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IGNORED

EGUN Versuch des illegalen Munitionskauf


sunnygun

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Außerdem ist in Fax oder eine Nachricht an die Polizei keine Anzeige sondern ein Hinweis. Da gibt es gewaltige Unterschiede.

Aus Wikipedia (Auszüge): Unter Denunziation versteht man meist die Beschuldigung einer Person, unabhängig davon ob sich der Beschuldigte tatsächlich schuldig gemacht hat....Eine minder schwere Denunziation - besonders unter Kindern und Jugendlichen - ist das Petzen. :gaga:

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da in *.at der zugang zu munition deutlich einfacher ist und ich mich nicht erinnern könnte in letzter zeit bei uns von straftaten gehört zu haben die darauf zurückzuführen wären, behaupte ich mal das praktische risiko ist geringfügigst und lohnt die kriminalisierung des armen kerls nicht.

Dann erzähl uns vom WaffG geknechteten Toitschen mal wie einfach man in Österreich an KW-Munition kommt.

Karl

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so finde ich es doch seltsam, das dem "illegalen Käufer" gleich die Absicht unterstellt wird,

mit der Mun eine Straftat begehen zu wollen.

Deshalb: Zurück zu den Fakten!

Moin,

OK, Fakt ist:

1. Straftat: Erwerb von Munition ohne Erlaubnis

2. Straftat: Besitz von Munition ohne Erlaubnis

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Dann erzähl uns vom WaffG geknechteten Toitschen mal wie einfach man in Österreich an KW-Munition kommt.

ganz einfach: .22er - wie auch andere langwaffenmuni, altersnachweis genügt.

andere: man kaufe sich eine ladepresse, pulver, geschosse, zh, hülsen... :) (ebenfalls: altersnachweis genügt)

oder: man geht auf einen öfftl. schiesstand leiht sich eine waffe & munition aus und verbraucht nicht alles.

lg

Martin

ps: warum muss es gerade KW-mun sein... eine .308 macht auch bumms und ist für einen amoklauf genauso geeignet.

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andere: man kaufe sich eine ladepresse, pulver, geschosse, zh, hülsen... :) (ebenfalls: altersnachweis genügt)

ps: warum muss es gerade KW-mun sein... eine .308 macht auch bumms und ist für einen amoklauf genauso geeignet.

genial einfach, da konnte ich als Widerlader natürlich nicht drauf kommen.

es geht hier um KW Munition, daher auch meine Frage.

Karl

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genial einfach, da konnte ich als Widerlader natürlich nicht drauf kommen.

wobei es die teuerste und aufwändigste variante ist. die am-schiesstand-zum-verbrauch variante ist einfacher...

es geht hier um KW Munition, daher auch meine Frage.

schon richtig, allein wegen der bedenken mancher poster was der versuchs-käufer damit nicht alles anstellen könnte sei gesagt dass mit LW muni auch unfug getrieben werden könnte.

lg

Martin

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Mal ganz ehrlich....

ich finde es gut, wenn WIR Legalwaffen-Besitzer unserer Pflicht nachkommen und eine entsprechende Erwerbsberechtigung vorab prüfen (auch durch Kontakt zum SB des Erwerbers..)....

aber, man kann sich jederzeit alle Arten von Munition auf einem gewerblichen Schießstand besorgen, ohne dafür eine Berechtigung zu haben...! WIE ?!?!?!? Ganz einfach, z.Bsp. .357 Mag. schießen wollen, Waffe leihen, 100 Schuß kaufen, auf dem Stand 50 verschießen und 50 Schuß mitnehmen.

Wer will, kann das so machen, oder glaubt Ihr das der Verkäufer dort wie beim Bund leere Hülsen abzählt ?

Hängt das mal nicht so hoch auf, Mun. ist nun wirklich kein Thema, da ist eGon viel zu gefährlich für denjenigen, gerade weil wir alle so sensibilisiert sind.

