627 PC Posted February 20, 2007 Posted February 20, 2007 Nur kurz zur Erinnerung: In Frankfurt/M. wird die 2/6-Regelung nicht nur auf die "Grüne" sondern auch auf die "Gelb-Neu" sowie "Gelb-Alt" WBK angewendet. Das heißt: Im 6-Monats-Rhythmus gibt es nur 2 Waffen Punkt - egal nach welcher gesetzlicher Grundlage. Diese Rechtsauffassung habe ich in Frage gestellt und und gegen einen ablehnenden Bescheid Klage eingereicht. Heute kam ein nettes E-Mail vom RA - ich habe einen Verhandlungstermin (mündliche Verhandlung vor der Kammer am 29.03.07) !!!! Also bitte an alle: Feste Daumen drücken, ins Nachtgebet einschließen oder was auch immer. Ein weiteres für uns brauchbares weil positives Urteil kann ganz bestimmt nicht schaden. Gruß Manfred
Mausebaer Posted February 20, 2007 Posted February 20, 2007 Huch! ... und ein persönliches Gespräch mit dem Boris Rhein konnte nicht helfen?
Holly Posted February 22, 2007 Posted February 22, 2007 Am 29.3.2007? Da werd ich 29, na, wenn dir das kein Glück bringt. Aber dennoch, auch bei mir in BAYERN steht der Passus mit 2/6 in meiner gelben Harald
Sachbearbeiter Posted February 23, 2007 Posted February 23, 2007 Eins ist jetzt schon klar: 2/6 bei "altgelber" WBK ist Quatsch mit Soße, weil diese nach § 58 Abs. 1 WaffG im genehmigten Umfang (somit ohne 2/6-Regel) weitergilt. Dies wird auch nochmals ganz deutlich in Ziff. 58.1 des vom Bundesrat abgesegneten WaffVwV-Entwurfs deutlich gemacht. Laut dortiger Ziff. 14.2.2. gilt die 2/6-Regel auch für die neue gelbe WBK (wegen Ziff. 58.1. kann ja nur die neue gelbe WBK damit gemeint sein). Na ja, das steht ja bekanntlich auch bereits so im Gesetz.
627 PC Posted February 23, 2007 Author Posted February 23, 2007 Laut dortiger Ziff. 14.2.2. gilt die 2/6-Regel auch für die neue gelbe WBK (wegen Ziff. 58.1. kann ja nur die neue gelbe WBK damit gemeint sein). Na ja, das steht ja bekanntlich auch bereits so im Gesetz. Liebe/r SB/ine Schluchtz, heul, wein .... schau'n mer mal wie es der Richter in Frankfurt sieht. snief !! Gruss Manfred
Sachbearbeiter Posted February 23, 2007 Posted February 23, 2007 Sei ein Mann und trage Dein Schicksal mit Fassung !
Thorsten Posted February 25, 2007 Posted February 25, 2007 2/6 bei "altgelber" WBK ist Quatsch mit Soße, weil diese nach § 58 Abs. 1 WaffG im genehmigten Umfang (somit ohne 2/6-Regel) weitergilt. Und damit müßte man doch- wenn die "alte" gelbe WBK mal voll ist- eine neue ausgestellt bekommen ohne irgendwelche Bedürfniserklärungen oder sonstwas, oder? Die Erlaubnis besteht ja weiter, das Formular hat nur zufällig 8 Zeilen oder wie war das? Sieht man behördlicherseits aber leider nicht überall so.
Sachbearbeiter Posted February 26, 2007 Posted February 26, 2007 Ja, das müsste nicht nur sondern das IST auch so. Die alte gelbe WBK gilt im genehmigten Umfang fort und deshalb ist für die 9. Waffe eine zweite alte gelbe WBK auszustellen. Da gibts nix auszulegen, weil total eindeutig im Gesetz.
Thorsten Posted February 26, 2007 Posted February 26, 2007 Sachbearbeiter, genau so sehe ich das und habe es meinem SB erklärt, als wir mal drüber sprachen (habe aber derzeit keinen Bedarf). Er meint, das wäre altes Waffenrecht und es gelte nicht weiter für Neuausstellungen, was ich ihm aber versuchte zu erklären (eben daß alte Erlaubnisse weitergelten). Naja, abwarten, bis die gelbe voll ist und dann wird man sehen, ob er inzwischen dazugelernt hat oder ob sich evtl. bis dahin rechtlich etwas ändert, was ich nicht glaube.
steven Posted February 26, 2007 Posted February 26, 2007 Hallo Thorsten verschiedene SBs lernen es nicht. Die mußt du gegen die Wand laufen lassen. Irgendwann wird es der Behörde zu teuer oder der Richter bekundet seinen Unmut gegenüber der Behörde. Der hat nämlich auch keine Lust, ständig Recht zu sprechen, wenn kein Bedarf besteht. Steven
Thorsten Posted February 26, 2007 Posted February 26, 2007 Bei unserem "Neuen" bin ich mir noch nicht ganz sicher. Einerseits ist er sehr freundlich, andererseits macht er bei manchen Sachen ziemliche Probleme. Kann möglich sein, daß er es gar nicht so streng meint, aber Angst hat daß er zu kulant agiert und dann von oben Druck bekommt, was verständlich wäre. Das Hauptproblem ist, daß er auch Argumente und Hinweise auf Gesetzestexte, Urteile usw. oft nicht anerkennt, weil er sich selbst unsicher und dazu noch völlig mit Arbeit überlastet ist. Zumindest sieht es so aus, wenn man mit ihm öfter zu tun hat. Was ich von der Sache her nicht verstehe, aber vielerorts sicher ein Problem darstellt: Die Leute haben nichtmal eine fundierte Ausbildung zum Waffenrecht und zur Sachkunde, aber sie sollen über selbst komplizierte oder seltene Fälle entscheiden. Paßts nicht, haben sie ein Problem mit ihrem Vorgesetzten. Ich kann es schon nachvollziehen, wenn so ein SB dann eher "nein" sagt, wenn es sich um nicht alltägliche Entscheidungen handelt. Das Problem liegt meiner Ansicht nach -nicht immer, aber häufig- daran, daß der Landkreis Geld sparen möchte und den Leuten keine anständige Ausbildung für ihren Fachbereich gibt. Stattdessen gibt es sog. "Seminare", bei denen sich SB verschiedener Behörden treffen und u.a. Vorgehensweisen vergleichen. Aus meiner Erfahrung weiß ich, daß das was dort vereinbart wird nicht unbedingt den Gesetzen, Vorschriften und Urteilen entspricht und häufig zum Nachteil des Waffenbesitzers ist.
voyager Posted February 26, 2007 Posted February 26, 2007 Hi, Frage: Ich habe eine alte gelbe WBK und möchte mir einen Unterhebel C (BSSB) kaufen. Dazu brauche ich die neue gelbe WBK. Muss ich jetzt das Bedürfnis nachweisen oder nicht. Ich meine schon da die Alte nichts mit der Neuen zutun hat, Richtig? Gruss voyager
Thorsten Posted February 26, 2007 Posted February 26, 2007 Richtig, ist eine eigenständige Erlaubnis und erfordert die entsprechenden Schritte zur Beantragung.
Christian 555 Posted February 26, 2007 Posted February 26, 2007 ... Aus meiner Erfahrung weiß ich, daß das was dort vereinbart wird nicht unbedingt den Gesetzen, Vorschriften und Urteilen entspricht und häufig zum Nachteil des Waffenbesitzers ist.
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