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IGNORED

Gartenhütte und Selbatschussanlage?


Runnerpilot

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn die "Selbstschußanlage" auf meinem Grund und Boden ist, und dieser durch einen Zaun, der als ein solcher klar zu erkennen ist und nicht durch ein bloßes Beinheben überwunden werden kann, ausgelöst wird, bin ich der Meinung " wer sich in die Gefahr begibt kommt darin um"! Dieser "Zaun" kann auch eine geschloßene Tür oder ein geschloßenes Fenster sein. Eine Batterie an Schildern "Vorsicht Betretten verboten" wirkt da eher albern! Mein ist mein und dein ist dein!! Wo ist das Problem!

Geschrieben

Wo bleibt die Sachkunde? Das wäre in beiden Fällen klare Notwehr, da die Gefahr von einer Person (Einbrecher) ausgeht.

Naja... Es Besteht dann doch Gefahr für ein Rechtsgut... Also den Spaten, oder? Insofern-> Notstand

Es sei denn Du unterstellst dem Einbrecher er wolle Dir was böses... ;)

-Matze-

Geschrieben

Naja... Es Besteht dann doch Gefahr für ein Rechtsgut... Also den Spaten, oder? Insofern-> Notstand

Es sei denn Du unterstellst dem Einbrecher er wolle Dir was böses... ;)

-Matze-

Moin,

das Rechtsgut ist hier aber nicht der "Spaten ", sondern

das "Eigentum ( am Spaten )", deshalb Notwehr.

Geschrieben

Moin,

das Rechtsgut ist hier aber nicht der "Spaten ", sondern

das "Eigentum ( am Spaten )", deshalb Notwehr.

Phuuuu... Ich sach mal einfach "OK"... Ich bin Schütze und kein Advokat.. :)

Sei auch dahingestellt... Auf jeden Fall hat niemand was in meinem Geräteschuppen zu suchen! :D

Erinnert mich an Southpark: "OH NEIN; ER KOMMT DIREKT AUF UNS ZU!..."

Jaja... Lief neulich ja wieder....

Immer wieder gut... "Das ist die selbe Knarre, die ich in Vietnam hatte!" :rotfl2:

-Matze-

Geschrieben

Sehe ich nicht so schlimm.

Es gibt kein Recht auf unversehrten Einbruch. Den Knall oder die CS-Ladung muß der Herr Einbrecher verdauen - genauso wie das 40er Hohlspitzgeschoß mit dem ihn manche Leute begrüßen würden.

Nennt man gemeinhin Notwehr.

Vor etlichen Jahren gab es doch den Fall, dass ein Jagdhüttenbesitzer eine in dieser stehendes Radio

mit Sprengstoff und Bewegungszünder (Aufhebzünder?) versehen hatte.

Vorher war zigfach eingebrochen worden, und unter anderem, das Radio gestohlen.

Der nächste Dieb hat es nicht überlebt.

Der Hüttenbesitzer bekam sehr große Probleme!

(Ich muss mal etwas googeln, später mehr)

Wolli

Geschrieben

Wir sprechen hier nicht von einer automatisierten Steuerung

bei der eine Gaspistole direkt im Gesicht eines Eindringlings ausgelöst wird,

sonder um eine Platzpatrone die irgendwo im Bodenbereich,

ausgelöst durch einen Perlonfaden knallt, um einen potentiellen Eindringling zu erschrecken.

Dann solltest Du vielleicht mal die Bedienungsanleitung lesen... Die Teile sollen zumindest nach der Anleitung die ich gesehen hab in Gesichtshöhe am Tür- oder Fensterrahmen befestigt werden um dem Einbrecher so aus Maximal 15cm Entfernung eine Gaspatrone ins Gesicht zu schießen. Anders macht das Ding ja auch keinen Sinn, da währe der gute alte Eimer Wasser über der Tür effektiver.

Und ich bezweifle sehr das ein grundsätzliches Recht auf Schutz des Eigentums das Installieren von Sprengfallen und ähnlichem mit einschließt. Zumal die Falle ja wie schon erwähnt nicht Abwägen kann ob es ein Angriff ist, oder nur der Nachbar der seine entlaufene Katze sucht.

