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IGNORED

Neue neue gelbe WBK


GS-Bär

Empfohlene Beiträge

Hallo Schaffer und Shooter!

Vielen Dank! Ich werde morgen Kontakt mit den Anwälten aufnehmen!

DAAAAANKE!!!

Gruß

Einzelgänger

Habe heute die Info bekommen, das wir gewonnen haben.

:s75:

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...=319646&hl=

Also nichts gefallen lassen, sondern beim Anwalt informieren, ob es Sinn macht dagegen vorzugehen.

:gutidee:

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Bitte nicht alle so über die SB in NRW meckern.Bin ich bisher immer gut mit gefahren.Habe gestern meine neue Gelbe dem Briefkasten entnommen.Formular der alten Gelben mit Zusatz:Auf Repetiergewehre mit gezogenen Läufen u deren Mun erweitert (Sinngemäß).Kein 2/6 oä.Will ich den Perkussionsrev oder so kommt noch ein Erweiterungsstempel rein.Also nicht auf ALLEN SBs in NRW rumhacken.

Und jetzt putze ich die neue Marlin. :wub:

Sportschützliche Grüße

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Habe gestern meine neue Gelbe dem Briefkasten entnommen.Formular der alten Gelben mit Zusatz:Auf Repetiergewehre mit gezogenen Läufen u deren Mun erweitert (Sinngemäß).Kein 2/6 oä.Will ich den Perkussionsrev oder so kommt noch ein Erweiterungsstempel rein.
Hast Du die Erteilung einer Sportschützen-WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG beantragt? Ja? Dann würde ich mich an Deiner Stelle mal mit dem SB, mit dem Du so gut klar kommst, darüber unterhalten, was für eine WBK auf welcher Rechtsgrundlage er Dir erteilt hat. Du hast eine "neue gelbe WBK" erhalten, die rechtswidrig nur auf den Erwerb von Repetier-Langwaffen mit gezogenem Lauf beschränkt ist.

CM :angry2:

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aber sie wurde doch auf Repetiergewehre "erweitert"

Wenn das in der "alten" so drinsteht ist es doch i.O.

Harlekin

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aber sie wurde doch auf Repetiergewehre "erweitert"

Wenn das in der "alten" so drinsteht ist es doch i.O.

Harlekin

Dann wüßte ich aber auch gerne, was die Rechtsgrundlage sein soll.

Daß das Formular der "alten" verwendet wird ist mir klar, ein neues gitbs ja noch nicht. :peinlich:

Aber das WaffG gibt nun mal ganz eindeutig her, daß eine WBK für Sportschützen gemäß §14 (4) WaffG zum "Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zünhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. ..."

Ergo fehlt für eine solche (immer noch eingeschränkte) gelbe WBK die Rechtsgrundlage.

Wenn das für den Inhaber in Ordnung ist, bitte sehr. Muß jeder selber wissen. Es ist nur einfach IMHO nicht rechtmäßig.

(=> Also DOCH rumhacken?? :rotfl2: )

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Bitte nicht alle so über die SB in NRW meckern.Bin ich bisher immer gut mit gefahren.Habe gestern meine neue Gelbe dem Briefkasten entnommen.Formular der alten Gelben mit Zusatz:Auf Repetiergewehre mit gezogenen Läufen u deren Mun erweitert (Sinngemäß).Kein 2/6 oä.Will ich den Perkussionsrev oder so kommt noch ein Erweiterungsstempel rein.Also nicht auf ALLEN SBs in NRW rumhacken.

Und jetzt putze ich die neue Marlin. :wub:

Sportschützliche Grüße

Hallo

mann, mann bei solchen Sportschützen brauchen wir wirklich nicht noch mehr Feinde. Werden verscheißert und freuen sich noch drüber.

Steven

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@grayson

wenn Du meinst, dass keine Perkussionswaffen und Einzellader-Kurzwaffen drinstehn, hast Du natürlich recht!

Allerdings hat er ja auch geschrieben "sinngemäß"

Wenn aber die alte Gelbe bestehen bleibt (!) und nur durch den Zusatz der Waffen aus dem § 14(4) erweitert wird, dann finde ich das eine :gutidee:

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@grayson

wenn Du meinst, dass keine Perkussionswaffen und Einzellader-Kurzwaffen drinstehn, hast Du natürlich recht!

