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IGNORED

Habe WBK - wie oft muss ich jährlich zum Training?


jimstacy

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Es scheint wirklich Zufall zu sein aber heute frühmorgens habe ich das BMI (Bundesminesterium für Inneres) per E-Mail angeschrieben und u.a. anderem gefragt wieso es in Deutschland nicht möglich ist, legal Waffen erwerben zu dürfen als Bedürfnisangabe auch für Leute die einfach Waffen nur oder ausschliesslich zum Selbstschutz für sich in den eigenen vier Wänden haben möchten. Antwort steht noch aus, werde aber berichten, falls ich vom BMI diesbezüglich Antwort erhalte.

Ich habe Antwort vom BMI bekommen.

Hier ein Auszug davon.

Bonn, den 5.2.2007

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Mail vom 2.2.2007.

Informationen zum neuen Waffenrecht finden Sie unter:

http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_188634/I...enderPrint.html

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

XXXXXX XXXXXX

Bundesministerium des Innern

Referat O 3 - Bürgerservice

Graurheindorfer Str. 198

53117 Bonn

Telefon: 03018/6813375

Fax: 01888 681 55095

E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de

Die Namen von Personen habe ich mit Xen ersetzt

Ehrlich gesagt ich bin ein wenig enttäuscht. Ich habe mir etwas umfassendere Antworten gewünscht.

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Zu Deiner Frage: der Verband prüft für die ersten drei Jahre, ob auch regelmäßig geschossen und dies im Schießbuch festgehalten wird. Nach welchen Kriterien da verfahren wird, solltest Du also lieber dort nachfragen.

Ansonsten zur Info zu dem BMI-Link: dort steht zu den wichtigen Fristen im neuen WaffG, dass die Ausnahmegenehmigung zum Umgang mit Elektroschockern ohne Prüfzeichen zuletzt nach § 40 Abs. 4 WaffG bis zum 31.03.2006 erteilt worden ist.

Das ist nicht mehr aktuell, denn am 19.12.2006 hat das BKA die 5. (!) Ergänzungsverfügung mit Fristverlängerung bis zum 31.12.2007 erlassen. <_<

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Ich habe Antwort vom BMI bekommen.

Ehrlich gesagt ich bin ein wenig enttäuscht. Ich habe mir etwas umfassendere Antworten gewünscht.

Mühli, das ist noch stark untertrieben. Im Grunde hast du auf die Fragen, die du gestellt hast, überhaupt keine Antwort erhalten.

Denn es ging bei den Fragen ans deutsche BMI ja gerade nicht um das bestehende Waffenrecht, sondern um den grundsätzlichen Sinn eines seiner Kernbestandteile - des Bedürfnisprinzips. Du wolltest das Waffenrecht nicht wiedergegeben oder ausgelegt haben, sondern hast es (m.E. berechtigter Weise) inhaltlich hinterfragt.

Dass eine derart schwache, inhaltsleere Reaktion vom BMI (als Ministerium/Verwaltungsspitze ja die Verzahnung zwischen Exekutive und politischem Bereich) kommt, ist in der Tat sehr enttäuschend.

Gruß,

karlyman

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Dass eine derart schwache, inhaltsleere Reaktion vom BMI (als Ministerium/Verwaltungsspitze ja die Verzahnung zwischen Exekutive und politischem Bereich) kommt, ist in der Tat sehr enttäuschend.

Wie schon gesagt, sind die wohl nicht der richtige Ansprechpartner für diese Frage gewesen. Aber ich hätte auch erwartet, dass zumindest auf den Verband verwiesen wird.

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Wenn man nicht schießen will oder kann, braucht man doch auch keine Waffen.

@waflos

Dem muss ich als Schweizer Bürger massivst widersprechen. Es gibt Leute bei uns die vielleicht nur 3-4 mal im Jahr schiessen gehen oder gar nie aus welchen Gründen auch immer. Daneben gibt es Leute die vielfach Waffen sammeln. Kenne selber einen Sammler der hauptsächlich Colt SAA und Winchester Unterhebler sammelt und diese hauptsächlich in die Vitrine stellt aber nie schiessen geht damit. Daneben gibt es Leute die haben bei uns Waffen für den Fall der Fälle Waffen beispielsweise für den Selbstschutz Zuhause und gehen von gar nie bis sehr regelmässig im Jahr schiessen jenachdem.

Ich will und lasse mir nicht vorschreiben was ich mit meinen Waffen Zuhause anstellen soll ob sammeln oder was weiss ich und wieviel ich im Jahr/Monat schiessen gehen soll. Zum guten Glück kann ich das in der Schweiz immer noch selber entscheiden ob ich meine erworbenen Waffen in die Vitrine stelle, also nie schiessen gehe damit, vielleicht nur 1-2 mal im Jahr oder jede Woche.

