Dynamite Harry Posted July 11, 2006 Share Posted July 11, 2006 Hallo Gemeinde, leider hat mir die Suchfunktion nicht besonders weitergeholfen, deshalb mal eine (wenn vielleicht auch erstmal seltsam anmutende) Frage: Ich bin Waffenbesitzer, WBK-Inhaber (grün und neu-gelb) und gerade mit einer Neuanschaffung auf "Grün" beschäftigt. Problem: Mein Sachkundenachweis ist weg, spurlos verschwunden, vielleicht von meiner Holden im Aufräumfimmel entsorgt oder von den Zwergen zu Konfetti verarbeitet. Brauche ich das Teil eigentlich irgendwann noch mal (hat ja schon bei der Behörde vorgelegen bei der Beantragung der beiden WBK vor einigen Jahren), und wenn ja, wo bekomme ich eine Zweitschrift her? Vielen Dank für evtl. hilfreiche Antworten (Meinen SB möchte ich aus verständlichen Gründen nicht zu dem Thema befragen) mfg Ralf Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted July 11, 2006 Share Posted July 11, 2006 Brauchste nicht mehr. WBK-Inhaber sind per Definition sachkundig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50BMG Posted July 11, 2006 Share Posted July 11, 2006 also ich habe den in den zurückliegenden Jahren desöfteren gebraucht - zuletzt für meinen Schießstand. Da musste ich den im Original vorlegen. Dürfte doch kein Problem sein den neu ausstellen zu lassen - du wisst doch, wo du deine Prüfung gemacht hast und dort ist er auf jeden Fall registriert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dynamite Harry Posted July 11, 2006 Author Share Posted July 11, 2006 Brauchste nicht mehr. WBK-Inhaber sind per Definition sachkundig. Danke für die schnelle Antwort, ist eigentlich auch meine Meinung (und Hoffnung), aber im Antrag sind eben nur 3 Felder für die Sachkunde vorhanden: 1. Ich weise nach... im Original 2. Ich habe noch keine, aber will... 3. ...gilt als nachgewiesen, z.B. Nachweis über Jägerprüfung beifügen Und eben darüber bin ich gestolpert, nirgendwo eine Möglichkeit, einfach anzukreuzen: ...habe WBK, bin sachkundig... Bevor Nachfragen auftauchen, auf den WBK sind sowohl Groß- als auch Kleinkaliberwaffen eingetragen als Lang- und Kurzwaffen, also es war eine umfassende Sachkunde, keine irgendwie beschränkte. mfg Ralf Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted July 11, 2006 Share Posted July 11, 2006 Ich würde mal sagen "3. ...gilt als nachgewiesen" ... Jägerprüfung ist ja nur ein Beispiel. Schreib dahinter "Sachkunde wurde bei Ausstellung der WBK Nr... im Jahr... nachgewiesen. Ich nehme auch mal an, ein Sachbearbeiter notiert das irgendwo in der Akte oder macht sogar ne Kopie vom Nachweis...? Link to comment Share on other sites More sharing options...
erftz Posted July 11, 2006 Share Posted July 11, 2006 hier macht die behörde eine kopie von der urkunde bei erstmaliger beantragung einer wbk. die sollten sie wohl noch haben, evt. bekommst du ja eine kopie von der kopie. ansonsten wie schon gesagt wurde der aussteller (wo du die sachkunde gemacht hast) müsste auch unterlagen darüber haben. vorlegen wirst du sie aber wohl kaum mehr Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dynamite Harry Posted July 11, 2006 Author Share Posted July 11, 2006 Ich würde mal sagen "3. ...gilt als nachgewiesen" ... Jägerprüfung ist ja nur ein Beispiel. ... Habe ich auch angekreuzt, bis jetzt habe ich die Urkunde auch jedesmal (außer bei der Erstausstellung der WBK) umsonst mitgeschleppt, wie gesagt, bin eben nur beim jetzigen Antrag über sie Formulierung gestolpert und habe 2 Tage lang Haus und Hof auf den Kopf gestellt. In dem ersten Antrag für die beiden WBK stehen mit Sicherheit die lfd. Nummer und ausstellende Behörde bzw. der Prüfungsausschuß drin. Aber bezüglich Neuausstellung möchte ich doch lieber erst nach der Erteilung des Voreintrags vorsichtig nachfragen, nicht daß dann seitens des SB Meinungen a la Adenauer auftauchen. Danke für die hilfreichen Antworten! mfg