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IGNORED

Waffen auf Erben WBK als Jäger / Sportschütze


Government71

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Morgen,

na ja, ich weiß nicht wirklich ob das heute ein guter Morgen wird...

Habe gerade mit meinem SA telefoniert zwecks Frage nach neuem KW-Eintrag.

Dabei fiel auf, daß ich die von meinem Vater geerbten Waffen teilweise auch sportlich nutze bzw. auf der Jagd führe.

Darf ich das ?

Der SA meinte, ich würde damit einen Straftatbestand begehen, da mir mit der Erben WBK lediglich der Besitz erlaubt sei, nicht aber das Führen im Revier bzw. das Schießen auf dem Stand.

Bitte um Infos ob das korrekt ist.

Waffen sind alle auf der Erben-WBK eingetragen und Jagdschein und sonstige WBK´s von mir sind auch vorhanden !

Liebe Grüße,

Govt

Geschrieben

Aus meiner Sicht ist es legal die Waffen zu verwenden. Im zweifelsfall wäre die Argumentation, daß Du Dir ja jederzeit eine Waffe ausleihen kannst. Also kannst Du Dir auch Deine Erbwaffen für die Jagd ausleihen. Ich würde es im Zweifelsfall auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Bin aber natürlich kein Jurist, denke aber das ist analog zu Sportschütze leiht Jäger Waffe u. ä.

Gruß Winzi

Geschrieben

Laut Aussage der Rechtsanwältin des Forum Waffenrecht versuchen viele Behörden diese Meinung zu etablieren.

Jedoch sei diese Auffassung rechtlich nicht haltbar und meine Handlungen seien voll vom derzeitigen Gesetz gedeckt !

Puh, warum sollte ich den Revolver meines Vaters nicht auch einmal mit zum Schießen nehmen dürfen ?

Mann, warum machen die Behörden so einen Quatsch, man versucht immer loyal und gesetzeskonform zu handeln und dann denken die sich immer etwas aus...

Naja, hat jemand noch eine Meinung dazu ?

Geschrieben
Habe gerade mit meinem SA telefoniert zwecks Frage nach neuem KW-Eintrag.

Was, Du telefonierst gleich mit dem Staatsanwalt ? :confused:

Nee, war nur Spaß. Ich nehm vorweg, es wird ein guter Morgen für Dich werden. :)

Die Erben-WBK gilt erst mal nur für den Besitz der Erbwaffen. Das ist soweit richtig. Aaaber: wenn Du entsprechende Bedürfnisse hast, kannst Du die Erbwaffen selbstverständlich auch dafür verwenden. Das hat der Staatsanwalt ;) wohl übersehen.

Geschrieben

Hallo,

kann es sein, dass auf einer WBK draufsteht: Der Inhaber der WBK ist berechtig die tatsächliche Gewalt über die eingetragenen Schusswaffen auszuüben????

Das sagt ja wohl alles!!!

Wer in der Waffensachkunde aufgepasst hat, sollte wissen was dies bedeutet.

Mitarbeiter der Waffenbhörden haben allerdings oftmals keine Waffensachkunde.

gruss

Geschrieben
Aus meiner Sicht ist es legal die Waffen zu verwenden.
Leider nicht!

Die Erben-WBK berechtigt tatsächlich nur zum Besitz und nicht zur Nutzung, egal ob sportlich oder jagdlich. Auf eine Erben-WBK wird auch grundsätzlich keine Munitions-EWB erteilt, da die Erben-WBK ohne den sonst erforderlichen Sachkundenachweis erteilt wird.

Deshalb rate ich Betroffenen, die Waffen aus einem Nachlass übernehmen, immer dazu, diese auf eine ggf. bereits vorhandene grüne WBK zu übernehmen, da so auch eine Nutzung möglich ist.

In diesem Fall würde ich vorschlagen, mit dem zuständigen SB abzusprechen, welche der geerbten Waffen auch zukünftig weiter genutzt werden sollen und diese auf eine vorhandene WBK umtragen zu lassen.

CM

Geschrieben

CM, wie kommst Du denn darauf ? :confused:

Auch die Erbwaffen sind in einer grünen WBK eingetragen. Der Besitz dieser Waffen ist durch Erbenprivileg, die Verwendung für den zum Bedürfnis umfassten Zweck durch Jagdschein gestattet.

