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IGNORED

Nachricht aus dem Radio


Weini

Empfohlene Beiträge

Sehr geehrter Herr Weini,

vielen Dank für die E-Mail. Gerne erhalten Sie anbei die uns vorliegende

Meldung über das Landratsamt Miltenberg:

Lkr. Miltenberg - Um der Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung von

Waffen durch Unbefugte entgegen zu wirken, werden Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter des Landratsamtes Miltenberg in nächster Zeit gemeinsam mit

der Polizei bei Sportschützen und Jägern stichprobenartig überprüfen, ob

die Waffen ausreichend sicher aufbewahrt werden. Überprüft werden auch

?Altbesitzer?, die ihre Waffen bei Inkrafttreten des Waffengesetzes in den

siebziger Jahren angemeldet haben, und Personen, die im Rahmen der

Erbfolge in den Besitz von Waffen gekommen sind Das seit April 2003

geltende Waffengesetz schreibt vor, dass alle Schusswaffen in geeigneten

Behältnissen unterschiedlicher Sicherheitsstufen aufbewahrt werden. Die

Anforderungen an die hierfür vorgesehenen Behältnisse richten sich dabei

nach Art und Zahl der Waffen, die aufbewahrt werden. In letzter Zeit kam

es bundesweit immer wieder zu Ereignissen, bei denen Menschen durch

missbräuchliche Verwendung von Waffen durch Unbefugte verletzt oder

getötet wurden. In den meisten dieser Fälle haben sich die Täter die

Waffen bei Angehörigen, die zu deren Besitz berechtigt waren, verschafft.

Diese illegale Beschaffung der Waffen wurde erheblich erleichtert, weil

diese nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechend aufbewahrt wurden

Wir wünschen einen guten Start ins Wochenende und weiterhin fröhliches

Radiohören mit Bayern 3!

Herzliche Grüße,

Birgit G.

---------------------------------------------------

Bayern 3 - Hörerservice

Rundfunkplatz 1

80 335 München

Tel. 01805 - 333 031 (0,14 ? / Min.)

Fax. 01805 - 333 032 (0,14 ? / Min.)

Diese Meldung kam heute im Radio. Da ich keinen Link zur Meldung fand, habe ich per E-Mail nachgefragt und gebe sie so weiter.

Mfg Weini

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Siehe auch hier:

Teilzitat:

"Landratsamt überprüft sichere Aufbewahrung von Schusswaffen

Kreis Miltenberg. Um der Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung von Waffen durch Unbefugte entgegen zu wirken, werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Miltenberg in nächster Zeit gemeinsam mit der Polizei bei Sportschützen und Jägern stichprobenartig überprüfen, ob die Waffen ausreichend sicher aufbewahrt werden. Überprüft werden auch „Altbesitzer“, die ihre Waffen bei Inkrafttreten des Waffengesetzes in den siebziger Jahren angemeldet haben, und Personen, die im Rahmen der Erbfolge in den Besitz von Waffen gekommen sind

.........

Das Waffengesetz ermächtigt die zuständigen Behörden zu überprüfen, ob der einzelne Waffenbesitzer seine Waffen ordnungsgemäß und sicher aufbewahrt. Dazu haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörde das Recht, die Wohnungen der Waffenbesitzer zu betreten und in Fällen, in denen der Wohnungsinhaber dies verweigert, auch Durchsuchungen anzuordnen. Der Gesetzgeber hält diese behördliche Aufgabe für so bedeutsam, dass er das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung hier durch Gesetz eingeschränkt hat."

http://www.landratsamt-miltenberg.de/sv/so...fenpruefung.htm

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<<Das Waffengesetz ermächtigt die zuständigen Behörden zu überprüfen, ob der einzelne Waffenbesitzer seine Waffen ordnungsgemäß und sicher aufbewahrt. Dazu haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörde das Recht, die Wohnungen der Waffenbesitzer zu betreten und in Fällen, in denen der Wohnungsinhaber dies verweigert, auch Durchsuchungen anzuordnen. Der Gesetzgeber hält diese behördliche Aufgabe für so bedeutsam, dass er das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung hier durch Gesetz eingeschränkt hat>>

Das ist doch ein schlechter Witz oder?