In jedem KK-Verein kann man beim Training schachtelweise Mun. als Anfänger zusammenkaufen, von Kollegen oder der Standaufsicht oder wem auch immer, egal, wer will, kommt auch an das Zeug.

Leider !

Govt

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wobei es die teuerste und aufwändigste variante ist. die am-schiesstand-zum-verbrauch variante ist einfacher...

schon richtig, allein wegen der bedenken mancher poster was der versuchs-käufer damit nicht alles anstellen könnte sei gesagt dass mit LW muni auch unfug getrieben werden könnte.

das wundert mich nun doch etwas, nachdem ich vor einigen Wochen eine Diskusion bei iwö verfolgt habe wo es als nahezu unüberwindbar galt als nicht-WBK-Inhaber Munition für einen .357 Unterhebler zu bekommen. Man lernt jeden Tag hinzu.

Karl

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das wundert mich nun doch etwas, nachdem ich vor einigen Wochen eine Diskusion bei iwö verfolgt habe wo es als nahezu unüberwindbar galt als nicht-WBK-Inhaber Munition für einen .357 Unterhebler zu bekommen. Man lernt jeden Tag hinzu.

nun ich kenne diese diskussion nicht aber ich kann schon nachvollziehen warum:

für einen UHR benötigst du bei uns keine WBK (da kein selbstlader und langwaffe mit gezogenem lauf = kategorie C, nur meldepflichtig).

sehr wohl bräuchtest du aber eine WBK um die zugehörige mun zu erwerben da es KW-mun ist. klingt seltsam, ist aber so. einfach ins geschäft gehen und sagen "ich hätte gerne 1000 .357er" spielt es dann nicht. zweifelsohne ein gewisser wiederspruch dass dann der 21-jährige hereinspazieren und sagen kann "ich möchte eine glock ausborgen und dazu 300 schuss 9para zum hier am stand verbrauchen" und prompt bedient wird. würde er sich den UHR ausborgen - auch kein problem. ob er ihn auf den stand bringen und sich für dort mun besorgen kann - eher ja, kommt wahrscheinlich auf den inhaber an.

c'est la vie, nobody's perfect :)

lg

martin

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Ihr habt Probleme. Munition ohne entsprechende EWB im Besitz zu haben oder erwerben zu wollen ist eine Straftat. Jeder, deinem nicht Berechtigten Munition überlässt macht sich strafbar. So steht es im Gesetz und fertig. Was soll also diese überflüssige Diskussion?

Wenn ich hier so manche Diskussionen verfolge, verstehe ich immer mehr warum unser Waffengesetz so ist wie es ist.

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Ihr habt Probleme. Munition ohne entsprechende EWB im Besitz zu haben oder erwerben zu wollen ist eine Straftat. Jeder, deinem nicht Berechtigten Munition überlässt macht sich strafbar. So steht es im Gesetz und fertig. Was soll also diese überflüssige Diskussion?

Wenn ich hier so manche Diskussionen verfolge, verstehe ich immer mehr warum unser Waffengesetz so ist wie es ist.

Hallo,

:icon14:

Man sollte als Legaglwaffenbesitzer sich nicht fragen "WAS WILL MEIN GEGENÜBER MIT DER MUN DIE ER NICHT ERWERBEN DARF". Lieber sollte man freundlich darauf hinweisen, dass ihm die Berechtigung zum Erwerb fehlt. Drängt er dann immer noch darauf, Mun. erwerben zu wollen, kann man immer noch die Polizei informieren!

Just my 2 Cents.

DS

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So sehe ich das auch, jemanden zu denunzieren finde ich einfach widerlich, sorry.

Wotan u. Martin Gritsch gehts noch,

der Typ verübt ggf. mit der illegal erworbenen Waffe oder Munition ein Verbrechen und Ihr stellt Euch nachher hin und sagt: Ich habe es zwar gewußt, aber Hauptsache ich habe den Typen nicht verraten und denunziert! :gaga:

Anschließend werden wir Schützen von der Presse und von so manchem Politiker wieder durch den Dreck gezogen!

