zweck, eine kulturhistorisch bedeutsame bzw. wissenschaftlich-technische Dokumentation zu einem bestimmten Sammelthema zu dokumentieren. Und das tut sie durch die bloße Anwesenheit.

Und noch was: viele alte Sammlerwaffen haben gar keinen deutschen oder anderweitig anerkannten Beschuss. Da man ohne erfolgten Beschuss nicht schießen darf und der ernsthafte Sammler seine schöne Waffe wohl nicht durch ein nachträglich angebrachtes Beschusszeichen verschandeln möchte, ist auch das nicht ganz unwichtig.

Geschrieben
Ist doch eher ein Indiz dafür, dass es dem Waffenbesitzer um andere Dinge geht, die er als Sportschütze oder Jäger zielgerichteter tun könnte. Waffen im Museum liegen ja auch in Vitrinen zur Ausstellung und werden nicht am Schießstand gebeutelt. Deshalb erschließt sich mir nicht, warum von einem Sammler überhaupt getestet werden soll, ob diese funktionstüchtig ist. Sie dient doch dem Zweck, eine kulturhistorisch bedeutsame bzw. wissenschaftlich-technische Dokumentation zu einem bestimmten Sammelthema zu dokumentieren. Und das tut sie durch die bloße Anwesenheit.

Alte Autos werden auch durch Sammler gefahren. Das ist ein Luxus, den sich nur der Sammler und nicht der Museumsbesucher leisten kann, aber deshalb nicht weniger ein Teil der Erfahrung unserer Technik- und Kulturgeschichte. Und selbst wenn es dem Sammler "um andere Dinge geht": Am Wunsch möglichst viele Feuerwaffen einer gewissen Art zu besitzen und zu schießen ist an und für sich nicht moralisch Verwerfliches, und die rote WBK ist eben für manche Bedürfnisse der beste Weg, diesem Wunsch nachzugehen. Das trifft auch für Sportschützen zu: Dem Sportschützen in Reinform geht es nur um die Punktzahl, und wegen der geringeren Kosten und hohen Präzision wird er oft Luftdruckwaffen, Freipistole oder ähnliche als Waffen völlig untaugliche Dinge schießen. Aber selbst wenn es dem Sportschützen "um andere Dinge gehen" sollte, ist das vollkommen OK, solange er die objektiven Voraussetzungen des Gesetzgebers erfüllt. Von der Gewissensprüfung sind wir aus gutem Grund bei der Kriegsdienstverweigerung weggekommen, und wir sollten sie nicht beim Waffenbesitz einführen.

Geschrieben
Alte Autos werden auch durch Sammler gefahren. Das ist ein Luxus, den sich nur der Sammler und nicht der Museumsbesucher leisten kann, aber deshalb nicht weniger ein Teil der Erfahrung unserer Technik- und Kulturgeschichte.

Das halte ich für einen sehr wichtigen Einwand! Sammeln heißt nicht nur besitzen, sondern erfahren! Sogar ein Briefmarkensammler mag lieber benutzte (gestempelte) Marken, als jungfräuliche. Der Nachteil bei Briefmarken ist, daß man sie nur einmal benutzen kann. Jeder Sammler, der etwas sammelt, das man weiterhin nutzen kann, will das auch tun, zumindest hin und wieder. Außerdem sehe ich nicht, warum das gelegentliche schießen mit Sammlerwaffen dem Sammeln an sich irgendwie widersprechen sollte. Man könnte auch argumentieren, daß es nicht zum sammeln paßt, die Waffen zu putzen, zu ölen, oder sonstwie zu pflegen, ihre reine Anwesenheit reicht aus... auch wenn sie dadurch total verrosten.

Tradition und Kultur heißt bewahren des Feuers, nicht anbeten der Asche. Kulturhistorisch bedeutsame Waffen müssen demnach geschossen werden. So sehe ich das.

Geschrieben

Das Schießen mit Sammlerwaffen ist im WaffG nicht gesondert geregelt, daher ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Regelungen zum Schießen mit Waffen auch für Sammlerwaffen ausreichend findet.