Wieviele Fälle gibt es denn tatsächlich in denen Unbefugte mit der Waffe von Berechtigten andere erschossen oder verletzt haben, die diese Maßnahme (Beschneidung des Grundrechts) rechtfertigen? Hier werden legale Waffenbesitzer eindeutig als potentielle Straftäter deklariert und wie Straftäter behandelt.

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Der Gesetzgeber hält diese behördliche Aufgabe für so bedeutsam, dass er das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung hier durch Gesetz eingeschränkt hat>>

Das ist doch ein schlechter Witz oder?

das ist kein schlechter Witz, wenn du eine Sachkundeprüfung abgelegt hast oder im Besitz der § 27 - Genehmigung bist wüsstest du das ...

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das ist kein schlechter Witz, wenn du eine Sachkundeprüfung abgelegt hast oder im Besitz der § 27 - Genehmigung bist wüsstest du das ...

Hab ich (noch) nicht, daher wusste ich es auch nicht.

Ich halte eine sichere Aufbewahrung von Waffen grundsätzlich für wichtig aber dass ich als legaler Waffenbesitzer täglich damit rechnen muss, dass ein paar Polizisten vor der Türe stehen um meine Bude durchzuchecken, ist mir doch einwenig "strange"

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...aber dass ich als legaler Waffenbesitzer täglich damit rechnen muss, dass ein paar Polizisten vor der Türe stehen um meine Bude durchzuchecken, ist mir doch einwenig "strange"

 

ist aber leider eine Tatsache ...

wobei ich das "täglich" bei unseren fleissigen Beamten doch ausklammern würde ...

 

 

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Abgesehen davon war dieses " Bedrohungsszenario " beispielsweise vor 20 Jahren noch nicht Bestandteil der Sachkundeprüfung! Vor 10 Jahren im Übrigen auch nicht. Und ob sich Amnestie WBK Inhaber mit dem aktuellen AffenG befaßt haben, wage ich dann schon mal in mindestens 70 % der so gelagerten Fälle zu bezweifeln!

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Die für mich zuständige Behörde weiß, wie und wo ich meine Waffen aufbewahre. Eine ausführliche Dokumentation mit den Fotos der Tresore, deren Typenschilder und dessen Inhalts liegt der Behörde vor. Warum sollte sie zur Überprüfung kommen? Und falls doch, dann bitte kurz vorher anmelden, damit noch Zeit bleibt, um die Kaffeemaschine zu aktivieren.

Wo ist das Problem? Wir haben zuhause statt Klicker eben scharfe Schusswaffen. Soll die Behörde doch kontrollieren, wenn sie mag. Solange ich dafür nicht extra bezahlen muss...

MP

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Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. 3 Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden;

Ich würde einmal Wert auf das Wort - begründete - legen.

Mfg und Gute Nacht

Weini

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Ich würde einmal Wert auf das Wort - begründete - legen.

Mfg und Gute Nacht

Weini

Und diese Zweifel haben sie Dir mitzuteilen und zusätzlich die Gelegenheit zu geben, eine Stellungnahme abzugeben und die Zweifel auszuräumen. Beides gilt schriftlich und danach ist ein Ortstermin zu vereinbaren. Für eventuelle andere Vorstellungen der Behörde empfielt sich die FWR-Mitgliedschaft mit parallel laufender Rechtsschutzversicherung (muß ich auch noch ausfüllen).

Anders verhält es sich im Fall einer gegenwärtigen Gefahr, aber da wird eh mit dem großen Hammer geklopft. :ph34r:

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Ich denke auch, dass sich keiner vor einer ansteheneden Kontrolle Sorgen machen muss.

Selbst in die Reihen der Uraltbesitzer ist es mittlerweile vorgedrungen, in welchen Sicherheitsbehältnissen Waffen verwahrt werden müssen.

Einzig und allein die somit zu befürchtende Störung meiner Privatsphäre stösst mir sauer auf...

Und dass mich unliebsame Nachbarn bei der Polizei anschwärzen können - denn DANN ist der grosse Hammer zum Anklopfen an der Wohnungstüre ja scheinbar gerechtfertigt...

