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IGNORED

Habe WBK - wie oft muss ich jährlich zum Training?


jimstacy

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe mein WBK und würde jetzt gerne wissen, wie oft ich jährlich zum Training in denVerein muss, um die WBK nicht zu verlieren.

habe gelesen, man muss jeden Monat mindestens einmal trainieren. oder gilt dieses nur, wenn man neu im Verein ist und eine WBK

erwerben will.

Wird in deutschland kontrolliert, wie oft man im jahr schiessen geht oder reicht es auch, wenn man nur mehrere male jährlich

zum Training geht um seine WBK nicht zu verlieren?

Thanks!!! Jim

Geschrieben

Die ersten drei Jahre sollten es mindestens einbmal monatlich oder 18 mal jährlich sein - derzeitiger Stand der Rechtspraxis.

Sobald die ersten drei Jahre um sind genügt (derzeit!) eine Vereinsmitgliedschaft ohne weiteren Nachweis.

Aber ehrlich : Hat irgend jemand DAMIT ein Problem :rolleyes: ?

Gruß Mouche

Geschrieben
habe mein wbk ca 2 jahre....gehe jeden montag zum training
boooh ey - respekt! sind ja - störfälle mal eingerechnet, mindestens 40 termine im jahr. (ich weiß, ist manchen zu wenig, manchen zu viel) reicht aber demzufolge dicke aus, wenn die waffenbehörde in einem jahr dein bedürfnis nochmal überprüft. dran denken, alles im schießbuch abstempeln lassen, ist bequemer beim nachweis.

gruß aus thüringen

Sobald die ersten drei Jahre um sind genügt (derzeit!) eine Vereinsmitgliedschaft ohne weiteren Nachweis.

Aber ehrlich : Hat irgend jemand DAMIT ein Problem ?

natürlich!

Geschrieben
Habe mein WBK und würde jetzt gerne wissen, wie oft ich jährlich zum Training in denVerein muss, um die WBK nicht zu verlieren.

Habe geheiratet. Wie oft muss ich mit meiner Frau pro Jahr ins Bett gehen, um sie nicht zu verlieren?

:confused:

Rein sachlich - 18 Trainingseinheiten pro Jahr.

Die braucht man in der Regel auch, wenn man neue Waffen beantragen will (auch später!)

Weitere Kommentare spare ich mir.

Geschrieben
Wie oft muss ich mit meiner Frau pro Jahr ins Bett gehen, um sie nicht zu verlieren?

Rein sachlich - 18 Trainingseinheiten pro Jahr.

*hüstel*

Weitere Kommentare spare ich mir.

:blush: ...ist vielleicht besser...

Gruß Gromit

Geschrieben
Habe geheiratet. Wie oft muss ich mit meiner Frau pro Jahr ins Bett gehen, um sie nicht zu verlieren?

:confused:

Rein sachlich - 18 Trainingseinheiten pro Jahr.

Die braucht man in der Regel auch, wenn man neue Waffen beantragen will (auch später!)

Weitere Kommentare spare ich mir.

...und wenn man das in der Regel braucht, dann wären es ja praktisch nur 12 Mal..... :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Wie oft muss ich mit meiner Frau pro Jahr ins Bett gehen, um sie nicht zu verlieren?

:confused:

Rein sachlich - 18 Trainingseinheiten pro Jahr.

Es wird aber nur Training nach einer anerkannten Sportordnung berücksichtigt! :lol:

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Es wird aber nur Training nach einer anerkannten Sportordnung berücksichtigt! :lol:

...wie war das bei "Fight Club", Sportfi..en?

*GGG*

Geschrieben
...wie oft ich jährlich zum Training in denVerein muss...

...man muss jeden Monat mindestens einmal trainieren...

Hmm, schon schrecklich, sich mit seinen Waffen auf dem Schießstand betätigen zu MÜSSEN...

die kalten, leicht öligen Dinger berühren zu MÜSSEN...

und dann noch am Abzug ziehen zu MÜSSEN...

Hört sich geradezu nach Folter und Selbstkasteiung an.

Gruß,

karlyman

(Im Ernst, den fragwürdigen "Bedürfniszwang" und die Blüten, die er treibt, sehe ich auch)

Geschrieben
Du weist doch wie das ist.

Es gibt auch genügend Leute die am Sport eigentlich kein Interesse haben sondern nur eine Waffe besitzen wollen.