Allerdings hat er ja auch geschrieben "sinngemäß"

Uuups... Wer lesen kann ist halt klar im Vorteil... (Damit meine ich MICH, nicht daß es einer falsch versteht!)

Wenn aber die alte Gelbe bestehen bleibt (!) und nur durch den Zusatz der Waffen aus dem § 14(4) erweitert wird, dann finde ich das eine :gutidee:

Ich auch! Wenn es sich um eine "alte" handelt. Ist hier aber IMHO nicht der Fall, denn:

hp35 hatte geschrieben:

" ... meine neue Gelbe ... "

Also verstehe ich das als Neue Gelbe, für die überall das "alte" Formular verwendet wird, weils kein neues gibt. Somit bleibe ich bei meiner vorherigen Aussage.

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Uuups... Wer lesen kann ist halt klar im Vorteil... (Damit meine ich MICH, nicht daß es einer falsch versteht!)

Ich auch! Wenn es sich um eine "alte" handelt. Ist hier aber IMHO nicht der Fall, denn:

hp35 hatte geschrieben:

Also verstehe ich das als Neue Gelbe, für die überall das "alte" Formular verwendet wird, weils kein neues gibt. Somit bleibe ich bei meiner vorherigen Aussage.

Ist eigentlich nicht schwer zu verstehen, hp35 ist froh, das er überhaupt was gelbes bekommen hat und entweder weiß er nicht, das er im Grunde mit der WBK neugelb nach §14 abs 4 die drei Waffenarten erwerben darf und zwar ohne Einschränkungen bez Kal. und Menge (Nur nach Sportordnung seines Verbandes als Disziplin vorkommend),. oder er nimmt es halt in Kauf, beim Wunsch nach einem SP Rev noch mals eine Bedürfnisbescheinigung einzuholen und nach zu reichen. (Kann unkomplizierter sein als sich mit ggf. unbelehrbaren auf juristische Spielchen einzulassen , schneller gehts ohnehin).

Nur...... haben wir Sportschützen den dauerd Rechte zu verschenken?

Und...... es gibt ja auch Leute, die gerne verschenken, nur....... wer läßt sich schon dauernd gern beklauen.

So ist das nun mal mit dem Steegmann Erlaß, wer sich beklauen läßt (seiner Rechte), der wird beklaut,

die Hauptsache man kann den ollen Spruch mit den Waffen und dem Volk anwenden.

Mir ist übel, wo ist der Kübel.

Major Tom

Major Tom

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(Nur nach Sportordnung seines Verbandes als Disziplin vorkommend)

Wo steht denn das?

In meiner gelben jedenfalls nicht, und die enthält schon eine Menge sinnloser Auflagen:

Sinngemäß (Hab sie nicht hier):

- 2/6-Regelung (na ja, MICH stört sie nicht)

- Bei Austritt aus der schießsportlichen Vereinigung entfällt Mun-Erwerbserlaubnis (macht mir auch nix)

- Waffen sind gemäß §36 WaffG aufzubewahren (Ganz toll!!)

(Damals war ich noch nicht hier, wusste noch weniger Bescheid als heute, und stören tun die mich auch nicht, weil sie mich nicht betreffen!)

,. oder er nimmt es halt in Kauf, beim Wunsch nach einem SP Rev noch mals eine Bedürfnisbescheinigung einzuholen und nach zu reichen. (Kann unkomplizierter sein als sich mit ggf. unbelehrbaren auf juristische Spielchen einzulassen , schneller gehts ohnehin).

Natürlich, muß er selber wissen. Siehe mein 1. post dazu. Aus Ahnungslosigkeit und vor allem Gleichgültigkeit hab ich mich damals auch nicht gewehrt. Ich würds glaub ich nicht mal heute machen, weil die Auflagen die bei mir drin stehen mich persönlich nicht stören. Wie gesagt, solange der Inhaber damit leben kann muß er es selber wissen ob er sich wehrt oder nicht.

Grayson

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Die Praxis in NRW ist doch mal wieder ein schönes Beispiel dafür, wer in diesem

Land das Sagen hat. Eine übermächtige und arrogante Verwaltungsbürokratie.

Haben wir nicht gehofft, dass wenn ROT/GRÜN abgelöst wird, alles besser wird.

Fehlanzeige! Der Wähler interessiert nur bis die Stimme in der Wahlurne ist, danach

gehts im alten Trott weiter. Wielange lassen wir uns das eigentlich noch gefallen?

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