Wobei ich mich frage warum so kompliziert, nach Sprüchen von verschiedenen Leuten wie "wer sich in die Gefahr begibt kommt darin um" usw. frage ich mich warum ihr nicht einfach Fallgruben mit angespitzten und Kot bestrichenen Bambusspießen in eurem Garten anlegt. Hat in Vietnam selbst die US-Army recht gut aufgehalten.

Und wenn ihr schon Sprengfallen und Selbstschussanlagen für einen Gartenschuppen in betracht zieht, wie sichert ihr euer Haus? Bekommt der Briefträger, wenn er es durch den verminten Garten geschafft hat eine Ladung aus dem automatischen Flammenwerfer wenn er die Klingel betätigt?!?

Wie auch immer, mein Gartenschuppen fällt mit unter die Hausratversicherung, und WENN mir mal einer den Rasenmäher klaut, gibt es eben einen neuen Rasenmäher von der Versicherung und keine Toten und Verletzten. Und wenn ich was Wertvolleres im Schuppen hätte, ein zusätzlicher Sensor zu einer Funkalarmanlage kostet auch nicht viel mehr als diese Selbstschussteile.

Geschrieben

Vor etlichen Jahren gab es doch den Fall, dass ein Jagdhüttenbesitzer eine in dieser stehendes Radio

mit Sprengstoff und Bewegungszünder (Aufhebzünder?) versehen hatte.

Vorher war zigfach eingebrochen worden, und unter anderem, das Radio gestohlen.

Der nächste Dieb hat es nicht überlebt.

Der Hüttenbesitzer bekam sehr große Probleme!

(Ich muss mal etwas googeln, später mehr)

Wolli

DAS ist nun aber wirklich ein ganz anderes Kaliber als die erwähnte Selbstschussanlage :o

IMI

Geschrieben

Dann solltest Du vielleicht mal die Bedienungsanleitung lesen... Die Teile sollen zumindest nach der Anleitung die ich gesehen hab in Gesichtshöhe am Tür- oder Fensterrahmen befestigt werden um dem Einbrecher so aus Maximal 15cm Entfernung eine Gaspatrone ins Gesicht zu schießen. Anders macht das Ding ja auch keinen Sinn, da währe der gute alte Eimer Wasser über der Tür effektiver.

Äääähhh... Also ich will aus meiner Gas-Wumme noch nichtmal aus 2 Metern ne Ladung CS in die Fr**** bekommen... 15cm wird dann schon etwas kritisch, meinst nicht???

-Matze-

Geschrieben

Vor etlichen Jahren gab es doch den Fall, dass ein Jagdhüttenbesitzer eine in dieser stehendes Radio

mit Sprengstoff und Bewegungszünder (Aufhebzünder?) versehen hatte.

Vorher war zigfach eingebrochen worden, und unter anderem, das Radio gestohlen.

Der nächste Dieb hat es nicht überlebt.

Der Hüttenbesitzer bekam sehr große Probleme!

(Ich muss mal etwas googeln, später mehr)

Wolli

Ich habe bisher nichts gefunden. :huh:

Aber der Besitzer der Hütte wurde wegen "heimtückischem ???" verurteilt.

Ich suche nochmal weiter ....

Geschrieben

Ich habe bisher nichts gefunden. :huh:

Aber der Besitzer der Hütte wurde wegen "heimtückischem ???" verurteilt.

Ich suche nochmal weiter ....

Einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz konnte man ihm mit Sicherheit anhängen.

Geschrieben

Wenn die "Selbstschußanlage" auf meinem Grund und Boden ist, und dieser durch einen Zaun, der als ein solcher klar zu erkennen ist und nicht durch ein bloßes Beinheben überwunden werden kann, ausgelöst wird, bin ich der Meinung " wer sich in die Gefahr begibt kommt darin um"! Dieser "Zaun" kann auch eine geschloßene Tür oder ein geschloßenes Fenster sein. Eine Batterie an Schildern "Vorsicht Betretten verboten" wirkt da eher albern! Mein ist mein und dein ist dein!! Wo ist das Problem!

Wenn Du auf Deinem Grund ein Eiabzugseisen ohne Fangbunker stellst, dann reicht es wenn Nachbars Katze reinkommt, daß Du dran bist.

