GS-Bär Posted June 21, 2006 Posted June 21, 2006 Hallo Leute! Hier mal wieder eine wahre Geschichte zur Freude all derer, die nicht in NRW wohnen. Titel: Return of the Vereinsbescheinigung (ja, Verein) Es fängt alles ganz normal an. Ein Sportschütze geht zu seiner zuständigen, im schönen NRW liegenden, Behörde, um seinen Neuerwerb auf neue gelbe WBK abstempeln zu lassen. Wären der kurzen und freundlichen Abwicklung wird noch kurz eine Änderung angekündigt. Spätestens hier wird jeder Sportschütze misstrauig (besonders in NRW)... zu Recht. Dann wird eifrig auf die Tastatur getippt und noch mehr geklickt, die alte neue WBK einbehalten und zerrissen (Autsch!) und eine neue neue gelbe WBK vollgeschrieben. Und das steht dann u.a. auf der Rückseite: (Die Beschränkung auf eine Waffenart und die ebenfalls neu eingetragene 2/6 Regelung (auf gelb und grün anzuwenden) wird nicht gezeigt, darum geht es jetzt nicht, peanuts) Was dem Sportschützen extrem bitter aufstößt, ist diese Eintragung: "Die entsprechende Disziplin lt. Sportordnung ist für die erworbene Waffe jeweils durch eine Vereinsbescheinigung nachzuweisen." (Nochmal hingeschrieben, da der Speicherplatz des Bildes für schöneres verplant ist) Zwei Standpunkte: Als rheinische Frohnatur: Der Verein muß betätigen, daß die erworbene Waffe für die Disziplin eines anerkannten Verbandes geeignet ist, auch wenn der Verein diesem Verband nicht angehört. NRW-Realist: Der Verein muß bestätigen, daß die Waffe für eine Disziplin des Verbandes geeignet ist, dem er angehört. -> Verschlechterung des Zustandes wie es auch in den Empfehlungen zur Verwaltungsvorschrift, Drucksache 81/1/06, Punkt 58, Seite 29 f., steht. Der Sportschütze wird mal nachfragen, welchen Standpunkt die Behörde einnimmt. (Wie sinnlos ) Der zugehörige Erlaß ist erst ein paar Monate alt, also deutlich aus neuer Regierungszeit. Besonders bitter wird die Sache, wenn man überlegt, ob die Einschränkung nur von motivierten Ministerialbeamten, oder vielleicht doch auch ein bischen von einem großen Verband erdacht wurde... Jetzt wird aber wieder an schönere Dinge gedacht.... Nachdenkliche Grüße GS-Bär
tekumse Posted June 21, 2006 Posted June 21, 2006 ist doch schon mal was. unser SB fordert für jede neue waffe eine VERBANDSbescheinigung. die vereinsbescheinigung dürfte ja wohl kein problem sein. ich weis ich weis ist immer noch nicht wie von gesetzgeber vorgeschrieben
Hob Posted June 21, 2006 Posted June 21, 2006 Also ich würde da eine Gerichtsbescheinigung vorlegen...
Der Großkalibrige Posted June 21, 2006 Posted June 21, 2006 ...die alte neue WBK einbehalten und zerrissen (Autsch!)... Das, nebenbei bemerkt, ist schon ein Hammer! Ich würde schnaubend nach Hause gehen und mit der gaaaaanz großen Anwaltskeule wiederkommen! Da fällt mir nix mehr ein...
Mannanan mac Lir Posted June 22, 2006 Posted June 22, 2006 Wer die Behörden in NRW nicht mit Klagen zusch***** ist selber schuld!
alea Posted June 22, 2006 Posted June 22, 2006 .......................…….welcher Verein muß bestätigen? Muß der WBK-Inhaber in dem Verein sein? Oder kann es auch einer aus „Hamudistan“ sein? „Hamudistan“ liegt zwischen Iran und Persien.