Ralf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hawkeye64 Posted July 11, 2006 Share Posted July 11, 2006 Ich hatte meine Sachkunde Ende 1990/Anfang 1991 gemacht. Voriges Jahr fiel mir auf, das ich keinerlei Nachweis darüber mehr hatte (seit 1991 viermal umgezogen, schlimmer als einmal abgebrannt...), dachte ich jedenfalls. Ich wand mich an meinen SB und fragte einfach mal nach, der schaute auf meine grüne WBK und meinte "Da haben Sie doch ihren Sachkundenachweis..." Eigentlich auch logisch, zur Erteilung einer WBK braucht man ja u.a. den Sachkundenachweis, ergo wenn man eine WBK hat, hat man (irgendwann) auch die Sachkunde nachgewiesen, also reicht die vorhandene WBK zum Nachweis. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tabs Posted July 12, 2006 Share Posted July 12, 2006 Eigentlich auch logisch, zur Erteilung einer WBK braucht man ja u.a. den Sachkundenachweis, ergo wenn man eine WBK hat, hat man (irgendwann) auch die Sachkunde nachgewiesen, also reicht die vorhandene WBK zum Nachweis. Schlecht nur, wenn man eine andere Waffe beantragen will als in der WBK steht. Die Sachkunde kann auf eine bestimmte Art von Waffen beschränkt sein, so hat man u.U. Probleme beim Nachweis der Sachkunde wenn z.B. eine Pistole eingetragen ist und man nun eine Flinte kaufen will... Da ist der Sachkundenachweis mit eingetragem Umfang der Sachkunde schon dienlich Tabs Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shadow Posted July 12, 2006 Share Posted July 12, 2006 Die Sachkunde kann auf eine bestimmte Art von Waffen beschränkt sein, Ehrlich ? Habe ich ja noch nie gehört... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 12, 2006 Share Posted July 12, 2006 Ehrlich ? Habe ich ja noch nie gehört... Das heißt nicht, dass es sowas nicht gibt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 12, 2006 Share Posted July 12, 2006 Eine für bestimmt Waffenarten eingeschränkte Sachkunde gibt es tatsächlich. Der Verlust eines Sachkundenachweises ist aber nicht weiter tragisch. Eine Ersatzfertigung bekommt man von dort, wo sie ursprünglich ausgestellt worden ist und eine Kopie befindet sich in der Waffenakte. @Wahrsager + Hawkeye64: nicht jeder WBK-Inhaber ist sachkundig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
alea Posted July 12, 2006 Share Posted July 12, 2006 ........kannst Du Deine SB nicht fragen ob er Dir eine Kopie von seiner Kopie gibt. Bei uns machen die vom LRA sich bei „Neuen“ immer eine Kopie und die kommt zu der Akte des Neuen..............@Wahrsager + Hawkeye64: nicht jeder WBK-Inhaber ist sachkundig. Stimmt, Erben z. B. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted July 12, 2006 Share Posted July 12, 2006 Schreib doch einfach unter die 3 Möglichkeiten in Handschrift "liegt bereits vor"....... Und dann gehst Du irgendwann persönlich hin und lässt Dir eine Kopie machen. Dann hast wieder selber eine Bei uns hat die BEhörde VON JEDEM eine Kopie der sie schon mal nachgewiesen hat. Oder, wenn manche nicht aufpassen, Gar das Original. Vielleicht haben sie es Dir ja mal abgenommen und du findest sie deshalb nicht mehr Link to comment Share on other sites More sharing options...
alea Posted July 12, 2006 Share Posted July 12, 2006 ........Vielleicht haben sie es Dir ja mal abgenommen und du findest sie deshalb nicht mehr der ist gut! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted July 12, 2006 Share Posted July 12, 2006 : der ist gut! Bei uns ZIGfach vorgekommen. Die reichen bei der Erstbeantragung alles ein, die Freude über den Voreintrag überwiegt und keiner kriegt mit dass er nur mehr die Hälfte mit nach Hause bekommt Bei mir war es auch so dass ich mich auf die Hinterfüsse stellen musste dass sie eine Kopie gemacht haben sonst hätte ich sie selbst auch nicht mehr. Selbes spielchen bei Fachkunde nach dem SprengG. Manhe Behörden sind sehr einnehmend Link to comment Share on other sites More sharing options...