Wir hatten ja diesbezüglich gerade vor kurzem einen Fred am laufen - es scheint fast so, als ob ich mich als unbescholtener Waffenbesitzer kaum gegen die Verdächtigungen und die damit verbundenen Unannehmichkeiten wehren kann - erstmal werden meine Schätze ja in die Aservatenkammer gepfeffert - wie Sammlungstücke dann wohl aussehrn, wenn ich sie wieder zurückerhalte?

IMI

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Ich halte eine sichere Aufbewahrung von Waffen grundsätzlich für wichtig aber dass ich als legaler Waffenbesitzer täglich damit rechnen muss, dass ein paar Polizisten vor der Türe stehen um meine Bude durchzuchecken, ist mir doch einwenig "strange"

aus österreischischer sicht wo das sogar im gesetz als pflicht verankert ist kann ich dazu folgendes beisteuern:

*) bei uns erfolgen überprüfungen ca im 5-jahres turnus, meine letzte ist schon 4 jahre her, war damals anlassbezogen da ich eine erweiterung der WBK beantragt hatte.

*) die überprüfungen finden zwar theoretisch unangekündigt statt, da sie aber nur zu "üblichen zeiten" erfolgen dürfen (also werktags so zwischen 8 und 20 uhr) wo viele arbeitsbedingt nicht zuhause sind hinterlassen die beamten ein zettelchen mit bitte um terminvereinbarung. wollen ja auch nicht leere kilometer machen.

*) die überprüfung ist kein "durchchecken der bude" sondern ist eindeutig darauf zu beschränken sich die genehmigungspflichtigen waffen zeigen zu lassen, eine darüber hinaus gehende "durchsuchung" ist nur mit meinem einverständnis (haha) oder auf richterlichen befehl zulässig.

*) im rahmen der überprüfung wird die angemessene verwahrung geprüft aber auch ob die vorhandenen waffen überhaupt mit den gemeldeten zusammenstimmen (seriennummer) - damit würde auch auffliegen wer zb eine waffe "verloren" und dies nicht gemeldet hat

*) melde- aber nicht genehmigungspflichtige waffen (kat. C) dürfen bei der gelegenheit nicht erfasst werden

*) gerne wird die gelegenheit dazu genutzt unwissende hausfrauen & konsorten "auszutricksen" wenn der besitzer nicht da ist - kann die nicht-berechtigte anwesende hausfrau die waffen herzeigen dann war's das. aber das ist ja auch gut so.

*) die überprüfungen laufen in der regel absolut angenehm und sachlich ab wenn alles seine ordnung hat. da ich zb die waffen ordungsgemäß im tresor liegen hatte und professionell in sicherer richtung den verschluss geöffnet und so übergeben habe war die überprüfende beamtin hoch glücklich und nach 5 minuten wieder weg.

in summe würde ich sagen eine sinnvolle massnahme. ich bin gerne bereit diese gelegentlichen besuche zu akzeptieren wenn dafür ein paar schwarze schafe aus dem verkehr gezogen werden die durch ihre nicht-sichere verwahrung ein tatsächliches risiko darstellen. ist doch auch mal eine gelegenheit sich mit den beamten ohne schlechtes gewissen und ohne ärger über ein bevorstehendes knöllchen zu unterhalten :)

lg

martin

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Bei einem Bekannten standen die Herren eines Tages in der Tür und wollte seine Waffen und deren Aufbewahrungsort sehen.

Er ging mit ihnen zu einem Raum mit Stahltür und holte seinen Schlüssel aus der Tasche.

Die Beamten fragten,:

"Sind Ihre Waffen dort in dem abgeschlossenen Raum ?"

Er antwortete, :

"Ja, das ist mein Waffenzimmer und dort steht der Waffenschrank drin."

Darauf die Beamten,:

"Danke, das reicht uns schon."

Und sie zogen von dannen ohne nach Tresor A, B oder sonstwas zu sehen.

Sie meinten das der erste Eindruck schon so viel Sicherheit ausstrahle das es ihnen unangenehm sei, seine Privatsphere

weiter zu stören.

Noch der Hinweis auf die Versicherungslage und das wars.

Wenn ich von dem Herrn für Waffen.- und Jagdangelegenheiten in der hamburger Behörde höre, dass heute noch Omis vorbei kommen um die MP, das MG oder die Stabhandgranaten ihres verstorbenen Mannes abzugeben, welche seid ´1945 in seinem Kleiderschrank herumoxidierten, dann denke ich das man vielleicht bei den Rentnern anfangen sollte zu überprüfen wie sie ihre alten Kriegswaffen so lagern. ;)

Gruß, Guzzisti.