Aber Hauptsache wir haben keinen denunziert :peinlich:

Solidarität ja, aber nicht wenn man eine Straftat deckt!

Gruß

Sportschütze3007

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Ich bin kein Jurist, aber ich seh das als überzogene Reaktion, um das böse Wort Denunziantentum nicht zu benutzen. Zumal aus meiner Sicht gar keine Straftat vorliegt. er hat bloss gefragt, ob man etwas tut. Ein "nein" hätte aus meiner Sicht genügt, und einem "monitor"journalisten (jetzt treibt die Paranoia aber Blüten) auch den Tag vermiest.

... :peinlich::confused:

Sportschütze3007

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Ich bin langsam mal dafür, dass der Fred etwas "zensiert" wird! Wie kann man hier bitte öffentlich Tips geben, wie man "ILLEGAL" als nichtberechtigter an Munition kommt?!!Gehts noch? :peinlich:

Davon mal abgesehen, sehe ich die ganze Sache so: Lasst doch die Polizei entscheiden, ob eine Straftat (oder der Versuch) vorliegt. Die lesen sich die email/Fax durch und entscheiden ob eine Gefahr von dieser Person ausgeht oder nicht.

Fürs Spielzimmer und zum Angeben vor Freunden tuts nebenbei auch Deko Muni!

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Werte Moderatoren,

wenn ich gewusst hätte in was das hier ausartet, wie viele ein komisches Rechtempfinden besitzen und von einigen ein verantwortungsloses Verhalten zu erwarten ist. Hätte ich diesen Beitrag nicht gestartet.

Bitte löscht diesen Beitrag aus dem Forum bevor hier noch Adressen ausgetauscht werden wo man Straftaten begehen kann und weggesehen wird.

Ich stell mir nur vor diese Beiträge bekommt so ein Bundestagsabgeord... in die Hand der dann über Waffengesetze zu entscheiden hat und wie die meisten keine Ahnung hat. Auweia.

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Ein Typ im Trenchcoat, der sich Kinder auf dem Spielplatz ansieht, hat ja auch noch nichts gemacht..

Interessante Analogie: Sich Kinder auf dem Spielplatz anzusehen, z.B. weil ich mich frage, ob und wann ich meine Freundin heiraten will, ist an und für sich ja nichts Schlimmes. Dann bleibt als Unterscheidungsmerkmal noch der Trenchcoat. Wenn das Wetter kalt ist, wird eine Jacke oder ein Mantel wohl auch noch erlaubt sein. Worin liegt dann der Unterschied vom Anscheinstrenchcoat zum Legalmantel? Der verknotete Gürtel? Die Schulterklappen? Zählen nur dunkle Trenchcoats oder auch helle?

Ich habe bestimmt nichts dagegen, daß sich die Leute unbekannte Menschen in der Nachbarschaft, zumal wenn sie sich für ihre Kinder zu interessieren scheinen, etwas näher ansehen oder in ein (freundliches!) Gespräch verwickeln. Aber wenn ein Interesse an Kindern und das Tragen einer weitverbreiteten Sorte Mantel jemandem zum potentiellen Kinderschänder machen (und das sollte der Kommentar doch wohl andeuten), dann ist doch etwas falsch.

Kommt als nächstes das Anscheinsmantelverbot, oder vielleicht sogar das Verbot als Kriegsmantel, denn der Trenchcoat verrät ja schon durch seinen Namen, daß er dem Schützengraben entsprungen ist? Und gar noch die Bekleidungskarte mit Voreintrag und die Waschmittelerwerbsberechtigung?

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Anal-ogie.

Die ganze Diskussion ist doch ein Witz, da versucht einer illegal an Mun zu kommen und es werden über irgendwelche Hirnwindungen Kinderschänder und Trenchcoatträger mitreingesponnen. Ihr habt die Islamistischen Extremitisten und Terroristen noch nicht mit drin. Zumindest die Hassprediger könnten noch vorkommen. Eine Frage ist aber viel interessanter: Warum schmeckt Katzenfutter nciht nach Maus...?

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