In Deutschland geht es leider ja nicht, weil man wegen dem Bedürfnisprinzip für Waffen auf grüner WBK ja gezwungen wird schiessen gehen zu müssen in regelmässigen Abständen bzw. Mindestanzahl im Jahr. Aehnlich verhält es sich ja mit der roten WBK in Deutschland. Dort wird man auch gezwungen strikt nach Vorgabe zu sammeln und kann nicht so frei Waffen sammeln wie ich es beispielswiese in der Schweiz kann.

Ich halte es für sehr bedauerlich das es dieses Bedürfnisprinzip in Deutschland gibt, denn dieses faktische Zwangsbedürfnis widerspricht mir als Schweizer dermassen und ich halte es für mehr als undemokratisch bzw. fair.

P.S: Man verzeihe mir aber dies ist meine ganz persönliche Meinung dazu und muss sich nicht mit anderen decken.

@SB

Bitte sage mir wenn ich ansprechen soll. Würde die Fragen gerne an die richtigen Stellen per E-mail schreiben.

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Ich für meinen Teil habe absolut nichts dagegen, oft und regelmäßig mit meinen Waffen zu schießen; im Gegenteil, wenn ich das aus zeitlichen Gründen mal mehrere Wochen nicht konnte, "kribbelt" es mich regelrecht in den Fingern...

Ich muss somit zu nichts gezwungen werden.

Nichtsdestotrotz gebe ich Mühli recht. Vom deutschen Bedürfnis-Krampf, wie er derzeit existiert, halte ich exakt das gleiche wie er.

Gruß,

karlyman

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Es gibt unabhängig davon auch internationale Bestrebungen, den Waffenbesitz bei Privatleuten einzuschränken.

Die Kriminalität wird sich deswegen allerdings nicht ausschalten lassen, wird sich eben nur verlagern.

... bzw. sie wird sich verstärken

(Stichwort: garantiert entwaffnete Opfer).

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@waflos

Es geht mir um etwas Grundsätzliches. Jeder Waffenbesitzer soll über sein Eigentum, in Deutschland heisst es glaube ich Besitz, von Waffen in eigenverantwortlicher Regie selber entscheiden können, was er damit anstellen will und nicht der Staat zu sagen hat war er damit anzustellen hat. In Oesterreich, Schweiz, USA und in vielen anderen Ländern geht das ja auch problemlos, also würde das in Deutschland auch problemlos gehen. Leider aus verschiedensten Gründen erlaubt der deutsche Staat seinen legalen Waffenbesitzern nicht selbstständig über ihren Besitz zu entscheiden und das ist meines Erachtens eine unsittliche Bevormundung.

Anderes dummes Beispiel. Stell dir bitte nur mal vor du kaufst dir ein Auto und Vater Staat schreibt dir vor du musst damit im Jahr mindestens 25000 Kilometer fahren. Schaffst du beispielsweise im Jahr anstelle von 25000 nur 18000 Kilometer entzieht dir der Staat aufgrund fehlenden Bedürfnisses entweder das Auto oder den Füherschein vielleicht auch beides. Stelle dir das mal vor und du würdest wohl zurecht sagen das ist ein Verhältnisblödsinn und ich weiss es ist ein dummes Beispie was ich jetzt gebracht habe. Aber genau das ist es doch mit dem Bedürfnisprinzip bei den Waffen bzw. Waffenerwerb und Besitz in Deutschland ehrlich gesagt ja auch, nämlich ein Verhältnisblödsinn wenn man ehrlich sein will.

Stelle dir vor ein Waffenbesitzer mit Waffen auf grüner WBK kann aus gesundheitlichen oder berufsbedingten Gründen nur 10 mal im Jahr schiessen und nicht mehr. Wird ihm dann wegen diesen Gründen die grüne WBK entzogen und er muss seine Plempen veräussern? Und genau da fängt es an diskriminierend und ungerecht und somit zu einem Privilleg zu werden. Weil Leute die aus irgendwelchen Gründen sei es aus berufsbedingten oder krankheitsbedingten Gründen die eben diese Mindestanzahl Trainingseinheiten für Waffen auf grüner WBK nicht erfüllen evt. der Waffenerwerb und somit Besitz schon im Vornerein gemäss dem Motto so wenig Waffen wie möglich im Volk verwehrt bleibt. Also wenn sowas nicht ungerecht und unfair ist, dann weiss ich auch nicht mehr. :confused:

EDIT: Bin gerade nett aufmerksam gemacht worden-übrigens Danke dafür, :icon14: das es unter bestimmten Umständen doch geht mit dem Fallbeispiel von 10 Terminen im Jahr seine Waffen auf grüner WBK zu behalten. Nur aus dem Verband darf man nicht austreten sonst hat man ein Problem. Trotzdem ein schaler Nachgeschmack bleibt übrig. Denn sollte man sich jemals entscheiden den Schiesssport komplett an den Nagel zu hängen, was passiert dann mit den Waffen auf grüner WBK? Ich befürchte einfach so als quasi schöne Erinnerung an die Schützenkarriere behalten darf man sie ja nicht.