Was soll´s -solange sie sich an die Gesetze halten , die Aufbewahrungsvorschriften befolgen und keinen Unsinn damit machen - warum nicht :rolleyes: .

Die 12 bzw. 18 Mal pro Jahr sollten sogar hinreichen , einen sicheren Umgang zu gewährleisten.

Viel gefährlicher für unseren Sport und unser Ansehen sind die alten D****n die vor Jahrzehnten aktiv waren , zwischenzeitlich nur noch zum Biertrinken in die Vereine kommen , die neuen Aufbewahrungsvorschriften mit einem höhnischen "Blödsinn , ich kauf doch keinen Tresor wegen einem KK" quitieren und damit letztlich der Sache keinen Dienst erweisen.

Selbstverständlich sind nicht alle "Alten" so - und manche Jungen nicht besser <_< !

Gruß Mouche

Geschrieben
Du weist doch wie das ist.

Es gibt auch genügend Leute die am Sport eigentlich kein Interesse haben sondern nur eine Waffe besitzen wollen.

Woran ja eigentlich nichts schlimmes ist, außer das es in Deutschland nicht gerne gesehen wird.

Ich finde die Frage durchaus berechtigt, denn es gibt viele Gründe, die es einem erschweren, so oft zum Training zu gehen. (Umzug, Verlust des Arbeitsplatzes, Hausbau, Familiäre Sachen, Vereinswechsel, Krankheit, Auslandsaufenthalt)

TheHun

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Woran ja eigentlich nichts schlimmes ist, außer das es in Deutschland nicht gerne gesehen wird.

Ich finde die Frage durchaus berechtigt, denn es gibt viele Gründe, die es einem erschweren, so oft zum Training zu gehen. (Umzug, Verlust des Arbeitsplatzes, Hausbau, Familiäre Sachen, Vereinswechsel, Krankheit, Auslandsaufenthalt)

TheHun

zu 1.: Volle Zustimmung

zu 2.: Mir ist niemand bekannt, bei dem diese Gründe zu Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse geführt haben. Umzug Hausbau, Familiensachen, Auslandsaufenthalt und Vereinswechsel sind ja meistens vorübergehende Dinge. Bei Krankheit und Arbeitslosigkeit sollte man jedem wünschen, daß es da auch so ist.

Jedenfalls denke ich nicht, daß einem Schützen das Bedürfnis abgesprochen wird, weil er im Zweifelsfall mal ein paar Monate oder ein Jahr nicht schießen war. Es lässt sich ja eigentlich auch immer ein Vergleich mit der Häufigkeit in der Zeit davor oder danach ziehen.

Oder ist jemandem hier ein Schütze bekannt, der aus o.a. Gründen Probleme mit dem SB hatte?

Gruß

GOH

Geschrieben

Kinder, ist doch ganz einfach:

VOR Erteilung der WBK (und jeder neuen Voreintrags-Waffe) braucht man 18+ Trainigseinheiten innerhalb von 12 Monaten zur Vorlege beim Scheisssportverband, der das Bedürfnis unterschreibt.

NACH Erteilung der ERSTEN WBK hat der Verband sicherzustellen, dass die Trainigseinheiten 3 Jahre lang erfasst & archiviert werden.

Das Bedürfnis eines Sportschützen wird 3 Jahre nach Ersterteilung der WBK vom Amt geprüft. Beim Sportschützen, der in einem anerkannten Verband Mitglied ist, wird die Mitgliedschaft in diesem Verband "insbesondere" als Bedürfnis anerkannt.

Noch Fragen, Kienzle?

Weiterhin sollte jeder sich vor Augen halten, dass unabhängig vom zwar berechtigten Wunsch eines jeden mündigen Bürgers die Schießsportvereine KEINE Institute zur Beschaffung von Waffen sind.

Geschrieben
Weiterhin sollte jeder sich vor Augen halten, dass unabhängig vom zwar berechtigten Wunsch eines jeden mündigen Bürgers die Schießsportvereine KEINE Institute zur Beschaffung von Waffen sind.

Traurig genug, daß einige Personen so vorgehen "müssen".

Keiner braucht ein Bedürfnis für ein Auto aber für eine Schußwaffe schon. :huh:

Dabei verlangen beide Gegenstände einfach nur nach einem verantwortungsvollen Umgang. :pro:

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