Munitionserwerbsberechtigung für Kurzwaffen kann auch in die Erben-WBK nachgetragen werden.

Geschrieben

ich denke mal, man kann auch katholischer sein als d010.gif

- ich duerfte mir jederzeit auch von einem haendler/schuetzenkumpel/sonstigem legalbesitzer eine plempe ausleihen und damit auf dem stand ballern !

- als erbe besitze ich die waffe legal; sofern ich aus jagdlichem oder schuetzenbeduerfnis zufaellig :rolleyes: eine ewb fuer die passende munition haben sollte, darf ich mir die einpacken und auf dem stand mit der geerbten waffe ballern !

da halte ich es eindeutig mit gov71, winzi,...

und im zweifelsfalle wuerde ich es auch darauf ankommen lassen, dass man mich da 'verklagt' - viel spass ! :heuldoch:

ob die plempe nun auf einer eigenen wbk eingetragen ist, oder auf einer, wo meine anderen plempen stehen, duerfte wohl keinen unterschied machen; woher auch ???

wenn es um die mitgenommene muni geht, muss ich ohnehin diejenige wbk noch dabeihaben, die mich auch zum besitz der besagten muni berechtigt, das ist keine frage.

Geschrieben

Habe gerade nochmals mit einem anderen Kollegen dieser Abteilung telefoniert.

Dieser hat dann ganz lieb nachgeschaut und festgestellt, das ich jagdlich noch eine KW "frei" habe....

Dennoch bleibt auch er bei der Meinung, das Waffen der Erben-WBK bzw. auch KW´s auf Sportschützen-WBK (grün) nicht mit zur Jagd genommen werden dürften, da der "vom Bedürfnis umfasste Zweck" nicht gegeben wäre....

Was soll das denn ?

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Dennoch bleibt auch er bei der Meinung, das Waffen der Erben-WBK bzw. auch KW´s auf Sportschützen-WBK (grün) nicht mit zur Jagd genommen werden dürften, da der "vom Bedürfnis umfasste Zweck" nicht gegeben wäre....

Was soll das denn ?

...erklär ihm doch mal, daß das Bedürfnis personenbezogen ist und nicht waffenbezogen.

Gruß

GOH

Nachtrag:

Andererseits auch eine gute Argumentationsgrundlage um sich öfter mal ne neue Plempe zu gönnen.

:pro:

Geschrieben
Was soll das denn ?
Diese Begründung ist allerdings Unfug. Da du ja Inhaber eines gültigen JJ bist und zusätzlich über bereits vorhandene andere waffenrechtliche Erlaubnisse (Sportschütze) verfügst, bleibt es Dir selbst überlassen, welchem "Zweck" Du die geerbten Waffen zuführst, da Du ja über mindestens zwei entsprechende Bedürfnisse (Jäger + Sportschütze) verfügst.

CM

Geschrieben
...

Dennoch bleibt auch er bei der Meinung, das Waffen der Erben-WBK bzw. auch KW´s auf Sportschützen-WBK (grün) nicht mit zur Jagd genommen werden dürften, da der "vom Bedürfnis umfasste Zweck" nicht gegeben wäre....

Was soll das denn ?

nach dieser logik duerfte ich mir ja auch keine plempe bei /haendler/schuetzenkumpanen/papa(=jaeger)/sonstigem ausleihen... :gaga:

und auf welcher wbk (neue, 'nackte') oder bereits vorhandene mit x anderen plempen drauf, das dingen eingetragen ist, ist IRRELEVANT !

Geschrieben

@CM....

Tja, das stimmt schon alles, dennoch hinterläßt diese Rechtsauffassung meiner Behörde bei mir einen selten bitteren Geschmack und bereitet derweilen Magengrummeln.

Bislang nehme ich alles was mir mein Dad vererbt hat hin und wieder entweder mit zum Schießstand oder mit zur Jagd.

Zum dem was Cartridgemaster schreibt bzgl. Umtragung auf "Jagd"-WBK Grün würde ich gerne zustimmen, lediglich in Bezug auf die KW´s funktioniert das nicht über die Grenze von zwei KW hinaus, da für den Erwerb einer KW ein entsprechendes Einzelbedürfnis ab der 2. KW her muß.

Langwaffen könnte ich aus der Erben WBK übertragen, klar, ohne Probleme machbar.