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@waflos

Es geht mir um etwas Grundsätzliches. Jeder Waffenbesitzer soll über sein Eigentum, in Deutschland heisst es glaube ich Besitz, von Waffen in eigenverantwortlicher Regie selber entscheiden können, was er damit anstellen will und nicht der Staat zu sagen hat war er damit anzustellen hat.

Bei uns gibt es sogar beides. :D Ne deutsche Sachkundeprüfung hast Du aber schon gemacht, oder soll ich jetzt den Unterschied erklären ?

Leider aus verschiedensten Gründen erlaubt der deutsche Staat seinen legalen Waffenbesitzern nicht selbstständig über ihren Besitz zu entscheiden und das ist meines Erachtens eine unsittliche Bevormundung.

Wie kommst Du denn darauf ? :o Du zeichnest da ein recht düsteres Bild, das so nicht stimmt.

Anderes dummes Beispiel. Stell dir bitte nur mal vor du kaufst dir ein Auto und Vater Staat schreibt dir vor du musst damit im Jahr mindestens 25000 Kilometer fahren. Schaffst du beispielsweise im Jahr anstelle von 25000 nur 18000 Kilometer entzieht dir der Staat aufgrund fehlenden Bedürfnisses entweder das Auto oder den Führerschein vielleicht auch beides.

Na ja, Autos mit Waffen zu vergleichen halte ich jetzt nicht für so glücklich. Einen klitzekleinen Unterschied gibts da ja schon noch, oder ? Und manche Autofahrer beschränken sich ja sogar freiwillig, damit der Versicherungsbeitrag niedriger wird. :rolleyes:

Denn sollte man sich jemals entscheiden den Schiesssport komplett an den Nagel zu hängen, was passiert dann mit den Waffen auf grüner WBK? Ich befürchte einfach so als quasi schöne Erinnerung an die Schützenkarriere behalten darf man sie ja nicht.

So pauschal ist das nicht richtig. Aus besonderen Gründen (z.B. längerer notwendiger Auslandsaufenthalt, längere Krankheit, entsprechendes Alter oder gesundheitliche Probleme nach langjähriger Sportschützen- oder Jägertätigkeit etc.) kann durchaus vom Widerruf der WBK abgesehen werden.

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Ne deutsche Sachkundeprüfung hast Du aber schon gemacht, oder soll ich jetzt den Unterschied erklären ?
Ach komm Sachbearbeiter gucke in mein Profil, demnach habe ich natürlich nie eine deutsche Sachkundeprüfung gemacht weil es sowas bei uns einfach nicht braucht bzw gibt. Eigentum heisst für mich selber bestimmten zu können was ich damit anstellen kann/darf und nicht etwa wie Waffen auf grüner WBK die streng genommen nur temporäres Eigentum sind die von irgendwelchen Bedürfnissen abhängig sind die man erfüllen muss oder bei Nichterfüllung der Bedürfnisse sein temporäres Eigentum veräussern muss bzw. jemanden berechtigtem überlassen. Das ist in meinen Augen kein Eigentm über das man frei verfügen kann.
Wie kommst Du denn darauf ? ohmy.gif Du zeichnest da ein recht düsteres Bild, das so nicht stimmt.

Sorry ist aber leider so. Gerade du als SB solltest das Bedürfnisprinzip in und auswendig kennen! Du kannst in Deutschland keine Waffen auf legalem Wege erwerben zumindestens die nicht auf grüner WBK und dann von dir aus entscheiden was du damit anstellen willst. Du kannst nicht sagen ich habe jetzt mal 2 Jahre keine Lust zu schiessen, keine Lust einem Verein oder Veband einzutreten mit Waffen auf grüner WBK und dann eigentlich nur Lust 3-4 mal im Jahr zu schiessen oder einfach Waffen erwerben ohne rote WBK Waffen kreuz und querbeet sammeln nach Lust und Laune.

Wenn du dann diesem Bedürfnisprinzip als Waffenbesitzer nicht folge leistet zwingt dich der Staat deine Waffen auf grüner WBK zu veräussern und sowas nennst du kein düsteres Bild? Vielleicht liegt das daran weil ich es als Schweizer Bürger und Waffenbesitzer es ein wenig anders sehe. Würdest du das Schweizer Waffenrecht genauso kennen wie das deutsche Waffenrecht dann würdest du mitunter auch ein düsteres Bild sehen. :ninja:

So pauschal ist das nicht richtig. Aus besonderen Gründen (z.B. längerer notwendiger Auslandsaufenthalt, längere Krankheit, entsprechendes Alter oder gesundheitliche Probleme nach langjähriger Sportschützen- oder Jägertätigkeit etc.) kann durchaus vom Widerruf der WBK abgesehen werden.