grayson Posted July 12, 2006 Share Posted July 12, 2006 Bei uns ZIGfach vorgekommen. Die reichen bei der Erstbeantragung alles ein, die Freude über den Voreintrag überwiegt und keiner kriegt mit dass er nur mehr die Hälfte mit nach Hause bekommt Bei mir war es auch so dass ich mich auf die Hinterfüsse stellen musste dass sie eine Kopie gemacht haben sonst hätte ich sie selbst auch nicht mehr. Selbes spielchen bei Fachkunde nach dem SprengG. Manhe Behörden sind sehr einnehmend Kann ich nur bestätigen, ist mir seinerzeit in München auch passiert. Der Nachweis liegt nach wie vor in meiner Akte. Meine neue Behörde hat mir aber ohne weiteres eine Kopie gefaxt , nachdem der Verband vor einer weiteren Befürwortung den Sachkundenachweis sehen wollte. Wenn ich das nächste Mal auf Samt gehe, werde ich mir vermutlich nochmal eine Kopie "für meine Unterlagen" machen lassen... Nur zur Sicherheit... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hawkeye64 Posted July 12, 2006 Share Posted July 12, 2006 @Wahrsager + Hawkeye64: nicht jeder WBK-Inhaber ist sachkundig. Gut, an den Sonderfall habe ich nicht gedacht, allerdings fällt mir noch eine zweite Sache ein, nach der Wende gab es eine Amnestie für ehemalige DDR-Bürger die Waffen hatten (ne alte 08 vom Opa, nen alten 98iger vom Vater oder sich selber schon zu DDR-Zeiten, zur Abwehr der roten Gefahr illegal eine Makarow oder ähnliches besorgt hatten usw., was da alles ganz plötzlich auf dem Dachboden gefunden wurde) und die bekamen, wenn sie die Waffen anmeldeten sofort eine WBK. In dem Zusammenhang kenne ich Leute die damals Waffen anmeldeten, ne WBK bekamen und damit auch weitere Waffen erwerben konnten (waren in einem Schützenverein eingetreten) und das ohne jemals eine Sachkunde gemacht zu haben. Aber ich denke beides sind Ausnahmetatbestände. In meinem Fall, den ich oben beschrieben habe, sah der Sachbearbeiter auf meine Bitte hin, in meiner Waffenakte nach, dort war keine Kopie der Sachkundeprüfung sondern lediglich die Bedürfnisbestätigung durch meinen damaligen Verein. Ich muß natürlich eingestehen, das die damals ausstellende Waffenbehörde noch die Polizei war, das ganze in der etgwas chaotischen Nachwendezeit passierte und dann irgendwann mal die Zuständigkeit zum OA wechselte... Aber wie in meinem anderen Post geschrieben, mein SB sagt zu mir, dass meine WBK mein Sachkundenachweis ist. Übrigens will auch mein Landesverband (DSB), wenn ich die Bedürfnisbestätigung von denen brauche, bei vorhandener WBK keine Kopie der Sachkundeprüfung haben sondern Kopien der vorhanden WBK's. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 12, 2006 Share Posted July 12, 2006 Altbesitzer nach § 59 WaffG1972/1976 sind zumeist auch nicht sachkundig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted July 12, 2006 Share Posted July 12, 2006 Altbesitzer nach § 59 WaffG1972/1976 sind zumeist auch nicht sachkundig. Ja sorry... stimmt natürlich... und dann noch die 4mm-WBKs. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 12, 2006 Share Posted July 12, 2006 Die sind wiederum sachkundig. Scheint nicht Dein Tag zu sein heute ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hawkeye64 Posted July 12, 2006 Share Posted July 12, 2006 Also können wir feststellen, jede Regel hat ihre Ausnahme und diese Regel mit der Sachkunde z.B. hat recht viele Ausnahmen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted July 12, 2006 Share Posted July 12, 2006 Die sind wiederum sachkundig. Scheint nicht Dein Tag zu sein heute ! Echt? Braucht man für den 4mm-Schei$$ eine SK? Ach ja stimmt, nur das Bedürfnis braucht man nicht. Ich hab gerade erst meinen ersten Kaffee in der Hand... gut dass ich nix zu Lampen geschrieben habe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 12, 2006 Share Posted July 12, 2006 Kaffee in der Hand. Nicht dass Du Dich noch verbrühst... Link to comment Share on other sites More sharing options...
skipper Posted July 12, 2006 Share Posted July 12, 2006 Ich hab gerade erst meinen ersten Kaffee in der Hand... : Bist Du auch Berchtigt den Kaffee zu mahlen? Wie sieht das Bedürfnis dafür aus? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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