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IGNORED

Neue Antiwaffen Umfrage in der Schweiz


joker_ch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
So, langsam bitte wieder zurück zum Thema büdde.
Sind wir doch. :huh:

Selbsttötungen und Selbsttötungsversuche mit Schusswaffen in der Schweiz. :o

Geschrieben

http://www.efg-hohenstaufenstr.de/download...deutschland.htm

Soweit ich informiert bin, hatte Deutschland im letzten Jahr 13000 Selbstmorde, Tendenz steigend. Dagegen stehen 398 Tote durch Schußwaffengebrauch. Bei den 398 ist alles drin (Unfälle, Verbrechen, , Polizei, BW, Sicherheitsdienste, Amokläufe. usw.

Im Vergleich Schußwaffe-Auto für Selbstmorde , schneidet die Waffe sehr gut ab.

Übrigens haben die Canadier einen sehr guten Bericht verfasst " Das Auto als Waffe " finde ihn aber nicht :traurig_16:

In der Regel wird das Auto zum Suizid bevorzugt benutzt, weil hier nach dem Ableben die Versicherung zahlt, im Gegensatz zur Schußwaffe.

Bei der Schußwaffe werden selten Dritte geschädigt, beim Auto gehen die unschuldigen Opfer in die Tausende (provozierter Unfall) Natürlich werden solche Dinge nicht an die große Glocke gehängt, im Gegensatz zu Schußwaffen.

Ähnlich ist es bei Drogen http://www.drogen-aufklaerung.de/texte/sac...t/politik14.htm

:s75:

Geschrieben

In der Regel wird das Auto zum Suizid bevorzugt benutzt, weil hier nach dem Ableben die Versicherung zahlt, im Gegensatz zur Schußwaffe.

:s75:

Soweit ich weiß, zahlt die Lebensversicherung auch bei Selbsttötung, egal wie.

Geschrieben
Föhn in der Badewanne. Hab Ihr keinen FI Schutzschalter in der Schweiz?
Nach dem ersten Versuch hätte er es schon gemerkt. :peinlich:

BTW, die haben doch glatt einmal 100%

Ja.19 %_.gifNein.80 %_.gifKeine Ahnung.1 %_.gif

Geschrieben

Intelligenz, lieber Sachbearbeiter, ist das einzige Gut in der Welt, welches wirklich gerecht verteilt wurde.

Ich habe zumindest noch niemanden gehört, der sich beschwert hätte, davon zuwenig abbekommen zu haben.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Soweit ich weiß, zahlt die Lebensversicherung auch bei Selbsttötung, egal wie.

Die LVs zahlen nicht immer bei Selbsttötung, das wird durch die AGB geregelt. Meist steht da sowas drin:

In den ersten 3 (bis 5 ) Jahren wird bei Selbsttötung nicht bezahlt, es sei denn, das die Selbstötung Krankheitsbedingt ist (schwere Depression)

Geschrieben

Die Verfügbarkeit eines geeigneten Mittels spielt in einem Teil der Fälle sicher eine Rolle. Eine Verschärfung des Waffenrechts dürfte aber ergebnislos sein. Um alle Mittel zu entfernen, müßte man z. B. auch sämtliche Fenster vergittern. Da ist der Selbstmörder schneller draußen, als er die Pistole geladen hat.

Bei den Initiatoren der Verschärfung handelt es sich immer um den selben Typ. Das sind Leute mit einem ausgeprägten Sendungsbewußtsein, die unbedingt einen Feind brauchen. Gäbe es heute keine Waffen mehr, hätten sie morgen einen neuen Feind. Helfen kann ihnen nur ein Psychiater, aber niemals das Waffenrecht.

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