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IGNORED

Anwalt bummelt


steven

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Hallo

ich schildere mal kurz den Sachverhalt.

Ende 2003 beantragte ich eine Rote WBK. Die wurde Anfang 2004 abgelehnt. Ich legte Widerspruch ein und schaltete einen Fachanwalt ein. Der Widerspruch wurde, nachdem ich den Anwalt zur Androhung einer Unbtätigkeitsklage aufforderte, im März 2006 abschlägig beschieden. Im Juni reichte der Anwalt Klage ein und wurde im August 2006 aufgefordert, die Klage zu begründen. Seitdem tut er nichts mehr. Wenn ich ihn telefonisch auffordere, eine Klagebegründung zu formulieren, hat er immer Ausreden. Vor ca. 7 Wochen schrieb ich ihm und erklärte ihm, daß ich schnellstmöglich eine Aktion von ihm erwarte. Er schrieb mir zurück, daß er weis, daß er im Verzug ist aber andere Dinge gingen vor und mein Fall wäre halt sehr Arbeitsintensiv. Das ist auch schon wieder 4 Wochen her.

Was kann ich machen? Einen anderen Anwalt nehmen scheidet scheinbar aus, da die Rechtsschutzversicherung nur den ersten Anwalt zahlt. Offenbar reicht es für einen Anwalt aus, ein Mandat anzunehmen. Das Geld ist ihm sicher. Arbeitsleistung ist nicht notwendig. Was kann ich tun?

Steven

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Hallo Government71

der Streitwert beläuft sich auf 15.000 Euro. Wenn ich richtig informiert bin, hat der Anwalt das Geld auch in der Tasche, wenn ich ihm das Mandat entziehe und ich bezahlt den zweiten Anwalt aus eigenen Mitteln. Ist nicht gerade billig.

Steven

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Zahlen muss du nur für seine Tätigkeiten nicht für die Untätigkeiten.

Ansonsten gibt es die Anwaltskammer und wenn er mist baut die Anwaltshaftpflicht.

Bucki

Hallo Government71

der Streitwert beläuft sich auf 15.000 Euro. Wenn ich richtig informiert bin, hat der Anwalt das Geld auch in der Tasche, wenn ich ihm das Mandat entziehe und ich bezahlt den zweiten Anwalt aus eigenen Mitteln. Ist nicht gerade billig.

Steven

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Ich würde bei dem untätigen Anwalt die Begründung anmahnen und eine (angemessene) Frist mit Ablehnungsandrohung setzen! Streitwert 15.000 EURO ist ziemlich hoch, üblich sind ca. 5.000 Euro. Wenn dann die Frist fruchtlos abgelaufen ist, geh zum nächsten Anwalt und lass dem "schwarzen Schaf" das Mandat entziehen.

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Musst ja nicht den Namen des Anwalts nennen, aber handelt es sich um einen von der ÖRAG zu bestimmenden Fachanwalt? Die ÖRAG behält sich nämlich vor in einem Rechtsstreit den Anwalt zu bestimmen!

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Was sagt denn die ÖRAG? Sprich nochmal mit denen, schließlich ist es auch ihr Geld. Nachhaken!

Sonst: Anwalt wechseln! Der kann Dich evtl. auch dabei beraten, wie Du gegen den alten Anwalt vorgehen kannst. Keine Zahlung an den alten Anwalt leisten? Die Örag zahlt nur FÜR dich! Wenn du nicht willst, zahlt die Örag auch nicht. Falls der 1. Anwalt seine Arbeit nicht ausführt, wird er wohl auch nicht bezahlt werden müssen. Ein Handwerker kann meinen Schrank auch nicht halb fertig bauen, dann aufhören weil er anderes zu tun hat und mir den Lohn abknöpfen.

Nur mal so ein paar Ideen.

Andererseits: ist die Klagebegründung notwendig? Gilt hier nicht der Amtsermittlungsgrundsatz oder so? Aber bevor ich jetzt von Sachen rede, von denen ich keine Ahnung habe, ..... (Hier Dieter Nuhr Zitat einfügen :P )

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Amtsermittlungsgrundsatz?

