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IGNORED

Welche rechtlichen Masstäbe gelten für Waffenbesitz zum Schutz der eigenen Firma


Schwarzwälder

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Geschrieben

Weiss zwar nicht, warum meine Frage ins Offtopic-Nirwana verschwand ( Gazprom-Bezug?), aber weil es mich waffenrechtlich interessiert, frage ich nochmal nüchtern und konkreter an:

Wir hatten ja schön öfter diskutiert, welche (hohen) Anforderungen für einen Waffenschein auch für Firmen (Juwelier etc.) gelten.

Wie aber sind die rechtlichen Anforderungen, wenn man nur seinen Firmenbesitz und nur auf eigenem Grundstück mit Schusswaffen schützen möchte - also kein Waffenschein, sondern nur eine WBK (ggf. Kriegswaffen-WBK) beantragen möchte?

Welche Massstäbe werden dabei angelegt (Mitarbeiterzahl, Firmenwert, Geheimnisse, sicherheitsrelevante Produktionsgüter etc.)?

Gibt es für Privatfirmen wie für viele Firmen im Ausland dazu auch u.U. genehmigter Kriegswaffenbesitz? In den USA ist es ja z.B. möglich, als "Firma" (faktisch selbständig berufstätige Privatperson) auch ohne Sheriff-Unterschrift Vollautomaten zu beantragen - gibt es in D für Firmen auch "gewisse" Erleichterungen wenn es nicht um den persönlichen Selbstschutz, sondern um Firmenschutz geht?

Schöne und interessierte Grüsse,

Schwarzwälder

Geschrieben

Meinst Du jetzt eine Genehmigung vom BMWA für Kriegswaffen im Sinne der Kriegswaffenliste?

Oder meinst Du eine Ausnahmegenehmigung des BKA für verbotene Waffen wie MGs und MPs etc., welche nicht auf der Kriegswaffenliste stehen ???

Geschrieben
Meinst Du jetzt eine Genehmigung vom BMWA für Kriegswaffen im Sinne der Kriegswaffenliste?

Oder meinst Du eine Ausnahmegenehmigung des BKA für verbotene Waffen wie MGs und MPs etc., welche nicht auf der Kriegswaffenliste stehen ???

Mich interessiert:

1. Nicht der Waffenschein! Da sind die Anforderungen ja extrem hoch und hier schon oft diskutiert worden.

2. Eine ganz normale WBK für Pistole, Halbautomat, Flinte o.ä. für den Firmeninhaber zum SChutz seiner Firma (wenn er eben NICHT gleichzeitig Sportschütze , Jäger o.ä. ist) auf eigenem Firmengrund.

3. BMWA- oder meinetwegen auch BKA-Genehmigungen für Firmeninhaber oder deren Werksschutz die dann aber NUR die Waffen auf umzäunten Firmengelände führen dürfen, also NICHT mit Waffenschein in der Öffentlichkeit (über Tankwarte und deren Unmöglichkeit auf Selbstschutz, weil sie dazu aufgrund nicht umfriedeten Gutes einen Waffenschein bräuchten, hatten wir hier ja auch schon hinreichend diskutiert).

Auf was ich mit der Frage nach der Vergabepraxis hinaus will, ist zweierlei:

A) Kann man sich in Deutschland (wie es definitiv in den USA geht und auch viele extra deshalb ne Firma anmelden) irgendeinen Vorteil verschaffen, wenn man eine Firma anmeldet und dann eine WBK für die Firma X und nicht für den Privatmann X beantragt?

B ) Wenn die Vergabepraxis für die Wirtschaft relativ lax sein sollte, kann man das auch für Privatpersonen als Begründung pro Waffenbesitz verwenden - z.B. kämpfen viele Sammler mit dem sog. "Besitzstandsvermehrungsverbot" bei Vollautomaten, die nicht Kriegswaffen sind. Sollte bekannt werden, dass die Vergabepraxis für Firmen für solche VA von derselben Behörde lockerer gehandhabt wird, d.h. bei einer an sich "verbotenen" Waffe dann nicht so auf dem Besitzstandvermehrungsverbot rumgeritten wird, wäre das ein wesentliches ARgument für die Einforderung von Erleichterungen diesbezüglich auch bei Sammlern!

Grüsse,

Schwarzwälder

Geschrieben
Weiss zwar nicht, warum meine Frage ins Offtopic-Nirwana verschwand ( Gazprom-Bezug?)

