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IGNORED

Neuer Erlaß in NRW?


Knieper

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Und was mich immer wieder wundert, dass so viele SB eindeutig rechtswidrige Erlasse überhaupt umsetzen oder es einfach so als "Schicksal" hinnehmen. :icon13:

Und was mich daran wundert ist, dass man die Unabhängigkeit des Beamten im Vergleich zu einem Angestellten immer schön in den Vordergund schiebt, wenn es darum geht das Beamtentum zu verteidigen. Gerade an solchen Beispielen zeigt sich doch, dass dies nur ein Märchen ist.

bye knight

Geschrieben
War aber positiv, und zwar von ihm selbst. Mehr dazu im Laufe der Woche. Wir wollen ja niemanden aufwecken. Das soll dann ein Profi machen. Es bleibt auf jeden Fall spannend. Also, haltet die Füße still.

Hallo Knieper, die Woche ist um und die Füße sind kaum noch ruhig zu halten. Oder war es doch nicht so positiv :gaga::gaga::gaga:

Gruß, Mafe

Geschrieben

Doch, sehr positiv, allerdings taten sich wieder neue Abgründe auf, die noch nicht geklärt sind. Darüberhinaus hat der Bekannte vor, in absehbarer Zeit eine weitere EL-Langwaffe zu erwerben. Wir müssen erst abwarten, was das bringt, denn Feind liest womöglich mit.

christian 555, hast PN.

Geschrieben
Ts ts.... Hinweis auf §§ 14 und 58 WaffG dürfte genügen. Denke nicht, dass die Waffenbehörde eine Klage risikieren wird. Da hat sie ja minus 100% Chancen. :D

Das interessiert sie aber nicht. Zu der hier von manchen angedachten Verurteilung wegen Rechtsbeugung wird es mit ziemlicher Sicherheit nicht kommen, und die Kosten für den Verwaltungsrechtsstreit trägt ja der Steuerzahler, nicht die Verwaltungsbeamten, die ihn verursachen.

In einer Stadt hier in der Nähe hat der Sheriff einfach, trotz klarer Rechtslage, keine Waffenscheine ausgestellt. Die betroffenen Büger haben geklagt und nach zehn Jahren (!) auch gewonnen. Die meisten sind in der Zwischenzeit natürlich einfach weggezogen, und diejenigen, die geblieben sind und sich durchprozessiert haben, bleiben auf ihren Anwaltskosten sitzen, weil man die in Amerika auch als Prozeßgewinner nicht ersetzt bekommt, und durften zehn Jahre lang ihre Waffen nicht führen.

In Chicago kam's noch besser. Der langjährige Bürgermeister, Sohn eines anderen langjährigen Bürgermeisters und Vorsitzender eines vor Korruption geprägten politischen Systems, hat über Nacht undangekündigt einen Flughafen abreißen lassen(!!) und die fällige Strafe, weil man einen Flughafen, der vielleicht gerade von jemandem angeflogen wird, nicht so einfach zerstören darf, dann vom Steuerzahler bezahlen lassen. Ja: Staatseigentum wird auf rechtswidrige Anordnung des Bügermeisters von privaten Unternehmen unter Gefährdung der Flugsicherheit über Nacht zerstört--die Strafe fließt von der linken öffentlichen Hand in die rechte, wenn man so will, und die Verantwortlichen kommen ungeschoren davon. Noch besser: Als Begründung hat der Mann später angegeben, daß der legale Weg um den Flughafen schließen zu lassen zu lange gedauert hätte, denn vielleicht hätte ja jemand geklagt.

Solange selbst grob rechtswidriges Vorgehen im Amt nicht zu straf- und zivilrechtlicher Verwantwortung führt, können Amtsträger alles machen. Würde Amtsmißbrauch strenger verfolgt, dann gäbe es vielleicht weniger Leute, die Staatsdiener werden wollen, aber nachdem wir ohnehin viel zu viele Leute haben, die von anderer Leute Steuern leben, wäre das kein Fehler.

Geschrieben
Zu der hier von manchen angedachten Verurteilung wegen Rechtsbeugung wird es mit ziemlicher Sicherheit nicht kommen, und die Kosten für den Verwaltungsrechtsstreit trägt ja der Steuerzahler, nicht die Verwaltungsbeamten, die ihn verursachen.

aber nachdem wir ohnehin viel zu viele Leute haben, die von anderer Leute Steuern leben, wäre das kein Fehler.

1. = richtig, Rechtsbeugung im strafrechtlichen Sinne kann der sachbearbeitende Angestellte oder Beamte gar nicht begehen.