Nun, ich werde also jetzt die Tage zum Amt treten und eine KW in .380 Auto beantragen. Mal sehen, wie lange meine "Überprüfung" in Berlin dauert.

Alles sehr aufregend......und das am Mo-Morgen....

Geschrieben

Du musst gar nix umtragen. Alle Waffen, die sich legal in Deinem Besitz befinden und die nicht nach BJG verboten sind, darfst Du auch zur Jagd verwenden. Ob die in Deiner Erben-WBK eingetragen oder ausgeliehen sind, spielt keinen Walzer.

Geschrieben
...Alles sehr aufregend......und das am Mo-Morgen....

Mal rein aus Interesse: Wie sieht Deine Erben - WBK aus?

Ist da irgendein Unterschied zu Deinen Grünen WBKs als Sportschütze, oder Jäger?

Würde di Polizei bei einer Kontrolle einen Unterschied sehen?

IMI

Geschrieben

Danke für Eure Meinungen,

ich reagiere da vielleicht etwas sensibel, jedoch nach all´ dem, was der geneigte Waffenbesitzer derzeit zu ertragen hat, versucht der einzelne Govt, seine Weste reinlich und blitzeweiß zu halten.

Da kommt derlei NRW-Sa´s Rechtsauffassung eher ungelegen, da ich ja nur eine neue KW beantragen möchte und das Land dabei etwas Geld verdient.

Der Kunde ist ja König, sollte jedoch mit diesem Schwachfug nicht verunsichert werden, findet Ihr nicht auch ?

Habe mir wirklich nichts dabei gedacht als ich sagte, ich ginge mit dem ererbten Revolver meines Vaters auch mal hier und da zum Training....

Man sollte sich doch freuen, daß ich die nicht nur "rumliegen" habe, sondern sie meinem Bedüfnis zuführe....

Nun, so sei es....danke an alle !!!!

Frank

Geschrieben
Mal rein aus Interesse: Wie sieht Deine Erben - WBK aus?

Ist da irgendein Unterschied zu Deinen Grünen WBKs als Sportschütze, oder Jäger?

Würde di Polizei bei einer Kontrolle einen Unterschied sehen?

IMI

IMI, meine Erben WBK sieht aus wie alle anderen !

Ich kann nur für MG in NRW sprechend, hier hat die Erben WBK die gleiche Nr. wie meine Sport-WBK-grün, nur mit dem Zusatz "-E".

Beispiel: 9765 - E

Im innern steht in der Reihe des Überlassers:

Datum und "Auf dem Wege der Erbfolge erworben von.....Name"

Gruß,

Govt.

Geschrieben
...Habe mir wirklich nichts dabei gedacht als ich sagte, ich ginge mit dem ererbten Revolver meines Vaters auch mal hier und da zum Training....

Frank

Eigentlich bist Du wie beireits erwähnt im Recht - aber hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

Ich gehe davon aus, zumal Du bereits beim FWR angerunfen hast.

IMI

Geschrieben
Eigentlich bist Du wie beireits erwähnt im Recht - aber hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

Ich gehe davon aus, zumal Du bereits beim FWR angerunfen hast.

IMI

Selbstverständlich bin ich im FWR und auch darüber "Premium"-rechtsschutzversichert....

Die Rechtsanwältin vom Dienst war wirklich nett und hat mich erstmal "beruhigt"....alles gut !

Geschrieben

Bisher klingt das alles so als ob hier eine Rechtsposition aufgebaut werden sollte seitens der Behörde. Wenn ich die Systematik für den Erwerb von Waffen noch recht von der Sachkunde Im Kopf habe geht's doch so:

a ) Zuverlässig ?

b ) Sachkundig ?

c ) Bedürfnis ?

Wenn a-c mit Ja dann darfste erwerben. Bedürfnis kann sein: ca) Jagd cb) Sport cc) Erbfall cd) Beruf (Wachdienst ?) bei cd) bin ich plötzlich am schwimmen....

So, der ERWERB und BESITZ ist also klar, bereits geregelt, kein Problem.

Nutzung: hmmm, Im WaffG mal gelesen daß nur auf Schießstätten oder im Revier zur Jagd geschossen werden darf. Auch der Transport dorthin ist nur zum Bedürfnis umfassenden Zweck i.O. Da versuchen die offenbar einzuhaken. Im Gesetz steht aber nirgendswo, daß die Waffen, die jagdlich geführt werden oder aus denen geschossen wird, auch auf der Jagd-WBK verzeichnet sein müssen.