Gazprom? Nein, eher als Lernhilfe. ;)

...aber weil es mich waffenrechtlich interessiert, frage ich nochmal nüchtern und konkreter an:

Geht doch, gleich ins richtige Forum und der Keks ist gegessen :)

Gruß Markus

Geschrieben
.B. kämpfen viele Sammler mit dem sog. "Besitzstandsvermehrungsverbot" bei Vollautomaten, die nicht Kriegswaffen sind. Sollte bekannt werden, dass die Vergabepraxis für Firmen für solche VA von derselben Behörde lockerer gehandhabt wird, d.h. bei einer an sich "verbotenen" Waffe dann nicht so auf dem Besitzstandvermehrungsverbot rumgeritten wird, wäre das ein wesentliches ARgument für die Einforderung von Erleichterungen

wie darf ich mir das vorstellen? mit der mp40 auf meinem lagerplatz rumspazieren? :mp5:

Geschrieben

Was Du zu konstruieren versuchst ist schlicht ein Umgehung- bzw. ein " Erleichterungstatbestand ". Du suchst eine Möglichkeit zur Priviegierung beim Waffenerwerb über eine Firmenschiene. Dies wäre, sofern Du eine solche Genehmigung jemals bekommen würdest, in meinen Augen eine ERSCHLEICHUNG, also Rechtsmißbrauch! Du glaubst doch jetzt nicht, daß ich Dir zu Deinem Ansinnen auch noch Tips gebe?!

Geschrieben
(ggf. Kriegswaffen-WBK)
Gibt es für Privatfirmen wie für viele Firmen im Ausland dazu auch u.U. genehmigter Kriegswaffenbesitz?

Dir reicht also eine abgesägte Schrotflinte zur Haus und Hofverteidigung nicht aus und Du möchtest lieber was größeres, so in etwa zwei Leo II A6 flankieren die Hofeinfahrt, sechs Vierlingflak 20mm zur Abwehr feindlicher Industriespione und minimum drei AH-64 Apache zur Abwehr feindlicher Firmenübernahme, hab ich Dich so in etwa richtig verstanden???

gruß emmi

Geschrieben
Was Du zu konstruieren versuchst ist schlicht ein Umgehung- bzw. ein " Erleichterungstatbestand ". Du suchst eine Möglichkeit zur Priviegierung beim Waffenerwerb über eine Firmenschiene. Dies wäre, sofern Du eine solche Genehmigung jemals bekommen würdest, in meinen Augen eine ERSCHLEICHUNG, also Rechtsmißbrauch! Du glaubst doch jetzt nicht, daß ich Dir zu Deinem Ansinnen auch noch Tips gebe?!

Meine Frage ist, ob es so einen Erleichterungstatbestand überhaupt gibt? In USA ja, in Russland ebenfalls ja, aber in D??

Tipps zur Erschleichung will ich nicht und brauch ich nicht, keine Angst. Eine Frage nach der Vergabepraxis wird aber doch wohl nicht verboten sein...

@Hermes: Alles klar :) .

@emmi2:

Bestimmte Grosskonzerne verfügen tatsächlich über die von Dir beschriebenen Mittel (oder ähnliches), ist also nicht ganz lächerlich. Mich würde ein paar Stufen tiefer nur interessieren, ob bezüglich "verbotener Waffen" (nicht Kriegswaffen!) z.b. auch so beinhart am Besitzstandsvermehrungsverbot festgehalten wird, wenn es um ne Firma und nicht einen Sammler geht.

Grüsse,

Schwarzwälder

Geschrieben
............, ob bezüglich "verbotener Waffen" (nicht Kriegswaffen!) z.b. auch so beinhart am Besitzstandsvermehrungsverbot festgehalten wird, wenn es um ne Firma und nicht einen Sammler geht.

Servus Schwarzwälder

Ich sehe keine Möglichkeit für einen bewaffneten Werksschutz verbotene Gegenstände als Ausrüstung zu bekommen. Es gibt zwar die Möglichkeit den eigenen Werksschgutz zu bewaffnen aber nur in den engen Grenzen der Gewerbeverordnung. Das heist ein Sicherheitsunternehmen muß entsprechende Aufträge nachweisen, die auch wieder gewissen Kriterien genügen müssen z.B. Geldtransport, Personenschutz.

Selbst wenn du alle Hürden genommen hast, wirst du genau begründen müssen warum du eine bestimmte Waffe zu brauchen glaubst. Ein "Bedürfniss" für eine verbotene Waffe wirst du nicht nachweien können, weil dein Ziel ja nicht eine Firmenkampfgruppe ist, sondern der Schutz der selben.

