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IGNORED

Waffen auf Erben WBK als Jäger / Sportschütze


Government71

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Zu beachten ist auch, dass im Ausland originär legal erworbene Waffen zwar im Eigentum des Erwerbers stehen, daraus aber keine Berechtigung folgt, diese automatisch auch nach D mitbringen und hier besitzen zu dürfen, ohne die entspr. waffenrechtlichen Voraussetzungen (Jäger, Sportschütze, Sammler etc.) zu erfüllen.

Die Frage des Eigentums ist für das WaffG nicht entscheidend, es geht um die Ausübung der tasächlichen Gewalt über die Waffe.

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Zu beachten ist auch, dass im Ausland originär legal erworbene Waffen zwar im Eigentum des Erwerbers stehen, daraus aber keine Berechtigung folgt, diese automatisch auch nach D mitbringen und hier besitzen zu dürfen, ohne die entspr. waffenrechtlichen Voraussetzungen (Jäger, Sportschütze, Sammler etc.) zu erfüllen.

Nee, eben nicht generell ! Wenn die Erbsache nach der deutschen Rechtsordnung abgewickelt wird, ist der Erbe wie oben ausgeführt nach § 37 Abs. 1 i.V. mit § 20 WaffG zum Besitz der Waffen berechtigt und erfüllt somit die Voraussetzung zur Erteilung der Verbringungserlaubnis. Lies es Dir einfach nochmal alles durch.

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Nee, eben nicht generell ! Wenn die Erbsache nach der deutschen Rechtsordnung abgewickelt wird, ist der Erbe wie oben ausgeführt nach § 37 Abs. 1 i.V. mit § 20 WaffG zum Besitz der Waffen berechtigt und erfüllt somit die Voraussetzung zur Erteilung der Verbringungserlaubnis. Lies es Dir einfach nochmal alles durch.

Habe ich damit auch nicht ausdrücken wollen! Mein post war gemünzt auf die Eigentumsfrage (nach nichtdeutschem Recht erworben) in ihrer Auswirkung auf waffenrechtliche Befugnisse/Ansprüche.

Denkbar ist auch ohne weiteres eine enge Auslegung des § 20 WaffG durch die Gerichte auf in D berechtigt besessene Waffen eines Erblassers.

Du musst hier nämlich deine Erbenstellung in Bezug auf die Waffen (Erbschein, testamentarische Verfügung) nachweisen und ferner die Besitzberechtigung des Erblassers (i.d.R. WBK, Jagdschein). Ich denke, dies wird extrem schwer (wenn auch nicht undenkbar) bei Auslandserbschaft.

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@Government71

Laß dich nicht durch irgendjemand (oder deine zuständige Behörde) dazu verleiten die Waffen der "Erben-WBK" auf eine "normale-grüne-WBK" umzuschreiben. Damit wäre ja nach Logik deines Amtes das Problem aus der Welt oder ?

---> Dann wären mit Wegfall des Jagdscheins auch die Erbwaffen weg. <_< Böse Falle !

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Tim,

gibt es da schon Fälle, in denen bei einem nicht verlängerten Jagdschein die WBK eingezogen wurde?

Karl

Und selbst wenn die Drohgung kommen sollte, die WBK einzuziehen, dann löst man halt einen Jagdschein...

IMI

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@Government71

Laß dich nicht durch irgendjemand (oder deine zuständige Behörde) dazu verleiten die Waffen der "Erben-WBK" auf eine "normale-grüne-WBK" umzuschreiben. Damit wäre ja nach Logik deines Amtes das Problem aus der Welt oder ?

---> Dann wären mit Wegfall des Jagdscheins auch die Erbwaffen weg. <_< Böse Falle !

Hy Tim,

das ist ein ziemlich guter Gedankengang....das werde ich keinesfalls tun ! Danke...

Stellt sich anschließend die Frage, was wenn die Behörde eines Tages bei Vorhandensein eines Blockier-Systems, die geerbten Waffen "außer Gefecht" setzen möchte...?!?!?

Govt

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Hy Tim,

Stellt sich anschließend die Frage, was wenn die Behörde eines Tages bei Vorhandensein eines Blockier-Systems, die geerbten Waffen "außer Gefecht" setzen möchte...?!?!?

Govt

Das Blockiersystem wird dich nach jetzigem Stand nicht betreffen... nur diejenigen Erben, die ab nächstem Jahr (Stichtag habe ich gerade nicht im Kopf *kratz* ) Waffen neu erben.

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Stellt sich anschließend die Frage, was wenn die Behörde eines Tages bei Vorhandensein eines Blockier-Systems, die geerbten Waffen "außer Gefecht" setzen möchte...?!?!?

Govt

Hey, seit Jahren sind überall ANTIblockiersysteme im Einsatz! Vielleicht hilft der freundliche wiedabbelju - Händler weiter?

gun6la.gif

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