Die rote WBK berechtigt zum Erwerb und Besitz, zum Schießen innerhalb einer dafür zugelassenen Schießstätte braucht es keiner weiteren Genehmigung und auch der Munitionserwerb auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch ist legitim.

Geschrieben

Rein waffenrechtlich gesehen ist das richtig, aber halt für den Außenstehenden zumindest schwer nachvollziehbar.

Dass das Beispiel mit den Autosammlern kommt, war mir klar (die sind halt stolz auf die Teile und präsentieren sie deshalb stolz - wie der Sammler auf Waffenbörsen oder Sammlertreffen - als eine Art Fetisch in der Öffentlichkeit, um es mal ganz platt zu sagen), wobei es auch etliche Autosammler gibt, die ihre Oldies niemals bewegen würden.

Pflegen kann man Sammlerwaffen im übrigen ja auch, ohne mit ihnen zu schießen.

Geschrieben
Rein waffenrechtlich gesehen ist das richtig, aber halt für den Außenstehenden zumindest schwer nachvollziehbar.

Für mich als dem deutschen Waffenrecht aufgrund meines Aufenthaltsortes glücklicherweise Außenstehendem ist auch schwer nachvollziehbar, warum ich für 20 Waffen eine Rote bekommen kann, für nur eine, die ich gerne haben mag, aber nicht.

Tatsache ist jedenfalls, daß das Mißbrauchsrisiko von Waffenbesitzern, die die Rote bekommen, erfahrungsgemäß sehr niedrig ist. Tatsache ist auch, daß wenn ein Rot-WBKler aufgrund anderweitig bestehenden Munitionserwerbs oder zum sofortigem Verbrauch auf dem Stand Munition erwirbt, das Mißbrauchsrisiko offensichtlich nicht ansteigt. Warum also etwas regeln, wo die Regelung ganz offensichtlich gar keinen Gewinn für irgendjemanden bringt?

Geschrieben

Ich habe es und auch Sachbearbeiter hat es sehr vorsichtig formuliert, wie man Antragsteller davor bewahrt, an die Pumpe zu rennen.

Es ist o.k., wenn Ihr Eure persönliche Meinung zum Munitionssammeln hier wiedergebt. Bitte daran denken, dass es Sammelanfänger gibt, die "Einstiegshilfe" haben wollen. Denen sollte man ungeschminkt den waffenrechtlichen Rahmen aufzeigen um sie vor Bauchlandungen zu bewahren.

Geschrieben
Ist doch eher ein Indiz dafür, dass es dem Waffenbesitzer um andere Dinge geht Waffen im Museum liegen ja auch in Vitrinen zur Ausstellung und werden nicht am Schießstand gebeutelt. Deshalb erschließt sich mir nicht, warum von einem Sammler überhaupt getestet werden soll, ob diese funktionstüchtig ist.

Und noch was: viele alte Sammlerwaffen haben gar keinen deutschen oder anderweitig anerkannten Beschuss.

Hallo SBine

du kannst halt deine Beamtenseele nicht verleugnen. Warum sollen Arbeitspferde wie 1911 und Konsorten nicht mal zeigen, wie gut sie schießen. Ich sprach auch von "auf Funktion und Präzision testen". Das heist doch nicht, daß ich das mit allen täglich mache. Außerdem, auch wenn ich die Waffen täglich malträtiere und zu Schrott schieße. Bis auf meine Kasse schädige ich doch damit Niemanden. Im Gegenteil, ich leiste einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung einiger BMs.

Und das mit dem Beschuß habe ich doch deutlich geschrieben.

Steven

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Jupp, solche Sachen immer mit der zuständigen Behörde besprechen. Kann man hier nicht pauschal abhandeln.

Jedenfalls muss das Sammelgebiet erst mal eng umgrenzt werden. Schau Dir dazu einfach mal diese Seiten näher an. Das hilft Dir bestimmt weiter.

Viel Erfolg

SBine :)

@SBine

Hallo SBine,

was hälst Du davon wenn eine® sein Gutachten selber schreibt? Sehen die Behörden lieber ein Gutachten von einem Sachverständigen, oder ist ein "gutes" selbst geschriebenes Gutachten auch ok ?

Vielen Dank

Chr73

Archiviert

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