Und die Gewerbeverordnung kann sich nicht über das Waffengesetz stellen. Wenn ich mich nicht ganz täusche ist die Gewerbeverordnung sogar blos Landesrecht.

Mfg Weini

Geschrieben

Vollautomaten wären schon möglich.

Aber eben nur,beim Objektschutz, in Anlagen mit Kernwaffenfähigen Material.

Der Sicherheitsdienst, wessen ich meine, hatte sich aber damals für Vorderschaftsrepetierfinten entschieden. Diese sind, obwohl kein Waffenfähiges-Material in dem zu bewachenden Objekt mehr vorhanden ist, immer noch im Bestand der Firma.

Und ja, es macht Spaß, ab und an mit der Flinte zu schiessen.

Geschrieben
Vollautomaten wären schon möglich.

Das Überrascht mich jetzt aber doch

Und ja, es macht Spaß, ab und an mit der Flinte zu schiessen.

Auch wenn ich noch nie mit einer Flinte geschossen habe - glaube ichs dir aufs Wort und he man muß ja üben. :)

Mfg Weini

Geschrieben

Wie schon oben kurz angeführt,

für Objekte in denen Kernwaffenfähiges Material vorhanden ist, gelten besondere Schutzmaßnahmen, da waren auch Vollauto´s möglich. Jeder Werkschützer musste die Werkschutzfachkraft nachweisen. Die Waffen werden in Sicherheitszentralen gelagert, welche besonders geschützt sind. So einfach wäre man auch als Mitarbeiter nicht an eine Waffe gekommen.

Aber ich muss dich beruhigen, für andere Objekte wird es kein Vollautomaten geben!

Geschrieben
Aber ich muss dich beruhigen, für andere Objekte wird es kein Vollautomaten geben!

Kann ich mir jetzt kaum vorstellen - der Werkschutz von Heckler-Koch etwa wird seine VA-Produktion doch sicher "vollautomatisch" bewachen lassen? Und wenn andere Konzerne in USA, Russland etc. noch ganz anderes "Gerät" benutzen, glaub ich auch nicht, dass BKA oder BMWi da immer so kleinlich sein werden in DE.

Grüsse,

Schwarwälder

Geschrieben
Aber eben nur,beim Objektschutz, in Anlagen mit Kernwaffenfähigen Material.

Der Sicherheitsdienst, wessen ich meine, hatte sich aber damals für Vorderschaftsrepetierfinten entschieden.

Das war aus Sicht des Gesetzgebers sicher logisch, denn da Vorderschaftrepetierflinten bekanntermaßen die gefährlichsten Waffen überhaupt sind würde sich ein Terrorist natürlich eher für diese und nicht für das eigentlich bewachte nukleare Zeug interessieren.

Macht schon alles Sinn im Deutschen Waffengesetz. Ich frage mich gerade, da diese Waffen ja so böse sind, ist es überhaupt noch notwendig ist einen Wachdienst zu haben, oder reicht es, auf dem Gelände eine Pumpe rumliegen zu haben?

:rotfl2:

TheHun

Geschrieben

Die Geschäftsidee für das BMVg.

Bevor man ein PzGrenBtl auflöst, heißt es ab jetzt: "Rent a Grenadier". Probleme mit Spionage, Aufständischen oder unwilligen Regierungen? Wir erledigen das für sie. Gewinnbeteiligung an Ölfeldern, Diamantminen und Tropenholzverwertung wünschenswert.

Auch Bewachungsaufgaben im Rahmen des ökologischen Anbaus von Opiaten gem. Demeter führen wir gerne durch...ach ne, das machen wir ja schon.

Geschrieben

Das ist ein sehr interessantes Thema. Ich möchte jetzt nicht darauf rumreiten ob Vollautomaten oder Vorderschaftrepertierer besser zum Objektschutz geeignet ist. Hab mich aber schon länger gefragt, ob es vom Gesetzgeber ermöglicht wird, dass Sicherheitsfirmen ihren Mitarbeitern halbautomatische Langwaffen, welche keine verbotenen Gegenstände darstellen, allerdings unter gewisse HA-Regelungen fallen zur Ausübung des Dienstes stellen.

Hierbei denke ich beispielsweise an BT96 mit 30er Magazin und Lauflänge unter 42cm. Diese Waffe wäre ja beispielsweise für Sportschützen "böse".

@Gebuesch1...