Die Klage muss begründet werden, sonst wird der Fall ziemlich schnell abgeschlossen sein. Dies ist kein Strafverfahren, indem die Ermittlungsbehörde auch entlastendes Material suchen und vortragen muss.

Wenn Du einen Anspruch geltend machst, liegt die Nachweispflicht beim Antragsteller.

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................ Wenn Du einen Anspruch geltend machst, liegt die Nachweispflicht beim Antragsteller.

Das ist nicht richtig! Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gilt die Aufklärungspflicht für den Richter. Er muss den Umständen entsprechend den Sachverhalt aufklären und dabei sind für ihn die Sachvorträge der Parteien von Bedeutung. Es kommt nun darauf welche Argumente der Kläger vortragen läßt. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kümmert es den Richter auch wenig welchen Erlass z.B. die Behörde vorschiebt - schließlich handelt es sich beim Erlass nur die Meinung einer Einzelperson und zwar die des Minister vom jeweiligen Fachministerium. Wichtig ist dem Verwaltungsrichter, was der Gesetzgeber will und da helfen die amtlichen Begründungen aus dem Gesetzgebungsverfahren und Erklärungen (Beschlussfassung) des Gesetzes evtl. weiter.

Aber:

"Auf hoher See und vor Gericht ist man gottes Hand"! Es kann niemand vorhersehen wie es ausgeht.

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  • 1 Monat später...

Hallo

kleiner Zwischenbericht.

Anfang Mai habe ich meinen Anwalt in einem Schreiben aufgefordert, bis zum 15.06.2007 die Begründung zu erstellen und mit mir durchzusprechen bevor sie an das VG weitergeleitet wird. Bisherige Reaktion: Nichts, absolut nichts. Zumindest hat er sein Mandat nicht niedergelegt.

Was aber tun, wenn er die Frist ohne sich zu melden verstreichen läßt? Vertrag kündigen? Er würde wahrscheinlich die kompletten Kosten berechnen und ich kann den neuen Anwalt aus eigener Tasche zahlen. Es geht schließlich um 15.000 Euro Streitwert. Anwaltskammer? Die sind scheinbar nicht sonderlich interessiert. Habe mit denen schon geredet, allerdings bisher ohne Namen zu nennen. Verzwickte Situation. Ich kämpfe nicht nur gegen die Behörde sondern auch noch gegen meinen Anwalt. So sollte es nicht sein.

Steven

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Anfang Mai habe ich meinen Anwalt in einem Schreiben aufgefordert, bis zum 15.06.2007 die Begründung zu erstellen und mit mir durchzusprechen bevor sie an das VG weitergeleitet wird.

Die Frist ist ja noch nicht abgelaufen, deshalb würde ich noch warten und dann ca. 2-3 Tage vorher mal beim Rechtsanwalt nachfragen, wenn bis dahin nichts bei Dir eingegangen ist.

Wenn er aber die Frist fruchtlos ablaufen läßt, würde ich an Deiner Stelle umgehend einen kompetenten und fähigen Anwalt zur einer Beratung aufsuchen. Das Ergebnis der Beratung dürfte nicht allzu teuer sein, Dich aber über Deine Chancen und Risiken ins Bild setzen und damit eine Entscheidungsgrundlage sein.

Ich wünsch Dir viel Erfolg in dem Verfahren.

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  • 3 Wochen später...

Hallo

gestern kam die Klagebegründung. War auch der letzte Tag der Frist. Gute Ansätze aber wenig Substanz. Werde ich wohl selbst aupeppen müssen, habe sonst wenig Chancen vor Gericht. Für einen Fachanwalt nicht gerade berauschend. Kann ich keinenfalls weitetempfehlen.