Geschrieben

Wenn Du auf Deinem Grund ein Eiabzugseisen ohne Fangbunker stellst, dann reicht es wenn Nachbars Katze reinkommt, daß Du dran bist.

Auslösekraft auf 0,5kN einstellen! Die Katze wäre gerettet!! :D

Hallo??

Nicht schwarz/weiss sehen, es gibt auch Graustufen!

Die Maßnahmen dürfen/sollten in der Tat nicht letal wirken. ( ..der kommt darin ...; ist im übertragenen Sinne zu sehen)

Nichtsdestotrotz kann/sollte ein rechtswidriges Eindringen nicht mit der körperlichen Unversehrtheit garantiert werden.

Die Maßmahmen sollte eine solche abschreckende Wirkung haben, das ein weiteres Vordringen unterbleibt!

P.S. Kinder können auch über 50 kg wiegen, Fangeisen ist also Pfui!!!

Geschrieben

Auslösekraft auf 0,5kN einstellen! Die Katze wäre gerettet!! :D

...

P.S. Kinder können auch über 50 kg wiegen, Fangeisen ist also Pfui!!!

Solche Fallen lösen auf Zug aus, nicht auf Druck. Deshalb nennt man sie ja auch Eiabzugseisen.

Geschrieben

Solche Fallen lösen auf Zug aus, nicht auf Druck. Deshalb nennt man sie ja auch Eiabzugseisen.

Danke!

Sehe ich ein, soll nicht wieder vorkommen!

Geschrieben

Also ich denke wir reden hier um ein breiteres Feld, als eigentlich die Frage ist.

Die Frage war ja, ob er IN DER HÜTTE sowas aufstellen darf, nicht aussenrum. Auch war die Frage der CS Einsatz und kein Sprengstoffsatz beim aufheben ines Radios z.B..

Wenn du wirklich die Frage rechtlich korrekt (so wie ich das hier lese weiß es keiner genau, mich eingeschlossen) beantwortet haben möchtest, sollte man auf jeden Fall mal

a) evt. bei der Polizeiberatung (muß keiner Angst haben, ist ja auch deren Pflicht über sowas aufzuklären, was im Rahmen des gesetzl. zulässigen ist), auch wenn die Frage für die grünen sich erst mal makaber anhört

B) wenn dir die Polizei nicht helfen kann, würde ich den SB fragen, geht es ja um "ähnliche" Waffen im Sinne eines Schreckschuss- Revolver/Pistole, welche den kleinen Waffenpass benötigt (jedoch nicht in deinem befriedeten Eigentum)

c) evt. auch mal bei der Versicherung nachfragen, ob evt. Schäden bei einem Einbrecher, welche er einklagen könnte (gut wir sind nicht die USA, aber es gibt wirklich solch dreiste Kerle, die einem dann verklagen, ich nenne nur das Beispiel Betrunkener verwechselt die Tür, ist jedoch erstmal nicht "zurechnungsfähig", weil er eben betrunken ist. So voll kann man zwar fast nicht sein, aber wenn´s ein Schlaumeier ist, der Kohle riecht, kannst du in einem späteren Verfahren Probleme kriegen, deshalb wäre es günstig wenn die Versicherung solche Sachen deckt.

Ich kann dir die Punkte aus Unwissenheit nicht beantworten, so wie die Vorposter auch. Evt. kann unsere SBiene was dazu sagen wenn´s ums rechtliche geht.

Grüße Hunnnter

Geschrieben

Wie soll das eigentlich in der Praxis aussehen, liebe Paranoiker!

Der Einbrecher verschafft sich Zugang in eine Hütte, lößt eine Knallpatronen aus und überlegt:

Also jetzt hab ich mich aber erschreckt, und weinen muß ich auch.

Also geh ich doch erst mal zur Polizei, zeig den Eignetümer der Hütte an wegen, na ja da findet mein Anwalt (Herr Bossi aus München) schon was.

dann ab ins Krankenhaus und Chefarztdiagnose auf Schleudertrauma, Augenreizung etc. diagnostiziren lassen..

Dann...

Also ehrlich Leute, der wird abhauen und froh sein wenn er über alle Berge ist. ich gehe mal davon aus, das ja eh niemand zugegen ist, der ihn festhlten kann und will.