...hat da etwa jemand "Krieg als Dienstleistung" von Rolf Uesseler gelesen? :ninja:

Geschrieben
Das war aus Sicht des Gesetzgebers sicher logisch, denn da Vorderschaftrepetierflinten bekanntermaßen die gefährlichsten Waffen überhaupt sind würde sich ein Terrorist natürlich eher für diese und nicht für das eigentlich bewachte nukleare Zeug interessieren.

Macht schon alles Sinn im Deutschen Waffengesetz. Ich frage mich gerade, da diese Waffen ja so böse sind, ist es überhaupt noch notwendig ist einen Wachdienst zu haben, oder reicht es, auf dem Gelände eine Pumpe rumliegen zu haben?

:rotfl2:

TheHun

Was hat der Gesetzgeber damit zu tun, wen sich eine Privatfirma für diese oder jene Waffe entscheidet?

Geschrieben

Was ist eigentlich, wenn eine Firma ein Schiff besitzt, das ausserhalb der Hoheitsgewässer unterwegs ist? Dürfte sich dieses unter Deutscher Fahne laufende Schiff mit ner Bordkanone (oder ähnlichen Geschichten) bewaffnen? Was wäre wenn dieses Schiff so bewaffnet z.B. in Hamburg einläuft?

:rolleyes:

Geschrieben
Was ist eigentlich, wenn eine Firma ein Schiff besitzt, das ausserhalb der Hoheitsgewässer unterwegs ist? Dürfte sich dieses unter Deutscher Fahne laufende Schiff mit ner Bordkanone (oder ähnlichen Geschichten) bewaffnen? Was wäre wenn dieses Schiff so bewaffnet z.B. in Hamburg einläuft?

:rolleyes:

Auf deutschen Schiffen gilt deutsches Recht.

frogger

Geschrieben

Und einem liberianischen liberianisches Recht...welches Schiff fährt noch unter dt. Flagge?

Es gibt zahlreiche Schiffe, auf denen zumindest einige Handwaffen zur Verfügung stehen. Allerdings sind Ausrüstungen ala Hilfskreuzer wohl nicht gängig...mit Ausnahme einer Yacht in den VAE, die gleichzeitig als Flugabwehrfregatte ausgerüstet ist.

Geschrieben

Als Schiffseigner hat man durchaus gute Chancen auf Erteilung einer WBK zum Selbstschutz (KW, Flinte, G3-Klon, etc.).

Das geht schon bei hochseetüchtigen Segelbooten los.

Das Problem dabei ist allerdings, dass aus Schiffen unter deutscher Flagge auch deutsches Recht gilt - also kein KWKG und mit Sicherheit auch keine verbotenen Gegenstände.

Weiterhin gilt natürlich das Waffenrecht des Landes in das man mit dem Schiff fährt.

Und da liegt u.U. das größere Problem, denn eine deutsche WBK hat im Ausland wenig Gültigkeit.

Problemlos anerkannt werden z.B. SigPi im Kaliber 4, viele Länder akzeptieren auch noch KW, wenn man diese unverzüglich beim Zoll anmeldet und dort ggf. zum Verschluß gibt.

Geschrieben
Bordkanonen ist auch nicht für andere Nationen (Privateigner), sonst hätte man das Piratenproblem nicht.

Also viele Konzerne sind im Ausland besser bewaffnet als Armeen, Gazprom hat je nach Quelle 20.000-37.000 aus der Armee und dem KGB rekrutierte "Sicherheitskräfte", die über "schweres Gerät" verfügen und ich kann mir beim besten WIllen nicht vorstellen, dass diese Firma nur mit ein paar Signalpistolen bewaffnet durch internationale Gewässer schippert.

Schakal schreb:

Das Problem dabei ist allerdings, dass aus Schiffen unter deutscher Flagge auch deutsches Recht gilt - also kein KWKG und mit Sicherheit auch keine verbotenen Gegenstände.

Deutsches Recht verbietet ja nicht ausdrücklich den Besitz von Kriegswaffen. hierzu bedarf es lediglich der Genehmigung des BMWi, die aber Privatpersonen wohl regelmässig verweigert wird. Firmen wird diese durchaus erteilt, Beispiel war Stefan17 mit seiner Firma, die Nuklearmaterial bewachte, aber auch ein Händler, den ich kenne und ich könnte mir vorstellen, dass man bei Firmen, die auch durch entsprechende Gewässer schippern müssen, da auch nicht so zimperlich ist - aber was genau da geht (Vergabepraxis), das ist ja eben die Frage !

Grüsse,

Schwarzwälder

Geschrieben
Auf deutschen Schiffen gilt deutsches Recht.

frogger

Also nur Bordkanonen in HA :s75:

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