Umgekehrt darf ja auch sportlich mit Waffen geschossen werden, die auf einer Jäger-WBK eingetragen sind. Das macht auch Sinn.

Sinn schützt aber noch nicht vor Auslegung.....

Wenn Du ein gutes Verhältnis mit Deiner Behörde behalten möchtest, würd' ich wahrscheinlich auch nichts unternehmen. Ansonsten schätze ich, läuft der Film ab: Schriftliche Aussage/verbindlichen Bescheid anfordern, Örag-Zustand überprüfen, Klage!

Blöd ist auf jeden Fall....

Geschrieben
Bisher klingt das alles so als ob hier eine Rechtsposition aufgebaut werden sollte seitens der Behörde. Wenn ich die Systematik für den Erwerb von Waffen noch recht von der Sachkunde Im Kopf habe geht's doch so:

a ) Zuverlässig ?

b ) Sachkundig ?

c ) Bedürfnis ?

Wenn a-c mit Ja dann darfste erwerben. Bedürfnis kann sein: ca) Jagd cb) Sport cc) Erbfall cd) Beruf (Wachdienst ?) bei cd) bin ich plötzlich am schwimmen....

So, der ERWERB und BESITZ ist also klar, bereits geregelt, kein Problem.

Nutzung: hmmm, Im WaffG mal gelesen daß nur auf Schießstätten oder im Revier zur Jagd geschossen werden darf. Auch der Transport dorthin ist nur zum Bedürfnis umfassenden Zweck i.O. Da versuchen die offenbar einzuhaken. Im Gesetz steht aber nirgendswo, daß die Waffen, die jagdlich geführt werden oder aus denen geschossen wird, auch auf der Jagd-WBK verzeichnet sein müssen.

Umgekehrt darf ja auch sportlich mit Waffen geschossen werden, die auf einer Jäger-WBK eingetragen sind. Das macht auch Sinn.

Sinn schützt aber noch nicht vor Auslegung.....

Wenn Du ein gutes Verhältnis mit Deiner Behörde behalten möchtest, würd' ich wahrscheinlich auch nichts unternehmen. Ansonsten schätze ich, läuft der Film ab: Schriftliche Aussage/verbindlichen Bescheid anfordern, Örag-Zustand überprüfen, Klage!

Blöd ist auf jeden Fall....

Hy Tyr,

die grundlegende Feststellung meines Rechtsbeistandes bei der Örag ist die, daß es keine Unterscheidung zwischen Sportschützen WBK-grün, Jäger-WBK-grün o.ä. gibt.

Jede Waffe die ich habe, habe ich zu einem bestimmten "Bedürfnis" (uahhh, wenn ich Bedürfnis lese, wird mir immer übel...) zugeordnet. Zum Sportschießen, zur Jagd etc...

Nirgendwo im WaffG. steht jedoch, daß sich "Bedürfnisse" nicht verlagern oder überschneiden können.

So kann mir keiner verbieten, mit meiner Glock 17, welche ich aus jagdlichem Bedürfnis erworben habe, nicht auch zum Schießtraining mitnehmen und dort verwenden darf.

Ebenso darf ich einen ererbten K98 mit Glas bei Verwendung entsprechend jagdtauglicher Munition zur Jagd auf Reh-oder Schwarzwild führen.

So werde ich es auch weiter halten.

Bei einer entsprechenden Kontrolle wird der Beamte, welcher meine WBK und den Jagdschein kontrolliert, keine Veranlassung haben, tätig zu werden, da ja alle Waffen eingetragen und registriert sind.

Ich verstehe den Quatsch echt nicht...

Vielleicht gibt es ja wieder eine Weisung aus dem Innenministerium in Düsseldorf, die darauf abzielt...

Govt

Geschrieben

Aber der Erbe darf doch auch die Waffe zum nächstgelegenden Stand transportieren und dort zum sofortigen Verbrauch Munition für seine eigenen Waffen erwerben, oder?

Im WaffG gibt es doch keinen "Tatbestand" der Nutzung. Wer die Waffe besitzen darf, darf sie auch transportieren. Und ob man auf dem Stand jetzt mit der Vereinswaffe, der Waffe vom Kollegen oder mit der selbst mitgebrachten schießt, ist doch vollkommen irrelevant.

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