Guest Posted June 22, 2006 Posted June 22, 2006 Es dauert nicht mehr lange, dann ist von meiner Hoffnung, die ich in die neue Landesregierung und dem IM und MP gestzt haben nichts mehr übrig geblieben, Kann denn der "liberale IM" nicht endlich mal seine Leute ganz heftig in den Ar... treten. Es wir doch immer bekloppter in NRW. Das einst - wirtschaftlich - erfolgreichste Land der BRD liegt nun total am Boden und ein paar Landrats bzw. Präsidiumsbeschäftigte treten die Bürger, ohne dass sie gebremst werden. Nee nee, noch hat sich in NRW nicht viel geändert!
shooterfjb Posted June 22, 2006 Posted June 22, 2006 Leute, da hilft nur eins: klagen .... klagen.... klagen und nochmals klagen, auf das die armen Rechtsanwälte etwas zu tunn haben
lefax1 Posted June 22, 2006 Posted June 22, 2006 Leute , Leute, warum denn diese Panik..... .....jeder der diesen Eintrag drinnen hat nehme ihn einfach wörtlich... Hier mal der Versuch eines pragmatischen Lösungsansatzes: d.h.: man suche sich im Internet eine Sportordnung mit einer passenden Disziplin für die zu erwerbende Waffe. ( Disziplinen gibt es ja nun wirklich genug) Ausdrucken entsprechenden Textteil farbig markieren zum Vereinshäuptling gehen und mit Vereinsstempel und Unterschrift absegnen lassen. Ab ins Amt und habe fertig. Vorschriften aller Art lassen sich mit ein wenig Phantasie erfüllen. Man schlage den Feind mit seinen eigenen Waffen.... Haben die Finnen im Winterkrieg 39/40 gegen Russland bereits erfolgreich vorgemacht.
Guest Posted June 22, 2006 Posted June 22, 2006 Leute , Leute, warum denn diese Panik.....<schnipschnapp> zum Vereinshäuptling gehen und mit Vereinsstempel und Unterschrift absegnen lassen. Ab ins Amt und habe fertig. <schnipschnapp> Nee, ne, so einfach ist das nicht. Wenn dann der WBK Inhaber den Verein/Verband wechselt, müsste er das Bedürfsnis neu nachweisen. Ansonsten Bedürfsnisentfall, da ja die vormalige Bedingung nicht mehr erfüllt ist.
falcon Posted June 22, 2006 Posted June 22, 2006 Hallo Leute! Hier mal wieder eine wahre Geschichte zur Freude all derer, die nicht in NRW wohnen. Dann wird eifrig auf die Tastatur getippt und noch mehr geklickt, die alte neue WBK einbehalten und zerrissen (Autsch!) ... na herzallerliebst! unverzichtbar ist hier m.e. zunächst widerspruch/klage (je nach bundesland) mit jahresfrist (da keine rechtsbehelfsbelehrung) gegen diesen erlaubniswiderruf (alte gelbe wbk) verbunden mit der forderung nach kostenfreier anfertigung einer ersatzurkunde. die alte wbk ist nicht nur - bezogen auf die rechte und pflichten - ein mehr und ein weniger, sie ist eine ganz andere erlaubnis als die neue wbk. wenn du dich ohnehin an die behörde und an den sachbearbeiter wendest, bring ihm doch auch gleich das hier mit: § 274 StGB Urkundenunterdrückung, Veränderung einer Grenzbezeichnung (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt, (...) (2) Der Versuch ist strafbar.
Gromit Posted June 22, 2006 Posted June 22, 2006 die alte wbk die alte neue WBK also kein Altbesitz... Gruß Gromit
Sachbearbeiter Posted June 22, 2006 Posted June 22, 2006 Ich weiß gar nicht, was ihr habt. Habt ihr noch nie den Spruch "aus alt mach neu" gehört ?