Geschrieben

Wie soll das eigentlich in der Praxis aussehen

Wenn man deine Ausführungen so liest, könnte man meinen Du gehst davon aus das 50 Jährige Gewohnheitsverbrecher die 30 Jahre ihres Lebens im Knast waren die typischen Gartenlaubeneinbrecher sein.

In der Realität werden solche Objekte eher von Personen aufgebrochen die oft noch nicht mal Strafmündig sind. Die Gewohnheitsverbrecher suchen sich da eher Ziele die mit kaum mehr Aufwand weit größere Gewinne versprechen.

Wenn dann so ein 12-Jähriger flennend seinen Eltern sagt (und irgendwas muss er ja sagen wenn er mit völlig dicht gequollenem Gesicht heim kommt) er wollte doch nur schauen weil er dachte da hätte er eine Katze gesehen, daraufhin hat einer auf ihn geschossen und ihm Gas ins Gesicht gesprüht, kannst Du froh sein wenn Du nicht noch als Kidnapper und Kinderschänder in Sicherheitsverwahrung landest.

Und das keiner da ist der einen Einbrecher festhält, davon kannst Du nicht ausgehen, und spätestens wenn er dann auf der Flucht gestellt wurde wird sich auch dein Gewohnheitsverbrecher per Anwalt revangieren, und der kennt wahrscheinlich mehr Anwälte als Du.

Geschrieben

Wenn man deine Ausführungen so liest, könnte man meinen Du gehst davon aus das 50 Jährige Gewohnheitsverbrecher die 30 Jahre ihres Lebens im Knast waren die typischen Gartenlaubeneinbrecher sein.

In der Realität werden solche Objekte eher von Personen aufgebrochen die oft noch nicht mal Strafmündig sind. Die Gewohnheitsverbrecher suchen sich da eher Ziele die mit kaum mehr Aufwand weit größere Gewinne versprechen.

Wenn dann so ein 12-Jähriger flennend seinen Eltern sagt (und irgendwas muss er ja sagen wenn er mit völlig dicht gequollenem Gesicht heim kommt) er wollte doch nur schauen weil er dachte da hätte er eine Katze gesehen, daraufhin hat einer auf ihn geschossen und ihm Gas ins Gesicht gesprüht, kannst Du froh sein wenn Du nicht noch als Kidnapper und Kinderschänder in Sicherheitsverwahrung landest.

Und das keiner da ist der einen Einbrecher festhält, davon kannst Du nicht ausgehen, und spätestens wenn er dann auf der Flucht gestellt wurde wird sich auch dein Gewohnheitsverbrecher per Anwalt revangieren, und der kennt wahrscheinlich mehr Anwälte als Du.

Shit happens

Geschrieben

Vor etwa 2 Jahren hatten wir bei uns in der Gartenanlage eine Einbruchserie mit Vandalismus.Ich habe mich auf die Lauer gelegt und den Einbrecher,einen Obdachlosen,gefangen.Nachdem die Polizei ihn dann abgeholt respektive in den Polizeiwagen verfrachtet hatte habe ich mich noch etwas mit den Beamten unterhalten.Sie sagten mir das er ihnen bekannt ist und sie ihn aufgrund der Geringfügigkeit der Straftat am nächsten Morgen wieder laufen lassen müssten.Sie hätten ihn eine Woche zuvor schonmal aus einer Schule geholt in die er eingebrochen war.Ich sollte also die nächsten Nächte weiter ein Auge auf die Gartenanlage werfen.Ich war darüber nicht erfreut und sagte das ich nicht nochmal anrufe sondern die Bestrafung selbst vornehme wenn ich ihn nochmal erwische.Dann kam mir die Idee mit der Bärenfalle und ich fragte die Beamten wie es rechtlich aussehen würde wenn ich eine Falle aufstelle.Die Polizisten sagten mir,das wenn dem Einbrecher danach ein Fuß fehlt,ich für den Rest meines Lebens für ihn zahlen kann.Mit jeder Verletzung die ich ihm beibringe, weil ich eine Falle aufgestellt habe, die gezielt diesem Zweck dient würde ich mich strafbar machen.