Steven

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Der Widerspruch wurde, .... März 2006 abschlägig beschieden. Im Juni reichte der Anwalt Klage ein

DAS ist ungewöhnlich ... die nach § 74 VwGO erforderliche 1-monatige klagefrist ist um bestenfalls 4, schlimmstenfalls schon um 10 wochen überschritten. die klage wäre somit eigentlich nicht zulässig!

es sei denn, auf deinem widerspruchsbescheid wüprde die rechtsmittelbelehrung fehlen, dann wäre klagefrist =1 Jahr. aber dies tritt sehr, sehr selten auf.

welche klagefrist wurde dir auferlegt?

und wurde im August 2006 aufgefordert, die Klage zu begründen.

klagebegründungsfrist von nun schon 10 monaten? ist mir auch neu .... alles in allem sehr interessant!

grüße

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Hallo runnerpok

Fehler von mir. Richtig muß es heißen: Der Widerspruch wurde am 05. Mai 2006....

Ansonsten denke ich auch, daß eine Klagebegründung, die 10 Monate auf sich warten läßt, das Letzte ist. Und die kam auch nur, weil ich den Anwalt diese Frist setzte.

Steven

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Hallo,

das Ganze hat natürlich eine Bedeutung für alle Waffen-Besitzer. Da gibt es den „Feld-Wald-Wiesen-Anwalt“, der so eben mal auch einen Mandanten im Waffenrecht vertritt. Bei der Schwierigkeit des Waffenrechtes geht das schief. Dann gibt es den Fachanwalt für Waffenrecht - der Mandant hat Vertrauen, schließlich ein Fachanwalt! Vielleicht sogar einer, der noch Vorsitzender eine Verbandes ist?

Nun geht es hin und geht es her, bis dem Mandanten Erfahrungen zuwachsen, die große Zweifel wecken: da ist der Verbands-Sachverständige, der zum Sammelziel und seiner Beurteilung in waffenrechtlicher Sicht (vielleicht geht’s um die Frage neuzeit-naher Waffen) sehr zurückhaltend war, hat er Schiss, unzulässige Rechtsauskunft zu leisten oder verfügt er über ein nur unzureichendes Archiv, um ein umfassendes und zielführendes Gutachten abzuliefern? Vielleicht hätte er den Auftrag lieber doch nicht annehmen sollen? Dann der Anwalt - eventuell ein schwieriges Sammelziel - womöglich neuzeitliche Waffen? Er hätte nicht nur kleckern, sondern richtig klotzen gedurft, ihm würde man keine unzulässige Rechtsauskunft vorwerfen! Er hätte nun richtig vom Leder ziehen können und darlegen können, weshalb die infrage stehenden Waffen einen wesentlichen Entwicklungsschritt darstellen, in welcher Weise diese Waffen die vorausgegangene Entwicklung fortführen und in welcher Weise diese Waffe die spätere Entwicklung beeinflußt haben. Mit der nötigen Fachkompetenz kein Problem, aber ……

Der unbrauchbarste Kommentar dazu ist „"Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand"! Es kann niemand vorhersehen wie es ausgeht.“ Wer sich Urteile der letzten 25 Jahre im Bereich Waffenrecht anschaut bemerkt, dass in vielen Fällen tollpatschig in Rechtsstreite hineingetappt wurde, die absehbar in die Hose gehen mussten - es war mit Sicherheit vorhersehbar. Die heutigen Info-Möglichkeiten, z.B. WO sind wesentlich besser als ehedem - nutzt es!!!!!

Paradebeispiel ist der sogenannte Berufsjäger, der Ende der 70er Jahre den ersten Prozess ums Waffensammeln verloren hat und danach seine gesammte Existenz für das Prozessieren draufgegeben hat - 25 Jahre später hat er als Mauser-Waffensammler in der OVG-Verhandlung immer noch nicht gewußt, was das Kürzel byf bedeutet - sowas muss schief gehen und hier ist der Anwalt schon aus christlicher Nächstenliebe verpflichtet, beratend einzugreifen. Immerhin hat er Rechtsgeschichte geschrieben - der Mandant natürlich. Am „Berufsjäger“ - die Urteile sind jedermann zugängig - haben sich die Anwälte eine goldene Nase geholt! Über deren Beitrag zur Geschichte des deutschen Waffenrechtes mag die Zukunft entscheiden.

Dies soll keine pauschale Anwalts-Schelte sein, in allen Berufsständen findet sich die volle Leistungspalette - warum nicht auch hier.

Gruß + gut Schuss

ruestow

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  • 1 Monat später...

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