steven Posted June 22, 2006 Posted June 22, 2006 Hallo GS-Bär merkwürdig ist das schon. Meine Frage an dich: Was hast du dagegen getan oder wirst tun? Warst oder wirst du zum Anwalt gehen? Hast oder wirst du Herrn Wolf schriftlich benachrichtigen? Du hast deinem Ärger hier Luft gemacht. Gehe jetzt den rechtlichen Weg weiter. Es bringt nichts, nur zu schimpfen. Damit ist keinem geholfen. Versuche die Situation zu ändern. Ich bin aus NRW. Mein SB würde nicht auf die Idee kommen, mir sowas vorzulegen. Er geht mit asoluter sicherheit von einer Klage aus. Wehr dich. Steven
schuetze.1 Posted June 22, 2006 Posted June 22, 2006 @Sachbearbeiter Du hast hoffentlich noch nicht so eine Anweisung bekommen, oder? Mfg Schütze
Einzelgänger Posted June 22, 2006 Posted June 22, 2006 Hallo! Ich weiß ja nicht, ob das erlaubt ist, aber ich würde gerne mal wissen: Ihr sagt immer klagen, klagen, klagen! Gibt es denn hier in NRW/OWL einen wirklich kompetenten Anwalt für Waffenrecht? Ich denke mal, dass kann ja auch nicht jeder Anwalt, oder? Könnt Ihr mir einen guten Anwalt nennen? Gruß Einzelgänger
Majortom Posted June 22, 2006 Posted June 22, 2006 Hallo GS -Bär, Welche KPB war das ? Ich tippe auf Köln. Köln macht oft Alleingänge. Wenn´s nicht Köln war und man sich auf eine Gesetzesänderung und die nun endgültige Neue gelbe WBK bezieht (Gebührenfreie Umschreibung), dann könnte es sein, das wir alle zumindest in NRW bei der nächsten Eintragung automatisch die Umtragung bekommen sollen. Hierauf bzw. auf die eigene Haltung dazu sollte man vorbereitet sein. Ist das rechtlich o.k. das die bisherige WBK neugelb 1:1 auf ein neues Formular gebührenfrei übertragen wird und wie sieht es mit der gleichzeitigen eintragung von Einschränkungen bei der Umschreibung, wie hier wohl geschehen aus. GGf. ist die Umtragung rechtlich nicht zu beanstanden, die weitere Einschränkung aber sehr wohl. Wir haben doch hier den ein oder anderen Rechtsgelehrten. Major Tom
Sachbearbeiter Posted June 22, 2006 Posted June 22, 2006 @SachbearbeiterDu hast hoffentlich noch nicht so eine Anweisung bekommen, oder? Mfg Schütze Nicht dass ich wüsste... B)
Majortom Posted June 22, 2006 Posted June 22, 2006 Hallo GS -Bär, Welche KPB war das ? Ich tippe auf Köln. Köln macht oft Alleingänge. Wenn´s nicht Köln war und man sich auf eine Gesetzesänderung und die nun endgültige Neue gelbe WBK bezieht (Gebührenfreie Umschreibung), dann könnte es sein, das wir alle zumindest in NRW bei der nächsten Eintragung automatisch die Umtragung bekommen sollen. Hierauf bzw. auf die eigene Haltung dazu sollte man vorbereitet sein. Ist das rechtlich o.k. das die bisherige WBK neugelb 1:1 auf ein neues Formular gebührenfrei übertragen wird und wie sieht es mit der gleichzeitigen eintragung von Einschränkungen bei der Umschreibung, wie hier wohl geschehen aus. GGf. ist die Umtragung rechtlich nicht zu beanstanden, die weitere Einschränkung aber sehr wohl. Wir haben doch hier den ein oder anderen Rechtsgelehrten. Major Tom Nachsatz von Major Tom, Wie sah das neue neugelbe Formular insgesamt aus ? Keine alte Gelbe WBK (Einzellader) mit Erweiterungsstempel für Waffenarten nach§ 14 Abs4 ? Gibt es da jetzt was endgültiges Bundesweit oder "Wbk Neugelb NRW Specialedition" ?????
falcon Posted June 22, 2006 Posted June 22, 2006 also kein Altbesitz... Gruß Gromit da hast du sehr recht, aber im übrigen ändert das an meiner aussage glücklicherweise nichts
Guest Posted June 22, 2006 Posted June 22, 2006 Hallo! Ich weiß ja nicht, ob das erlaubt ist, aber ich würde gerne mal wissen: Ihr sagt immer klagen, klagen, klagen! Gibt es denn hier in NRW/OWL einen wirklich kompetenten Anwalt für Waffenrecht? Ich denke mal, dass kann ja auch nicht jeder Anwalt, oder? Könnt Ihr mir einen guten Anwalt nennen? Gruß Einzelgänger Guck mal da: http://www.europaeische-legalwaffen-foeder...0&Itemid=47 Die Liste muesste auch was in Deiner Naehe haben.
shooterfjb Posted June 22, 2006 Posted June 22, 2006 Hallo! Ich weiß ja nicht, ob das erlaubt ist, aber ich würde gerne mal wissen: Ihr sagt immer klagen, klagen, klagen! Gibt es denn hier in NRW/OWL einen wirklich kompetenten Anwalt für Waffenrecht? Ich denke mal, dass kann ja auch nicht jeder Anwalt, oder? Könnt Ihr mir einen guten Anwalt nennen? Gruß Einzelgänger Hallo Einzelgänger, kann Dir meinen empfehlen. Hatte heute Termin vor dem Verwaltungsgericht in Mainz-- Anwalt aus Freiburg. http://www.judicium.de/ Urteil steht noch aus.