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Moin!

Auf nicht anlassbezogene unangemeldete Besuche der Genehmigungsbehörde / Polizei braucht kein Waffenbesitzer einzugehen und kann die Damen und Herren vom Amt des Grundstücks / der Wohnung verweisen.

Ein allgemeines Wohnungsüberprüfungsrecht der Behörden gibt es im deutschen Waffenrecht nicht.

Die Behörde kann allerdings die korrekte Aufbewahrung der Waffen überprüfen. Dies wird sie dann in der Regel mit einer Anfrage zur Waffenaufbewahrung tun. Einem Bekannten ist genau dies passiert. Seine Stellungnahme hat er dann persönlich im Amt zur Niederschrift diktiert.

Erst wenn keine schlüssigen Antworten vom Waffenbesitzer kommen, kann die Behörde eine überprüfung vor Ort in Angriff nehmen.

Eine Überprüfung vor Ort kann auch in Betracht kommen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Waffenaufbewahrung nicht den Vorschriften entspricht. Was immer das auch für Tatsachen seien mögen.

Gruß,

frogger

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Ein konkreter Verdacht scheint anscheinend von Seiten der Behörde nicht nötig zu sein.

Christian,

er ist sehr wohl notwendig. EinBlick in das Gesetz hilft bei der Rechtsfindung ungemein:

§36 WaffG - Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) ...

(2) ...

(3) Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen.

Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Gruß

Michael

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Im Sommer letzten Jahres hat die Behörde aufgrund der Eintragung meiner Sharps einen Nachweis über die sichere Aufbewahrung meiner Waffen verlangt. Ich habe mit der Sachbearbeiterin telefoniert, sie meinte, wenn ich keine Rechnungen über die Tresore vorlegen kann, dann soll ich die Tresore und die Typenschilder derselben fotografieren und ihr die Fotos schicken. Das habe ich gemacht und nach ein paar Tagen nachgefragt, es war alles in Ordnung und die Sachbearbeiterin zufrieden.

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Und falls doch, dann bitte kurz vorher anmelden, damit noch Zeit bleibt, um die Kaffeemaschine zu aktivieren.

MP

Hi

Kaffee?? Nee!! oder doch für mich.

Also ich habe vor Jahren schon den Kaufbeleg meiner Tresore zum Amt. Wenn die noch kommen wollen... sollen Sie ich habe hier keine Propleme damit. Bekommen gegen Vorlage Ihres Ausweißes die Tresore gezeigt, Ausmachen muß ich die net, das steht nicht im Gesetztestext ....oder? Und dann raus wieder aus der Bude.

Gruß

SG

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Keine Ahnung, warum manche hier ihren Verfolgungswahn pflegen....

Ich hatte bisher einmal Besuch (angekündigt) von meiner Sachbearbeiterin und da gab es natürlich Kaffee für die nette und vor allem sachkundige Dame. Habe ich keinerlei Probleme damit.

Das wurde nach der Nachschau dann sogar ein gutes und informatives Gespräch über Waffen im Allgemeinen und im Besonderen.

Aber vielleicht ist das Verhältnis mit dem Ordnungsamt hier in Sachsen auch etwas herzlicher als anderswo. :icon14:

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Keine Ahnung, warum manche hier ihren Verfolgungswahn pflegen....

Es kommt halt immer darauf an. Wenn deine Behörde genauso umgänglich ist, wenn du einen Voreintrag beantragst, dann sehe ich hier einfach nur einen "unkomplizierten Umgang miteinander".

Wenn man aber wie selbstverständlich die Behörde in die Wohnung lassen soll, obwohl sie nicht das Recht dazu hat und umgekehrt die Behörde bei jeder Kleinigkeit anfängt zu rumzuzicken, weil ein Waffenbesitzer vielleicht gerade die Top Gelgenheit vorgefunden hat, die Behörde sich aber wegen 2/6 total quer stellt (Beispiel), dann würde ich das eher als "einseitige Geschichte" titulieren. Und mit "einseitigen Geschichten" hab' ich es nicht so....

bye knight

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