Und genau bei besonderen Gründe liegt da ein wesentlicher Faktor. Klar ist das pauschal so nicht richtig aber bei euch muss man dies begründen und auch hier ist man nicht frei einfach nach Lust und Laune aus freiem Willen zu entscheiden, wenn keine besonderen Gründe vorliegen. Was ist mit jemand der sagen wir nach 15 Jahren mit 35 Jahren den Schiesssport von sich aus aufgeben will, weil er plötzlich keinen Bock mehr drauf hat, bester Gesundheit ist aber trotzdem seine Waffen auf grüner WBK behalten will, diese aber nicht mehr zum Schiessen benutzen möchte, sondern einfach als Erinnerung in die Vitrine/Tresor reinstellen will. Wird ihm das vom deutschen Staat erlaubt?

So zum Schluss habe ich noch etwas Lektüre für dich. Waffenverordnung der Schweiz http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_541/

Waffengesetz der Schweiz http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_54/index.html

Nach Studium dieser Texte kannst du mir dann bitte sagen, wo der Bürger mehr Möglichkeiten/Freiheiten hat über seinen Waffenbesitz selber zu entscheiden bzw. zu bestimmen zu können was er damit anstellen will.

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@Sal-Peter

Mol habe ich gelesen. Aber es bleibt beim Bedürfnisprinzip oder was passiert für den Fall sollte man aus dem Verband austreten nicht mehr von sich aus Schiessen geht und der Verband/Verein meldet dies den Behörden. Bleibt das dann für den Waffenbesitzer auf grüner WBK auch folgenlos, insbesondere dann sollte er seine Plempen auf grüner WBK immer noch besitzen und nur aus Lust sowie Bequemlichkeit also ohne besondere Gründe aus dem Verband ausgetreten ist und dann auch keine weitere Lust hat überhaupt noch anderswo zu schiessen sondern seine Waffen auf grüner WBK nur zum angucken behalten will?

Ich möchte dann wissen wie die Behörden reagieren und ich bin mir ziemlich sicher die Behörden machen in einem solchen Fall gewaltigen Aerger dem Waffenbesitzer gegenüber. Also ergo bist du trotz einiger sagen wir mal so "Nuancen" trotzdem nicht frei von sich aus selber zu entscheiden was du mit den Waffen auf grüner WBK anstellen willst. Das kannste drehen und wenden wie du willst es bleibt bei dem fakto Bedürfnisprinzip.

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...

Zur Schützenkarriere kann man halt nur sagen, einmal Schütze, immer Schütze. Oder es kommt halt anders, das durch einen Zufall, Missgeschick oder ähnlichem der Staat diesen Weg beendet oder vorübergehend Stoppt.

...

ja, das kommt vor, nicht wahr :rolleyes:

...

ps. was mache ich mit meinem Nick, wenn ich die Plempen wieder bekomme?

...

wenn...

*duckundschnellwech*

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Wir reden hier vom deutschen Waffenrecht und es geht in diesem Thread darum, wie oft man jährlich trainieren muss, um sein Bedürfnis begründen zu können.

Dass es in der Schweiz und vielen anderen Ländern dieser Erde waffenrechtlich liberaler zugeht weiß hier jeder, aber das ist nicht das Thema und gehört deshalb in OffTopic. B)

Zu den Autos: sie gehören im weitesten Sinne halt zu den "erlaubnisfreien Waffen" weil sie wohl nicht allzu deliktrelevant sind, auch wenn sie hin- und wieder als Fluchtfahrzeug bei Überfällen benutzt werden. ;)

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Ja Sachbearbeiter du hast recht wir reden hier über das deutsche Waffenrecht, das habe ich mitunter mit einigen Beispielsfällen versucht darzustellen wie ich es als Aussenstehender sehe und versucht einen etwas unglücklichen Spagat zu machen was mir nicht gelungen ist. Daneben entwickelte sich eine Eigendynamik die von mir so nicht vorauszusehen war.

Was habe ich daraus gelernt? Sobald man das Bedürfnisprinzip durch Schreiben an Beamtenstellen kritisiert bzw. hinterfragt trifft man auf eine Mauer des Schweigens. Es wird wohl auf ewig und einen Tag in Zement festgemeisselt bleiben. Sei es schade drum aber es ist nun mal so. Ich gebe da auf, sollen andere wenn sie was bewegen wollen an Stellen schreiben in der Hoffnung Antwort zu bekommen.

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