Einzelgänger Posted June 22, 2006 Posted June 22, 2006 Hallo Einzelgänger, kann Dir meinen empfehlen. Hatte heute Termin vor dem Verwaltungsgericht in Mainz-- Anwalt aus Freiburg. http://www.judicium.de/ Urteil steht noch aus. Hallo Schaffer und Shooter! Vielen Dank! Ich werde morgen Kontakt mit den Anwälten aufnehmen! DAAAAANKE!!! Gruß Einzelgänger
GS-Bär Posted June 22, 2006 Author Posted June 22, 2006 Hallo! Danke für die Antworten, hier nun meine: Die neue neue gelbe WBK ist wohl auf dem Vordruck der alten gelben gedruckt, die Erlaubnis für Einzellader wurde amtlich gestrichen, und unter amtl. Eintragungen (mit Unterschrift und Stempel ist die Seite jetzt zu über dreiviertel voll) stehen: A. Erlaubnis für Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen B. die Vereinsbescheinigungs-Geschichte C. die 2/6-Regelung. Unter A. ist kein Platz für weitere Waffenarten vorgesehen, ein solcher komplett neuer Block, z.B. für Einzellader, paßt nicht mehr auf die Seite, so daß ich demnächst wieder eine ganz neue Gelbe WBK bekommen werde. Darüber hinaus wächst mit meiner steigenden Affinität zum Schwarzpulver auch die Lust auf einen Perkussionsrevolver... Dann bekomme ich eine ganz ganz neue. Gekostet hat mich der "Spaß" 12,78 Euro, Rechtsbehelfsbelehrung bezieht sich nur auf "Eintrag Waffenerwerb", sonst habe ich nichts bekommen. Die Kölner Behörde ist nicht für mich zuständig, scheint aber für meine Behörde zum Vorbild zu werden. Ist in NRW aber auch so, daß unabhängig von der Farbe der regierenden Partei jede Behinderung der Sportschützen für die Verantwortlichen auf allen Stufen Vorteile bringt. Die Fragen von Majortom nach der rechtlichen Würdigung von Veränderungen bei Neu- eintragungen sind extrem wichtig. Hätte ich keine Kopie meiner alten neuen gelben könnte ich gar nicht nachweisen, was vorher drauf stand (oder nicht), also Kopien machen! So ganz nebenbei kommt mit der Einschränkung auf meiner WBK jetzt auch der Vereinszwang. (Zumindest bei der zu erwartenden Auslegung.) Am Wochenende werde ich mein weiteres Vorgehen planen, zuerst gehe ich nächste Woche nochmal zur Behörde, um nach der Auslegung der Vereinsbescheinigung zu fragen. Zur Not bin ich im FWR und auch versichert, was in NRW gar nicht anders geht, und auch nie mehr weniger erforderlich sein wird als heute. Grüße GS-Bär
Majortom Posted June 22, 2006 Posted June 22, 2006 Hallo GS Bär, Ich will dich nicht nötigen, aber es wäre schön zu wissen, welche KPB es ist, es gibt nämlich sehr regiede z.B. Köln ,Bonn, Krefeld und wohl auch MG und auch weniger regiede, fast liberal zu nennende. Zum Schutz der Mitarbeiter dort und Ihrer Haltung möchte ich die liberalen nicht benennen. Es wäre aber interessant zu erfahren, wenn die liberalen wohl auf druck der Landesregierung oder der Nachbarbehörden auch ihren Stil ändern. Die Idee vor jedem Besuch zum Ein oder Umtrag eine Kopie anzufertigen sollte man beherzigen und klären, ob die anläßlich eines zufälligen Ereignisses (Nachtrag) berechtigt sind zusätzliche Einschränkungen einzutragen. Die Briefe an den FDP Wolf kann man sich wahrscheinlich sparen. Politik ist in allen Bereichen ein unehrliches Geschäft. Es sei denn einer hat nähere Connektions. FWR sollte man ausführlich informieren per Infomail. Major Tom
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