Sie sagten mir ich solle es tunlichst unterlassen Fallen aufzustellen die dazu dienen Einbrecher zu verletzen.Mit einem Augenzwinkern sagte mir einer der Polizisten aber auch das mir strafrechtlich nichts passieren könnte, wenn ich z.B ein Loch für einen Teich ausheben würde, und in diesem dann die Spitzhacke vergessen würde, in die der Einbrecher fällt.Der Unterschied ist halt das bei einer Falle Vorsatz besteht jemand zu verletzen,bei einem Loch mit spitzem Werkzeug ein Vorsatz nicht so einfach zu beweisen ist.

Abschließend möchte ich noch ausdrücklich darauf hinweisen das ich weder eine Falle aufstellte noch ein Loch grub.Nicht weil mir die mögliche Verletzung des Einbrechers Sorgen machte,sondern weil ich nicht mit der Schuld leben möchte ein Kind dadurch zu verletzen oder die Katze das Nachbarn auf dem Gewissen zu haben.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

@all: Ihr seid heute ja gut drauf!

Tipps und Kniffe, wie ich meine Holzhütte in die Festung Königsstein verwandle! Genial :bud:

Wie soll das eigentlich in der Praxis aussehen, liebe Paranoiker!...

Also ehrlich Leute, der wird abhauen und froh sein wenn er über alle Berge ist. ich gehe mal davon aus, das ja eh niemand zugegen ist, der ihn festhlten kann und will.

Es gibt auch echt dreiste Täter - sh. Anhang

Geschrieben

in meinem katalog von einem bekannten händler seit 1907 ist auf seite 211 als 13. artikel ein:

BÖLLER-SELBSTSCHUSS-ALARM-APPARAT

für knallpatronen kaliber 16 (dm 16,8mm). sicherer wächter für haus, hof, aussenanlagen und kellerräume. enorme knall und schockwirkung, aufgrund der lauten alarmpatrone im kaliber 16 ist der einsatz auch für einsam stehende objekte wie jagdhütten, gartenhäuser oder campingplätze zu empfehlen. bla bla bla blabla bla bla masse;:175x35mm (zweidimensional? oder eher 35x35x175mm?) gewicht: 998g. nr:xxxxx-xx preis 77,95

zu finden. so abwegig finde ich die idee nicht, hab schon überlegt ob ich meinen waffenschrank so ausrüsten sollte, nur mit cs patronen, mit einer aussenliegenden deaktivierungsmöglichkeit. wie es bei der gartenhütte rechtlich und moralisch ausschaut wenns ein oder mehrere (jugendliche) kinder erwischt kann ich nicht sagen. ich würds nicht riskieren glaub ich. nja hab keine hütte, daher kein problem. beim waffenschrank gefällt mir die idee gut, aber der aufwand ist zu hoch. und wie sowas von der konstruktion her ausschaun soll ist mir auch schleierhaft, obwohl . . . mit einem splint den man von oben durch den deckel des kastens und quer durch den gespannten schlagbolzen schiebt . . . aber wie wird der ausgelöst . . . ?

achja, in at darf man den kasten anbohren oder ähnliches weils kein tresor sein muss. aber das kommt noch.

Geschrieben

Also ich weiß ja nicht,

irgendwie reden hier viele davon, dass ein Kind, Jugendlicher, Nachbar in die Gartenhütte kommt und dann von dem Reizgas verletzt wird. Schon am was von nem Schlüssel gehört?? Wenn ich die Türe zusperre sieht das ganze etwas anders aus, weil ja dann derjemige, der von dem Reizgas verletzt wurde, sich zu dem Gebäude zu wiederrechtlich Zutritt verschafft hat, und das mit voller Absicht und nicht aus Schussligkeit( Penner), Hilfsbereitschaft(Nachbar) oder sonstwas. Und außerdem: Lieber CS Im Gesicht als die allseits beliebte 9mm luger oder ne 45.er S&W. Einen Einbrecher darf ich zwar nur umlegen wenn ich bedroht werde, aber eine bedrohung ist es ja schon wenn der meine Gartenschere in der hand hat, damit kann er mir ja das gesicht zerschneiden, dass er das nicht wollte sondern nur rumgekramt hatte kann der einbrecher mit ner Kugel im Kopf oder in der Brust nicht mehr zu Protokoll geben, oder?

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