2. Problem sind nicht die kleinen Leuts vor Ort (von einzelnen Schwachmaten mal abgesehen), sondern Politiker, die schwachsinnige Gesetze machen, um ihre Ideologien durchzudrücken oder mit blindem Aktionismus dem Wähler Sicherheit vorzugaukeln, und praxisferne Ministerielle, die die nachgeordneten Behörden mit zT rechtswidrigen Vorgaben quälen, um die Absichten der Politik oder eigenes Gutmenschentum durchzusetzen, statt für eine rechtskonforme Umsetzung zu sorgen.

Solange man aber als Beschäftigter des öffentlichen Dienstes persönlich besser fährt, wenn man selbst rechtswidrige Vorgaben umsetzt und sich häufig nur selbst ins KariereAus schießen kann, wenn man den Vorgaben entgegen auf rechtlich einwandfreie Gesetzesanwendung hinarbeitet, wird sich auch nicht viel ändern.

Und glaub mir, es kostet verdammt viel Energie, Nerven und taktisches Geschick, sich gegen Ministerielle und andere Vorgesetzte durchzusetzen - das kannste von den Chargen nicht wirklich verlangen.

Außerdem versteh ich wirklich nicht, was ihr alle immer gegen Beamte habt?

Die tun doch nix!

Geschrieben
Sach ich doch immer:

Wer nix tut macht auch keine Fehler.

Nur wer keine Fehler macht, wird befördert.

Moment, ich dachte immer an das Dilbert-Prinzip:

Beförderung ist die natürliche Methode, Vollidioten aus der Produktion auszuschließen, damit sie dort keinen Schaden mehr anstellen können...

Zufällige Parallelen zu Top-Managern / Volksvertretern sind rein zufällig und nicht gewollt... :rolleyes:

Gruss

B

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hallo!

Wollte das Thema mal wieder nach oben bringen.

Gibt es in dieser Sache denn schon Neuigkeiten, und wird jetzt für die Schützen in NRW alles gut? B)

Grüße

GS-Bär

Geschrieben

Gestern habe ich neue Schauermärchen gehört.

Angeblich soll es einen neuen Erlass aus unserem beliebten Inneministerium geben. Demnach sollen für alle Waffen nach 14/4 Bedürfnisbescheinigungen des Verbands gefordert werden. Da es von den Verwaltungsgerichten nur Einzelfall-Entscheidungen gibt, werd' ich mich geistig auf einen Weg durch die Instanzen vorbereiten und jetzt mal die Rep-Büchse und die Gelbe WBK beantragen.

Viel Erfolg !

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo!

Evtl. möchte ich mir demnächst einen Repetierer zulegen, auf die Neue Gelbe, beim letzten mal wurde mir glatt der Eintrag verweigert, da ich für den Repetierer den ich gekauft hatte keine Voreintrag hatte. Bei der Ausstellung der Gelben mußte ich ein Kaliber angeben das vor eingetragen wurde, da ich mich damals noch nicht entscheiden konnte hab ich 8x57 eintragen lassen, hab mir aber dann eine 30-06 zugelegt und die wollte man mir nicht eintragen.

Ich komme aus Duisburg, gibt es hier vielleicht ein paar Leute die in letzter Zeit in Duisburg was auf die Neue Gelbe haben eintragen lassen? Würde mich interessieren ob ich hier eine neue Beführwortung vom Verband und einen Voreintrag brauche.

Danke!

Hunter

Geschrieben
Moment, ich dachte immer an das Dilbert-Prinzip:

Beförderung ist die natürliche Methode, Vollidioten aus der Produktion auszuschließen, damit sie dort keinen Schaden mehr anstellen können...

Zufällige Parallelen zu Top-Managern / Volksvertretern sind rein zufällig und nicht gewollt... :rolleyes:

Gruss

B

Was noch zu ergänzen wäre ist folgendes.

Wenn man mit seinen momentanen Aufgaben unterfordert ist, steigt man die Karriereleiter auf.

Immer weiter und immer weiter, bis man Überfordert ist. Was passiert dann? :confused:

Richtig: Man bleibt auf der ebene mit der man überfordert ist. :00000733:

Oder habt ihr schonmal bemerkt das jemand zurückversetzt wurde ( soll es tatsächlich gebe. Scheint aber höchstselten zu sein). Häufiger ist also zu beobachten das der Arbeitnehmer auf seinem Platz bleibt.

Geschrieben

beim letzten mal wurde mir glatt der Eintrag verweigert, da ich für den Repetierer den ich gekauft hatte keine Voreintrag hatte.

Hallo Hunter

die Verweigerung war rechtswidrig. Kauf dir einen Repetierer und zeige den Kauf an. Damit hast du dem Gesetz genüge getan. Wenn die Jungs von der Behörde dir den Eintrag verweigern, müssen die das ja schriftlich begründen. Lass dich auf kein Palaver ein. Die Begründung kann nicht rechtens sein und jedes Gericht wird es denen um die Ohren hauen.

Steven

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